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27.01.2006, 10:38 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Frage zur " Schgadensmeldung - bei Totalschaden "
Nur ma so ! ?
Habe eine Frage : Wie regelt ihr bei eurer Versicherung einen " Totalschaden" ? Das heißt auf deutsch : Kite geliehen vom kumpel - das teil voll gas auf den strand gesemmelt ( Warum iss ne andere geschichte ! ) fakt iss kite kaputt !- totalschaden wie bring ich das ( OHNE ZU BESCHEIssEN ) meiner Versicherung rüber........ ? ernst gemeinte frage eDe ... danke |
27.01.2006, 10:42 | #2 |
Kite-School-Tours.de
Registriert seit: 07/2003
Ort: Berlin
Beiträge: 1.316
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leider garr nicht. Das dein Kumpel dir den Kite geliehen hat war ne Hilfeleistung und die sind vermeidbar und nicht mitversichert. Sonst wären die Prämien 3xso hoch. Vieleicht hast du ja trotzdem Glück. Viel Glück
T bias |
27.01.2006, 10:47 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.068
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Stimme Tobias leider zu.
Ede das war kein Strand, das weiße Zeug heißt Schnee |
27.01.2006, 10:47 | #4 |
000000
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@Ede, ich weiß natürlich um welchen Kite es sich handelt und wie es sich zugetragen hat.
Im Fall wie du es beschrieben hast geht es garnicht. Einen Tip zum betrügen schreib ich hier lieber nicht rein. Ich weiß ja wie es sich zugetragen hat und ich denke ,daß hier eigentlich deine Vesicherung nichts damit zu tun haben sollte. Grüsse |
27.01.2006, 10:56 | #5 |
Siegerländer
Registriert seit: 09/2004
Beiträge: 577
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Also es gibt durchaus Haftpflichtversicherungen die explizit auch Schäden an geliehenem Material abdecken - da wäre aber die Frage WIE es passiert ist in den Vordergrund zu stellen.
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27.01.2006, 11:05 | #6 |
laßteuchnichtspalten
Registriert seit: 02/2003
Beiträge: 8.666
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und du bist gaaanz sicher, das du nicht it der stoßstange dran hängen geblieben bist?
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27.01.2006, 11:20 | #7 | |
000000
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Zitat:
Dabei hat ihm eine Böe den Kite aus der Hand und um einen Pfahl gehauen. War wohl eine andere Situation. Grüsse |
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27.01.2006, 11:36 | #8 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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27.01.2006, 11:37 | #9 |
www.futurekiting.com
Registriert seit: 09/2002
Ort: Wien / Transdanubia
Beiträge: 1.593
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A bissl was geht immer!
Du darfst nur nicht das "Un"-Wort "geliehen" verwenden!!! Das ist ganz, ganz wichtig! Da ihr ja Freunde seid, ist es unter Euch natürlich gaaaanz normal, das Ihr auch gegenseitig Eure Sachen benutzt "ohne" vorher extra! danach zu fragen! Wenn Du so argumentierst, sollte das eigentlich ohne große Probleme mit der Versicherung klappen. Hatte genau dasselbe Problem, und der freundliche Sachbearbeiter meiner Versicherung hatte mich extra auf diesen "Wortlaut" hingewiesen!
Hoffe das hilft Dir weiter. Gruß Detto |
27.01.2006, 12:57 | #10 |
Nobile 50Fifty
Registriert seit: 08/2005
Ort: München/Chiemsee
Beiträge: 1.624
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@ detto, guter tip...
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27.01.2006, 13:08 | #11 |
Gast
Beiträge: n/a
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ihr wisst schon, dass wir uns in der hölle wiedersehen???
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27.01.2006, 13:11 | #12 |
Nobile 50Fifty
Registriert seit: 08/2005
Ort: München/Chiemsee
Beiträge: 1.624
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und wenn schon....
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27.01.2006, 13:17 | #13 |
laßteuchnichtspalten
Registriert seit: 02/2003
Beiträge: 8.666
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nee, ich dachte auf der boot-party morgen abend
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27.01.2006, 13:26 | #14 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2003
Beiträge: 2.816
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Wird doch wieder die Hölle....
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27.01.2006, 13:54 | #15 |
seo-reise.de
Registriert seit: 05/2004
Ort: Rostock
Beiträge: 71
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Schau doch mal in deine Police, ob Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung versichert sind. Wenn ja in welcher Höhe. Vielleicht hast Glück und die Summen passen. Die Geschichte kannst Du dann auch (evtl. leicht modifiziert) wahrheitsgetreu melden.
Modifiziert heißt hier NICHT die Warheit verändern sondern der Gebrauch von Synonymen. Allgemein ist es gut den gesamten Ablauf des Vorfalls aufzuschreiben um dann einzelne Wörter durch andere zu ersetzen. Dies trägt ungemein zu Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses bei der Versicherung bei und lässt ungemütliche Nachfragen der Versicherung kaum zu. Aber ansonsten, bei einen 0815 Standarthaftpflichtvertrag der sich ans BGB anlehnt, hat der Verleiher (wenn er denn wirklich seinen Kite verliehen hat??? und Du ihn nicht einfach mal so genommen hast weil Du dachtest der liegt da so zum ausprobieren rum (Testival)) keinen Anspruch auf Schadenersatz und somit deine PHV auch keine Zahlungspflicht. Martin |
27.01.2006, 13:58 | #16 | |
Kite-School-Tours.de
Registriert seit: 07/2003
Ort: Berlin
Beiträge: 1.316
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Zitat:
Danke Tobias |
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30.01.2006, 23:30 | #17 |
Gast
Beiträge: n/a
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HÖLLE HÖLLE HÖLLE
HÖLLE |
31.03.2006, 21:50 | #18 | |
Querdenker
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Zitat:
Ein Schaden an geliehenem Gut hat doch grundsätzlich nichts mit Schäden in Folge von Gefälligkeitshandlungen zu tun. Das sind doch zwei Paar Schuhe. Aber vielleicht hab ich ja wirklich was verpasst *lach* Gefälligkeitshandlungen versichern eine ganze Menge Versicherungsgesellschaften. Bei den geliehenen Sachen dürfte das Angebot allerdings recht dünn gesät sein... lg. justii-g |
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01.04.2006, 10:22 | #19 |
Kniff On
Registriert seit: 02/2006
Beiträge: 4
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....
Dies zu lesen ist sehr interessant.
Ihr Versicherungsvertreter ......... |
01.04.2006, 10:41 | #20 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2002
Ort: Remscheid
Beiträge: 3.051
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@ede
ruf doch mal an! hatte genau so einen fall gruß frank² |
01.04.2006, 15:57 | #21 | |
Querdenker
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Zitat:
Aber mal grundsätzlich ist qualifizierte Information doch ok oder? lg. justii |
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02.04.2006, 13:47 | #22 | |
seo-reise.de
Registriert seit: 05/2004
Ort: Rostock
Beiträge: 71
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alter Kaffee
Zitat:
b) ... bitte zitiere vollständig. Dann wird ein Gedanke nicht all zu sehr verändert dargestellt! Und immer weiter mit deinen qualifizierten Beiträgen. Martin |
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02.04.2006, 16:27 | #23 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
gruß eDe |
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02.04.2006, 21:36 | #24 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2002
Ort: Remscheid
Beiträge: 3.051
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war ja auch ewig alt der Thread... gerade erst gesehen...
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