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Alt 09.01.2014, 16:24   #1
goege
CORE is wech
 
Registriert seit: 11/2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.229
Standard Paketversand nach Geldeingang - welcher Zeitabstand ist für euch normal?

Wollte mal Eure Meinung dazu hören was für Euch die normale Zeit zwischen Geldeingang und Paketversand ist.

Also wieivle Tage sollten normal zwischen Geldeingang und Versand liegen (bei Privatpersonen) die arbeiten.

Gruß
goege ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 16:40   #2
Boreas
payment-dealer
 
Registriert seit: 06/2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 154
Standard

ein maximal zwei Tage.

Weil ich weiß, dass ich etwas verkauft habe und dann mein Konto auf den Geldeingang entsprechend prüfe.

Grüße
Patrick
Boreas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 16:53   #3
Jan:)!
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 5.312
Standard

Ich finde 3 Tage ok.

Wenn man länger braucht, sollte man das vorher ankündigen.
Wer seine Sachen vorher haben will, sollte vorher anfragen.

Vorher abmachen ist immer die beste Variante.
Jan:)! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 17:00   #4
kitefritz
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2003
Beiträge: 1.437
Standard Paket

Ich habe schon viele Kites verkauft und versuche immer maximal 1 Tag zwischen Geldeingang und Versand zu haben. Wichtig für den Zahler,ich teile ihm mit, dass sein Geld eingegangen ist und der Versand am nächsten Tag stattfinden wird, dazu gibt's noch die Sendungsverfolgungsnr.Das beruhigt mit Sicherheit allzu vorsichtige Gemüter.
kitefritz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 17:06   #5
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Absprache. Ja, ich finde auch, es ist ein Zusammenspiel von Käufer und Verkäufer.
Wenn beides funktioniert dauert es 3-4 Tage und das Paket ist da.

Du wartest schon mindestens ne Woche - oder?
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 17:06   #6
kitingdude
Benutzer
 
Registriert seit: 03/2013
Beiträge: 174
Standard

Ich verschicke meine Sachen auch in der Regel innerhalb 24 Stunden, oft auch schon, an dem gleichen Tag wanns da ist; so sollte es am nächsten Tag da sein, gibt natürlich manchmal Ausnahmen, aber die sollte man dann wenigstens dem Käufer mitteilen.
Habs aber auch schon erlebt, dass es nach fast einer Woche nicht abgesckickt wurde, aber da hat mir der Verkaufer wenigsten bescheid gegeben
Aber wie Jan schon sagte, vorher am besten abklären, wie lange man braucht, und wenn etwas dazwischen kommt, bescheid sagen.
kitingdude ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 17:48   #7
Archibald01
Benutzer
 
Registriert seit: 03/2010
Beiträge: 498
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404 Not Found


Geändert von Archibald01 (26.03.2024 um 12:36 Uhr)
Archibald01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 17:51   #8
DerGärtner
Wind säen
 
Registriert seit: 02/2007
Ort: de gräßte Ståd vo Baian
Beiträge: 2.133
Standard

1, 2 oder 3 Tage; mehr sollten es nur in Ausnahmefällen sein. Die Kommunikation/ Information beiderseits ist jedoch das A&O, vor und nach dem Geldeingang. Und dem Käufer nach dem Versand schnell mal die Trackingnummer zu sms'en sollte in der Smartphone age nun wirklich kein Thema mehr sein.
DerGärtner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 18:05   #9
alex84
Benutzer
 
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 545
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einfach einen Kaufvertrag nutzen!

Hier, sowas formuliere ich IMMER!
Auch bei nem 70€ Trapez.

Habe es für euch mal anonymisiert:

Kaufvertrag Kite.doc

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Alex
alex84 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 18:06   #10
dirk_P
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2009
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 172
Standard

Ich setze mittlerweile auf gegenseitiges Vertrauen, d.h. versende meist ein Tag nach dem der Deal klar gemacht ist und warte nicht bis das Geld auf meinem Konto ist. Der Käufer vertraut mir ja auch. Ich habe damit bis jetzt sehr positive Erfahrungen gemacht!

D.
dirk_P ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 18:20   #11
Monty Kiten
OH Rocker
 
Registriert seit: 09/2008
Ort: wagrische Halbinsel
Beiträge: 919
Standard

Max. 3 Tage nach Geldeingang kann ich mit leben. Ich mache vorher mit dem Verkäufer aus, daß er mir die Sendungsnummer mitteilt.
Vertrauen ist gut .... Kontrolle ist besser
Monty Kiten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 19:04   #12
Schonkiternochsurfer
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 2.250
Standard

Der Verkäufer sollte jedoch auch über das Datum der Überweisung informiert werden, damit er nicht täglich umsonst sein Konto auf Zahlungseingänge kontrollieren muss. Im Gegenzug kann man dann auch Versand innerhalb von 2 Werktagen erwarten, und der Verkäufer solllte nicht rumtricksen mit einem Onlineauftrag und Sendungsnummer per Mail und dann das Paket erst 5 Tage später in der Filiale abgeben. Es kann jedoch jedem mal was dazwischen komme. Eine Info senden und nicht erst warten, bis der Käufer verärgert nachfragt, sollte hier selbstverständlich sein.
Schonkiternochsurfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2014, 21:02   #13
FrankP
Benutzer
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: CH
Beiträge: 1.022
Standard

Wenn ich was verkaufe und der Deal perfekt ist, mache ich die Ware schon mal versandfertig. Wenn das Geld da ist (kontrolliere ich dann 2 mal am Tag), gleich am nächsten Tag in die Post. Falls ich die nächsten Tage partout keine Zeit habe für Versand, kommuniziere ich das vorher (!).
Trackingnummer schicke ich per email. Soviel Zeit muss sein.

Bei Kauf teile ich mit, wenn ich überwiesen habe. Nervös würde ich werden, wenn nach 7 Tagen kein Paket kommt. (Ohne Feiertage dazwischen) und ich auch sonst nichts höre/lese.
FrankP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 11:21   #14
rio_joe
Warmduscher
 
Registriert seit: 12/2003
Ort: Köln
Beiträge: 1.295
Standard

nicht jeder hat ein onlinekonto
und wer keins hat rennt auch nicht unbedingt täglich zur Bank.
Ich hab durchaus Verständnis wenn das der Fall ist,
oder daß der Verkäufer vielleicht auch mal Kiteurlaub macht

Aber wenn der Verkäufer nicht vorher darauf hinweist daß es (aus welchen Gründen auch immer) länger dauern kann sind 3 Tage für meinen Geschmack absolutes maximum.
rio_joe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 12:07   #15
kitebolle
lalala
 
Registriert seit: 05/2013
Ort: am Wasser
Beiträge: 299
Standard

3 tage ist denke ich ok und noch normal
kitebolle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 14:31   #16
Philis
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 667
Standard

Die Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer muss, passen, in meinem Job ist es oft nicht möglich ein Packet innerhalb von 7 Tagen fertig zu machen, nur dann weiß das der Käufer bereits vor der Geldüberweisung.
Philis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 16:22   #17
Jenny Thalia
KITEPROLLTUSSE
 
Registriert seit: 07/2013
Ort: SH̕͏҉̢Ę̷̨̛͟ ̵͡C͠Ó͠͝MES
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Ich finde 3 - 5 Werktage für den Versand nach Geldeingang ok.

Die Banken behalten sich ja z.B. bis zu 5 Werktage vor, bis das überwiesene Geld auf dem Empfängerkonto erscheint.

Wie so etwas laufen kann.....
Abends 30.12.2013 - 21 Uhr Geld überwiesen.
31.12. Tag 1
01.01. Feiertag
02.01. Tag 2
03.01. Tag 3
04.01. kein Werktag für z.B. meine Bank
05.01. kein Werktag
06.01. Tag 4
07.01. Tag 5 Das Geld sollte da sein.
08.01. Verkäufer merkt abends nach Feierabend online den neuen Reichtum
09.01. Verkäufer geht abends nach Feierabend zur Post
10.01. Das Paket geht früh morgens/nachts auf die Reise

und je nach Bock des Paketzustellers habt ihr das Paket morgen oder übermorgen an Eurer Haustür. (Falls ihr da seid )

So läuft es nicht immer, aber so kann es laufen.
Bei meiner jetzigen Firma kommen täglich viele Pakete von den unterschiedlichsten Unternehmen an. (Zulieferer, Kunden und Fraunhofer Inst.)
Bei den nicht Speditionsteilen kommt es mal mit Post, UPS , DPD und Co.
Wer gar nicht geht ist Hermes und DPD sowieso nicht. Post geht so und top ist wirklich UPS.
In der ganzen Kett sind es immer die Menschen, die den Paketversand beschleunigen oder verzögern.


Zitat:
Zitat von alex84 Beitrag anzeigen
einfach einen Kaufvertrag nutzen!

Hier, sowas formuliere ich IMMER!
Auch bei nem 70€ Trapez.
Du Träumer
Zu dem Vertrag, zu was Dir nützt dieser?
Du hast damit Adressen und einen eventuellen Zahlungseingang zu Papier gebracht, welchen Du abgleichen kannst.
Ängstliche und einfache Gemüter schüchterst Du damit bestenfalls ein. Solche Personen betrügen Dich aber sowieso nicht und in der obigen Kette wird man auch damit nichts beschleunigen.
Jenny Thalia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 17:43   #18
Schonkiternochsurfer
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 2.250
Standard

Zitat:
Zitat von Jenny Thalia Beitrag anzeigen
Die Banken behalten sich ja z.B. bis zu 5 Werktage vor, bis das überwiesene Geld auf dem Empfängerkonto erscheint.
Früher regelmäßig, heute nicht mehr:

http://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/...ungsdauer.html
Schonkiternochsurfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 17:52   #19
Jenny Thalia
KITEPROLLTUSSE
 
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Ort: SH̕͏҉̢Ę̷̨̛͟ ̵͡C͠Ó͠͝MES
Beiträge: 630
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Zitat:
Zitat von Schonkiternochsurfer Beitrag anzeigen
Früher regelmäßig, heute nicht mehr:

http://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/...ungsdauer.html
DANKE für die Info, da war ich noch in der Vergangenheit...
Jenny Thalia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 18:10   #20
Ohropax
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Standard

Zitat:
Zitat von alex84 Beitrag anzeigen
einfach einen Kaufvertrag nutzen!

Hier, sowas formuliere ich IMMER!
Auch bei nem 70€ Trapez.

Habe es für euch mal anonymisiert:

Anhang 40194

feel free to use it

Wer sich nicht drauf einlässt macht keine Geschäfte mit mir.

Alex
So ein KV ist nicht schlecht. Insbesondere der Teil über die Beschaffenheit des Kites macht, sollte es mal Streit geben, durchaus Sinn. Grundsätzlich dürften zwar auch die emails über das Thema reichen, aber es schadet nicht das ordentlich festzuhalten. Natürlich umso mehr wenn nur mündliche Absprachen erfolgten, da es dann keine Beweise mehr gibt.

Beschleunigen ist so eine Sache. Letztendlich kann man eventuell Schadensersatz für Verspätungen bekommen, allerdings muss dafür u.a. erstmal ein Schaden eintreten...

Jedenfalls ist so ein Vertrag besser als keiner
Ohropax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 19:15   #21
SimonBoe
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12/2013
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von goege Beitrag anzeigen
Also wieivle Tage sollten normal zwischen Geldeingang und Versand liegen (bei Privatpersonen) die arbeiten.
Also ich würde mich da gar nicht auf einen Zeitraum festlegen wollen. Ein reibungsloser Ablauf steht und fällt für mich mit einer guten Kommunikation. Kurze nette Infomails von beiden Seiten nach Überweisung, Zahlungseingang, Versand und Erhalt gehören für mich zum guten Ton.

Wenn ich von vornherein informiert werde, dass zum Beispiel der Versand erst am soundsovielten erfolgen kann, ist das für mich in Ordnung.
SimonBoe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2014, 22:11   #22
Jensemann
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...


Geändert von Jensemann (14.08.2014 um 11:21 Uhr)
Jensemann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2014, 07:51   #23
Jenny Thalia
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Zitat:
Zitat von Jensemann Beitrag anzeigen
Beim Kaufvertrag würde mich interessieren wie das genau ablaufen soll, schliesslich habe ich keine Garantie, dass der andere seine richtige Identität verwendet.
Das denke ich auch...jemand der betrügen will, schreckt auch vor so einem wertlosen Blatt Paiper zurück.

Schön sind die Momente, wenn man als Käufer denkt alles ist in Butter. Richtige Adressen (alles geprüft) und Geld ist überwiesen und bestätigt.
Man bekommt die Tracking Nummer des Pakets und wartet. Dann kommt das Paket und darin sind dann nur Papierschnipsel.....
Nun muss man beweisen, das der andere ein Betrüger ist.... und dabei hilft der Vertrag auf einmal gar nichts, eher das Gegenteil.
Jenny Thalia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2014, 10:07   #24
Hoi Schrat
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Zitat:
Zitat von alex84 Beitrag anzeigen
einfach einen Kaufvertrag nutzen!

Hier, sowas formuliere ich IMMER!
Auch bei nem 70€ Trapez.

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Alex
Das ist ein super Kaufvertragsmuster - für den Käufer! Der Verkäufer gibt damit 2 Jahre Gewährleistung, und der Käufer kann es dank des Vertrages gerichtsverwertbar beweisen.
Hoi Schrat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2014, 10:26   #25
Jenny Thalia
KITEPROLLTUSSE
 
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Zitat:
Zitat von Hoi Schrat Beitrag anzeigen
Der Verkäufer gibt damit 2 Jahre Gewährleistung, und der Käufer kann es dank des Vertrages gerichtsverwertbar beweisen.
Wie soll er als Privatperson das denn überhaupt machen können?

Er könnte Garantie geben, aber die muss eben im KV explizit beschrieben sein.
Aber auch dann ist der KV nur beschriebenes Papier.....
Jenny Thalia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2014, 11:54   #26
Jensemann
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...


Geändert von Jensemann (14.08.2014 um 11:42 Uhr)
Jensemann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2014, 12:31   #27
btheb
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Also Jungs(und auch Jenny),
will da mal einiges klarstellen:
Kaufvertrag habe ich immer, wobei bei Strittigkeiten ein Schriftlicher immer besser ist.
Da sollte aber auch möglichst genau beschrieben werden welche Mängel bzw Abnutzungen es gibt.
Bilder sagen dort mehr als tausend Worte.
@hoi schrat:
Wenn Du was verkaufst gibts Du immer 2 Jahre Gewährleistung!
Es gibt die Möglichkeit diese auszuschließen(wohlgemerkt schriftlich!) als Privatverkäufer.
Bei einem mündlichen Kaufvertrag bist Du immer in der Haftung. Dieses ist ja auch ganz richtig so, denn die Gewährleitung ist das was Jensemann garantiert, nämlich den Zustand beim Verkauf!
(muß da schon schmunzeln wegen seiner Aussage erst ausschließen aber dann die Gewährleistung zu garantieren).

Man gewährleistet den Zustand den das Objekt zum Zeitpunkt des Verkaufs hat; also je ehrlicher ich den festhalte im Kaufvertrag, desto weniger Streitigkeiten muß ich im Nachhinein erwarten.

Gewährleistungen ausschließen hilft übrigens überhaupt nicht, denn sollte es sich um einen Fehler handeln den der Verkäufer verschweigt hat man es mit Betrug zu tun.
Also gerade wenn ich die Gewährleistung ausschließe kommt es darauf an die Mängel besonders kenntlich zu machen!
Das ist kein Hilfsmittel um einen "Freifahrtschein" zu haben als Verkäufer, wie sich Manche das vorstellen.
Es wird nur geregelt wer in welchen Zeitraum die Beweislastpflicht hat.
btheb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2014, 15:08   #28
Hoi Schrat
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Zitat:
Zitat von btheb Beitrag anzeigen
@hoi schrat:
Wenn Du was verkaufst gibts Du immer 2 Jahre Gewährleistung!
Es gibt die Möglichkeit diese auszuschließen(wohlgemerkt schriftlich!) als Privatverkäufer.
Nichts anderes habe ich gesagt, und die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen, sollte man wegen eventueller versteckter Mängel nutzen! Die Gewährleistung kann selbstverständlich (wohlgemerkt! ) auch mündlich ausgeschlossen werden. Besser ist schriftlich natürlich wegen Beweislastregeln.

Zitat:
Zitat von btheb Beitrag anzeigen
Bei einem mündlichen Kaufvertrag bist Du immer in der Haftung. Dieses ist ja auch ganz richtig so, denn die Gewährleitung ist das was Jensemann garantiert, nämlich den Zustand beim Verkauf!
(muß da schon schmunzeln wegen seiner Aussage erst ausschließen aber dann die Gewährleistung zu garantieren).

Man gewährleistet den Zustand den das Objekt zum Zeitpunkt des Verkaufs hat; also je ehrlicher ich den festhalte im Kaufvertrag, desto weniger Streitigkeiten muß ich im Nachhinein erwarten.

Gewährleistungen ausschließen hilft übrigens überhaupt nicht, denn sollte es sich um einen Fehler handeln den der Verkäufer verschweigt hat man es mit Betrug zu tun.
Natürlich greift ein vereinbarter Gewährleistungsausschluß nicht, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen - das ist so sellbstverständlich, dass es eigentlich keiner Erwähnung bedarf. Das gilt sogar dann, wenn man es versehentlich tut, weil man sich zB im Baujahr irrt. Ein Betrug ist es dann, wenn man es absichtlich tut, um mehr Geld zu erhalten.

Zitat:
Zitat von btheb Beitrag anzeigen
Also gerade wenn ich die Gewährleistung ausschließe kommt es darauf an die Mängel besonders kenntlich zu machen!
Das ist kein Hilfsmittel um einen "Freifahrtschein" zu haben als Verkäufer, wie sich Manche das vorstellen.
Es wird nur geregelt wer in welchen Zeitraum die Beweislastpflicht hat.
Nochmal, hier geht es nicht um den Freifahrtschein zum Leute über den Tisch ziehen! Das Material kann versteckte Mängel haben, für diese übernimmt man Gewährleistung, wenn man diese nicht ausschließt. Und warum sollte man das als Privatperson tun, wennman es nicht muss?

Wenn du die Gewährleistung ausschließt, wäre der Gewährleistungsausschluß für versteckte Mängel selbst dann wirksam, wenn gleichzeitig bekannte Mängel verschwiegen werden. Nichts desto trotz sollten bekannte Mängel natürlich genau angegeben werden, sonst ist Ärger vorprogrammiert.
Hoi Schrat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2014, 17:32   #29
btheb
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Zitat:
Zitat von Hoi Schrat Beitrag anzeigen
Das Material kann versteckte Mängel haben, für diese übernimmt man Gewährleistung, wenn man diese nicht ausschließt. Und warum sollte man das als Privatperson tun, wennman es nicht muss?
Auch wenn man sie ausschließt übernimmt man trotzdem die Gewährleistung wenn der Käufer diesen versteckten Mangel entdeckt und nachweist das er schon vor dem Kauf da war.
Er ist nur in der Beweislastpflicht.
btheb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2014, 17:39   #30
901red
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wir versenden sobald die zahlung auf dem konto zusehen ist, sei es avisiert oder eben schon verbucht.
ich warte ungern auf dinge die ich privat gekauft habe und möchte entsprechend auch niemanden unnötig warten lassen.
o.
901red ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2014, 17:53   #31
Jan:)!
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Zitat:
Zitat von btheb Beitrag anzeigen
Auch wenn man sie ausschließt übernimmt man trotzdem die Gewährleistung wenn der Käufer diesen versteckten Mangel entdeckt und nachweist das er schon vor dem Kauf da war.
Ne, wieso?
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist sie ausgeschlossen.

Das gilt aber nicht, wenn dem Verkäufer der Mangel bekannt war.
Oder, wenn die Beschreibung des Artikels Dinge genauer beschreibt.
Z.b. "keine Reparaturen","keine Schäden","neuwertig".

Da gilt der Ausschluss nicht.
Jan:)! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2014, 18:30   #32
btheb
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Zitat:
Zitat von Jan:)! Beitrag anzeigen
Ne, wieso?
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist sie ausgeschlossen.

Das gilt aber nicht, wenn dem Verkäufer der Mangel bekannt war.
Einfache Faustregel:
Nichtwissen schützt vor Ärger und Bestrafung nicht; auch nicht bei Ausschluß der Gewährleistung
Es wird dann im Einzelfall entschieden, bei nicht ausgeschlossener Gewährleistung ist klar geregelt wie verfahren werden muß bzw sollte.

Nur wenn ich es als z.b. "zum ausschlachten" oder "nicht mehr nutzbar" kennzeichne komme ich vor Gericht ohne Ärger davon, vorausgesetzt der Preis widerspricht dem nicht.

P.S.Und wenn ich es nachweisen kann das Er es gewußt hat kommt sicherlich noch ein zusätzliches Strafverfahren auf ihn zu

Ausschluß der Gewährleistung hat nichts mit Haftungsausschluß zu tun; auch wenn das Manche meinen.
btheb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2014, 18:41   #33
Jan:)!
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Zitat:
Zitat von btheb Beitrag anzeigen
Einfache Faustregel:
Nichtwissen schützt vor Ärger und Bestrafung nicht;
...
P.S.Und wenn ich es nachweisen kann das Er es gewußt hat kommt sicherlich noch ein zusätzliches Strafverfahren auf ihn zu
...
Jan:)! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2014, 19:58   #34
Hoi Schrat
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Zitat:
Zitat von Jan:)! Beitrag anzeigen
...
Wollte ich auch gerade sagen!
Hoi Schrat ist offline   Mit Zitat antworten




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