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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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24.04.2014, 12:14 | #81 |
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Nein, man führt 21a und 21b ein, weil man sonst die nachfolgenden Absätze umnummerieren müsste und damit alle bisherigen Schriften, Texte und Bücher die darauf verweisen unsinnig würden.
Schaltest du nun bitte auch mal den Kopf ein bevor du wieder ins Blaue postest oder hörst einfach still zu ? |
24.04.2014, 12:20 | #82 | |
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Zitat:
Da steht allen und nicht allen anderen Fahrzeugen! Übrigens; persönlich werden ist immer ein Zeichen "nicht weiter wissen" |
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24.04.2014, 12:29 | #83 |
KITEPROLLTUSSE
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Dann frage doch bitte Leute die es wissen UND denen Du (hoffentlich) glaubst.
http://www.bmvi.de/DE/Service/service_node.html Ist doch viel einfacher, als sich hier aufzuspielen. Eine Email mit vernünftiger Anfrage ergibt eine vernünftige Antwort. pizza |
24.04.2014, 13:24 | #84 |
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ich glaube igrendwie dass man sich bei der Ergänzung / Änderung des Gesetztes nicht ganz im klaren war was man eigentlich will.
Dass Kitesurfer immer noch mal extra erwähnt werden ist seltsam und klingt so als dass sie keine Fahrzeuge sein sollen. Andererseits würde eine Gleichbehandlung (kein Alkohol gilt auch für Kitesurfer) auch vermuten lassen, dass man hier noch mal betont, dass hier trotz der sonstigen Sonderstellung hier Fahrzeugen wieder gleich gestellt werden. Da ergibt vieles keinen Sinn. Wenn Kitesurfer im Sinne der KVR untereinander ausweichen sollen, müssen sie auch Fahrzeuge im Sinne der KVR sein, sonst können diese Regeln ja gar nicht greifen. Geilichzeitig sind sie aber keine Fahrzeuge im Sinne der SeeSchStrO. Gleichzeitig Fahrzeuge und nicht Fahrzeuge.. Hm, dann gilt für Kitesurfer auch nicht mehr §5 Wasserstrassengesetz und Kitesurfen fällt unter Gemeingebrauch von Bundeswasserstrassen. Irgendwie befahren wir dann aber auch nicht mehr das Wasser sondern sind wie Schwimmer oder so.. Und wenn wir kein Fahrzeug mehr führen ist auch Trunkenheit beim Führen eines Fahrzeugs im Verkehr nach STGB nicht mehr anwendbar.. Wenn wir die Wasserstrassen mangels Fahrzeug aber auch nicht befahren, dann gilt aber auch NPNordSBefV nicht mehr so ganz da das auf §5 Wasserstrassengesetz fusst wo ein Befahren mit Wasserfahrzeugen Thema ist. Wir sind also praktisch etwas was in den Verkehr eingreift was durch den Bund geregelt wird, aber auch nicht richtig teilnimmt und gleichzeitig durch das Land beregelt wird da der Bund nur den Verkehr regelt. Das kann aber alles nicht richtig sein.. Wenn wir keine Fahrzeuge sind, dann können wir auch nicht anderen Fahrzeugen ausweichen .. Und es wird in der SeeSchStrO ständig von Kitesurfern gesprochen die fahren .. wie soll ich denn fahren, wenn ich kein fahrzeug bin ?? Oder schreiben die auch noch ein Gesetz das Schwimmern, die sowieso nicht im Fahrwasser schwimmen dürfen vorschreibt allen Fahrzeugen ausserhalb des Fahrwassers auszuweichen ? Ok, ich gebe zu, ich verstehe einfach gar nichts mehr... |
24.04.2014, 13:28 | #85 | |
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Zitat:
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24.04.2014, 13:32 | #86 |
KITEPROLLTUSSE
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Kurze Info:
NPNordSBefV. Diese Verordnung regelt das Befahren von Bundeswasserstraßen.... Was wir als Kiter meist nutzen sind die Seeschiffahrtsstraßen. Auf den Bundeswasserstraßen haben Kiter eigentlich nichts verloren. pizza |
24.04.2014, 13:35 | #87 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Wenn man dort fragt, ob man in Kugelbake kiten darf oder nicht, bekommt man eine Antwort und kann sich darauf berufen. Eine Aussage vom Ministerium wird schon nicht nur Blödsinn sein. Wer fragt nun da an? Sonst diskutieren wir hier noch bis in die Nacht, wer denn Recht behalten darf... pizza |
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24.04.2014, 13:35 | #88 |
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und gänzlich verrückt wird es dann wohl,
wenn kleine Katamarane und oder Kajaks mit Kite wild am Strand hin und herkreuzen in ihre Eigenschaft als "Segelboote" oder Fahrzeuge während Kiter danebenstehen und aus Naturschutzgründen ihren Drachen nicht starten dürfen.. |
24.04.2014, 13:41 | #89 | |
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Zitat:
Das Schifffahrtsrecht unterteilt die Bundeswasserstraßen entsprechend ihrer überwiegenden Verkehrsnutzung in Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen. Eigentlich sind die Küstengewässer bis zum Strand komplett Bundeswasserstrassen wo halt Wasser ist.. Geändert von switch (24.04.2014 um 13:54 Uhr) |
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24.04.2014, 13:45 | #90 |
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Habe auch in der Facebook Gruppe gelesen, das jemand ein Winter Fahrverbot in Schillig ausgehebelt hat. Hat sich da schon mal jemand die Mühe gemacht, diesen "Verwaltungsakt" durch zu lesen. Da stehen dann sicher interessante Dinge drin.
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24.04.2014, 13:52 | #91 | |
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Zitat:
Das fängt ja schon damit an eine Haftpflichtversicherung zu bekommen. Es ist noch immer nicht genau definiert welche Art von Sportgerät ein Kite ist. Das mit den Gleichheitsgrundsatz funktioniert nicht, sonst könnten ja Jetskifahrer den geltend machen. Da kommt der Naturschutz ins Spiel, genauso wie dieser beim Kite ins Spiel kommt. Solange Behörden sich die Definition auslegen können wird sich nicht groß was ändern. |
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24.04.2014, 14:12 | #92 | |
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Zitat:
Diese regelt das Ausweichsverhalten untereinander auf dem Wasser, und zwar für Fahrzeuge aller Art, aber auch für Sportgeräte oder sogar für Schwimmer und Taucher. |
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24.04.2014, 14:30 | #93 |
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Kommt darauf an, wie man seinen Sport sieht. Am Kitesurfen schätze ich die hohe Umweltverträglichkeit im Einklang mit der Natur ähnlich dem spazieren gehen oder Mountain-Biking. Bei der Hobby-Ornithologie hätte ich schon wieder bedenken, weil die Vögel sicher die Beobachtung merken und sich das negativ auf das Brutverhalten auswirkt.
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24.04.2014, 14:35 | #94 |
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24.04.2014, 15:36 | #95 |
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Hab mir mal die Gutachten zur Scheuchwirkung zu Gemüte geführt. Insbesondere das für Upleward
http://www.nationalpark-wattenmeer.d...d_2010_web.pdf war wirklich anschaulich mit vielen Fotos etc. Sehe ich das richtig, dass der Autor des Gutachtens 10 Jahre lang Geschäftsführer des NABU Ostfrieslands war? Wenn ja scheinen da auch ein paar neutrale und vernünftige Leute zu sitzen. Möchte ich nur zu bedenken geben |
24.04.2014, 15:37 | #96 |
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jedenfalls scheint es mir, dass ich wohl einige Abschnitte der seeschtro einfach nicht verstehen kann. Das ist eine Sprache die mir sehr widersprüchlich scheint.
Gewisse Sätze und Zusammenhänge machen einfach überhaupt keinen Sinn. zb. Wassermotorräder: sie gelten nicht als Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Ordnungswidirg handelt wer ein Wassermotorrad fährt obwohl er in der sicheren Führung des Fahrzeugs behindert ist.. Ok, mag daran liegen dass es schon schwachsinng ist mit etwas "fahren" zu wollen was kein "Fahr"zeug ist. Da kann wohl echt nur ein Richter in ne Kugel schauen und ja nach Bedarf Fahrzeug oder nicht Fahrzeug sagen.. Scheinbar sind gewisse Geräte mal kein Fahrzeug und ein paar Sätze weiter wieder Fahrzeug.. |
24.04.2014, 17:23 | #97 | ||||
KITEPROLLTUSSE
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Ich muss Dich berichtigen:
Zitat:
Zitat:
Eine Bundeswasserstraße ist immer auch eine Seeschifffahrtsstraße. Nicht umgekehrt. Zitat:
Mit einer Bundeswasserstraße ist ein befahrbares Gewässer gemeint. (Was damit gemeint ist findest Du unter anderem auf Seekarten) Der ganze große Rest in Nord- und Ostsee (Binnen zählt für mich nicht) ist Seeschifffahrtsstraße oder mach Wasserwegerecht eine Seewasserstraße. Hier eine Aufstellung der Bundeswasserstraßen mit Identnummer: http://www.wsv.de/wasserstrassen/gli...abelle_2_3.pdf Hier ein Link zu den LÄNGEN der Bundeswasserstraßen: http://www.wsv.de/wasserstrassen/gli...abelle_2_3.pdf Bei Deinem Verständnis von Bundeswasserstraßen wäre es nun etwas schwierig, diese in Länge anzugeben. (Tipp: Du meinst eine FLÄCHE) Was ich mit meinem vorigen Post sagen wollte: NPNordSBefV regelt die Bundeswasserstraßen und ich kite bisher nur auf Seeschifffahrtsstraßen. Zitat:
pizza |
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24.04.2014, 17:42 | #98 | |
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Zitat:
wenn du immer erst deine Berater fargen musst wie etwas funktioniert, bist du vielleicht noch nicht soweit dass du andere immer berichtigen willst. Ein Seeschiffahrtsstra0e ist immer eine Bundeswasserstrasse Eine Bundeswasserstrasse ist nicht immer eine Seeschiffahrsstrasse. Das steht in den von dir geposteten Links ja eigentlich auch so drin. Du scheinst irgendwie nicht ansatzweise zu verstehen worum es hier geht oder wovon gesprochen wird. Vielleicht liest du dir es erst mal selbst durch oder begibts dich noch mal ausgiebig in die Hände deiner Berater ? |
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24.04.2014, 17:54 | #99 | |
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Zitat:
Da muss man nur noch dick reinschreiben .. kitesurfer zerstörenen unsere natur ! Raus ! |
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24.04.2014, 17:59 | #100 | |
KITEPROLLTUSSE
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Hallo switch......was soll sowas?
Ich versuche Dir mit meinem Wissen zu helfen. Dafür brauche ich auch keine Berater, ich wohne nämlich an der See und nicht im Ruhrpott. Ich habe doch geschrieben, dass die Binnenstraßen (welche ja auch Bundeswasserstraßen, aber keine Seeschiffahrtsstraßen sind) für mich nicht zählen. Auch dieser Thread geht um Nordsee und nicht den Tümpeln bei Dir um die Ecke im Süden. Zitat:
Im Übrigen und mit Bezug auf Deine persönlichen Kommentare zitiere ich hier gerne noch einmal btheb, der sich ja auch schon über Dich gewundert hat. pizza |
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24.04.2014, 18:07 | #101 | |
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Zitat:
b) Am See wohnen alleine macht ja auch noch kein WIssen, wobei man gar nicht viel wissen muss wenn man lesen kann c) das Gesetz interessiert sich weniger dafür was für dich zählt. d) ich wohne auch nicht im Ruhrpott e) ich bin überhaupt nicht persönlich. Ganz persönlich hab ich dich lieb, aber rein sachlich erzählst du halt unfug. Sorry wenn das als persönlicher Angriff herüberkommt. Legaldefinition Wasserstrassengesetz § 1 Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz sind 1. .... 2. die Seewasserstraßen. (2) Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres. Zu den Seewasserstraßen gehören nicht die Hafeneinfahrten, die von Leitdämmen oder Molen ein- oder beidseitig begrenzt sind, die Außentiefs, die Küstenschutz-, Entwässerungs-, Landgewinnungsbauwerke, Badeanlagen und der trockenfallende Badestrand. Alles klar? ..ich weiss jetzt aber nicht ob das Watt ein trockenfallender badestrand ist.. und wichtig wäre dann § 5 Befahren mit Wasserfahrzeugen Jedermann darf im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts einschließlich des Schifffahrtabgabenrechts sowie der Vorschriften dieses Gesetzes die Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen befahren. Geändert von switch (24.04.2014 um 18:19 Uhr) |
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24.04.2014, 18:41 | #102 | ||
KITEPROLLTUSSE
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Sagte derjenige, der den Kiter als Wasserfahrzeug sieht.
Zitat:
Mag bei Euch da unten vielleicht AUCH anders sein. Aber Dein völlig richtiger Einwand mit dem Lesen stimmt und gefällt mir zugleich. Zitat:
Da Du die Bezeichnung Flächen mit der Funktion Fettdruck hervorgehoben hast, gehe ich hier wohlwollend von einem allgemeinem Verständnis aus. (Ganz ohne in der Nähe der See wohnen zu müssen) Also ganz langsam.... Seewasserstraßen werden in FLÄCHE angegeben und Bundeswasserstraßen in LÄNGE. Machen die tatsächlich so: http://www.wsv.de/wasserstrassen/gli...abelle_2_3.pdf Alles klar? Ich werde hier jetzt keine Nachhilfe für Binnenländer mehr geben und hoffe auf gesunden Menschenverstand, den Unterschied zwischen einer Strecke und einer Fläche erkennen zu können. Auch nicht bös gemeint, wollte nur helfen. pizza |
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24.04.2014, 18:46 | #103 | |
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Zitat:
Es gibt binnenwasserstrassen und Seewasserstrassen DIe meisten, aber nicht alle binnenwasserstrassen sind Bundeswasserstrassen und alle Seewasserstrassen sind Bundeswasserstrassen. Einfach mehrfach ganz langsam lesen Magst du einen Lesekurs bei mir buchen ? PS: dass ich bewusst AM See geschrieben habe hat seine Bewandnis .. erfährt man aber erst am Ende des Buches warum man sowas macht.. Geändert von switch (24.04.2014 um 19:13 Uhr) |
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24.04.2014, 19:06 | #104 |
KITEPROLLTUSSE
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Nein mein alter Herr,
ich werde jetzt durch das Land reiten und zwar Höhe x Länge x Breite. Sobald ich herausgefunden habe, daß Strecke = Fläche ist, bin auch ich reich. pizza PS: Nun muss ich ja noch auf Deinen Nachtrag antworten. (Dann ist das Buch auch durch) Excusatio non petita, accusatio manifesta - denn Latein kannst Du ja.... Geändert von Jenny Thalia (24.04.2014 um 19:25 Uhr) |
24.04.2014, 19:10 | #105 |
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So, damit das hier ein Ende hat und wieder substantiiert diskutiert werden kann: Stellt eine präzise Frage, und ich schaue es im Kommentar nach.
@ Jenny: Meinste mich? Wenn ja, dann steckts euch an den Hut! Geändert von Ohropax (24.04.2014 um 19:23 Uhr) |
25.04.2014, 12:14 | #106 |
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Es wäre echt schön, wenn sich die Kiter hier nicht gegenseitig die Köppe einhauen. Also bitte konstruktiv bleiben.
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25.04.2014, 12:40 | #107 |
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Also ich finde die Diskussion durchaus anregend. Hat zumindest ein gewisses Niveau, gewürzt mit einer guten Portion Schlagfertigkeit auf beiden Seiten. Ich glaube Switch und Jenny könnten im richtigen Leben gute Freunde werden.....
Gruß Markus PS: Wie ist das eigenlich mit den Seewasserstraßen und den Bundeswasserstraßen. Da werden doch die Seewasserstaßen in Länge angegeben und die Bundeswasserstraßen in Fläche. War doch so, Jenny und Switch, oder???? |
25.04.2014, 14:26 | #108 |
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Ich finde, dass sich die Kiteschulen, Hersteller und Impoteure sich mehr engagieren sollten. Die Kiteschulen machen nur etwas, wenn es um "ihren" Spot geht. Sie schulen aber massenhaft Schüler, die dann oftmals mit einem unzureichenden Level auf die Spots losgelassen werden. Hier geht es auch um die Zukunft der Schulen, die sonst ihre Lebensgrundlage (Spots) verlieren. Die Hersteller und Impoteure verkaufen aufgrund des Booms jede Menge Kites und Boards und sollten sich auch für Spots einsetzen. Einschränkungen und Spotschließungen sind für das Geschäft nicht zuträglich und wird unweigerlich zu weniger Nachfrage und damit weniger Geld führen.
Insbesondere die Hersteller und Impoteure haben die Möglichkeiten und das Kapital hier eine Vorreiterrolle zu spielen. |
25.04.2014, 21:01 | #109 | |
Caution
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Zitat:
ausser so wie der NABU - Politiker und Verwaltungen mit völlig falschen Behauptungen täglich nerven... Man könnte z.B. auch rumrennen und täglich behaupten das Wattenmeer wird über kurz oder lang in Vogelscheisse ersticken und es besteht eine riesige Gefahr einer weltweiten Pandemie durch Vogelgrippeviren... das wäre dann ungefähr auf dem Niveau der NABU... einfach mal was behaupten! Übrigens, hat mir immer noch niemand konkret sagen können welche Vögel von Oktober bis April geschützt werden müssen? Alle Studien, die ich dazu gelesen habe lassen diesen Zeitraum komplett unbeachtet... weil scheinbar komplett bedeutungslos! Also warum müssen dann im Winterhalbjahr (beste Windausbeute) die Spot's geschlossen werden und warum sind zu den Brut und Vogelflugzeiten die Spot's genehmigt?? Wer hat dazu irgendwo was wissenschaftlich fundiertes finden können? gruß Max |
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26.04.2014, 07:38 | #110 |
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zumindest könnten Hersteller und impoteure eine Moderationsrolle einnehmen um z.b mal einen Dachverband zugründen, der sich nur für die Belange der Kiter einsetzt. Mal eine "Hauptversammlung" organisieren sollte für Hersteller XY einfach sein als für Max Mustermann. Im Enddefekt muss es eine Organisation geben, die sich primär für den Spoterhalt und Zusammenhalt einsetzt und nicht irgendwann von dicken Männer geleitet wird, die nur ihre eigenen Taschen voll machen.
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