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09.01.2014, 16:24 | #1 |
CORE is wech
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Ort: Hamburg
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Paketversand nach Geldeingang - welcher Zeitabstand ist für euch normal?
Wollte mal Eure Meinung dazu hören was für Euch die normale Zeit zwischen Geldeingang und Paketversand ist.
Also wieivle Tage sollten normal zwischen Geldeingang und Versand liegen (bei Privatpersonen) die arbeiten. Gruß |
09.01.2014, 16:40 | #2 |
payment-dealer
Registriert seit: 06/2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 154
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ein maximal zwei Tage.
Weil ich weiß, dass ich etwas verkauft habe und dann mein Konto auf den Geldeingang entsprechend prüfe. Grüße Patrick |
09.01.2014, 16:53 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 5.312
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Ich finde 3 Tage ok.
Wenn man länger braucht, sollte man das vorher ankündigen. Wer seine Sachen vorher haben will, sollte vorher anfragen. Vorher abmachen ist immer die beste Variante. |
09.01.2014, 17:00 | #4 |
Benutzer
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Beiträge: 1.437
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Paket
Ich habe schon viele Kites verkauft und versuche immer maximal 1 Tag zwischen Geldeingang und Versand zu haben. Wichtig für den Zahler,ich teile ihm mit, dass sein Geld eingegangen ist und der Versand am nächsten Tag stattfinden wird, dazu gibt's noch die Sendungsverfolgungsnr.Das beruhigt mit Sicherheit allzu vorsichtige Gemüter.
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09.01.2014, 17:06 | #5 |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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Absprache. Ja, ich finde auch, es ist ein Zusammenspiel von Käufer und Verkäufer.
Wenn beides funktioniert dauert es 3-4 Tage und das Paket ist da. Du wartest schon mindestens ne Woche - oder? |
09.01.2014, 17:06 | #6 |
Benutzer
Registriert seit: 03/2013
Beiträge: 174
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Ich verschicke meine Sachen auch in der Regel innerhalb 24 Stunden, oft auch schon, an dem gleichen Tag wanns da ist; so sollte es am nächsten Tag da sein, gibt natürlich manchmal Ausnahmen, aber die sollte man dann wenigstens dem Käufer mitteilen.
Habs aber auch schon erlebt, dass es nach fast einer Woche nicht abgesckickt wurde, aber da hat mir der Verkaufer wenigsten bescheid gegeben Aber wie Jan schon sagte, vorher am besten abklären, wie lange man braucht, und wenn etwas dazwischen kommt, bescheid sagen. |
09.01.2014, 17:48 | #7 |
Benutzer
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404 Not Found
Geändert von Archibald01 (26.03.2024 um 12:36 Uhr) |
09.01.2014, 17:51 | #8 |
Wind säen
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Ort: de gräßte Ståd vo Baian
Beiträge: 2.133
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1, 2 oder 3 Tage; mehr sollten es nur in Ausnahmefällen sein. Die Kommunikation/ Information beiderseits ist jedoch das A&O, vor und nach dem Geldeingang. Und dem Käufer nach dem Versand schnell mal die Trackingnummer zu sms'en sollte in der Smartphone age nun wirklich kein Thema mehr sein.
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09.01.2014, 18:05 | #9 |
Benutzer
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einfach einen Kaufvertrag nutzen!
Hier, sowas formuliere ich IMMER! Auch bei nem 70€ Trapez. Habe es für euch mal anonymisiert: Kaufvertrag Kite.doc feel free to use it Wer sich nicht drauf einlässt macht keine Geschäfte mit mir. Alex |
09.01.2014, 18:06 | #10 |
Benutzer
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Ich setze mittlerweile auf gegenseitiges Vertrauen, d.h. versende meist ein Tag nach dem der Deal klar gemacht ist und warte nicht bis das Geld auf meinem Konto ist. Der Käufer vertraut mir ja auch. Ich habe damit bis jetzt sehr positive Erfahrungen gemacht!
D. |
09.01.2014, 18:20 | #11 |
OH Rocker
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Ort: wagrische Halbinsel
Beiträge: 919
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Max. 3 Tage nach Geldeingang kann ich mit leben. Ich mache vorher mit dem Verkäufer aus, daß er mir die Sendungsnummer mitteilt.
Vertrauen ist gut .... Kontrolle ist besser |
09.01.2014, 19:04 | #12 |
Benutzer
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Beiträge: 2.250
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Der Verkäufer sollte jedoch auch über das Datum der Überweisung informiert werden, damit er nicht täglich umsonst sein Konto auf Zahlungseingänge kontrollieren muss. Im Gegenzug kann man dann auch Versand innerhalb von 2 Werktagen erwarten, und der Verkäufer solllte nicht rumtricksen mit einem Onlineauftrag und Sendungsnummer per Mail und dann das Paket erst 5 Tage später in der Filiale abgeben. Es kann jedoch jedem mal was dazwischen komme. Eine Info senden und nicht erst warten, bis der Käufer verärgert nachfragt, sollte hier selbstverständlich sein.
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09.01.2014, 21:02 | #13 |
Benutzer
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Wenn ich was verkaufe und der Deal perfekt ist, mache ich die Ware schon mal versandfertig. Wenn das Geld da ist (kontrolliere ich dann 2 mal am Tag), gleich am nächsten Tag in die Post. Falls ich die nächsten Tage partout keine Zeit habe für Versand, kommuniziere ich das vorher (!).
Trackingnummer schicke ich per email. Soviel Zeit muss sein. Bei Kauf teile ich mit, wenn ich überwiesen habe. Nervös würde ich werden, wenn nach 7 Tagen kein Paket kommt. (Ohne Feiertage dazwischen) und ich auch sonst nichts höre/lese. |
10.01.2014, 11:21 | #14 |
Warmduscher
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nicht jeder hat ein onlinekonto
und wer keins hat rennt auch nicht unbedingt täglich zur Bank. Ich hab durchaus Verständnis wenn das der Fall ist, oder daß der Verkäufer vielleicht auch mal Kiteurlaub macht Aber wenn der Verkäufer nicht vorher darauf hinweist daß es (aus welchen Gründen auch immer) länger dauern kann sind 3 Tage für meinen Geschmack absolutes maximum. |
10.01.2014, 12:07 | #15 |
lalala
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3 tage ist denke ich ok und noch normal
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10.01.2014, 14:31 | #16 |
Benutzer
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Beiträge: 667
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Die Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer muss, passen, in meinem Job ist es oft nicht möglich ein Packet innerhalb von 7 Tagen fertig zu machen, nur dann weiß das der Käufer bereits vor der Geldüberweisung.
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10.01.2014, 16:22 | #17 | |
KITEPROLLTUSSE
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Ich finde 3 - 5 Werktage für den Versand nach Geldeingang ok.
Die Banken behalten sich ja z.B. bis zu 5 Werktage vor, bis das überwiesene Geld auf dem Empfängerkonto erscheint. Wie so etwas laufen kann..... Abends 30.12.2013 - 21 Uhr Geld überwiesen. 31.12. Tag 1 01.01. Feiertag 02.01. Tag 2 03.01. Tag 3 04.01. kein Werktag für z.B. meine Bank 05.01. kein Werktag 06.01. Tag 4 07.01. Tag 5 Das Geld sollte da sein. 08.01. Verkäufer merkt abends nach Feierabend online den neuen Reichtum 09.01. Verkäufer geht abends nach Feierabend zur Post 10.01. Das Paket geht früh morgens/nachts auf die Reise und je nach Bock des Paketzustellers habt ihr das Paket morgen oder übermorgen an Eurer Haustür. (Falls ihr da seid ) So läuft es nicht immer, aber so kann es laufen. Bei meiner jetzigen Firma kommen täglich viele Pakete von den unterschiedlichsten Unternehmen an. (Zulieferer, Kunden und Fraunhofer Inst.) Bei den nicht Speditionsteilen kommt es mal mit Post, UPS , DPD und Co. Wer gar nicht geht ist Hermes und DPD sowieso nicht. Post geht so und top ist wirklich UPS. In der ganzen Kett sind es immer die Menschen, die den Paketversand beschleunigen oder verzögern. Zitat:
Zu dem Vertrag, zu was Dir nützt dieser? Du hast damit Adressen und einen eventuellen Zahlungseingang zu Papier gebracht, welchen Du abgleichen kannst. Ängstliche und einfache Gemüter schüchterst Du damit bestenfalls ein. Solche Personen betrügen Dich aber sowieso nicht und in der obigen Kette wird man auch damit nichts beschleunigen. |
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10.01.2014, 17:43 | #18 | |
Benutzer
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Zitat:
http://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/...ungsdauer.html |
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10.01.2014, 17:52 | #19 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
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10.01.2014, 18:10 | #20 | |
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Zitat:
Beschleunigen ist so eine Sache. Letztendlich kann man eventuell Schadensersatz für Verspätungen bekommen, allerdings muss dafür u.a. erstmal ein Schaden eintreten... Jedenfalls ist so ein Vertrag besser als keiner |
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10.01.2014, 19:15 | #21 | |
Neuer Benutzer
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Zitat:
Wenn ich von vornherein informiert werde, dass zum Beispiel der Versand erst am soundsovielten erfolgen kann, ist das für mich in Ordnung. |
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10.01.2014, 22:11 | #22 |
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Geändert von Jensemann (14.08.2014 um 11:21 Uhr) |
11.01.2014, 07:51 | #23 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Schön sind die Momente, wenn man als Käufer denkt alles ist in Butter. Richtige Adressen (alles geprüft) und Geld ist überwiesen und bestätigt. Man bekommt die Tracking Nummer des Pakets und wartet. Dann kommt das Paket und darin sind dann nur Papierschnipsel..... Nun muss man beweisen, das der andere ein Betrüger ist.... und dabei hilft der Vertrag auf einmal gar nichts, eher das Gegenteil. |
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11.01.2014, 10:07 | #24 | |
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Zitat:
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11.01.2014, 10:26 | #25 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Er könnte Garantie geben, aber die muss eben im KV explizit beschrieben sein. Aber auch dann ist der KV nur beschriebenes Papier..... |
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11.01.2014, 11:54 | #26 |
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Geändert von Jensemann (14.08.2014 um 11:42 Uhr) |
11.01.2014, 12:31 | #27 |
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Also Jungs(und auch Jenny),
will da mal einiges klarstellen: Kaufvertrag habe ich immer, wobei bei Strittigkeiten ein Schriftlicher immer besser ist. Da sollte aber auch möglichst genau beschrieben werden welche Mängel bzw Abnutzungen es gibt. Bilder sagen dort mehr als tausend Worte. @hoi schrat: Wenn Du was verkaufst gibts Du immer 2 Jahre Gewährleistung! Es gibt die Möglichkeit diese auszuschließen(wohlgemerkt schriftlich!) als Privatverkäufer. Bei einem mündlichen Kaufvertrag bist Du immer in der Haftung. Dieses ist ja auch ganz richtig so, denn die Gewährleitung ist das was Jensemann garantiert, nämlich den Zustand beim Verkauf! (muß da schon schmunzeln wegen seiner Aussage erst ausschließen aber dann die Gewährleistung zu garantieren). Man gewährleistet den Zustand den das Objekt zum Zeitpunkt des Verkaufs hat; also je ehrlicher ich den festhalte im Kaufvertrag, desto weniger Streitigkeiten muß ich im Nachhinein erwarten. Gewährleistungen ausschließen hilft übrigens überhaupt nicht, denn sollte es sich um einen Fehler handeln den der Verkäufer verschweigt hat man es mit Betrug zu tun. Also gerade wenn ich die Gewährleistung ausschließe kommt es darauf an die Mängel besonders kenntlich zu machen! Das ist kein Hilfsmittel um einen "Freifahrtschein" zu haben als Verkäufer, wie sich Manche das vorstellen. Es wird nur geregelt wer in welchen Zeitraum die Beweislastpflicht hat. |
13.01.2014, 15:08 | #28 | |||
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn du die Gewährleistung ausschließt, wäre der Gewährleistungsausschluß für versteckte Mängel selbst dann wirksam, wenn gleichzeitig bekannte Mängel verschwiegen werden. Nichts desto trotz sollten bekannte Mängel natürlich genau angegeben werden, sonst ist Ärger vorprogrammiert. |
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13.01.2014, 17:32 | #29 | |
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Zitat:
Er ist nur in der Beweislastpflicht. |
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13.01.2014, 17:39 | #30 |
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wir versenden sobald die zahlung auf dem konto zusehen ist, sei es avisiert oder eben schon verbucht.
ich warte ungern auf dinge die ich privat gekauft habe und möchte entsprechend auch niemanden unnötig warten lassen. o. |
13.01.2014, 17:53 | #31 | |
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Zitat:
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist sie ausgeschlossen. Das gilt aber nicht, wenn dem Verkäufer der Mangel bekannt war. Oder, wenn die Beschreibung des Artikels Dinge genauer beschreibt. Z.b. "keine Reparaturen","keine Schäden","neuwertig". Da gilt der Ausschluss nicht. |
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13.01.2014, 18:30 | #32 | |
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Zitat:
Nichtwissen schützt vor Ärger und Bestrafung nicht; auch nicht bei Ausschluß der Gewährleistung Es wird dann im Einzelfall entschieden, bei nicht ausgeschlossener Gewährleistung ist klar geregelt wie verfahren werden muß bzw sollte. Nur wenn ich es als z.b. "zum ausschlachten" oder "nicht mehr nutzbar" kennzeichne komme ich vor Gericht ohne Ärger davon, vorausgesetzt der Preis widerspricht dem nicht. P.S.Und wenn ich es nachweisen kann das Er es gewußt hat kommt sicherlich noch ein zusätzliches Strafverfahren auf ihn zu Ausschluß der Gewährleistung hat nichts mit Haftungsausschluß zu tun; auch wenn das Manche meinen. |
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13.01.2014, 18:41 | #33 |
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