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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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19.12.2015, 15:48 | #1 |
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Wattenmeer, NABU, Nationalpark, Befahrensverordnung.....
Versuchen wir die Fakten zusammenzufassen :
Bestand heute. Kitesurfen ist laut Befahrensverordnung des Bundes in Schutzzonen 1,2 und 3 erlaubt. Zugang teilweise nur über das Wasser möglich. / oder Tidenabhängig ) Gesetzt ist von 1997 Nationalparkgesetz von 1999 besagt, Kitesurfen ist verboten und nur in ausgewiesenen Zonen gedultet. Duldung wurde bislang durch Gemeinden, Ortsansässigen Wassersportlern und Nabu festgelegt. NABU hat die Hoheit im Wattenmeer Beide Gesetze sind momentan rechtsgültig. Die EU gibt für jeden Hektar Naturschutzbereich große Summen an Fördermitteln aus. Hier scheint ein großes Interesse der NABU zu bestehen. Damit diese zur Auszahlung kommen, muss ein neuer Antrag zur Befahrensverordnung letztendlich dem Bund vorgelegt und verabschiedet werden. Der Antrag soll von den Kuratorien des Nabu im Februar 2016 den Ländern / bzw dem Bund vorgelegt werden. Was den Punkt Kitesurfen betrifft, sind die Ländern bislang nicht Willens die gemachten Änderungsvorschläge an den Bund weiterzugeben. Weil! Hier fehlen präzise Kartierungen der Schutzzonen, Diese müssten wohl von dem NABU noch erstellt werden. Bislang wurden genauere Karten durch die betroffenen Wassersportler und Fischer erstellt welche in den jeweiligen Lokalen Verhandlungen Verwendung fanden. Die drei öffentlichen Gutachten, welche der NABU selbst in Auftrag gegeben hat, bezüglich der Scheuchwirkung des Kitesurfen gegenüber den zu schützenden Vögeln ist von der negativen Wirkung nicht eindeutig bzw. konnte nicht nachgewiesen werden. Eine neue Befahrensverordung wird aber 100%ig kommen Hierbei soll in Zusammenarbeit mit den Betroffenen Sportlern, den Gemeinden und auch dem NABU eine für alle verträgliche Lösung gefunden werden. Durch die scharfen Formulierungen des NABU zu diesem Thema auf der eigenen Homepage, polarisiert diese Gruppe am stärksten. Das heißt nicht das alles was hier geschrieben und gewünscht wird, wird auch umgesetzt Momentan werden Kitesurfer durch die GKA offiziell vertreten. Die Organisation ist bei jeder wichtigen Verhandlung mit Bund und Ländern zugegen und versucht mit allen Argument und Fakten für den Sport so viele Spots und Flächen wie möglich für das Kitesurfen zu legitimieren. Eine weitere Gruppe ist Love it like a Local die versucht die Lobby der Kitesurfer zu bündeln um so eine bessere Position in Verhandlungen zu erreichen Des weiteren gibt es mittlerweile einige Lokale Verein und Gruppen die bei Verhandlungen mit Gemeinden und Naturschutz sehr gute Arbeit leisten. Zudem setzt sich der DSV ebenfalls in relevanten Bereich für die Erhaltung der Kitesurfspots ein. Also für alle die nicht wie Tilmann zur Waffe greifen wollen, sondern sich wirklich für den Kitesurfsport einsetzt, ist eine Unterstützung der bestehenden Organisationen und Vereine sinnvoll. Hier lesen viele Fachleute aus unterschiedlichsten Bereichen mit. Engagiert Euch bitte! P.S bitte behandelt diese thread als konstruktiven Arbeitsthread. Vielen Dank! |
19.12.2015, 16:06 | #2 | |
United-Ocean-Sports
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Zitat:
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19.12.2015, 16:22 | #3 |
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Sorry, ich weiss das ist wenig kontruktiv.
Aber aus dem Ausgangspost stimmt leider fast nichts. Für alle Naturschutzgebiete und Nationalparke gelten jeweils eigene Regeln und Gesetze. Die Nationalparke Wattenmeer haben jeweils Schutzzone 1 und Schutzzone 2 und zum Teil weitere spezielle Gebiete. In der Schutzzone 1 ist betreten schon verboten und damit wohl auch Kitesurfen. Du verwechselst vermutlich den NABU und die Nationalparkverwaltung. Damit sind verschiedene Absätze falsch und missverständlich. Eine neue Befahrensverordung wird nicht 100%ig kommen. |
19.12.2015, 16:33 | #4 | |
Gast
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Zitat:
Was aber dazugehören würde, wäre eine Diskussion von bewirtschafteten Kitezonen. Da hat der hohe Norden ja sehr viel zu bieten. PS: Meine Bitte um Löschung ist um 15:20 rausgegangen. Ich kann nichts mehr dafür. |
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19.12.2015, 21:20 | #5 |
Gast
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Haste mal ne Mark?
Außerhalb der Kitezone ist des Kiten strengstens Verboten (Nationalpark). Landesrecht. müßte eigentlich heißen Kiten erlaubt nach Nordseebefahrensverordnung. Bundesrecht. Sekundärquelle: https://schleswig-holstein.nabu.de/n...eer/19932.html abschlussbericht_kitesurfen_upleward_2010_web.pdf Geändert von stift (19.12.2015 um 21:43 Uhr) |
20.12.2015, 01:25 | #6 |
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Grüße nach Sylt. Diesmal ohne Quelle, also nur als Gerücht:
"Die NPV-SH will automatisch alle 5 Jahre die Grenzen der Schutzgebiete den morphologischen Veränderungen anpassen, ohne die davon Betroffenen vorher anzuhören." |
20.12.2015, 09:52 | #7 |
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An der Kugelbake ist der Zusammenhalt verloren gegangen.
keine Quelle: Auf diese Facebook-Gruppe kann nicht mehr zugegriffen werden. Auf Sylt wurde Kitesurfen in Deutschland faktisch verboten. Quelle: https://schleswig-holstein.nabu.de/n...eer/19932.html Zitat: "Die „AG Naturschutz – Wassersport“ auf Sylt, an der der NABU beteiligt ist, könnte dafür im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ein gutes Beispiel sein." Jetzt hat Herr "Alles Verbieten!" endlich einen Ansprechpartner (Koalition der Willigen) den er im Bundesverkehrsministerium vorzeigen kann und sagen kann "Alles mit den Kitern abgestimmt". Ist ja auch der wichtigste Satz in jedem Pressedokument des Nabu. Die Novellierung der Nordseebefahrensverordnung wird dann in etwa nachfolgendes Konstrukt enthalten. In der Nordsee ist Kitesurfen generell verboten, kann aber auf Antrag von "geldgeilen Aufpassern" im Rahmen des "Naturschutzgesetz des Landes" freigegeben werden. Also die jetzt schon faktisch in Niedersachsen angewendete Praxis. Und das Geld für Klage auf Geltung der Nordseebefahrensverordnung könnt ihr euch zukünftig schenken. Diese war ist und bleibt gültig. Das weis man auch in Sylt. Deshalb hat die AG ja in den Entwurf auch reingeschrieben, das der Passus für ausgewiesene Badestrände Gültigkeit hat. Dann gehts weiter mit der absoluten Richtlinienkompetenz des Nabu über das Umweltministerium Schleswig-Holstein. Da werden dann die Zonen einseitig ausgewiesen. Und zum Schluß kommt sowas http://www.wattenrat.de/tag/rotmilan/. Aber natürlich keine Klage. Den eure Rechte habt ihr schon alle an der Kasse abgegeben und es gibt ja "geldgeile Aufpasser". Zitat: "NABU-Hessen: windiger „Kompromiss“ im EU-Vogelschutzgebiet, Geschäftsmodell „Klageverzicht gegen Bares“" Vielleicht verarbeite ich ja alles im Buch "Der verkaufte Traum". Geändert von stift (20.12.2015 um 10:06 Uhr) |
20.12.2015, 10:39 | #8 |
"Gibt´s da an Wind?"
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Ja zefix, jetzt wird wieder der Uwe angenölt. Uwes Ansatz, hier mal einen thread zu starten, der die Fakten zusammenfasst, ist sehr gut, das wünsche ich mir schon lange. Also schreit doch bitte nicht nach Löschung sondern hockt euch zusammen und berichtigt den Eingangspost oder schreibt ihn neu.
@stift: Du scheinst die Sachlage sehr gut zu kennen. Schreib doch bitte mal die gesammelten Fakten im Sinne von Uwes Eingangspost zusammen, bevor du ein Buch veröffentlichst, das würde ich sehr begrüssen. Es ist echt schwierig, sich ein Bild zu machen, wenn man nicht vor Ort in den entspr. Gruppierungen ist. Danke, Andreas |
20.12.2015, 10:43 | #9 |
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Vielleicht wachen jetzt auch die härtesten Tilmann-Kritiker auf ???
Nicht das Tilmann und seine Aktionen zu glorifizieren sind, aber wie schon von mir und mehreren anderen mehrfach gesagt: Tilmann triggert zumindest und benennt Verursacher. Der Rest hier motzt hier gegen jede kritische Aktion und hofft auf Wohlwollen der Anderen oder das andere es hinmerkeln. |
20.12.2015, 10:49 | #10 |
"Gibt´s da an Wind?"
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Tilman hat im Forum genug Podium. Könnten wir ihn hier bitte raushalten und uns einfach nur um eine Faktensammlung bemühen ?
Andreas |
20.12.2015, 11:16 | #11 | |
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Zitat:
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20.12.2015, 11:23 | #12 |
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Hier gibts Trolle...,echt???
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20.12.2015, 11:30 | #13 |
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Jeden Tag mehr.
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20.12.2015, 11:45 | #14 |
"Gibt´s da an Wind?"
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Ich geb´s auf. Es geht mir sicher nicht um einen Arsch beissenden NABU Troll. Ich hätte endlich gerne mal einen Überblick zur rechtlichen Faktenlage. Aber dann werd ich´s mir halt selber irgendwo zusammenstottern.
Ich will wissen, an welcher Stelle Unterstützung am sinnvollsten ist, dazu wäre ein Überblick über die gesammelten Mitspieler recht praktisch. Nicht nur für mich und am besten nicht irgendwo in einem der x Fäden, die sich zu 50% um Tilman drehen. Ich wette, daß die Mehrheit der Kiter noch nicht exakt begriffen hat, was Sachlage ist. Hier wäre nochmal eine super Gelegenheit, das zu ändern. Uwe hat´s versucht, aber wie man sieht, selbst er blickt wohl nicht ganz durch. Und die, die augenscheinlich einen Überblick haben, wollen es scheinbar für sich behalten. Andreas |
20.12.2015, 12:15 | #15 |
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wenn man die fakten zusammen trägt entwickelt man zwangsläufig respekt vor dem nabu/bund
völlig frei von beweisbaren fakten setzen die als ngo in regierungsbehörden und ministerien alles durch was sie wollen ohne nennenswerten widerstand. jede menge geld im nacken das durch erpressung und spenden gesammelt wird. wenn wir denen was entgegen setzen wollen müssen wir uns das von denen abgucken. vielleicht ne umweltschutzorganisation von surfern gründen.umweltschutz zieht immer und bringt erstmal spenden und mitglieder in massen. dann n paar selbstverliebte ideologisch verbohrte spinner finden die schon in der sandkiste immer das förmchen an die ommel gekriegt haben und dementsprechend ne sch…. wut auf alle haben….das könnte klappen.letztere findet man allerdings recht selten in der surfszene da müssen wir welche von aussen ran holen. |
20.12.2015, 12:18 | #16 |
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Ich glaube die Sachlage ist halt nun nicht so einfach erklärt.
Zum einen gibts die Initiativen, die sich engagieren wollen. Sie klagen und versuchen bei dem Sitzungen dabei zu sein. Auf der anderen Seite gibt es wohl vereinzelt "Insellösungen", also lokale Interessenten, die sich als die Stellvertreter der Kiter zeigen. Das sind wohl die jenigen mit denen der Nabu oder wer auch immer in der Vergangenheit eine "Einigung" erzielte. Das wird halt irgenein Kuhhandel sein oder ein Nabu Troll, der sich als lokaler Kiter darstellt...oder eben ein Kiteschulbetreiber, der sich lokale Vorteile erhofft... Fakt ist zumindest das der Nabu uns offen anlügt und verarscht. Ein klares Zeichen, das sie uns mit vollem Bewusstsein nur hintergehen wollen! |
20.12.2015, 12:26 | #17 | |
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Zitat:
Eine andere Sportorganisation sagt ganz klar. Entweder unsere Ziele stehen in der Nordseebefahrensverordnung oder wir stimmen nicht zu. |
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20.12.2015, 12:57 | #18 |
Benutzter
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Falls sich GTV dem Thema annehmen will und dies nicht schon geschehen sein sollte würde ich empfehlen, lieber mit den bisherigen Akteuren in Verbindung zu treten (GKA, NLPV (nicht Nabu!), Generaldirektion Wasserstraßen und Schiffahrt Nord, LILAL, WattnBoardsport, Cuxkiters, boardSPOrt, Sylt, Ostseevereine (da fehlt mir der Überblick welche es gibt). Ein "Faktenthread" auf Oase mag zwar die eigene Recherchearbeit scheinbar erleichtern, wird aber nicht unbedingt zu gesicherten Informationen führen. WattnBoardsport wird hier sicherlich mit der kompetenteste Ansprechpartner sein, da der rechtliche Überblick auf Grund der Klage vorhanden ist.
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20.12.2015, 13:21 | #19 |
Benutzer
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Uwe Schröder
Wir sind bei Gleiten.TV mit der Recherche soweit gekommen wie beschrieben.
Vereinfacht dargestellt: Der Bund verbietet tideabhängig das Kitesurfen nicht. Solange Hochwasser ist! Fällt das Watt trocken gelten die Gesetzte des Nationalparks. Sprich BETRETEN verboten. Das betrifft natürlich auch alle Wege zu den Spots. Hier liegt ein großes Problem! Hört sich verrückt an ist aber einer der momentan bestehenden Konflikte. Der Nationalpark darf zum ausweisen von Kitesurfzonen an sich gar keine Böjen oder Böjenketten auslegen. Dies wurde mehrfach vom Bund angemahnt. Hierzu werden wir versuchen im Jahr 2016 Interviews mit Entscheidungsträgern aus allen Bereichen offiziell zu filmen und zu veröffentlichen Ein weitere Ansatz für uns sind die bislang erstellten Gutachten ( Scheuchwirkung..) und welche die noch Angekündigt wurden. Hier werden wir auch Interviews mit den beauftragten Institutionen durchführen Bislang waren hier die Aussage der Gutachten nicht konkret als Kitesurf verneinend einzustufen Wir glauben wir brauchen eine möglichst positive öffentliche Darstellung des Sports Das ist das was wir versuchen. Wie gesagt die Verbände und Vereine wie DSV, GKA oder Tourismusverbände zu unterstützen oder sich diesen anzuschließen ist sicher kein Fehler. Beim DSV und beim Tourismus laufen wir zwar am Rande mit aber letztendlich gehören wir diesen auch sehr großen Lobbys mit an. Also wer weitere Ideen hat mit denen die Kitesurfer Interessen vertreten werden können. Bitte. Ansonsten stehen ca.25.000 sehr schlecht organisierte Kitesurf Individualisten gegen ca. 600.000 Naturschutzverband Mitglieder die für das vertreten Ihrer Interessen sehr gut aufgestellt sind. Falls ich hier nicht genau genug bin. Entschuldigung dafür! Mit bitte um eure Korrekturen. Grüße Uwe |
20.12.2015, 13:30 | #20 |
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Wurde dann die Bojenkette, wir erinnern uns an "Das ist Scheiße!!!!!!", von offizieller Seite beim World Cup in SPO entfernt? Und ist eine Bojenkette dann vergleichbar mit einen schweren Eingriff in den Verkehr, die ein Dritter dann zur Vermeidung einer Gefahr legal entfernen darf? Ich hör schon die Flex laufen. Den Fall aber vorher mit Körperverletzung rechtssicher bei der nächsten Polizeistation melden und publizieren.
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20.12.2015, 13:44 | #21 |
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Eine dem Drachensport gegenüber sehr positive Studie aus 2003 von den Gleitschirmfliegern:
http://www.dhv.de/web/fileadmin/user...n_avifauna.pdf Auf 101 Seiten wurden dort keine Beeinträchtigung der Avifauna dokumentiert. |
20.12.2015, 15:45 | #22 | |
Benutzter
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Zitat:
Schau dir mal die NPNordSBefV, inbesondere §4 Abs. 1 an. Nur Zone 1 +/-3 Std. um HW + Schutzzeiten in entsprechenden Gebieten. Ansonsten ist m.W. das Befahren der Bundeswasserstraßen (= u.a. alles von mittlerer Hochwasserlinie bis seewärtiger Begrenzung des Küstenmeeres) uneingeschränkt erlaubt. Die Kitezonen liegen ausnahmelos in der Zwischenzone. An dieser Stelle auch interessant, dass die NLPV ähnliches schon (erfolglos) mit der Übernachtung von Sportbooten im Watt versucht hatte. Link (Der letzte Satz ist für uns interessant.) |
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20.12.2015, 16:13 | #23 | |
kiteaholic
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Zitat:
In Cuxhaven Sahlenburg sieht es rechtlich so aus : mal vom Land zur See gesehen 1 Surfschule Cuxkiters e.V. Vereinscontainer Gelände Ex Marineturm Stadt Cuxhaven / Kurverwaltung . 2. Gelände dazwischen Forstamt Bederkesa Niedersachsen (hinter den Findlingen am Parkplatz ) 3. Strasse / Parkplatz Stadt Cuxhaven . 4. Grünfläche Düne ( wo Kites auf und abgebaut werden Nationalpark Niedersachsen . 5. Strand bis zur HW kante Kurverwaltung Cuxhaven ( Hundestrand ) 6 . Wattfläche ( Kitezone ) Nationalpark Niedersachsen ! Aber 3std vor 3std nach Hochwasser ist es eine Bundeswasserstrasse ergo gilt das Bundeswasserstrassengesetz !!! mit der aktuellen Befahrensregelung !!! Die wie bekannt ist geändert werden soll zu unseren und wie mir bekannt ist auch zum Nachteil für Segler im Wattgebiet ! Gruss Stövi vom Cuxkiters e.V. wer Schreibfehler findet kann sie gerne behalten Geändert von joe (21.12.2015 um 19:35 Uhr) Grund: störenden Vollquote entsorgt |
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20.12.2015, 17:19 | #24 | |
Dacronstreifen...
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Zitat:
betreten verboten gilt doch nur für die Zone 1 (Ruhezone) oder liege ich damit falsch? Zone 2 (Zwischenzone) und Zone 3 (Erholungszone) dürfen betreten werden. Gruß Andre |
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21.12.2015, 00:33 | #25 | |
Benutzer
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Zitat:
https://www.nabu.de/imperia/md/conte...014-2020_1.pdf |
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21.12.2015, 08:28 | #26 |
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Und wer immer noch glaubt, dann fährt er halt zur Ostsee, den muss ich enttäuschen:
http://t.ln-online.de/Nachrichten/No...ord-und-Ostsee Dann eben weiter Richtung Osten? Nee, wird auch schwer: http://www.supremesurf.de/Aktueller-...t-und-Salzhaff Dann eben noch weiter Richtung Osten? Denkste: http://www.nationalpark-vorpommersch...article_id=153 Damit sind wir also bald von der Küste abgeschnitten und Nabu & Co. haben ihre Privatzonen - die Nichtprivilegierten buchen dann umweltfreundliche Flugtickets und "verscheuchen" die Vögel auf Mauritius. Hm, eine alte Kriegerregel lautet doch: If you can't beat them - join them! Vielleicht hat der Uwe gar nicht so Unrecht...? |
21.12.2015, 10:15 | #27 |
Gast
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Da wäre ich mir mal nicht so sicher. Das nächste Geschäftsmodell, CO2 Handel, wird schon werbetechnisch angegangen. Und Startmöglichkeiten für Flugzeuge braucht man auch noch.
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21.12.2015, 12:14 | #28 | |
gesperrt
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Zitat:
in deinem Ausgangspost stimmt so einiges nicht ganz genau. Ich halte es für nicht sinnvoll, wenn unklare Sachen als klar recherchiert dargestellt werden. Wenn Watt tocken fällt, bleibt es dennoch Seewasserstrasse und Bundeswasserstrasse. Das steht recht ausdrücklich im Gesetz. Etwas anders gilt für Badestrände und Badeanlagen. Und Watt ist nicht gleich Watt. Und Die Gesetzte des Nationalparks gelten immer im Nationalpark, unabhängig davon od irgendwas trocken fällt oder nicht. EIn Problem ist allerdings, wenn jeder irgend etwas anderes zu wissen "meint. |
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21.12.2015, 12:18 | #29 |
Gast
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gibt es eigentlich irgendwo eine karte wo man einsehen kann welche gebiete der habeck an der ostsee sperren will?
oder machen die das auch wieder unterm tisch mit sich selbst aus. |
21.12.2015, 12:20 | #30 | |
gesperrt
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Zitat:
Kitesurfen ist nicht verboten. Ausrufungszeichen. Die Nationalparkverwaltung "meint", dass Kitesurfen verboten ist. In dem Gesetz steht aber ausdrücklich, dass Kitesurfen im Sinne des Befahrens der Bundeswasserstrassen nicht verboten ist. Und was Nabu angeht: die haben über gar nichts Hoheit. Was genau du recherchiert hast weiss ich nicht. Aber mit "Fakten" hat das nichts zu tun. |
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21.12.2015, 12:30 | #31 |
Gast
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der nabu hat auch bestritten je ein gutachten beauftragt zu haben das war die nationalparkverwaltung.
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21.12.2015, 12:42 | #32 |
GONE KITING
Registriert seit: 12/2002
Ort: Cumbuco, Brasilien
Beiträge: 3.555
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denn sie wissen nicht, was sie tun...
Sagen wir mal so: ich werde dort kiten gehen, wo ich vorher immer kiten war. Sollen sie mal kommen. Nehme nen Kumpel mit...wenn sie uns verhaften, wird das ne geile Bild Story! |
21.12.2015, 12:48 | #33 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Da wird höchstens ein Schuh draus, wenn da stehen würde, das die "geldgeilen Kollaborateure" wegen der Bojenketten angemahnt würden. Denn diese sind Betreiber der Kitezone und rechtlich haftbar. Die Naturparkverwaltung ak. NABU weisen aktuell nur widerrechtlich die Kitezonen aus. Und sie wissen genau, das ohne Rückhalt bei den "geldgeilen Kollaborateuren" ein Kiteverbot niemals durchsetzbar wäre. |
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29.12.2015, 13:02 | #34 |
con calma
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Ort: Hamburg
Beiträge: 560
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Sinn und Zweck war doch, hier ein paar Daten zu erheben. Damit eben auch Falsches und Halbwahrheiten zu korrigieren. Lasst uns das strukturiert fortführen. Ich beschäftige mich nicht so intensiv mit dem Thema, deswegen aus meiner Sicht dieses als Versuch / Vorschlag, das Richtige mal zu filtern und ergänzend fortzuführen. Man könnte unter den Überschriften dann die einzelnen Punkte sammeln.
Ganz allgemein: Bundesrecht vor Länderrecht Kiten in Naturschutzgebieten verboten Nabu bestimmt nichts ... Hang Loose Boba |
29.12.2015, 14:29 | #35 |
I loveSplDoorUndCore
Registriert seit: 09/2010
Ort: 9er u 17er XR3, Kahoona 13,5, SpleeneDoor 2012,f-one TX5
Beiträge: 539
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Super Idee
Gehirn ausschalten und den Gegnern in die Hände spielen mit solchen Geschichten. Genau auf sowas wartet der NABU.
Das brauchen wir....NICHT! Ist natürlich einfach, hier den Rambo aufführen und notfalls nach BRAsilien ausweichen. Der Ansatz von Uwe Schröder, sachlich Fakten zu sammeln, war doch gut! Aber es gibt immer wieder Kiter, die es nicht kapieren. |
29.12.2015, 14:47 | #36 | |
rocketkiter
Registriert seit: 04/2008
Beiträge: 130
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Gehirn einschalten ;-)
Zitat:
Ausbruch ist sehr wohl eine Lösung und nicht mit den Wärtern schön zu verhandeln, wenn schon das Gefängnis ein Unding ist.... Wer will denn noch in den Kindergartenzonen fahren ?? Als nächstes kommt dann das Gemaule über viele Unfälle weil es so eng ist und der Nabu lacht sich halb tot..... |
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