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Reisen und Spots Rund um die Themen Reisen und Spots. |
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18.03.2014, 15:10 | #1 |
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Saisonstart Steinhuder Meer ?
Moin, offiziell gehts ja soweit ich weiß diesen Freitag am Steinhuder Meer wieder los. Weiß jemand obs auch schon am Donnerstag geduldet wird? Hab leider am WE keine Zeit und übermorgen schauts ja echt gut aus. Gruß
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18.03.2014, 15:56 | #2 |
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nein, ist am Donnerstag noch nicht geduldet. Und heute und morgen auch nicht. Gibt Riesenärger und kann zu Schliessung des Spots führen.
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18.03.2014, 16:05 | #3 |
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18.03.2014, 16:41 | #4 | |
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Zitat:
Vielleicht mal die Dümmer und Steinhudermeerverordnng lesen. Befahrensverbot ist bis zum 19.3. Also Donnerstag darf wieder gekitet werden. |
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18.03.2014, 16:42 | #5 |
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18.03.2014, 16:46 | #6 |
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habs!
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/do...15.02.2013.pdf und da steht: (3) Abweichend von § 14 Abs. 1 Nr. 7 gilt das Befahrensverbot bis zum 19.März und für das Segel- und Kitesurfen auf der in Anlage 2 gekennzeichneten Wasserfläche ab dem 16.November. @Quax96: wenn du was weißt, was sonst keiner wissen will, lass es uns wissen! |
18.03.2014, 17:14 | #7 |
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ich weiss nur was vom 21.03. Wenn es in einer Verordnung anders steht, dann ist es halt so.
Meine Aussage mit dem Ärger bezieht sich halt nur drauf, wenn man vor den offzielen Zeiten fährt. Da es ja nicht nur letztes Jahr schon viel Ärger am Spot gab, und man was von Schliessung munkelte, wäre es auf alle Fälle nicht förderlich vor dem offizielen termin zu fahren. Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen. Aber wenn das schon Donnerstag ist, dann viel Spass |
18.03.2014, 21:53 | #8 |
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18.03.2014, 23:57 | #9 |
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§ 19
Steinhuder Meer (1) § 5 Abs. 1 gilt nicht für das Befahren der in Anlage 2 gekennzeichneten Wasserfläche. Auf dieser Fläche werden das Segel- und Kitesurfen zugelassen. Das Gebiet ist für andere Nutzungen gesperrt. Kitesurferinnen und Kitesurfer sind gegenüber Segelsurferinnen und Segelsurfern ausweichpflichtig. Kitesurfkurse und Kitesurfschulungen dürfen nur östlich des Hinweisschildes, das die Kite-Einsatzstelle kennzeichnet, ausgeübt werden. (2) § 11 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 7 gelten nicht für Fahrzeuge des Eigentümers der Insel Wilhelmstein, des Inselvogts und des Pächters der dortigen Gaststätte in dem mit dem Land Niedersachsen vereinbarten Umfang. § 11 Abs. 3 findet Anwendung. Die Regelung dieses Absatzes gilt nicht für die gewerbliche Fahrgastschifferei. (3) Abweichend von § 14 Abs. 1 Nr. 7 gilt das Befahrensverbot bis zum 19.März und für das Segel- und Kitesurfen auf der in Anlage 2 gekennzeichneten Wasserfläche ab dem 16.November. (4) In der Zeit vom 1.November bis 19.März dürfen bis zu vier Trainingsveranstaltungen der Leistungsseglerinnen und Leistungssegler durchgeführt werden, wenn sie der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der zu beanspruchenden Fläche, des Zeitraumes, der Teilnehmerzahl und der beabsichtigten Sicherheitsvorkehrungen angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung aus den in § 15 Abs. 2 genannten Gründen untersagen oder mit Nebenbestimmungen zulassen. |
19.03.2014, 05:59 | #10 | |
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Zitat:
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19.03.2014, 06:18 | #11 |
Spanienfahrer
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Welche bescheuerte Regelung ist das denn
Das hebelt ja alle anderen Vorschriften aus. Muss man sich denn heut zu Tage an jedem Spot zunächst mit den individuellen Vorschriften vertraut machen? Vor allem wie und wo? Wenn so jede Kommune ihr eigenes Süppchen kocht, wer soll denn da noch durchblicken? |
19.03.2014, 21:07 | #12 |
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Na ja die Schilder an den Spots lesen und zur Not an der lokalen Kiteschule fragen sollte zum Standard gehören..
Und vielen ist es halt wirklich völlig egal, hauptsache sie haben ihren spass. Interessant ist das es sich dabei garnicht, wie meist gedacht um dei "jungen Wilden" geht, sondern gerade die 50+ Jahrgänge meinen machen zu können was sie wollen und ständig ausserhalb der Zone rumfahren, Vorfahrtsregeln werden auch gerne zu ihren gunsten interpretiert. Und wenn man sie daruf anspricht werden Sie noch ausfallend. |
19.03.2014, 21:57 | #13 |
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wer ist denn nun morgen am Start?
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19.03.2014, 23:31 | #14 |
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21.03.2014, 06:19 | #15 | |
Spanienfahrer
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Zitat:
Wenn ich an einem mir unbekannten Spot bin frage ich selbstverständlich nach besonderen Regelungen. Das man aber die allgemein gültigen Vorfahrtsregelungen aushebelt ist schon sehr merkwürdig. Interessant wäre auch wie die dort ansässige Kiteschule lehrt: "Also die Vorfahrtsregeln sind: ........ nur nicht hier, am Steinhuder Meer, da sind sie anders. Wie die Vorfahrtsregeln an anderen Spots sind, können wir nicht genau sagen, da könnten sie wieder anders sein. Fragt sicherheitshalber mal nach" Das ist so ungefähr wie der Fahrlehrer, der seinem Schüler in der Theorie die Rechts vor Links Regel lehrt, und dann während der Fahrstunde im Nachbarort mitteilt, dass diese Regel hier -ausnahmsweise- keine Anwendung findet. Auch auf die Antwort bin ich mal gespannt, wenn Du einen Local am Spot nach den Vorfahrtsregeln fragst. Na ja, es gibt ja noch mehr unverständliche Dinge auf dieser Welt. Greetz Geändert von Orax1 (21.03.2014 um 06:35 Uhr) |
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21.03.2014, 06:56 | #16 |
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Vorfahrtsregel Nr. 1: Ausweichpllicht - lieber gleich nach Cuxhaven fahren
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21.03.2014, 07:17 | #17 | |
Benutzer
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Zitat:
Ich habe nicht gelernt das ich einen Local fragen soll, sondern ansässige Wassersportschule, Polizei, Hafenmeister, Fremdenverkehrsbüro,... |
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21.03.2014, 08:53 | #18 |
Spanienfahrer
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Ich gebe Dir hierzu ein Stück weit recht.
Fragst Du aber auch nach den Vorfahrtsregeln?? Denn darum geht es hier eigentlich. |
21.03.2014, 10:55 | #19 |
*********
Registriert seit: 12/2010
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Unwissenheit schütz vor Strafe nicht
Als Segler bin ich es aber auch gewohnt meiner Informationspflicht vor Fahrtantritt nachzugehen. Dazu gehört neben Wind und Wetter, passender Kleidung auch die Revierbesonderheiten. Und dazu gehören im Binnenbereich - wo es viele abweichende Vorschriften gibt - auch die Ausweichregeln. |
21.03.2014, 11:24 | #20 |
Spanienfahrer
Registriert seit: 07/2003
Beiträge: 738
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Da ich nur selten in Binnenreviere Kiten gehe, war mir nicht bekannt, dass es hier je nach Revier unterschiedliche Ausweichregularien gibt. Ich glaube aber, dass ich damit nicht alleine bin.
Dennoch erachte ich es weiterhin als sinnfrei, wenn es einheitliche Regeln gibt, die daher Bestandteil einer Schulung sind, diese aber nicht überall Gültigkeit haben. |
21.03.2014, 18:46 | #21 | |
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Zitat:
Denn Windsurfer sind am Dümmer und Steinhudermeer windbetriebene Wasserfahrzeuge; das heißt gleichberechtigt mit den Seglern. Auch das ist weltweit schon einzigartig. |
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