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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten!

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Alt 05.04.2012, 06:53   #1
peter vom kitesyndikat
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2003
Beiträge: 1.248
Böse RL Splitboard 2 PC bei Ebay

Seit ein paar Tagen wird bei Ebay ein RL Splitboard 2 PC angeboten.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...X:AAQ:-DE:1123

Der Verkäufer hat dieses Board bei uns reklamiert und wir haben auf Grund
von Bildern das Board wegen der berechtigten Reklamation selbstverständlich kostenlos ausgetauscht, da es nicht mehr reparabel ist.

Der Kunde bat dann darum, das Board behalten zu dürfen, um es an die Wand zu hängen. Dem wurde entsprochen.

Nun versucht er , dieses"nicht mehr reparable Schrottboard" über Ebay zu verkaufen.


Ich habe den Verkäufer aufgefordert, diese Auktion umgehend zu beenden
und uns das Board wieder zurück zu senden.

Bisher hatte er es nicht einmal für nötig befunden zu antworten.

Weitere rechtliche Schritte werden zusätzlich erwogen.

Wir hatten vor 1 Jahr im Rahmen ständiger Materialprüfung und -verbesserung für kurze Zeit Verbindungsteile eines anderen
Herstellers verwendet.
Dabei kam es bei 2 Boards zu Defekten.

Wer uns kennt, weiß, dass RL bei berechtigten Reklamationen sofort und absolut kulant handelt und meist das Board austauscht.

Ich schreibe hier sowohl im Namen vom Hersteller Rene Lehman ( RL)
als auch als Kitesyndikat ,welches den Vertrieb für Deutschland und Austria
seit Jahren erfolgreich übernommen hat.

Peter

Vertriebsleiter RL Boards Deutschland
www.rlboards.de
www.kitesyndikat.de
peter vom kitesyndikat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 07:32   #2
Monty Kiten
OH Rocker
 
Registriert seit: 09/2008
Ort: wagrische Halbinsel
Beiträge: 919
Standard

Zitat:
Der Kunde bat dann darum, das Board behalten zu dürfen, um es an die Wand zu hängen. Dem wurde entsprochen.
Damit habt ihr auf jegliche Ansprüche verzichtet. Er ist Eigentümer und kann mit dem Board machen was er will. Sehe kein Problem bei der Auktion ...

Zitat:
Ich habe den Verkäufer aufgefordert, diese Auktion umgehend zu beenden
und uns das Board wieder zurück zu senden.
Geschenkt ist geschenkt. Wiederholen ist gestohlen
Monty Kiten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 07:47   #3
50Fifty
auf Forenurlaub
 
Registriert seit: 12/2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.494
Standard

jetzt wirds bestimmt fürn paar Euro Ersteigert und dann hier nachgefragt wie das mit der Rekla ist usw.
50Fifty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 07:48   #4
peter vom kitesyndikat
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2003
Beiträge: 1.248
Daumen runter

genau um das zu verhindern ging es mir, als ich diesen Beitrag einsetzte.
peter vom kitesyndikat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 07:55   #5
mangiari
es geht aufwärts!
 
Registriert seit: 03/2010
Ort: München
Beiträge: 9.399
Standard

Naja, es wird ja auf den Mangel hingewiesen in der Auktion. Ist zwar etwas frech zu behaupten man hängt es an die Wand und es dann zu verkloppen, aber auf der anderen Seite ist es ja auch ärgerlich wenn man ein Produkt kauft und es dann kaputt geht (auch wenn der Hersteller sich kulant zeigt und das Board ersetzt, ist es trotzdem Rennerei und ärgerlich).

Der Hinweis, dass das Board bereits ersetzt wurde und es für das defekte sicher keinen Support mehr gibt, ist ja sehr gut, aber die Auktion stoppen zu wollen, ist schon bissl weit gegriffen.
mangiari ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 08:03   #6
Tim B
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2003
Ort: Schweiz (OW)
Beiträge: 297
Standard

Zitat:
Zitat von Monty Kiten Beitrag anzeigen
Damit habt ihr auf jegliche Ansprüche verzichtet. Er ist Eigentümer und kann mit dem Board machen was er will. Sehe kein Problem bei der Auktion ...



Geschenkt ist geschenkt. Wiederholen ist gestohlen
Sehe ich etwas anderes.
Wenn man etwas reklamiert und der Hersteller ersetzt die Ware, dann verlangt dieser so gut wie immer das kaputte Teil. Sei es um den Fehler zu analysieren oder es in die Tonne zu werfen.

Wenn man ein kaputtes Teil bei der Reklamation ersetzt bekommt und das kaputte behalten dürfte, so hätte man nun ja einen Vorteil, da man nun 2 Teile besitzt. Ok eins ist kaputt, kann es aber, je nachdem um was es sich handelt, z.B. als Ersatzteillager benutzen, was dem Hersteller wiederum einen Nachteil bringt.

Ist der Hersteller so kulant und überlasst das kaputte Teil dem Käufer (da es sich um ein Objekt handelt, aus welchem es sich nicht sehr viele Ersatzteile schlagen lassen oder aus idealistischen Werten, da man mit dem Produkt z.B. einen schönen Moment auf einer Reise verbindet), so muss auch den Verwendungseinschränkungen des Herstellers zugestimmt werden, was in diesem Falle geschehen ist.

Der Hersteller/Händler hat das kaputte Board ausschliesslich zu privaten Zwecken (an die Wand hängen) dem Kunden überlassen und dies aus purer Freundlichkeit. Das Board nun versuchen zu verkaufen verstösst gegen diese Abmachungen! Das Board wurde dem Kunden nicht geschenkt, sondern mit Auflagen überlassen. Der Kunde ist eigtl. nicht mehr Eigentümer des kaputten Boards, da er ein neues bekommen hat und dieses nun sein Eigentum ist, sondern nur Besitzer mit Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte haben halt Auflagen -> KEIN VERKAUF
Tim B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 08:12   #7
gabelhonz
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Standard

Wie auch immer. Schade das solche Idioten so eine kacke abziehen. Ich mein vielleicht will ich ja meins mal wirklichlich an die Wand hängen und dann MUSS ich es zurückschicken weil der Hersteller "schlechte Erfahrungen" gemacht hat usw... Der GoodWill ist halt echt am arsch. Finde sowas zum kotzen.
gabelhonz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 08:34   #8
Sebastian_Kroll
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Man könnte es auch anders probieren

Der Käufer, der das Board kauft, könnte eventuell auch nen Schnäppchen machen Wenn ich mal laut weiter denke und sehe, dass eine Mängelhaftung des Verkäufers nicht ausgeschlossen wird und er somit für die nächsten beiden Jahre für entstehende Mängel haften muss, könnte der Verkäufer bei zusätzlichen Mängeln zumindest in den ersten 6 Monaten auf ein neues Board spekulieren.
Glaube kaum, dass er bei weiteren Mängeln eine Nachbesserung leisten kann oder den Beweis erbringen kann, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand

Aber gut, dass nur mal so am Rande

www.bremerkiter.com
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 08:40   #9
peter vom kitesyndikat
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@ Basti
Du meinst sicher ,der neue Käufer könnte auf ein neues Board spekulieren oder?
peter vom kitesyndikat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 08:45   #10
cor
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Zitat:
Zitat von Tim B Beitrag anzeigen
Der Hersteller/Händler hat das kaputte Board ausschliesslich zu privaten Zwecken (an die Wand hängen) dem Kunden überlassen und dies aus purer Freundlichkeit. Das Board nun versuchen zu verkaufen verstösst gegen diese Abmachungen! Das Board wurde dem Kunden nicht geschenkt, sondern mit Auflagen überlassen. Der Kunde ist eigtl. nicht mehr Eigentümer des kaputten Boards, da er ein neues bekommen hat und dieses nun sein Eigentum ist, sondern nur Besitzer mit Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte haben halt Auflagen -> KEIN VERKAUF
Klingt gut, leider ist das wahrscheinlich nirgends festgehalten und kann daher auch nicht rechtlich verwendet werden.

Unglaublich, es gibt so dämliche Affen auf der Welt, die auf dreiste Art versuchen, abzuzocken, wo sie nur können. Da braucht sich keiner mehr wundern, warum dann die Hersteller, die eigentlich guten Willen zeigen, eben in Zukunft nicht mehr so kulant sind bei derartigen Vorfällen.
cor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 08:46   #11
Kartoffelkopf
mag-den-Bulli
 
Registriert seit: 06/2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 756
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Ich find's auch überhaupt nicht i.O. !!!
RL-Boards hat mMn mit den besten Kundenservice aufgrund der nicht selbstverständlichen Kulanz!
Wenn man als Kunde irgendwelche Probleme hat, dann wird einem immer geholfen und wenn es um Reparaturen oder Austauschboards geht ist immer alles kostenlos. Gab auch schon fälle, wo ein Board fast 3 Jahre alt war und trotzdem noch anstandslos ersetzt wurde ...was nicht heißt, dass es der Regelfall sein sollte nach 3 Jahren...
Der Kontakt ist auch immer gegeben sher freundlich und hilfsbereit bei Rene und Peter!
Lediglich aus Freundlichkeit hat man dem Kundenwunsch entsprochen, dass er es für private Zwecke nutzen kann. Ersetzt wurde es, von daher ist er kein Eigentümer mehr an der Sache! RL-Boards jetzt zu täuschen und es versuchen zu verkaufen grenzt an eine Dreistigkeit, die ich nicht gut heißen kann...

Ich hoffe nur, dass es nicht zu großen Einfluss auf die Qualität des Kundenservice haben wird! Ärgerlich ist es alle mal.
Kartoffelkopf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 08:51   #12
Sebastian_Kroll
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Zitat:
Zitat von peter vom kitesyndikat Beitrag anzeigen
@ Basti
Du meinst sicher ,der neue Käufer könnte auf ein neues Board spekulieren oder?
@Peter

Sagen wir mal so, die Chancen sollten hier ziemlich gut stehen... Allerdings sollte sich da eher der Verkäufer gedanken machen, da er ja der Vertragspartner beim Verkauf ist. Da Ihr das Board bereits ausgetauscht habt und somit alles "erfüllt" hat, wird der Verkäufer seine Rechte zwar abtreten können, nur eine neue Lieferung wurde eurerseits ja bereits getätigt.
Somit müsste also der Verkäufer für Ersatz sorgen, sprich ein neues besorgt oder der Käufer besorgt es sich selbst und stellt seinen "Schaden" den Verkäufer in Rechnung
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 08:57   #13
Kartoffelkopf
mag-den-Bulli
 
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funktioniert aber nur, wenn er nicht auf den Mangel hingewiesen hätte...
Das einzige, was hier greifen könnte, weil es in der Beschreibung nicht ausgeschlossen wurde ist ein Rückgaberecht nach § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes mit voller Erstattung des Kaufbetrags und evtl. erwirtschafteter Zinsen. Heißt kauft es jmd. und findet es doch nicht gut, dann hat er ein Recht es 14 Tage nach Erhalt zurückzugeben.
Kartoffelkopf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 09:01   #14
Sebastian_Kroll
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Zitat:
Zitat von Kartoffelkopf Beitrag anzeigen
funktioniert aber nur, wenn er nicht auf den Mangel hingewiesen hätte...
Das einzige, was hier greifen könnte, weil es in der Beschreibung nicht ausgeschlossen wurde ist ein Rückgaberecht nach § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes mit voller Erstattung des Kaufbetrags und evtl. erwirtschafteter Zinsen. Heißt kauft es jmd. und findet es doch nicht gut, dann hat er ein Recht es 14 Tage nach Erhalt zurückzugeben.
Leider nicht ganz richtig, Privatverkauf, deshalb kein Rückgaberecht. Auch das Fernabsatzgesetz tritt nicht in Kraft! Bitte nicht verwechseln mit gewerbl. Verkäufer.

Bei dem Board wird es wohl so sein, das bei Benutzung weitere Mängel eintreten. Somit wird dann zeitnah keine Einsatzfähigkeit mehr gegeben sein, die lt. Angebot ja gegegen ist, also wäre hier z.b. ein Mangel zu sehen
Aber das sind dann Details
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 09:05   #15
gabelhonz
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Registriert seit: 09/2011
Beiträge: 258
Standard

...


Geändert von gabelhonz (05.04.2012 um 10:36 Uhr)
gabelhonz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 10:33   #16
peter vom kitesyndikat
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Registriert seit: 02/2003
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Das Board kann nicht mehr genutzt werden, da das Verbindungsteil
eingerissen ist und bei geringster Belastung komplett zerstört wird.
Deswegen habe ich es als "Schrottboard" bezeichnet.
Kann man wirklich nur an die Wand nageln.

Peter
peter vom kitesyndikat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 10:39   #17
kiteloopfreaks.de
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von peter vom kitesyndikat Beitrag anzeigen
genau um das zu verhindern ging es mir, als ich diesen Beitrag einsetzte.
Ein Anruf bei Ebay!!!! In der Regel nehmen sie es raus Peter.
Hab ich schon öfter gemacht mit Leuten.

Zwar andere Rubrik aber wenn Artikel normal 500 kosten und bei Ebay für 125 angeboten werden und auf den ersten Bewertungen: Keine Ware, vorsicht Betrug kommt, muss man ab und an Ebay noch mit der Nase drauf stossen.

Ruf mal die Hotline an, in der Regel sind die recht fix mit der Prüfung. Versuch macht kluchhhhhhh

Gruss
  Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 10:48   #18
kanaha
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Registriert seit: 10/2006
Ort: München
Beiträge: 555
Standard

hier der text des verkäufers:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier biete ich ein sehr seltenes Splitboard von RL an. Wurde im März 2011 gekauft es ist aus Karbon gefertigt und ist leider eingerissen an den Verbindungsstellen siehe Foto. Dürfte aber für eine Reparatur noch zu gebrauchen sein. Es ist noch voll einsatzfähig doch bei weiteren Gebrauch reisst es immer weiter ein
Das Board wird ohne Pads geliefert nur die Beiden Boardteile und die Verbindungsschrauben wie auf den ersten beiden Fotos zu sehen.
Größe des Boards 135x42cm
Es ist sehr gut für Überseereisen denn es passt in einen 70cm Koffer problemlos rein und spart somit sehr viel Gepäckgebühr für Kitebags und dergleichen .

Bei weiteren Fragen einfach mailen.

------------------------------------------------------------------------------------------------------

frech find ich das er schreibt: ....dürfte aber für eine reparatur noch zu gebrauchen sein!
das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen!!!
(habe selbst ein splittboard von RL)
kanaha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 10:54   #19
Hot Hörmy
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Beiträge: 872
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Ich find´s Scheiße, weil RL immer sehr kulant war und ist - da gibt´s meist keine großen Diskusionen
Durch so einen Idioten wird sich RL für die Zukunft sicherlich auch was überlegen - vielleicht auch mal weniger kulant?
Wenn er auf der einen Seite schon ein Neues kostenlos bekommt, dann sollte auch er Wort halten - meine Meinung
Hot Hörmy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 12:46   #20
peter vom kitesyndikat
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@ Guido

danke Guido, der Tip mit dem Kundenservice war sehr gut.
peter vom kitesyndikat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 14:46   #21
Malyngo
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Beiträge: 109
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Zitat:
Zitat von Sebastian_Kroll Beitrag anzeigen
Wenn ich mal laut weiter denke und sehe, dass eine Mängelhaftung des Verkäufers nicht ausgeschlossen wird und er somit für die nächsten beiden Jahre für entstehende Mängel haften muss...
Aber er muss doch dabei nicht für entstehende Mängel haften, sondern nur für Mängel, die beim Kauf vorhanden waren und dem Käufer nicht mitgeteilt wurden, oder?
Malyngo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 15:17   #22
Sebastian_Kroll
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Registriert seit: 10/2001
Ort: Ottensen / Hamburg
Beiträge: 7.344
Standard

In den ersten 6. Monaten muss der Händler beweisen, dass die Mängel nicht bereits bei Übergabe vorhanden waren! Dies hat meist zur Folge, dass eine Nachbesserung/Neulieferung ohne Probleme vom Händler erledigt wird, ab dem 7. Monat musst du als Käufer nachweisen, dass der Mängel vorhanden war, was ebenfalls schwer möglich ist, bzw. wenn dann z.b. über einen Gutachter/Sachverständigen( lohnt sich bei so Summen nicht wirklich,diese wird der Händler in den ersten 6 Mon. ebenfalls scheuen.).

Ein Mangel liegt dann vor, wenn...

- die gekaufte Sache von Werbeaussagen abweicht, die vom Verkäufer oder
aber auch vom Hersteller getroffen wurden,
- die vereinbarte Montage der gekauften Sache fehlerhaft ausgeführt wird
oder die Montageanleitung fehlerhaft ist,
- die Sache nur einen unerheblichen Mangel aufweist oder
- eine Falsch- oder Zuweniglieferung vorliegt.

Bezogen auf das Ebay-Angebot ist dieses eigentlich eh schon ein Widersspruch, da die volle Funktionsfähigkeit wohl nur kurzzeitig vorhanden ist, schließlich reißt es ja bei Gebrauch weiter ein

Wenn es also nicht mehr voll Funktionsfähig ist, liegt hier ein Mangel vor. Eine volle Funktionsfähigkeit, wie der Verkäufer sie ja quasi garantiert, ist m.M. nach jetzt schon nicht mehr gegeben!Wie im ersten Psoting schon gesagt, der Verkäufer hat hier schlechte Karten, sollte es zu einem Verkauf kommen und der Käufer sich etwas auskennt oder schnell zu seiner Rechtsschutzversicherung greift.
Peter könnte es ja theoretisch auch Privat kaufen


Geändert von Sebastian_Kroll (05.04.2012 um 21:00 Uhr)
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 16:46   #23
Ohropax
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Beiträge: 336
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Zitat:
Zitat von Sebastian_Kroll Beitrag anzeigen
(...) muss der Händler/Privatperson beweisen, (...) der Händler/Privatperson

Ein Mangel liegt dann vor, wenn...

- die gekaufte Sache von Werbeaussagen abweicht, die vom Verkäufer oder
aber auch vom Hersteller getroffen wurden,
- die vereinbarte Montage der gekauften Sache fehlerhaft ausgeführt wird
oder die Montageanleitung fehlerhaft ist,
- die Sache nur einen unerheblichen Mangel aufweist oder
- eine Falsch- oder Zuweniglieferung vorliegt.
Privatpersonen?? Mal wieder nur § 476 gelesen, wa? Schau § 474 an, dann weiste bescheid was ich meine

Wenn du schon §§ zitierst, dann doch bitte den ganzen § 434 BGB, da immer noch der Vorrang der Parteivereinbarung gilt

Immer wenn ich hier in Oase die "Rechtsansichten" lese verstehe ich erst warum es in Deutschland Juristen gibt
Ohropax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 21:03   #24
Sebastian_Kroll
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Zitat:
Zitat von Ohropax Beitrag anzeigen
Privatpersonen?? Mal wieder nur § 476 gelesen, wa? Schau § 474 an, dann weiste bescheid was ich meine

Wenn du schon §§ zitierst, dann doch bitte den ganzen § 434 BGB, da immer noch der Vorrang der Parteivereinbarung gilt

Immer wenn ich hier in Oase die "Rechtsansichten" lese verstehe ich erst warum es in Deutschland Juristen gibt


Sorry, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen bei mir, die Privatperson gehörte da natürlich nicht hin! Danke für den Hinweis
Die "Ansichten" lassen sich überall nachlesen, sind also wohl etwas mehr als "Ansichten"

Trotzdem danke
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2012, 13:37   #25
Ohropax
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Zitat:
Zitat von Sebastian_Kroll Beitrag anzeigen
Die "Ansichten" lassen sich überall nachlesen, sind also wohl etwas mehr als "Ansichten"

Trotzdem danke
Also zunächst einmal ist "Rechtsansicht" ein feststehender Begriff und bezeichnet das Vorbringen eines Rechtsanwalts, dass sich nicht auf Tatsachenvortrag sondern auf den Vortrag von beanspruchten Rechts bezieht. Daher ist das auch kein negativer Begriff

Und nun zu deiner Meinung man könne es "überall" nachlesen: Nur weil man sich im BGB zurechtfindet, heißt das noch lange nicht, dass man auch versteht was man liest. Gerade im Bereich des Schuldrechts hat der Bundesgerichtshof (BGH) viele Entscheidungen gefällt, die nicht im Gesetz stehen. Da muss dann eine Datenbank oder der Kommentar bemüht werden.

Ich möchte nicht nachzählen, in wievielen Threads ich schon die Verwechselung von Gewährleistung, Garantie und Kulanz -sowohl in Bezeichnung als auch in Beschreibung- gelesen habe. Eine der wenigen, die das verstanden haben oder es zumindest posten ist Magico. Den meisten Konsumenten ist gar nicht bewusst, dass viele "Rechte" von den Händlern nur aufgrund von Kulanz eingeräumt werden. Zugegebenermaßen auch weil man über Plattformen wie Oase auch sehr viel Druck auf einen Internethändler ausüben kann.


Nun zum Thema: Ohne es wirklich geprüft zu haben, würde ich anstelle des Händlers auf eine "Schenkung unter Auflage" gemäß § 525 BGB gehen. Daraus würde sich bei einem Einstellen bei eBay der Anspruch aus § 527 BGB realisieren.
Ohropax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2012, 14:35   #26
player0815
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player0815 eine Nachricht über ICQ schicken
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Na ist doch schon beendet das Angebot.....
player0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2012, 17:40   #27
robby flaish
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das ganze juristische- hin oder her,scheißegal- wir,die kunden werden es wohl merken, wenn das nächste board eingeschickt wird, wegen eines mängels ob garantie oder nicht
die kulanz bei RLboards sind überdurchschnittlich sehr gut und werden dann wohl nicht mehr mehr so hoch ausfallen schade
sollte ich diesem vollhong begegnen, schieße ich ihm die eier weg
robby flaish ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2012, 10:39   #28
peter vom kitesyndikat
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Vielen Dank allen , die hier gepostet haben.
Ihr alle habt mitgeholfen, dass der "Beschenkte" Einsehen gezeigt hat und das Angebot aus Ebay rausgenommen hat.

So blieb möglicher juristischer Ärger Gottseidank aus.

Auf Grund dieses Vorfalls werden wir unsere Ansicht zur fairen Kulanz
sicherlich nicht ändern.
Wir müssen aber unsere Austauschpraxis ändern, um solche Vorkommnisse
für die Zukunft zu vermeiden.

Das unser 2PC eigentlich stabil genug ist, zeigt auch dieses Video auf Youtube,
in dem es an verschiedenen Stellen gefahren wird. Dank an den Producer...

http://www.youtube.com/watch?feature...v=s2ei1KUItbQ#!

Euch allen frohe Ostern und einen windigen Saisonauftakt

Peter
RL Vertrieb Deutschland
www.rlboards.de
www.kitesyndikat.de
peter vom kitesyndikat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2012, 11:04   #29
Razor
Airush Lift
 
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In Anbetracht der Tatsache, daß "euer" Slitboardkonzept als eine 1 zu 1 Kopie nachgebaut wurde, böse Zungen würden von geklaut sprechen ...,
lehnt ihr euch bei dem Thema, was nun Rechtens ist oder der Ettikete entspricht, aber ganz schön weit aus dem Fenster...

http://www.newind.net/divisibile.html

Razor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2012, 11:22   #30
Ohropax
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Zitat:
Zitat von robby flaish Beitrag anzeigen
das ganze juristische- hin oder her,scheißegal- wir,die kunden werden es wohl merken, wenn das nächste board eingeschickt wird, wegen eines mängels ob garantie oder nicht
die kulanz bei RLboards sind überdurchschnittlich sehr gut und werden dann wohl nicht mehr mehr so hoch ausfallen schade
sollte ich diesem vollhong begegnen, schieße ich ihm die eier weg
Stimmt, ein paar Kraftausdrücke und leere Drohungen bereichern Diskussionen ungemein.
Ohropax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2012, 15:49   #31
Schonkiternochsurfer
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 2.249
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Zitat:
Zitat von Razor Beitrag anzeigen
In Anbetracht der Tatsache, daß "euer" Slitboardkonzept als eine 1 zu 1 Kopie nachgebaut wurde, böse Zungen würden von geklaut sprechen ...,
lehnt ihr euch bei dem Thema, was nun Rechtens ist oder der Ettikete entspricht, aber ganz schön weit aus dem Fenster...

http://www.newind.net/divisibile.html


Newind Kiteboarding - die Erfinder der Blattstoßverbindung ?

http://oeffentlichkeitsarbeit.zimmer...rbindungen.pdf

Das Know how steckt doch wohl eher im Laminataufbau, damit das Ganze auch hält.
Übrigens die Passgenauigkeit der Verbinungsstelle hier: www.newind.net/divisibile.html
sieht aber nicht gerade vertrauenserweckend aus.
Schonkiternochsurfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2012, 20:39   #32
Razor
Airush Lift
 
Registriert seit: 10/2011
Beiträge: 109
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Zitat:
Zitat von Schonkiternochsurfer Beitrag anzeigen
Newind Kiteboarding - die Erfinder der Blattstoßverbindung ?

http://oeffentlichkeitsarbeit.zimmer...rbindungen.pdf

Das Know how steckt doch wohl eher im Laminataufbau, damit das Ganze auch hält.
Übrigens die Passgenauigkeit der Verbinungsstelle hier: www.newind.net/divisibile.html
sieht aber nicht gerade vertrauenserweckend aus.
Genau. Nationale Patene und Geschmacksmuster aus Italien
sind ja auch zum Glück in Tschechien nicht gültig.

Und Nachbauen ist ja auch viel einfacher. Da kann man zum Glück auch
nicht viel falsch machen... und billiger ist es auch noch.
Tschechischer Produktion und fehlender Eigenentwicklungsarbeit sei dank ...
Razor ist offline   Mit Zitat antworten




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