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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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30.07.2013, 09:34 | #1 | |
Benutzer
Registriert seit: 07/2013
Beiträge: 16
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Info: HUK24 - Private Haftpflichtversicherung für Kites
Tach,
ich wollte nur einmal kurz eine Information posten, da ich glaube, dass dies ebenfalls für einige Personen interessant ist. Es handelt sich hierbei bei der HUK24 um den Haftpflichtversicherung-Zusatz PH-Plus (Mehrkosten 15,-). Im Archiv standen einige Posts, welche aussagen, dass bei der HUK24 die Textpassage "Mitversicherung von Schäden durch den Gebrauch von Kite-Sportgeräten (Seillänge max. 30 m) sowie von Strand-, Strandsteh- und Eisseglern mit einer Kite- und Segelfläche von max. 9 qm" bedeutet, dass lediglich Kites bis zu einer Größe von 9qm versichert sind. Das ist falsch! Ich habe direkt angefragt und folgende Antwort erhalten: Zitat:
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30.07.2013, 18:50 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Danke, hätte ich aber auch so gelesen und verstanden.
VHV hat übrigens auch 30 Meter. Ist evtl. ein Standardsatz bei vielen Versicherern |
30.07.2013, 20:28 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 247
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Und wenn der Kite größer als 13qm ist?
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30.07.2013, 20:45 | #4 | |
Benutzer
Registriert seit: 04/2011
Ort: Im Herzen der Oberpfalz
Beiträge: 360
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Zitat:
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30.07.2013, 21:10 | #5 | |
Benutzer
Registriert seit: 12/2009
Beiträge: 488
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Zitat:
Leider nur der Gebrauch, macht sich der Kite an Land selbständig geht es auf dein Geldbeutel Der Passus muss heißen: der Gebrauch und der Besitz |
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30.07.2013, 21:32 | #6 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2013
Beiträge: 16
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@Malte123: >13qm ist mit versichert. Bei Kites wird nur eine Einschrönkung über die Seillänge gemacht. Also bis 30m versichert.
@blacksmith: Kitelandboarding ist bis 9qm versichert. @Joho67: Danke. Hätte ich jetzt nicht weiter unterschieden. Ich frage da noch einmal nach. |
31.07.2013, 09:34 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Besitz dürfte über die PHV abgedeckt sein.
Ob der Kite wegfliegt und jemand verletzt oder dein Sonnenschirm ist dabei egal. Aber frag mal nach, bin gespannt, evtl. irre ich mich ja. |
31.07.2013, 09:44 | #8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Bei mir steht "aus der Ausübung von Kitesurfen" und "Gebrauch von Wassersportfahrzeugen".
Das sollte reichen? Oder was sagen die Fachleute. |
31.07.2013, 09:48 | #9 | |
Benutzer
Registriert seit: 12/2009
Beiträge: 488
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Zitat:
Wassersportgeräte sind erst mal ausgeschlossen und dann bedingt (der Gebrauch) wieder eingeschlossen. Der eigene Sonnenschirm ist sowiso nicht abgedeckt. Da die Haftpflicht keine Eigenschäden sondern nur Fremdschäden abdeckt. Ausübung würde ich auch als Gebrauch einstufen. Sieht evt. ein Richter auch anders. Aber warum sollte ich eine Versicherung abschließen wo ich es nicht Verbindlich Bedingungsgemäß drinn habe? |
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31.07.2013, 09:56 | #10 | |
Benutzer
Registriert seit: 02/2011
Beiträge: 38
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Zitat:
..genau das ist deren Aussage auch. Ausgeschlossen ist erst einmal der Gebrauch - der dann in der Plus Versicherung wieder inbegriffen ist. Ausgeschlossen ist aber nicht der Besitz. Laut Aussage macht es keinen Unterschied ob mein Sonnenschirm beim wegwehen jemand verletzt oder meine Strandmuschel oder eben der Kite (eine große Strandmuschel)..Kann auch schriftlich bestätigt werden. |
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31.07.2013, 10:47 | #11 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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31.07.2013, 11:18 | #12 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 22
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Zu den 30m.
30m deswegen, weil sie nur dann unter sonstige Luftfahrtgeräte fallen. An sich ist das ganze auch etwas kompliziert (kann man Googlen, die Rechtsanwälte Czap & Czap haben das auf Ihrer Seite sehr schön erklärt). Sollte man doch öfter mit längeren Leinen unterwegs sein, kann man auch sowas per Sonderverinbarung mit einbringen. Man sollte es nur ansprechen, bzw. man sollte es als Kunde wissen, dass man es ansprechen muss. Zu dieser Geschichte an sich: Die Diskriminierung des Kitessportes bei verschiedenen Versicherern ist eh nen undingt. Kann da jeden nur raten sich einen neu Versicherer zu suchen, die den Sport einfach nur als Sportart anerkennt ohne Ausschluss... Ihr habt auch ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer eurer persönliches Risiko nicht tragen will/kann, ein anderer es aber übernimmt. |
31.07.2013, 15:39 | #13 |
Gast
Beiträge: n/a
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So weit würde ich nicht gehen.
Ist halt ein zusätzliches Risiko welches nur für mehr Geld versichert wird. Normalbürger würden dann wohl unser Risiko mitbezahlen dürfen. Ausschlüsse gibt es ja auch noch andere. Ich habe in den letzten 10 Jahren z.b. 3 Schäden Windsurfen und Kiten gemeldet aber keinen aus dem sonstigen PHV Bereich. VDWS bietet auch eine Versicherung an. |
01.08.2013, 06:31 | #14 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2013
Beiträge: 16
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Also ich habe Antwort von der Versicherung erhalten. Sollte der Kite beim Aufbauen wehfliegen ist es mit versichert. Schäden an Dritte werden hierbei übernommen - eigene Schäden natürlich nicht.
Sollte der Kite in einer Notsituation komplett vom Kiter gelöst werden und hieraus entsteht später ein Schaden ist dies ebenfalls unter "Gebrauch" zu verstehen und somit auch versichert. Für einen Aufschlag von nur 15,-€ nehme ich gerne diesen Versicherungszusatz auf - zudem sind noch einige andere Leistungen außer Schäden durch Kiten mit abgedeckt. |
01.08.2013, 18:57 | #15 |
Gast
Beiträge: n/a
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Bei VDWS ist auch Kaskoschutz für Mietmaterial drin.
Falls jemand das mit drin haben möchte. Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung eines entgeltlich gemieteten oder im Rahmen einer Pauschalreisebuchung überlassenen Windsurf, Kitesurf oder Snowkitegerätes, Segelboot/Catamaran bis zu einer Deckungssumme von € 1.500 pro Versicherungsjahr. Ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigungen. Selbstbehalt je Schadenfall: Kitesurfen/Windsurfen € 50, Segeln € 100. |
01.09.2015, 09:23 | #16 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2015
Beiträge: 6
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Empfehlung des Rechtsanwalt umgesetzt.
Kiten ist nicht selbstverständlich in jeder Privathaftpflicht mitversichert!
Viele alte Verträge haben das Kitesurfen überhaupt nicht mitversichert und auch bei neuen Verträgen gibt es viele Einschränkungen. Zum Beispiel keinen Versicherungsschutz in Ländern wo Kiten als Luftfahrzeug gilt und der Versicherungspflicht unterliegt. Viele Versicherungen beschränken die Leinen Länge oder sogar die Flughöhe und so weiter. Also bloß nicht davon ausgehen, dass jede Privathaftpflicht auch für das Kitesurfen geeignet ist. Unter Kitesurfer-Versicherungen findet ihr bei Google einen Makler der für uns genau diese Probleme mit den Haftpflichtversicherungen geklärt hat und die Empfehlung von Rechtsanwälte Czap & Czap http://rechtsanwalt-czap.de/rechtsge...ersichert.html für Kitesurfer Haftpflichtversicherungen umgesetzt hat. In dem Dokument http://www.kitesurfer-versicherungen...rsicherung.pdf sind fast alle Fragen aus diesem Post in einer Klarstellung der Bedingungen beantwortet. Wahrscheinlich werden auch diese Erweiterungen immer noch nicht alles zu 100% abdecken, aber alle bekannten Probleme der Vergangenheit sind schon mal mit abgesichert! |
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