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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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11.06.2012, 11:54 | #1 |
Benutzer
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Kitehaftplicht für Kites größer 9m² ?
Hier mal ein Auszug aus meiner Haftpflicht:
Mitversicherung von Schäden durch den Gebrauch von Kite-Sportgeräten (Seillänge max. 30 m) sowie von Strand-, Strandsteh- und Eisseglern mit einer Kite- und Segelfläche von max. 9 qm Wer hat eine Haftpflicht mit Versicherung mit mehr m². |
11.06.2012, 12:07 | #2 |
ProBoarding.de
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VDWS Safety Tool
Hallo,
warum holst du dir nicht für 39,00 € pro Jahr das VDWS SafetyTool? Das beinhaltet alle Leistungen die du brauchst! Viele Grüße von der Insel Rügen Haiko |
11.06.2012, 12:12 | #3 |
FamusFilms YouTube
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Bei mir ist die "nichtberufliche sportausübung unter anderen das kitesurfen" mitversichert. Details über Leinenlänge und Quadratmeter sind nicht aufgeführt. Österreichische Versicherung
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11.06.2012, 12:18 | #4 |
Benutzer
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Beiträge: 577
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Ich bin bei der Debeka familienhaftpflichtversichert.
Die haben mir auch schriftlich zugesichert, dass Schäden durch Kitesport abgedeckt sind. Parallel dazu bin ich als GPA-Mitglied haftpflichtversichert- das ist der Verband der Drachendreiradfahrer. Neudeutsch Kitebuggy. |
11.06.2012, 12:21 | #5 |
Benutzer
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Die 9m² Klausel greift doch nur bei...
- Strandseglern - Strandstehseglern - Eisseglern mit einer Kite- und Segelfläche. Der Kitesurfer ist doch ein "Bewegtwasserdrachenflieger"? Also alles bis 30m Leinenlänge sollte doch als "Kiter" abgedeckt sein? Oder sehe ich das falsch? Sind wir beim Aufbauen eventuell "Strandstehsegler". Alles irgendwie eine Definitionssache? Ich glaube wir brauchen jemand, der sich mit der Versicherungswirtschaft auskennt ... |
11.06.2012, 12:26 | #6 |
Benutzer
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11.06.2012, 12:30 | #7 | |
Benutzer
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Beiträge: 331
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Zitat:
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11.06.2012, 12:32 | #8 | ||
Benutzer
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Beiträge: 109
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Also ich finde die Formulierung kann man gut in beide Richtungen lesen.
Entweder Zitat:
Zitat:
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11.06.2012, 12:33 | #9 |
ja, ne - is' klar
Registriert seit: 09/2005
Ort: ca. Rendsburg .........
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Wenn die Rechtsabteilung deiner Versicherung das im Schadensfall auch so sieht ist es ja in Ordnung. Bedingungen sollten schon eindeutig formuliert sein, sonst kann es bösen Überraschungen geben.
Meine Erfahrung mit Versicherungen: viel nehmen und mgl. wenig geben. Gruß Uwe |
11.06.2012, 14:28 | #10 | |
Benutzer
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Hier die Antwort:
Zitat:
Die VDWS Versicherung sagt mir nicht zu. Debeka war ich bisher auch familienversichert. Alternativen? |
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11.06.2012, 14:33 | #11 |
Gast
Beiträge: n/a
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11.06.2012, 14:38 | #12 |
es geht aufwärts!
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11.06.2012, 14:40 | #13 |
Benutzer
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Bei der DEVK steht:
"Schäden durch den Gebrauch von bis zu 3 Surf-, Kitesurf- oder Windsurfbrettern. Versichert sind auch Lenkdrachen mit Buggy sowie Strandsegler" Gilt da auf der Kite ohne Buggy ok Mangiari dann komm du auch nur noch mit 9er zum Altmühlsee du wirst sehen die tage auf dem Wasser halten sich in Grenzen |
11.06.2012, 14:46 | #14 |
es geht aufwärts!
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Ich fand's nur so geil schwachsinnig die Versicherung unabhängig vom Gewicht an einer Quadratmetergröße fest zu machen. Für'n Leichtgewicht ist ein 9er Kite ziemlich groß, für nen richtig schweren Mann ist es bei normalem Wind ein Witz!
Ich stand schon oft genug an Eurem hübschen See und konnte nichtmal mit dem 19er fahren! |
11.06.2012, 15:13 | #15 | |
steil frierer
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Beiträge: 203
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WGV:
http://www.wgv.de/portal/de/portal/v...tailinfos.html Zitat:
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11.06.2012, 15:19 | #16 |
Benutzer
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Ort: Bayern, bei Nürnberg
Beiträge: 519
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HDI... hier ist sogar der Kitesport auf dem Boden versichert. Es besteht keine Größeneinschränkung. Lediglich die Leinen dürfen eine Länge von 30 Metern nicht überschreiten.
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11.06.2012, 15:23 | #17 |
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Beiträge: 125
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meine geht bis 15m²
Ich wollte auch erst eine Haftpflichtversicherung bei der HUK abschließen, weil sie Kitesportarten mit einschließt und günstig ist. Als ich dann allerdings die Beschränkung auf 9m² gesehen hatte, kam das für mich nicht mehr in Frage. Auch gegen Zuzahlung konnten/wollten sie mir bei der HUK keine größeren Schirme versichern.
Jetzt bin ich bei der Hanse Merkur, dort ist man bis 15m² versichert. Das reicht mir. Und relativ günstig sind die auch. |
11.06.2012, 15:30 | #18 |
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Beiträge: 34
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asstel privathaftpflicht komforttarif, da heisst es dann versichert ist "Windsurfbretter, Kites und Motorboote bis 5 PS". Ich sehe da keine ausschlusskriterien.
bei dem komforttarif haste dann den vorteil dass der ganze zusatz schnick schnack in der privathaftpflicht auch dabei ist. habe ich über die 24 check seite gefunden und kostet bei mir 13,35€ pro 3 monate. cheers |
11.06.2012, 15:52 | #19 | |
Benutzer
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Zitat:
"Nicht versicherungspflichtige Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motor oder Treibsätze und bis 5 kg Fluggewicht" Was wiegt den so ein 14er Rebel zB Ach ich nehm die WGV, wie oben empfohlen. Wird schon passen |
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11.06.2012, 17:41 | #20 |
Benutzer
Registriert seit: 12/2009
Beiträge: 488
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Ich habe mir viele Bedingungen angeschaut und für mich die Haftpflichtkasse Darmstadt gewählt.
Keine Leinenbegrenzung und keine qm Begrenzung. Nicht nur wegen den Bedingungen zum Kiten. Sondern z.B. auch wegen der Ausfallversicherung ohne Selbstbehalt und Summenbegrenzung auf die Haftpflichtsumme. (bezahlt den mir zugefügtem Schaden wenn beim Gegner nichts zu holen ist) Übrigens gibt es auch Berufsunfähigkeitsversicherer die Kiter nicht mögen! Hier der Auszug von der Haftpflichtkasse Darmstadt Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden 1. aus Besitz und Führen von Wassersportfahrzeugen (z. B. privat genutzte eigene oder fremde Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote, Surfbretter (auch Windsurfbretter) sowie geliehene Segelboote). Ausgenommen sind eigene Segelboote und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren – auch Hilfs- oder Außenbordmotoren – oder Treibsätzen. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Schäden an den eigenen und fremden Fahrzeugen bzw. Surfbrettern bleiben ausgeschlossen; 2. aus Besitz und Führen von ferngelenkten Land- und Wasser- Modellfahrzeugen; 3. aus dem Besitz und dem Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, a) die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden; b) deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; 4. aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys und dergleichen; |
11.06.2012, 19:54 | #21 |
Administrator
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Wobei auch die Haftpflichtkasse Darmstadt das Grundproblem mit dem "versicherungspflichtig" zu haben scheint.
Siehe auch http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=120186 Umfrage zu Kite-Haftpflichtversicherungen http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=43903 Kiteklausel in Haftpflicht durchdrücken: wer hat Erfahrung?? und die vielen alten Threads die es gibt. |
11.06.2012, 20:22 | #22 |
Busfahrer
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Beiträge: 60
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Segelfläche..
Bei segeln spricht man von einer nenngrösse, der segelfläche.
Bei den heutigen tubekites nimmt man allerdings die ausgelegte fläche als kenngrösse zur bezeichnung des kites, die ist immer grösser als die projezierte fläche, die letztenendes auschlaggebend für druckverhalten ist und sich eher mit der segelfläche vergleichen lässt. |
11.06.2012, 20:33 | #23 | |
Benutzer
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Zitat:
Bei der WGV haben die ja eine Basis Haftpflicht, und dann noch einen Optimal Tarif. im Optimaltarif sind auch die Versicherungspflichtigen drin. Wenn man also sicher gehen will, ist der Optimaltarif vielleicht einen Blick wert. |
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12.06.2012, 05:27 | #24 |
kiteboarding-kassel
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Ort: Kassel
Beiträge: 385
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Bin ebenfalls bei der Debeka und habe ohne Mehrkosten einfach Kite, Board und Leinen in die Haftpflicht mit aufnehmen lassen.
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12.06.2012, 07:03 | #25 |
es geht aufwärts!
Registriert seit: 03/2010
Ort: München
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Es gibt jede Menge versicherungspflichtige Sachen die kein Nummernschild haben, das ist kein Argument. Aber meiner Meinungn nach besteht keine Versicherungspflicht, wobei das die gute alte Diskussion ist, die scheinbar noch nie befriedigend vor Gericht entschieden wurde.
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12.06.2012, 07:25 | #26 |
Benutzer
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Aber wenn es versicherungspflichtig wäre, dann müsste es doch jemanden geben, der das durchsetzt.
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12.06.2012, 08:05 | #27 | |
Workaphobic
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Zitat:
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12.06.2012, 08:48 | #28 |
Benutzer
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Die HDI schließt auch geliehenes Material mit ein. Die Darmstätter wohl nur "aus dem Besitz". Eventuell sollten das Leute beachten, die öfter Material leihen.
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12.06.2012, 09:21 | #29 |
seeteufel
Registriert seit: 01/2002
Ort: Konstanz
Beiträge: 303
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Bei einer hohen Schadensumme wird jede Versicherung versuchen sich aus der Verantwortung zu schleichen. Das ist nämlich das Geschäftsmodell dieser Branche.
Schaut euch das an: http://www.ksa-international.org/de-...sicherung.aspx Für mich die kompletteste Sache und nach allen erdenklichen Seiten wasserdicht abgesichert. In der Schweiz gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht: Dort hat auch der Verband was im Angebot sogar mit Kasko: http://www.kitegenossen.ch/versicherung Gruss Stephan |
12.06.2012, 12:09 | #30 |
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Beiträge: 83
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Im Zuge dieser Diskussion habe ich meine private Haftpflichtversicherung mal angeschrieben und tatsächlich wurde mir schriftlich bestätigt, dass - ich zitiere:
".... im Rahmen der Ihrem Vertrag zugrund liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) besteht Versicherungsschutz wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Kitesurfboards mit Lenkdrachen." Versicherung ist die VGH aus Hannover - Beitrag: 81,- jährlich und meine Partnerin (muss unter der selben Anschrift gemeldet sein und wohnen) ist vollständig mitversichert. D.h. ca: 81,-/ 2 = 40,50 p.P./ 12 = 3,38 pro Monat pro Person..... Nicht wirklich viel! Versicherungssummen: 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden 100.000 EUR für Vermögensschäden |
12.06.2012, 12:42 | #31 |
Benutzer
Registriert seit: 11/2011
Beiträge: 43
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hi also ich hab mal bei der devk nachgefragt.
-Lenkdrachen sind ebenfalls versichert, jedoch nur sofern deren Fluggewicht 15 kg nicht übersteigt. - der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahr weltweit. - im Premiumtarif sind es bis zu 5.000 Euro an gemieteten und geliehenen Sachen ich glaub ich werde dort meine haftpflicht machen. |
12.06.2012, 13:23 | #32 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
Beiträge: 1.161
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Also ihr habts mal wieder geschafft, mich von meiner Arbeit abzubringen.
Die Sachlage sieht objektiv gesehen so aus: 1. Ob Kites Luftfahrzeuge sind und damit eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht ist umstritten. (Meiner Meinung nach ist das so - soll hier aber mal dahingestellt bleiben, weil es das weiter unten stehende Problem nicht löst - Ziffer 4). 2. Weiter ist es so, dass der GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherer seinen Mitgliedern mit Schreiben vom 07.07.2009 mitgeteilt hat, dass er davon ausgeht, dass Kitesurfdrachen keine Luftfahrzeuge sind und diese im übrigen den Wasserfahrzeugen zuzuordnen seien. Hierbei handelt es sich nach meinen Informationen um die derzeit aktuellste Stellungnahme des GDV. 3. Ziffer 2 führt dazu, dass in vielen Versicherungsbedingungen der Deutschen Privathaftpflichtversicherungen Kiten zwar mitversichert sein kann, gleichzeitig aber eine Haftung für Schäden aus dem Betrieb gesetzlich versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge immer ausgeschlossen wird. 4. Da die Gesetzeslage unklar und gerichtlich bislang nicht explizit geklärt ist, ob ein Kite ein Luftfahrzeug ist, kann es zu der problematischen Situation kommen, dass erst bei einem vermutlich grösseren Schaden vor Gericht geklärt werden muss, ob Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung besteht. Es wird also unter Umständen irgendwann, irgendeinen Kiter oder eine Kiterin (Schädiger + Geschädigten) böse treffen. 5. Die Alternative ist, sich für ca. 30 bis 50 € p.a. über die KSA, das VDWS-Safety Tool oder irgendeinen anderen Spezialanbieter explizit für das Kitesurfen zu versichern. 6. Dem was ich vorstehend erläutert habe, müssten eigentlich auch alle diejenigen zustimmen, die der Meinung sind, dass ich mit meiner Meinung zur gesetzlichen Versicherungspflicht nicht recht habe und stattdessen die Stellungnahme des BMIN Stadtentwicklung und Verkehr vom Juli 2009 korrekt ist, denn deutsche Gerichte sind natürlich nicht an meine Meinung gebunden, genauso wenig allerdings an die Meinung des GDV oder eines Bundesministeriums. Gruss Czapi |
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