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05.04.2012, 06:53 | #1 |
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RL Splitboard 2 PC bei Ebay
Seit ein paar Tagen wird bei Ebay ein RL Splitboard 2 PC angeboten.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...X:AAQ:-DE:1123 Der Verkäufer hat dieses Board bei uns reklamiert und wir haben auf Grund von Bildern das Board wegen der berechtigten Reklamation selbstverständlich kostenlos ausgetauscht, da es nicht mehr reparabel ist. Der Kunde bat dann darum, das Board behalten zu dürfen, um es an die Wand zu hängen. Dem wurde entsprochen. Nun versucht er , dieses"nicht mehr reparable Schrottboard" über Ebay zu verkaufen. Ich habe den Verkäufer aufgefordert, diese Auktion umgehend zu beenden und uns das Board wieder zurück zu senden. Bisher hatte er es nicht einmal für nötig befunden zu antworten. Weitere rechtliche Schritte werden zusätzlich erwogen. Wir hatten vor 1 Jahr im Rahmen ständiger Materialprüfung und -verbesserung für kurze Zeit Verbindungsteile eines anderen Herstellers verwendet. Dabei kam es bei 2 Boards zu Defekten. Wer uns kennt, weiß, dass RL bei berechtigten Reklamationen sofort und absolut kulant handelt und meist das Board austauscht. Ich schreibe hier sowohl im Namen vom Hersteller Rene Lehman ( RL) als auch als Kitesyndikat ,welches den Vertrieb für Deutschland und Austria seit Jahren erfolgreich übernommen hat. Peter Vertriebsleiter RL Boards Deutschland www.rlboards.de www.kitesyndikat.de |
05.04.2012, 07:32 | #2 | ||
OH Rocker
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Zitat:
Zitat:
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05.04.2012, 07:47 | #3 |
auf Forenurlaub
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jetzt wirds bestimmt fürn paar Euro Ersteigert und dann hier nachgefragt wie das mit der Rekla ist usw.
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05.04.2012, 07:48 | #4 |
Benutzer
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genau um das zu verhindern ging es mir, als ich diesen Beitrag einsetzte.
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05.04.2012, 07:55 | #5 |
es geht aufwärts!
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Naja, es wird ja auf den Mangel hingewiesen in der Auktion. Ist zwar etwas frech zu behaupten man hängt es an die Wand und es dann zu verkloppen, aber auf der anderen Seite ist es ja auch ärgerlich wenn man ein Produkt kauft und es dann kaputt geht (auch wenn der Hersteller sich kulant zeigt und das Board ersetzt, ist es trotzdem Rennerei und ärgerlich).
Der Hinweis, dass das Board bereits ersetzt wurde und es für das defekte sicher keinen Support mehr gibt, ist ja sehr gut, aber die Auktion stoppen zu wollen, ist schon bissl weit gegriffen. |
05.04.2012, 08:03 | #6 | |
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Zitat:
Wenn man etwas reklamiert und der Hersteller ersetzt die Ware, dann verlangt dieser so gut wie immer das kaputte Teil. Sei es um den Fehler zu analysieren oder es in die Tonne zu werfen. Wenn man ein kaputtes Teil bei der Reklamation ersetzt bekommt und das kaputte behalten dürfte, so hätte man nun ja einen Vorteil, da man nun 2 Teile besitzt. Ok eins ist kaputt, kann es aber, je nachdem um was es sich handelt, z.B. als Ersatzteillager benutzen, was dem Hersteller wiederum einen Nachteil bringt. Ist der Hersteller so kulant und überlasst das kaputte Teil dem Käufer (da es sich um ein Objekt handelt, aus welchem es sich nicht sehr viele Ersatzteile schlagen lassen oder aus idealistischen Werten, da man mit dem Produkt z.B. einen schönen Moment auf einer Reise verbindet), so muss auch den Verwendungseinschränkungen des Herstellers zugestimmt werden, was in diesem Falle geschehen ist. Der Hersteller/Händler hat das kaputte Board ausschliesslich zu privaten Zwecken (an die Wand hängen) dem Kunden überlassen und dies aus purer Freundlichkeit. Das Board nun versuchen zu verkaufen verstösst gegen diese Abmachungen! Das Board wurde dem Kunden nicht geschenkt, sondern mit Auflagen überlassen. Der Kunde ist eigtl. nicht mehr Eigentümer des kaputten Boards, da er ein neues bekommen hat und dieses nun sein Eigentum ist, sondern nur Besitzer mit Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte haben halt Auflagen -> KEIN VERKAUF |
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05.04.2012, 08:12 | #7 |
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Wie auch immer. Schade das solche Idioten so eine kacke abziehen. Ich mein vielleicht will ich ja meins mal wirklichlich an die Wand hängen und dann MUSS ich es zurückschicken weil der Hersteller "schlechte Erfahrungen" gemacht hat usw... Der GoodWill ist halt echt am arsch. Finde sowas zum kotzen.
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05.04.2012, 08:34 | #8 |
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Man könnte es auch anders probieren
Der Käufer, der das Board kauft, könnte eventuell auch nen Schnäppchen machen Wenn ich mal laut weiter denke und sehe, dass eine Mängelhaftung des Verkäufers nicht ausgeschlossen wird und er somit für die nächsten beiden Jahre für entstehende Mängel haften muss, könnte der Verkäufer bei zusätzlichen Mängeln zumindest in den ersten 6 Monaten auf ein neues Board spekulieren. Glaube kaum, dass er bei weiteren Mängeln eine Nachbesserung leisten kann oder den Beweis erbringen kann, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand Aber gut, dass nur mal so am Rande www.bremerkiter.com |
05.04.2012, 08:40 | #9 |
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@ Basti
Du meinst sicher ,der neue Käufer könnte auf ein neues Board spekulieren oder? |
05.04.2012, 08:45 | #10 | |
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Zitat:
Unglaublich, es gibt so dämliche Affen auf der Welt, die auf dreiste Art versuchen, abzuzocken, wo sie nur können. Da braucht sich keiner mehr wundern, warum dann die Hersteller, die eigentlich guten Willen zeigen, eben in Zukunft nicht mehr so kulant sind bei derartigen Vorfällen. |
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05.04.2012, 08:46 | #11 |
mag-den-Bulli
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Ich find's auch überhaupt nicht i.O. !!!
RL-Boards hat mMn mit den besten Kundenservice aufgrund der nicht selbstverständlichen Kulanz! Wenn man als Kunde irgendwelche Probleme hat, dann wird einem immer geholfen und wenn es um Reparaturen oder Austauschboards geht ist immer alles kostenlos. Gab auch schon fälle, wo ein Board fast 3 Jahre alt war und trotzdem noch anstandslos ersetzt wurde ...was nicht heißt, dass es der Regelfall sein sollte nach 3 Jahren... Der Kontakt ist auch immer gegeben sher freundlich und hilfsbereit bei Rene und Peter! Lediglich aus Freundlichkeit hat man dem Kundenwunsch entsprochen, dass er es für private Zwecke nutzen kann. Ersetzt wurde es, von daher ist er kein Eigentümer mehr an der Sache! RL-Boards jetzt zu täuschen und es versuchen zu verkaufen grenzt an eine Dreistigkeit, die ich nicht gut heißen kann... Ich hoffe nur, dass es nicht zu großen Einfluss auf die Qualität des Kundenservice haben wird! Ärgerlich ist es alle mal. |
05.04.2012, 08:51 | #12 | |
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Zitat:
Sagen wir mal so, die Chancen sollten hier ziemlich gut stehen... Allerdings sollte sich da eher der Verkäufer gedanken machen, da er ja der Vertragspartner beim Verkauf ist. Da Ihr das Board bereits ausgetauscht habt und somit alles "erfüllt" hat, wird der Verkäufer seine Rechte zwar abtreten können, nur eine neue Lieferung wurde eurerseits ja bereits getätigt. Somit müsste also der Verkäufer für Ersatz sorgen, sprich ein neues besorgt oder der Käufer besorgt es sich selbst und stellt seinen "Schaden" den Verkäufer in Rechnung |
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05.04.2012, 08:57 | #13 |
mag-den-Bulli
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funktioniert aber nur, wenn er nicht auf den Mangel hingewiesen hätte...
Das einzige, was hier greifen könnte, weil es in der Beschreibung nicht ausgeschlossen wurde ist ein Rückgaberecht nach § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes mit voller Erstattung des Kaufbetrags und evtl. erwirtschafteter Zinsen. Heißt kauft es jmd. und findet es doch nicht gut, dann hat er ein Recht es 14 Tage nach Erhalt zurückzugeben. |
05.04.2012, 09:01 | #14 | |
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Zitat:
Bei dem Board wird es wohl so sein, das bei Benutzung weitere Mängel eintreten. Somit wird dann zeitnah keine Einsatzfähigkeit mehr gegeben sein, die lt. Angebot ja gegegen ist, also wäre hier z.b. ein Mangel zu sehen Aber das sind dann Details |
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05.04.2012, 09:05 | #15 |
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...
Geändert von gabelhonz (05.04.2012 um 10:36 Uhr) |
05.04.2012, 10:33 | #16 |
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Das Board kann nicht mehr genutzt werden, da das Verbindungsteil
eingerissen ist und bei geringster Belastung komplett zerstört wird. Deswegen habe ich es als "Schrottboard" bezeichnet. Kann man wirklich nur an die Wand nageln. Peter |
05.04.2012, 10:39 | #17 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Hab ich schon öfter gemacht mit Leuten. Zwar andere Rubrik aber wenn Artikel normal 500 kosten und bei Ebay für 125 angeboten werden und auf den ersten Bewertungen: Keine Ware, vorsicht Betrug kommt, muss man ab und an Ebay noch mit der Nase drauf stossen. Ruf mal die Hotline an, in der Regel sind die recht fix mit der Prüfung. Versuch macht kluchhhhhhh Gruss |
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05.04.2012, 10:48 | #18 |
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hier der text des verkäufers:
------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hier biete ich ein sehr seltenes Splitboard von RL an. Wurde im März 2011 gekauft es ist aus Karbon gefertigt und ist leider eingerissen an den Verbindungsstellen siehe Foto. Dürfte aber für eine Reparatur noch zu gebrauchen sein. Es ist noch voll einsatzfähig doch bei weiteren Gebrauch reisst es immer weiter ein Das Board wird ohne Pads geliefert nur die Beiden Boardteile und die Verbindungsschrauben wie auf den ersten beiden Fotos zu sehen. Größe des Boards 135x42cm Es ist sehr gut für Überseereisen denn es passt in einen 70cm Koffer problemlos rein und spart somit sehr viel Gepäckgebühr für Kitebags und dergleichen . Bei weiteren Fragen einfach mailen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ frech find ich das er schreibt: ....dürfte aber für eine reparatur noch zu gebrauchen sein! das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen!!! (habe selbst ein splittboard von RL) |
05.04.2012, 10:54 | #19 |
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Ich find´s Scheiße, weil RL immer sehr kulant war und ist - da gibt´s meist keine großen Diskusionen
Durch so einen Idioten wird sich RL für die Zukunft sicherlich auch was überlegen - vielleicht auch mal weniger kulant? Wenn er auf der einen Seite schon ein Neues kostenlos bekommt, dann sollte auch er Wort halten - meine Meinung |
05.04.2012, 12:46 | #20 |
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@ Guido
danke Guido, der Tip mit dem Kundenservice war sehr gut. |
05.04.2012, 14:46 | #21 |
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Aber er muss doch dabei nicht für entstehende Mängel haften, sondern nur für Mängel, die beim Kauf vorhanden waren und dem Käufer nicht mitgeteilt wurden, oder?
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05.04.2012, 15:17 | #22 |
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In den ersten 6. Monaten muss der Händler beweisen, dass die Mängel nicht bereits bei Übergabe vorhanden waren! Dies hat meist zur Folge, dass eine Nachbesserung/Neulieferung ohne Probleme vom Händler erledigt wird, ab dem 7. Monat musst du als Käufer nachweisen, dass der Mängel vorhanden war, was ebenfalls schwer möglich ist, bzw. wenn dann z.b. über einen Gutachter/Sachverständigen( lohnt sich bei so Summen nicht wirklich,diese wird der Händler in den ersten 6 Mon. ebenfalls scheuen.).
Ein Mangel liegt dann vor, wenn... - die gekaufte Sache von Werbeaussagen abweicht, die vom Verkäufer oder aber auch vom Hersteller getroffen wurden, - die vereinbarte Montage der gekauften Sache fehlerhaft ausgeführt wird oder die Montageanleitung fehlerhaft ist, - die Sache nur einen unerheblichen Mangel aufweist oder - eine Falsch- oder Zuweniglieferung vorliegt. Bezogen auf das Ebay-Angebot ist dieses eigentlich eh schon ein Widersspruch, da die volle Funktionsfähigkeit wohl nur kurzzeitig vorhanden ist, schließlich reißt es ja bei Gebrauch weiter ein Wenn es also nicht mehr voll Funktionsfähig ist, liegt hier ein Mangel vor. Eine volle Funktionsfähigkeit, wie der Verkäufer sie ja quasi garantiert, ist m.M. nach jetzt schon nicht mehr gegeben!Wie im ersten Psoting schon gesagt, der Verkäufer hat hier schlechte Karten, sollte es zu einem Verkauf kommen und der Käufer sich etwas auskennt oder schnell zu seiner Rechtsschutzversicherung greift. Peter könnte es ja theoretisch auch Privat kaufen Geändert von Sebastian_Kroll (05.04.2012 um 21:00 Uhr) |
05.04.2012, 16:46 | #23 | |
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Zitat:
Wenn du schon §§ zitierst, dann doch bitte den ganzen § 434 BGB, da immer noch der Vorrang der Parteivereinbarung gilt Immer wenn ich hier in Oase die "Rechtsansichten" lese verstehe ich erst warum es in Deutschland Juristen gibt |
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05.04.2012, 21:03 | #24 | |
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Registriert seit: 10/2001
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Beiträge: 7.344
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Zitat:
Sorry, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen bei mir, die Privatperson gehörte da natürlich nicht hin! Danke für den Hinweis Die "Ansichten" lassen sich überall nachlesen, sind also wohl etwas mehr als "Ansichten" Trotzdem danke |
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06.04.2012, 13:37 | #25 | |
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Zitat:
Und nun zu deiner Meinung man könne es "überall" nachlesen: Nur weil man sich im BGB zurechtfindet, heißt das noch lange nicht, dass man auch versteht was man liest. Gerade im Bereich des Schuldrechts hat der Bundesgerichtshof (BGH) viele Entscheidungen gefällt, die nicht im Gesetz stehen. Da muss dann eine Datenbank oder der Kommentar bemüht werden. Ich möchte nicht nachzählen, in wievielen Threads ich schon die Verwechselung von Gewährleistung, Garantie und Kulanz -sowohl in Bezeichnung als auch in Beschreibung- gelesen habe. Eine der wenigen, die das verstanden haben oder es zumindest posten ist Magico. Den meisten Konsumenten ist gar nicht bewusst, dass viele "Rechte" von den Händlern nur aufgrund von Kulanz eingeräumt werden. Zugegebenermaßen auch weil man über Plattformen wie Oase auch sehr viel Druck auf einen Internethändler ausüben kann. Nun zum Thema: Ohne es wirklich geprüft zu haben, würde ich anstelle des Händlers auf eine "Schenkung unter Auflage" gemäß § 525 BGB gehen. Daraus würde sich bei einem Einstellen bei eBay der Anspruch aus § 527 BGB realisieren. |
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06.04.2012, 14:35 | #26 |
Benutzer
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Na ist doch schon beendet das Angebot.....
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06.04.2012, 17:40 | #27 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2006
Ort: 48155 münster
Beiträge: 1.010
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das ganze juristische- hin oder her,scheißegal- wir,die kunden werden es wohl merken, wenn das nächste board eingeschickt wird, wegen eines mängels ob garantie oder nicht
die kulanz bei RLboards sind überdurchschnittlich sehr gut und werden dann wohl nicht mehr mehr so hoch ausfallen schade sollte ich diesem vollhong begegnen, schieße ich ihm die eier weg |
07.04.2012, 10:39 | #28 |
Benutzer
Registriert seit: 02/2003
Beiträge: 1.248
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Vielen Dank allen , die hier gepostet haben.
Ihr alle habt mitgeholfen, dass der "Beschenkte" Einsehen gezeigt hat und das Angebot aus Ebay rausgenommen hat. So blieb möglicher juristischer Ärger Gottseidank aus. Auf Grund dieses Vorfalls werden wir unsere Ansicht zur fairen Kulanz sicherlich nicht ändern. Wir müssen aber unsere Austauschpraxis ändern, um solche Vorkommnisse für die Zukunft zu vermeiden. Das unser 2PC eigentlich stabil genug ist, zeigt auch dieses Video auf Youtube, in dem es an verschiedenen Stellen gefahren wird. Dank an den Producer... http://www.youtube.com/watch?feature...v=s2ei1KUItbQ#! Euch allen frohe Ostern und einen windigen Saisonauftakt Peter RL Vertrieb Deutschland www.rlboards.de www.kitesyndikat.de |
07.04.2012, 11:04 | #29 |
Airush Lift
Registriert seit: 10/2011
Beiträge: 109
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In Anbetracht der Tatsache, daß "euer" Slitboardkonzept als eine 1 zu 1 Kopie nachgebaut wurde, böse Zungen würden von geklaut sprechen ...,
lehnt ihr euch bei dem Thema, was nun Rechtens ist oder der Ettikete entspricht, aber ganz schön weit aus dem Fenster... http://www.newind.net/divisibile.html |
07.04.2012, 11:22 | #30 | |
Benutzer
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 336
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Zitat:
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08.04.2012, 15:49 | #31 | |
Benutzer
Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 2.249
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Zitat:
Newind Kiteboarding - die Erfinder der Blattstoßverbindung ? http://oeffentlichkeitsarbeit.zimmer...rbindungen.pdf Das Know how steckt doch wohl eher im Laminataufbau, damit das Ganze auch hält. Übrigens die Passgenauigkeit der Verbinungsstelle hier: www.newind.net/divisibile.html sieht aber nicht gerade vertrauenserweckend aus. |
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08.04.2012, 20:39 | #32 | |
Airush Lift
Registriert seit: 10/2011
Beiträge: 109
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Zitat:
sind ja auch zum Glück in Tschechien nicht gültig. Und Nachbauen ist ja auch viel einfacher. Da kann man zum Glück auch nicht viel falsch machen... und billiger ist es auch noch. Tschechischer Produktion und fehlender Eigenentwicklungsarbeit sei dank ... |
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