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13.05.2014, 10:28 | #481 |
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Ist das jetzt ein Scherz mit dem Zaun der mitten durch den Strandbereich geht?
Ich dachte eigentlich vor kurzem, dass Podersdorf vielleicht doch noch einlenkt nachdem das Projekt Zaun offensichtlich gescheitert ist und die Gänse auf den Zaun und hinter den Zaun scheißen und der Zaun letzte Woche nur noch unter Wasser lag und fast noch mehr Gefahr darstellte als bisher. Ich stolperte 2x über den Draht mit Windsurfmaterial in der Hand, am Wadel hab ich mir meinen Neo aufgerissen. Zwar eh schon alt aber trotzdem. Wäre mir das mit dem Kite in der Luft passiert, wäre ich wahrscheinlich der nächste Schwerverletzte. Das ist für eher ungeübte wie mich eine riesen Gefahr und deshalb habe ich heuer meinen Kite schon öfter am Boden gelassen. Für mich persönlich ist es echt eine Überwindung, bin halt ein Luschi Das der eine Kiter der den Unfall am Camper hatte gestorben sein soll, habe ich schon von mehreren Seiten gehört aber in den Medien nichts gefunden. Hier soll ja der Zaun (mit Leash hängengeblieben) der Auslöser gewesen sein. Ich kann das alles einfach nicht glauben. |
13.05.2014, 14:49 | #482 |
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Die ganze Angelegenheit mit dem Zaun ist im Grunde eine gezielte Provokation gegen Kiter und im weiteren Sinn auch gegen Surfer!
Selbst schwere Unfälle und Verletzungen von Wassersportler bringen die Verantwortlichen nicht zur Vernunft. Man zeigt sich nach aussen als "wassersportliche Gemeinde" will aber im Grunde dieses Volk nicht haben, wichtig ist der Euro kommt rein! (Getränkesteuer beim Surfworldcup usw.) Ich war zuletzt zu Ostern vor Ort und habe mir selbst mein Bild davon gemacht. Über das Trikot kann man diskutieren (stört mich persönlich jetzt nicht so sehr - bin auch rechtlich recht gut abgesichert, da kann man schon versuchen mich anzuzeigen) - aber der Zaun ist und bleibt eine Frechheit! Wieso man an diesem Zaun so fest hält, wenn er nachweislich nicht gegen diese Graugänse hilft - ist nich nachvollziehbar. Sollens lieber ein paar Gemeindebedienstete als Volgelscheuchen am Strand einsetzten, sowas zeigt dann wenigstens Wirkung. Es wird zwar Wlan am Campingplatz aufgebaut und die Verantwortlichen surfen im Internet - es hat aber offenbar noch keiner bei Google "Graugans-Problem" eingetippt, denn sonst würden die auch wissen, dass dies alles nichts hilft! Ich kann alle verstehen, die aktuell Podersdorf meiden - auch ich weiche auf andere Spots aus, oder geh einem anderen Hobby nach wo ich meine Ruhe von solch Wahnsinnigen habe! (schade um das Kitezeug das nun öfter mal herum liegt) Podersdorf muss nicht mein Geld bekommen - es gibt auch andere Gebiete die sich gastfreundlich zeigen! |
13.05.2014, 18:27 | #483 | |
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Gefunden auf http://www.gemeindepodersdorfamsee.at/index.php/aktuell/category/4-2014?download=30odersdorf-aktuell-april-2014....
Zitat: Zitat:
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14.05.2014, 08:09 | #484 |
micraman
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Verhöhnung
Das ist seitens der Gemeinde Podersdorf eine glatte Verhöhnung der Kiter.
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14.05.2014, 08:39 | #485 | |
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puh was ihr euch da alles gefallen lassen müßt..
Zitat:
Mein aufrichtiges Beileid!! |
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18.05.2014, 13:36 | #486 |
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Da wundert es mich aber, dass gestern der Bademeister bei ca. 6 Grad Lufttemperatur etliche Kiter mittels Fernglas beobachtet und aufgeschrieben hat (da nicht an 200m Regelung gehalten - was auch etwas schwierig war da die Bojen, die diese Entfernung markieren sollten auf Grund des Sturmes der letzten Tage weit versetzt worden sind). Natürlich war bei diesen Temperaturen kein einziger Badegast im Wasser (geschweige denn am Strand).
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18.05.2014, 14:08 | #487 |
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wenn der Bademeister sinnlos kleinkariert ist:
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18.05.2014, 17:04 | #488 |
Cabarete Real Estate
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18.05.2014, 20:26 | #489 |
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hab heute beim zahlen am campingplatz mitbekommen, dass ein hier "legänderer" platzwart etwas stinkig war, weil er in den nächsten tag den niedergerissenen zaun wieder aufrichten muss. soll der die ganze saison stehen bleiben?
und bei 10 grad wassertemperatur ist 3 mal die polizei zur patrouille gekommen. es war den ganzen tag kein schwimmer im wasser. das ganze is so lächerlich... sapnnend find ich dass der zaun bei den dauercampern nicht mehr steht..... |
18.05.2014, 21:16 | #490 | |
Cabarete Real Estate
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Zitat:
sobald der wind dann wieder weg ist darf ihn dann der lorenz wieder aufstellen! also morgen steht er fix wieder!! |
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18.05.2014, 22:08 | #491 |
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Die Bojen definieren den 200m Abstand. Wenn die falsch gesetzt sind, kann ich jedem, der gestern angezeigt wurde nur empfehlen, Einspruch zu erheben. Wenn die Podersdoofer bei winterlichen Temperaturen (im Jänner war es teilweise wärmer als gestern) haufenweise Kiter wegen der 200m Regelung anzeigt, sollten haufenweise Kiter die Gemeinde wegen falsch gesetzter Bojen anzeigen. Sollte ein Schwimmer heuer bei 30°C und Flaute in eine Kitezone geraten, wird das umgehend auch angezeigt. Der Polizei wird es in den kommenden Monaten nicht langweilig werden. Groteske Aktionen werden mit grotesken Aktionen beantwortet. |
19.05.2014, 08:43 | #492 |
teebag
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Laut FB wurden am besagten Tag bei 10° Wassertemp. 17 Kiter bei der Polizei angezeigt.
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19.05.2014, 11:43 | #493 |
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Ein klein wenig passend:
http://www.bvz.at/nachrichten/lokale...art5635,529544....wirds dann besser? |
19.05.2014, 11:46 | #494 |
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19.05.2014, 13:25 | #495 |
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...und als Surfer kann ich in Ufernähe herumwetzen und alls über den Haufen fahren - da kein Nummern-Shirt!
Vielleicht sollte ich doch wieder auf Surfen zurück wechseln!? So wie es aussieht wird es erst im Herbst wieder schön am See! |
19.05.2014, 14:50 | #496 |
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Würd mich interessieren ob das mit den Anzeigen gegen Kitesurfer stimmt. Nicht alles was auf FB steht, stimmt. Hier wurden schon viele Gerüchte gestreut.
Wenns stimmt, dann bestätigt sich jetzt bereits die Befürchtung, dass hier vernadert wird. Leider gibt es Kiter die sich nach wie vor nicht zusammen reißen können und weder nach Lee schaun bevor sie wegspringen, noch irgendwelche Vorrangregeln einhalten oder kennen. Vielleicht ist es auch eine Art Egoismus. Auf jeden Fall möchte ich jetzt mal einen Kiter von den Dauercampern darauf hinweisen das er sich zusammenreißen sollte! Falls du das liest: Du hast dich bei einer Windsurferin am Samstag zwar mindestens 3mal entschuldigt aber das ändert nichts daran das du in einer Tour andere gefährdest. Es ist nicht die Aufgabe der anderen, ständig drauf zu schaun ob du gerade springst oder wenn du Nachrang hast auch wirklich ausweichst. Du springst erstens in Ufernähe, was noch okay wäre, ABER zweitens schaust du NIE ob sich in Lee von dir jemand befindet. Entweder bist du so egoistisch und scheißt drauf oder du checkst es einfach nicht. Beides ist inakzeptabel. Wie kommen andere Kiter oder Windsurfer dazu, auszuweichen oder abzuspringen um nicht als Landefläche zu dienen. Wie man an deinen Stürzen sieht, flasht es dich manchmal sogar selbst im letzten Moment wenn du bemerkst das du auf einen anderen Teilnehmer zu fliegst. Dann verreißt du den Kite und baust erst recht wieder Scheiße und gefährdest wieder andere. Ich werde deine Nummer hier jetzt nicht nennen. Nur soviel. Du hast eine Nummer zwischen 080 - 090. Versteh(t) mich nicht falsch. Ich finds super wenn du motiviert bist, was weiterbringen willst und viel am Wasser trainierst. Aber dann machs bitte nicht zwischen den 2 Schilfinseln. Der See ist groß genug!!! Oder verhalte dich zumindest nicht so asozial. Sonst muß ich dir irgendwann mal die Leinen durchschneiden oder zumindest die Luft aus dem Kite lassen. DANKE |
19.05.2014, 20:15 | #497 |
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Nummer 080-090 ???
Komm schon sag uns die Richtige Nummer, dann lassen wir dem Sack die Luft aus seinen Eiern!!! Verstehe nicht wie man so beschi**en dumm sein kann, sich ein Lycra zu holen und damit erst recht Mist zu bauen?? |
19.05.2014, 20:26 | #498 |
Cabarete Real Estate
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091
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19.05.2014, 20:29 | #499 |
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19.05.2014, 20:45 | #500 | |
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Zitat:
Lycranummer Penislänge 0-100 4cm 100-200 4.5cm 200-300 5cm 300-400 5,5cm 400-500 6.0cm 500-600 7.0cm 600-700 12cm 700-800 13cm 800-900 13.5cm ab 900 14cm gar kein Lycra ab 22cm |
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19.05.2014, 21:54 | #501 |
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Welches Messverfahren kam zur Anwendung?
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19.05.2014, 22:03 | #502 |
Cabarete Real Estate
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20.05.2014, 07:50 | #503 |
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Ja die lycras sind am camper pflicht. Find ich persönlich aber nicht so schlimm wie das mitcdem zaun. Außer es wurden wirklich schon leute angezeigt. Wo nichtmal noch badebetrieb ist.
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20.05.2014, 20:11 | #504 | |
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Zitat:
http://m.youtube.com/watch?v=jFn1frWdsMw |
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21.05.2014, 11:45 | #505 |
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pflicht
Aha, kenn mich bald nimmer aus.
Daß das Tragen der Lycras am SüdSüd bereits Pflicht ist (Tagesgäste und Schüler) und am NordNord ,wenn man Schulung in Anspruch nimmt ist klar, ist von den Schulen so gewollt. Aber für den Camping überrascht es mich jetzt schon, daß die Übergangsregelung ( registrieren , aber freiwilliges Lycratragen), die ja bis August vorgesehen war, nicht mehr gilt. |
28.05.2014, 06:39 | #506 |
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rechtsinfo für kiter
RECHTSINFO FÜR KITER
Rechtliche Grundlagen: - Wasserrechtsgesetz (WRG) - Schifffahrtsgesetz (SFG) - Seen und Flussverkehrsordnung - „Kiteverordnung“, Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 7. Juli 2009 Der Neusiedler See ist gemäß § 2 WRG ein öffentliches Gewässer. Die Benutzung der öffentlichen Gewässer gemäß § 5 WRG ist innerhalb der durch die Gesetze gezogenen Schranken jedermann und im Sinne des Gemeingebrauches gem. § 8 WRG auch ohne Bewilligung unentgeltlich gestattet. Für die Benutzung der Gewässer zur Schifffahrt gelten die bestehenden besonderen Bestimmungen bspw. nach dem Schifffahrtsgesetz und nach der Seen- und Flussverkehrsordnung. Nach § 4. (1) SFG ist die Schifffahrt auf öffentlichen Gewässern unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls jedem gestattet. Die Benutzung des Sees (der Seeoberfläche) mit Booten, Kite- und Surfboards ist daher eigentlich nach den gesetzlichen Bestimmungen gratis. Um dennoch daran verdienen zu können, kann man also nur für die Benutzung der Einrichtungen und Infrastruktur am Ufer zur Kasse herangezogen werden (fragt sich nur, wo diese ist und welche Leistung hier eigentlich seitens der Gemeinde und des Campingplatzes erbracht wird). Kitesurfen unterliegt dem Schifffahrtsgesetz. Das Kiteboard wird in Anlehnung an § 2 Punkt 12 als Schwimmkörper definiert. Der Kiter selbst ist als dessen Schiffsführer zu sehen, d.h. ein Schwimmkörper muss unter der Führung einer hiefür befähigten sowie geistig und körperlich geeigneten Person (Schiffsführer) stehen (vgl. § 5 (2)). Ein spezieller Befähigungsausweis ist zum Kitesurfen grundsätzlich und auch im speziellen am Neusiedler See NICHT erforderlich. Durch die „Kiteverordnung“ des Landeshauptmannes des Burgenlandes aus dem Jahr 2009 wurde das Kitesurfen in einigen Uferbereichen des Neusiedler Sees (Purbach, Neusiedl und Podersdorf) zu bestimmten Jahreszeiten (vom 10. Mai bis 20. September) eingeschränkt bzw. gibt es dort Start- und Landegassen, welche bis zum Ufer heranreichen. Ansonsten gilt, dass hier zumindest 200 m zum Ufer als kitefreie Zone einzuhalten sind. Wie allgemein bekannt, gibt es nun für Podersdorf eine „Kiteleiberlregelung“, welche v.a. nach räumlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist; und zwar für den Landbereich am Campingplatz und im Strandbad sowie für den gesamten Wasserbereich am öffentlichen Gewässer – also auf der Seefläche. Im Landbereich wurden offenbar durch die Gemeinde Vorgaben im Sinne einer Camping- und Badeordnung also quasi einer „Hausordnung“ geschaffen, welcher man sich als Gast wahrscheinlich unterwerfen wird müssen (ähnlich der Einhaltung einer vorgeschriebenen Nachtruhe am Campingplatz). Das bedeutet, dass das Tragen eines Kiteleiberls in den Uferbereichen verpflichtend ist, weil man sich mit dem Betreten bzw. Einchecken am Campingplatz und ins Strandbad verpflichtet, diese jeweiligen quasi Hausordnungen einzuhalten. Wird also an Land der Kite gestartet oder gelandet, wird man sich rechtlich wohl kaum gegen das Tragen eines Kiteleiberls wehren können. Zum Thema Datenschutz müsste man sich allerdings extra Gedanken machen, v.a. inwieweit eine Speicherung personenbezogener Daten durch einen Tourismusbetrieb zum Zwecke der verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung überhaupt zulässig ist. Ich bin auf diesem Gebiet kein Experte und hoffe daher in diesem Zusammenhang auf das Know How anderer. Für den Wasserbereich möchte ich aber folgendes sagen: Die Kompetenzen der Gemeinde Podersdorf, des Tourismusverbandes bzw. des Campingplatzes enden genau am Ufer. Das heißt, für die Einhaltung von Regelungen bzw. eigentlich für die Verkehrsregelungen auf einem See und im speziellen hier am Neusiedler See sind Organe der Schifffahrtspolizei zuständig. Auch beschreibt die Kiteverordnung unter § 2, dass bei Zuwiderhandeln gegen die Kiteverordnung 2009 nach den Strafbestimmungen des Schifffahrtsgesetzes nach § 42 vorzugehen ist. Organe der Schifffahrtspolizei sind nach § 38 (2) SFG auf allen Gewässern außer Wasserstraßen, also hier am Neusiedler See, Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Das kann also am Wasser und am Land (wenn also Vergehen von Land aus am Wasser beobachtet werden) nur die Polizei sein. Nun kommt der Begriff „Betraute Personen“ nach § 41 SFG wie folgt ins Spiel: § 41. (1) Zur Entlastung der in § 38 Abs. 2 genannten Organe können im Einzelfall und befristet andere Personen mit bestimmten Aufgaben der Verkehrsregelung bzw. -überwachung betraut werden. (2) Die betrauten Personen müssen für ihre Aufgaben geistig und körperlich geeignet sein und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Sie sind von der Behörde mit einem Ausweis, aus dem ihre Aufgabe hervorgeht, zu versehen und mit einer weißen Armbinde, die einen weißen Rhombus mit blauem Rand zeigt, kenntlich zu machen. Den von betrauten Personen in Ausübung ihrer Aufgaben erteilten Anordnungen ist Folge zu leisten. (3) Betraute Personen sind Hilfsorgane der in § 38 Abs. 2 genannten Organe und in Ausübung ihrer schifffahrtspolizeilichen Aufgaben an deren Weisungen gebunden. Kein Campingwart oder Aufsichtsorgan des Campingplatzes wurde von der Schifffahrtsbehörde (zuständig wäre hier die BH Neusiedl/See) je mit diesen Überwachungsaufgaben betraut. Ich habe noch nie, weder einen entsprechenden Ausweis noch eine entsprechende Kenntlichmachung dieser Aufsichtspersonen mit einer weißen Armbinde und weißem Rhombus mit blauem Rand gesehen. Derartige Aufsichtspersonen können daher bestenfalls als Privatpersonen in einem allenfalls eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren Aussagen tätigen und als Zeugen auftreten. In diesen Verfahren würde dann die freie Beweiswürdigung nach Beweisen und Argumenten erfolgen. Ebenso beruht eine schriftliche Abmahnung durch den Tourismusverband auf keinerlei Rechtsgrundlagen. Eine Abmahnung durch den Tourismusverband ist also so viel wert, wie wenn Frau Müller Herrn Maier ermahnen würde, er hätte auf dem Gehsteig eine Getränkedose weggeworfen und beim nächsten Mal würde sie ihn anzeigen. Nicht mehr und nicht weniger! Dies kann also höchstens als Androhung einer Anzeige bei der Polizei gesehen werden, welche diese dann bei der zuständigen Schifffahrtsbehörde einbringen kann. Zum Tragen des Kiteleiberls gibt es derzeit (außer wie bereits oben erwähnt eventuell „an Land“) jedenfalls im Wasserbereich – also am See selbst – keine Verpflichtung per Verordnung durch den Landeshauptmann als zuständige gesetzgebende Landesbehörde. Man kann also an Land mit Leiberl starten und wieder landen und nach Betreten des Sees – also wenn man mit dem Kiten auf der Wasseroberfläche beginnt -, das Leiberl ohne Verstoß gegen eine gesetzliche Regelung wieder ausziehen bzw. abnehmen. Sollte man im Übrigen dennoch unbeabsichtigt bzw. gezwungenermaßen durch die Badezone kiten, ist dies sogar unter bestimmten Umständen erlaubt. „Not kennt kein Gebot“ ist ein wesentlicher Grundsatz in der Schifffahrt. Verhalten unter besonderen Umständen wird unter § 8 SFG wie folgt beschrieben: § 8. Zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr müssen die Schiffsführer unter Bedachtnahme auf die Sicherheit von Personen alle Maßnahmen treffen, die die Umstände gebieten, auch wenn sie dadurch gezwungen sind, von den auf Grund dieses Teiles erlassenen Verordnungen abzuweichen. Wenn es also eine besondere Situation erfordert – quasi als Manöver des letzten Augenblicks – in die verbotenen Bereiche auszuweichen, um damit einen Unfall effektiv zu verhindern, wird das bestimmt im Streitfall ausreichen, um einer Strafe zu „entkommen“. Und ob diese Situation ein ungeschultes und nicht ermächtigtes sogenanntes Aufsichtsorgan – also rechtlich gesehen eigentlich nur eine Privatperson - einschätzen kann, sei auch dahingestellt. In diesem Zusammenhang verweise ich auch noch auf den § 30 SFG: § 30. (1) Im Notfall ist es gestattet, an jeder Stelle des Ufers mit Fahrzeugen oder Schwimmkörpern zu landen und Fahrgäste, Besatzung, sonst an Bord befindliche Personen, Ladung und Ausrüstung oder nötigenfalls das Fahrzeug oder den Schwimmkörper selbst bis zur möglichen Weiterbeförderung auf das Ufer zu setzen und die Ufergrundstücke sowie die diesen benachbarten Grundstücke zu Hilfeleistungs-, Rettungs- oder Bergungszwecken - auch von der Landseite her - zu benützen. Wer also in Not gerät, darf an jeder Stelle des Ufers seinen Kite sicher zur Landung bringen. Meine persönliche Meinung zu diesem Thema möchte ich abschließend auch noch anbringen: Das Kiten an Badetagen in den Badezonen sollte man wirklich unterlassen. Als Bader oder Schwimmer fühlt man sich - ob alt oder jung - sicherlich durch Kiter gefährdet. Ich halte daher die Bojenregelung durchaus in diesen Fällen v.a. als Gefahren vermeidende Maßnahme für sehr sinnvoll. Ob es allerdings tatsächlich Sinn macht, an stürmischen und kalten Nordwestwindtagen, an denen kein Mensch im Wasser badet und am Ufer bzw. am Strand sich sonnt, die Kitezonenregelung durch einen Spitzeldienst penibelst zu kontrollieren, sei jedem verantwortungsvollen Kiter selbst überlassen zu überdenken. Ich kann die Podersdorfer Methoden jedenfalls nicht mehr nachvollziehen! Und für dieses ganze rechtlich auf äußerst wackeligen Beinen stehende Kasperltheater wird auch noch bei jedem Zugang zum See kräftigst abgecasht. Melkt die Kiter – solange es noch rechtlich geht – das dürfte offenbar bei den hier Verantwortlichen oberste Prämisse sein. Eine vernünftige Infrastruktur für Kiter wurde bis dato jedenfalls nicht geschaffen. Im Gegenteil – Zäune stellen Kiter echt vor gefährliche Herausforderungen auf völlig unzureichend dimensionierten Start- und Landebereichen. Und solange keiner ernsthaft etwas tut, wird es so weiter gehen und sich genau gar nichts ändern! |
28.05.2014, 09:48 | #507 |
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Schöne Zusammenfassung! Sehe ich auch so, deine Meinungen zu den Fakten!
Was ich mich immer gefragt habe ist, wann ich den das Leiber ausziehen soll? Besonders lustig die Vorstellung wenn ich die Leinen abwickle und ins Wasser gehe und der Starthelfer noch am Strand/Wiese den kite hochstartet! Kann ich erst das Lycra abstreifen wenn der kite den Luftraum vom Strand verlässt oder schon davor? Oder zählt der Strand-Schotterbereich ohnhin nicht zum Campingplatzgelände (Hausordnung)? Ich wills genau wissen! Geändert von herculare (28.05.2014 um 11:12 Uhr) |
28.05.2014, 14:54 | #508 |
lalala
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finde die Zusammenfassung gut und interesant! Es betrift mich zwar nicht da ich diesen Spot nicht kenne und auch bei den Umständen nie kenenn lernen werde aber ich verfolge die verschiedenen Threads schon die ganze Zeit. Es nehmen ja anscheinend viel Kiter diese Auflagen mehr oder wenigar an. Der eine jammert mehr andere garnicht und nächstes Jahr ist das alles ganz normal.
Bin gespannt wo die Reise hin geht! |
01.06.2014, 20:25 | #509 |
Beschmutzer
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Strafbert in action
Heute früh
(Anzahl der Badegäste=0) ist unser aller bester Freund wieder eifrig am Nummern aufschreiben gewesen. |
01.06.2014, 22:46 | #510 |
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Strafbert, was soll das? Höre auf normale Menschen zu schikanieren!
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02.06.2014, 06:37 | #511 |
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Beiträge: 73
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Wo verkehrt dieser Typ (Strafbert)? Am Campingplatz?
Und welche Konsequenzen bringt diese Anzeige mit sich? |
02.06.2014, 08:25 | #512 |
Beschmutzer
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200m Markierung
Ich hab gestern mit dem GPS die Position einer "200m" Boje vermessen.
Es war NW Wind - also kann die Boje am Ankertau malximal ein paar Meter landeinwärts über die Verankerung versetzt sein. Und siehe da...es waren keine 200m sonder 270m !!! Somit kann es vorkommen, dass man ein paar Meter innerhalb der Bojengrenze kitet....vom eifrigen Strafbert aufgeschrieben und anschließend brieflich von der Gemeinde verwarnt wird, aber sich trotzdem außerhalb der 200m Grenze aufgehalten hat. Derartige briefliche Verwarnungen sind schon einigen Kollegen ins Haus geflattert. Die angebliche Konsequenz: Beim 3. mal wird die Zutrittskarte (Jahreskarte) gesperrt. |
02.06.2014, 10:16 | #513 |
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Zum Speibn.
Wenn's nicht so traurig wäre... bin gerade über einen Artikel auf orf.at von 2006 (!) gestoßen, wo bereits damals auf den unzureichenden Platz am NN-Strand hingewiesen wurde. Der Bürgermeister und der Herr Gisch sagten dort, und danach quasi im Jahresrhytmus, dass an einer Verbesserung der Situation aktuell gearbeitet wird.
8 Jahre später heißt die "Lösung" offensichtlich, dass trotz explodierender Anzahl der Kitesurfer weder die Zonen neu eingeteilt wurden, der NN-Strand immer noch gleich klein ist und von dem gefährlichen Bau-Zaun begrenzt wird, dass überall der gefährliche und sinnlose Gänse-Zaun an der Wassergrenze steht, und dass man der bösen Kitesurfer mit einer Nummerierungspflicht Herr werden will. Zum Speibn. Man kann nur hoffen, dass sich in Podersdorf mit dem Abgang vom Gisch grundlegend die Einstellung zu Kitern ändert. Wo ist eigentlich die A.K.A., die sich neu konstituieren und als Interessensvertretung der Kiter lobbyieren wollte? |
02.06.2014, 10:27 | #514 |
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Podersdoof
Poste mal die Koordinaten der Boje, oder besser mehrerer Bojen. In der Verordnung sind die Koordinaten für jede Boje definiert. Sollte eine falsch platziert sein, eine Anzeige einbringen. Eine falsch platzierte Boje, ist genau so eine Übertretung der Verordnung, wie die 200m nicht einzuhalten. Ich vermute, das die Gemeinde für die Bojen verantwortlich ist, und dann Strafe zahlen muss. Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück: Ist die Gemeinde sinnlos kleinlich, werden es die Kiter auch sein müssen. Also möglichst viele Anzeigen gegen die Gemeinde, Schwimmer usw. einbringen. Bei 30°C und Flaute kommenden Sommer braucht man ja sowieso was zu Tun. Da bietet es sich an, jeden Schwimmer, der in einen Kitekorridor gerät sofort telefonisch bei der Polizei anzuzeigen. Und jetzt gleich: Jede Verwarnung schriftlich zurückweisen, Informationen über das angewendete Messverfahren einfordern usw. Jede Verwarnung soll der GmbH mindestens 5 Stunden Bearbeitungszeit bescheren. Mit der nötigen Konsequenz, wird Podersdoof bald feststellen, das deren Einstellung zu Gästen nicht tragbar ist. |
02.06.2014, 11:45 | #515 | |
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Zitat:
Apropos Gisch. Der Posten des Tourismusobmanns ist ja bereits ausgeschrieben. Wann ist es denn soweit? Wie man hört, gibt es ja hoffnungsvolle Bewerber. Ist der neue Tourismusobmann dann auch Geschäftsführer vom Campingplatz? Da darf man hoffen, dass sich vielleicht dann doch einiges wieder ändert. Vielleicht endlich mal zum positiven (Zoneneinteilung etc...) Die Zusammenfassung über das Seefahrtsrecht finde ich wirklich interessant. Toll wäre es natürlich wenn so etwas von offizieller Seite kommt. So wie die plötzliche polizeiliche Anordnung, dass der Zaun umgehend entfernt werden muss, da Gefahr im Verzug. Das wurde den Verantwortlichen zwar von anfang an gesagt, aber.......... |
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02.06.2014, 11:52 | #516 |
000000
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Was mich an der Sache echt stört ist, dass die Verantwortlichen echt denken:
Die Kiter sind irgendwelche hirnlosen asozialen ungebildeten Penner denen man alles erzählen kann. Jede Ansage und jede Entscheidung kommt für mich zumindest so an. |
02.06.2014, 13:28 | #517 |
Bladekites etc...
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Wie schauts eigentlich mit einem Nummernshirtboykott aus?
Am Strand müssen wirs ja tragen aber sobald man draußen ist einfach hochziehen und kiten, dann beim rausgehen wieder runterziehen. Wer ist dabei? |
02.06.2014, 13:28 | #518 | |
¯`•.¸¸.¤´¯`¤.¸¸.•´¯
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Zitat:
Da gab es mehrere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Eisenstadt: Das mit den Stahlspießen war wohl Gemeingefährdung. Den Zaun dann mitten im Start-/Landebereich aufzustellen, war vermutlich eine vorsätzliche Gemeingefährdung. Die erste Aktion könnte man mit einer großen Dosis Dummheit rechtfertigen. Die zweite nicht mehr, da der Zaun trotz zahlreicher Beschwerden, Bitten und Erklärungen über die Gefahren nicht freiwillig von den Verantwortlichen entfernt wurde. |
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02.06.2014, 13:50 | #519 | |
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Zitat:
Definitiv ja...von Anfang an so von mir gewollt....BOYKOTT!!...man muss das Lycra ja nicht ausziehen (unpraktisch) - es reicht wenn man es raufrollt oder faltet und das Teil als sexy "Brusthalter" trägt |
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02.06.2014, 14:21 | #520 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2008
Beiträge: 160
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alternativ könnt man's ja auch so tragen
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