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Alt 24.06.2010, 23:44   #1
varikites
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard www.volkskite.de - gratis seine Kites versteigern

www.volkskite.de

Dort kann man gratis seine Kites und anderen Kitestuff versteigern.

Kostenlos.

Gruss Chris
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Alt 25.06.2010, 08:18   #2
rOOst
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2008
Ort: Rostock
Beiträge: 13
Standard

Könnte ja von der Bild sein xD .. noch bissel wenig los, werd das Projekt mal im Auge behalten .. viel Glück dabei ..
rOOst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 09:45   #3
Tombo
Kite-Rookies
 
Registriert seit: 08/2007
Ort: Hannover
Beiträge: 562
Tombo eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

...und wenn ich nen kite für lau ersteigere und der typ mir den nicht zuschickt?
gibts käuferschutz oder ist es rechtlich abgesichert?


denke es wird sich nicht durchsetzen gegen den großen bruder e-buy....
Tombo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 10:00   #4
varikites
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Im Prinzip das Gleich wie bei den Oase Kleinanzeigen oder?

Und den Käuferschutz gibts bei Paypal kann auch benutzt werden.

Und kostet nix, im gegensatz zu Ebay. Da hab ich über 30 Euro für den Verkauf von nem Kite bezahlt - nein Danke.
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Alt 25.06.2010, 10:21   #5
Philis
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 667
Standard

Ebay haftet nun einmal auch nicht für Ihre Auktionen.
Zumindest als ich vor 4 Jahren einmal betrogen wurde gab es von Ebay nichts und das obwohl dieser User schon bekannt war und zu spät gesperrt worden war.

Paypal versichert mit einer gewissen Limitierung deine Käufe, kostet dafür ordentlich extra und ich weiß nicht wie gut das funktioniert falls es wirklich zum Schaden kommt.
Paypal kann auch für "Private verkäufe und käufe" genutzt werden, allerdings gibt es da keinen Käuferschutz. Laut Homepage bieten sie nur an zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln. (Ziemlich wenig, dafür dass sie genau soviel abzocken wie auf Ebay)
Aber ich denke das Paypal und ebay einfach zusammengehören, somit verdienen sie am eingestellten Artikel und bei der Zahlung mit.

Trotzdem ist diese neue Homepage eine gute Idee, weil man anhand der Kauf und verkaufs Historie ablesen kann, ob es sich um einen Betrüger handelt.
Des weiteren gehe ich davon aus, dass auch abgelaufen Verkäufe sichtbar sind und somit hat man für eine Anzeige etwas in der Hand.
Bei den Kleinanzeigen,wird das Inserat nach Verkauf gelöscht und der Verkäufer kann alles behaupten (wie neu, heißt nicht, dass da nicht auch ein cut im Kite sein kann etc. )

Mal sehen vielleicht entwickelt sich die Seite
Philis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 19:50   #6
VolksKite
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Niemand kann alles wissen. Deshalb ist das Team von Volkskite auch offen für alle Vorschläge und Verbesserungen.

Das Grundprinzip ist:

Gratis für Privatpersonen (Kiter)
Shoperöffnungen für Profis

Volkskite soll ein Treffpunkt werden für Leute, die gerne Ihr gebrauchtes Material anbieten und dabei auch marktgerechte Preise erzielen. Wird dieser nicht erreicht, entsteht kein Verlust durch Auktionskosten oder ähnlich.

Jetzt, in der Anfangsphase werden Wir uns noch etwas einfallen lassen müssen, um die Bekanntheit und damit auch Käufer und Verkäufer zusammen zu bringen, das alles zu pushen.

Und danke für jede Hilfe.

Aloha
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Alt 29.06.2010, 10:22   #7
lost_n_gone
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2008
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von VolksKite Beitrag anzeigen
Volkskite soll ein Treffpunkt werden für Leute, die gerne Ihr gebrauchtes Material anbieten und dabei auch marktgerechte Preise erzielen. Wird dieser nicht erreicht, entsteht kein Verlust durch Auktionskosten oder ähnlich.
Äh, ja soweit so gut...es ist aber schon so, dass wenn versteigert dann auch bindend? Oder kann der Verkäufer dann sagen:"Ach, nö...ich wollte eigentlich mehr haben...lass ma' "
Ich vermisse auch iwie in den AGB's/Nutzungsbedingungen diese Klausel, dass ein Gebot zu einen Bindenden Kaufvertrag führt (im Falle des Höchstgebots) oder ist das bei Euch anders gedacht? (Man kann ja auch sagen: Es handelt sich um ein beiderseitiges "Angebot" und diese muß am Ende der Vesteigerung von beiden Parteien nochmal endgültig geklärt/diskutiert werden.)
lost_n_gone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2010, 15:14   #8
Pointbreak
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@ lost_n_gone

Mal ehrlich, wer will den wirklich bei einem Streitwert von evtl. 100 Euro vor Gericht ziehen. Ist doch Nonsens.

Ob bindend oder nicht, willst du auf Herausgabe der Ware klagen?

Dann ist der Kite auf einmal defekt und dann? Klage auf Reparatur und Lieferung?

Nee, Deutschland ist wirklich ein Paragrafenland mit 2/3 Beamten.

PS. @Volkskite, Super Idee und herzlichen Dank für die Arbeit und das Angebot.
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Alt 29.06.2010, 15:51   #9
lost_n_gone
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2008
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von Pointbreak Beitrag anzeigen
@ lost_n_gone

Mal ehrlich, wer will den wirklich bei einem Streitwert von evtl. 100 Euro vor Gericht ziehen. Ist doch Nonsens.

Ob bindend oder nicht, willst du auf Herausgabe der Ware klagen?

Dann ist der Kite auf einmal defekt und dann? Klage auf Reparatur und Lieferung?

Nee, Deutschland ist wirklich ein Paragrafenland mit 2/3 Beamten.

PS. @Volkskite, Super Idee und herzlichen Dank für die Arbeit und das Angebot.
Ja super, du bist ja lustig Was hat denn Paragrafenland und 2/3 Beamte damit zu tun, wenn man bißchen Hintergrundinfos haben möchte? Wenn ich bei einem Angebot von vornherein davon ausgehen kann dass ich ja eh' nicht liefern muß, dann kann ich ja wirklich ohne Probleme was reinstellen und hinterher sagen "bäh, nee...kein Bock zu liefern". Oder wenn ich etwas ersteigere sag ich einfach:"Nö, doch nicht".
Ob man bei 100 Euro klagen möchte oder nicht, sollte doch jedem selbst überlassen sein. Wenn es jedoch nichtmal eine Grundlage gibt, ist das ganze etwas schwierig.
Für mich ist es ansich klar, dass ein ersteigerter Artikel auch zu dem gebotenen Preis geliefert wird bzw. wenn ich biete und den Zuschlag erhalte den Artikel auch zu dem Preis kaufe. Es gibt aber genügend Zeitgenossen denen ein solches Verständnis von Miteinander völlig abgeht.
Ich würde auch immer sagen:"Pff, dann eben nicht...Auf Stress hab ich kein Bock, dann behalte halt dein Geraffel/Geld und geh mir aus der Sonne"
Abgesehen davon finde ich die Idee von volkskite.de super gar keine Frage. Wäre aber schön wenn man mal wüßte auf welcher ebene das ganze abläuft ,mehr so EBay like oder Kleinanzeigen like.
Also, in diesem Sinne: Super Idee! Auf jeden Fall weiterverfolgen!
lost_n_gone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 17:19   #10
VolksKite
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von lost_n_gone Beitrag anzeigen
Ich vermisse auch wie in den AGB's/Nutzungsbedingungen diese Klausel, dass ein Gebot zu einen Bindenden Kaufvertrag führt (im Falle des Höchstgebots) oder ist das bei Euch anders gedacht? (Man kann ja auch sagen: Es handelt sich um ein beiderseitiges "Angebot" und diese muß am Ende der Vesteigerung von beiden Parteien nochmal endgültig geklärt/diskutiert werden.)
Zitat:
Zitat von Pointbreak Beitrag anzeigen
@ lost_n_gone

Mal ehrlich, wer will den wirklich bei einem Streitwert von evtl. 100 Euro vor Gericht ziehen. Ist doch Nonsens.

Ob bindend oder nicht, willst du auf Herausgabe der Ware klagen?

Dann ist der Kite auf einmal defekt und dann? Klage auf Reparatur und Lieferung?

Nee, Deutschland ist wirklich ein Paragrafenland mit 2/3 Beamten.

PS. @Volkskite, Super Idee und herzlichen Dank für die Arbeit und das Angebot.
Beide haben recht: pacta sunt servanda: Veträge sind einzuhalten.

Bei Rechtsstreitigkeiten wird Volkskite die Aukton offenlegen für beide Vertragsparteien, wenns zum Rechtsstreit kommen sollte.

Ansonsten hoffe ich, dass dieses Angebot in einem freundlichen Miteinander genutzt wird.
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