29.02.2016, 20:21 | #1 |
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SUP - Krankenkassenzuschuss möglich?
Hallo zusammen,
vielleicht eine total doofe Frage aber vielleicht kann jemand Auskunft geben: Ich war letzten bei meinem Surfshop nach einem üblen Bandscheibenvorfall und wollte zum Muskelaufbau ein neues SUP holen. Ich kam mit dem Verkäufer ins Gespräch und er sagte mir, dass er schon Kunden hatte die ein Teil des Kaufpreises bei der Krankenkasse geltend machen konnten. Leider konnte er mir nicht sagen wie Sie das gemacht haben. Daher meine Frage: Hat jemand schonmal versucht einen Zuschuss über die Krankenkasse beim SUP zubekommen? Ich meine ist ja ein super Rehasport, perfekt für den Rücken und alles ohne großartige Belastung Es wäre hammer, wenn da jemand helfen könnte! Grüße Chris |
29.02.2016, 20:33 | #2 |
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Beiträge: 544
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Die passende Gegenfrage wäre jetzt sicherlich Privat- oder Kassenpatient. Ich privaten Sektor wäre so ziemlich alles denkbar und möglich. Die gesetzlichen KK unterliegen ziemlich klar definierten Vorgaben. Da würde es mich wundern, aber auch hier würde ich es nicht ausschließen. Einfach mal unverbindlich nachfragen oder einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen und dann mal schauen, was passiert. Wenn du es durchbekommst, dann lass es uns wissen. Die KK warten geradezu auf die anstehende Antragsflut .
Viel Erfolg! |
29.02.2016, 20:53 | #3 |
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Ja natürlich gesetzlich
ich hoffe ja das jemand es schon probiert hat oder mir sagen kann wie man es bei der KK begründen könnte... Ich meine es soll ja wirklich zum Muskelaufbau für den Rücken sein bzw. zur Stärkung des Rückens. |
29.02.2016, 23:50 | #4 |
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Beiträge: 425
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Ich glaube das war eher ein Verkaufsargument.
Es ist nur dann ein Super Reha-Sport wenn die Übung richtig ausgeführt wird. Wird denn genau dein Leiden durch SUP gelindert? |
01.03.2016, 08:20 | #5 |
"Gibt´s da an Wind?"
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Beiträge: 1.685
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Hallo Andrea,
Da SUPs keine Hilfsmittelnummer haben, kann ein Arzt so ein Teil nicht einfach verschreiben und die Kasse muß es dann zahlen. In diesem Fall hätte deine Kasse die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung, weil sie erkennt, daß ein SUP für deine Genesung hilfreicher ist, als die üblichen Schulmedizinischen Massnahmen. Oder zumindest genauso förderlich bei geringeren Kosten. Der Weg wäre: Angebot von einem Händler einholen und ein gutes, medizinisches Begründungsschreiben vom Arzt, warum für genau deinen Fall genau diese Therapie am optimalsten wäre. Beides mit einem formlosen Antrag bei der Kasse einreichen und mal abwarten. Anträge müssen inzwischen binnen 3 Wochen bearbeitet werden, ansonsten gilt der Antrag als genehmigt. Du kannst davon ausgehen, daß die Kasse ablehnen wird. Jetzt hängt es davon ab, wieviel Freude du an Widerspruchseinlegung und Schriftwechseln hast, immer mit Blick auf ein sehr warsch. Scheitern des Antrages. Und um die Hoffnung weiter zu untergraben: Sie werden dir kein SUP schenken, es bliebe Eigentum der Kasse und eigentl. müsstest du das SUP nach deiner Genesung wieder zurückgeben. Erschwerend kommt hinzu, daß nur noch Händler mit einer best. Qualifikation Kassenpatienten mit Hilfsmitteln versorgen dürfen. Du brauchst einen Händler mit einem sogenannten IK-Kennzeichen, das nachweist, daß er medizinisch geschult ist und dich entsprechend beraten kann. Ich kenne da keinen. Evtl. ist unter den SUP-Yoga Anbietern da schon jemand etwas weiter. Das mit der zu erwartenden Antragsflut wurde ja schon erwähnt. Den Kassen ist klar, daß sie bei ersten Genehmigungen warsch. eine Antragslawine auslösen. Das wird man vermeiden wollen. Aus meiner (nicht besonders fundierten) medizinischen Sicht, würde ich meinen, daß man auf dem SUP die Rückenmuskulatur zwar gut schulen kann, es aber auch (bei Gleichgewichtsverlust) zu unkontrollierten Bewegungen und Belastungen kommen kann, die man nach einen BSVorfall unbedingt vermeiden soll. Fazit: Ich sehe da kaum Chancen. Grüße, Andreas |
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