|
Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
«
Vorheriges Thema
|
Nächstes Thema
» |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
14.12.2020, 14:40 | #1 |
Keep that PMA
Registriert seit: 01/2016
Beiträge: 870
|
OVG Niedersachsen mit Urteil zum Thema Kite Verbot im Wattenmeer
Hierein Bericht zum Urteil des niedersächsischen OVG zum kiten im Wattenmeer. Vielen Dank an die Köter die das Verfahren durchgesetzt haben und sicher viel Arbeit und Geld investiert haben. Sehr interessant:
https://mobil.nwzonline.de/ostfriesl...028605470.html |
14.12.2020, 15:20 | #2 | |
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
|
|
14.12.2020, 15:26 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 05/2012
Beiträge: 1.569
|
Tolle Nachricht!
Würde gern etwas spenden(ich glaube Andere auch) damit die daraus entstandenen Kosten gedeckt werden. |
14.12.2020, 15:51 | #4 |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
|
"In Schutzzonen ist zwar Drachensteigen verboten, doch Kitesurfen falle nicht unter das Verbot."
na aber dann jetzt hopp hopp schnell bis in die letzte naturschutzzone gekitet! im ernst: hoffentlich wird da verantwortungsvoll mit umgegangen, sonst kann man echt drauf warten, das die gesetzte angepasst werden. viel hoffnung habe ich aber nicht. ich denke da gibts jetzt genug deppen nach dem motto: aber ich darf doch! (ohne sinn und verstand) |
14.12.2020, 16:12 | #5 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2020
Beiträge: 955
|
Eigentlich eine gute Nachricht.
Leider wird sich vermutlich nun irgendjemand berufen fühlen die alte Situation wiederherzustellen. Man müsste sich idealerweise organisieren, um den Status quo zu halten. Es können ja gerne einige Schutzzonen eingerichtet werden, aber die alten Situation, dass es generell verboten ist, ist einfach ein Unding. Ich mein, im Gegensatz zu den Vögeln können die Kiter ja gar nicht überall hin. Vielleicht haben wir ja auch Glück und alle Beteiligten verhalten sich anständig und wir stellen am Ende fest, dass man vielleicht gar keine neuen Regelungen braucht? Wie schön wäre das?! |
14.12.2020, 17:14 | #6 |
Benutzer
Registriert seit: 02/2015
Beiträge: 1.704
|
"Der Grund: Das nach dem niedersächsischen Gesetz festgelegte Verbot erfasse Kitesurfen nicht. Vielmehr handele sich beim Kitesurfen um „das Befahren einer Bundeswasserstraße mit einem Wasserfahrzeug“. Nach dem Bundeswasserstraßengesetz dürfe ein Befahren nur durch eine Rechtsverordnung des Bundes eingeschränkt werden. Ein Kitesurf-Verbot sei in der geltenden Bundesverordnung aktuell aber nicht vorgesehen."
Sehr geil! Wir kiten also nicht. Und wir lassen auch keine Drachen steigen. Wir befahren Wasserstraßen mit einem Wasserfahrzeug! Das werde ich ab sofort jedem Vogelschützer verbal vor den Latz knallen, der mich wegen meinem Drachen ansprechen sollte Vielen DANK an alle, die das Verfahren angestrengt haben!!! Super gemacht! |
14.12.2020, 19:28 | #7 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 468
|
...und in dem Artikel wieder die irreführenden Behauptungen zur angeblich bewiesenen Scheuchwirkung.
Bleibt zu hoffen, dass es lange dauert, bis eine bestimmte Partei wieder auf Bundesebene regiert, denn es ist ja klar, was die als erstes tun werden... |
14.12.2020, 19:42 | #8 |
Benutzer
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 346
|
Chapeau!
Also alle Achtung und Applaus an die Kollegen, die das durchgefochten haben! Ich bin zwar aus Ö und die erwähnten Spots in Niedersachsen kenn ich nur aus einem Urlaub vor vielen Jahren. Aber das freut mich riesig für euch!
Das Urteil zeigt mMn 2 Dinge auf: 1. gibt es doch noch Leute, die nicht nur in Foren rumjammern sondern ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen und 2. dass der Rechtsstaat noch immer funktioniert und man damit auch als kleiner Bürger verhindern kann, dass irgendwelche selbsternannten Obrigkeiten die Gesetze einfach nach ihren Vorlieben auslegen. Was ich nach wie vor bedenklich finde ist, mit welcher Selbstverständlichkeit die Nationalparkverwaltung und Naturschützer das Kitesurfen als schädlich für Flora und Fauna bezeichnet. Vermutlich nur auf Grundlage einer einzigen, schlecht gemachten Studie... hier müssten sich die Kiter jetzt zusammentun und immer wieder darauf hinweisen, dass das eine reine Behauptung ist, die zwar bequem für die Hausherren da oben (Nationalparkverwaltung) ist, die aber überhaupt nicht zweifelsfrei erwiesen ist! |
14.12.2020, 20:05 | #9 |
Keep that PMA
Registriert seit: 01/2016
Beiträge: 870
|
Und ich tendiere auch eher dazu eher auf den freudigen Part zu schauen, statt direkt in Schwarzsehen zu verfallen. Was aber auch ein unglaublich wichtige Aspekte ist: wir müssen sehr genau schauen, dass diese neue Freiheiten absolut Verantwortungsbewusst genossen werden müssen. Wenn hier Unfälle oder Kiter an ungeeigneten Orten ständig vorkommen, wird es Gegenwind geben. Also gemeinsam Ideen entwickeln, wie das nun im Alltag positiv genutzt werden kann. Es stärkt auf jeden Fall den lokalen Vereinen den Rücken und so werden sicher gute Lösungen gefunden, welche nun,auf hoffentlich lange Sicht , Sicherheit für unseren Sport,unsere Spots und hoffentlich auch mehr Fläche bieten,damit wir sicherer fahren können. Ein guter Tag! Es zeigt eindeutig, dass wir uns organisieren müssen und nicht alles hinnehmen sollten.
|
14.12.2020, 20:29 | #10 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 468
|
|
14.12.2020, 20:54 | #11 | |
Benutzer
Registriert seit: 11/2013
Ort: Kiel
Beiträge: 25
|
Zitat:
Jetzt kann ich ja erstmal meine Umzugspläne übern Haufen werfen. Solange man sich and den Kitern bereichern kann wird man geduldet und kassiert teilweise extra... Ich habe es nämlich bald nicht mehr ausgehalten. Allerdings wenn ich konfrontiert wurde, dann ging es nicht um Naturschutz, sondern einfach nur wegen der Meinung "In Deutschland hat man sich an die Regeln zu halten" (oder wenn ich keinen spaß habe, dann du auch nicht). Hoffentlich dauert es etwas bis es sich bei denen rum spricht, die Rechtslage erkläre ich denen dann gerne haha! |
|
15.12.2020, 08:33 | #12 |
Mattenfuzzi
Registriert seit: 07/2002
Ort: Muc
Beiträge: 5.444
|
Gratulation an die Kiter, die das erfolgreich erstritten haben.
|
15.12.2020, 09:24 | #13 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 3.474
|
|
15.12.2020, 10:36 | #14 |
Keep that PMA
Registriert seit: 01/2016
Beiträge: 870
|
...hier wurde damals zu Spenden aufgerufen. Und es zeigt gut auf, wie lange der Weg ist, denn die Kläger gegangen sind. Respekt für eure Beharrlichkite!
https://oaseforum.de/showthread.php?...ghlight=Verbot |
15.12.2020, 13:30 | #15 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2004
Ort: Bremen
Beiträge: 213
|
Im Weser Kurier ist es heute eine Meldung mit großem Bild.
Ich dachte ich guck nich´ richtig - neben all den Corona Meldungen mal etwas Positives. Ich war gar nicht mehr auf dem Laufenden. Ich dachte das sei im Sande verlaufen. Hatte Kite buddy nicht mal ein Video mit einem Staatsrechtler, wo die Sache abgeschmettert wurde? Oder war das ein anderes Verfahren? Auf jeden Fall Hut ab für die Beharrlichkeit. Hätte nicht gedacht, dass wir mit dem "wir lassen keine Drachen steigen - wir sind Wasserfahrzeuge" vor Gericht Bestand haben könnten. Damit hat ja dann auch ein Ende, dass Windsurfer und Wingfoiler mehr dürfen als Kiter. War sowieso Blödsinn. Ich stimme Euch zu, dass wir es jetzt nicht übertreiben sollten. Wahrscheinlich wird man feststellen, dass die meisten Kiter sowieso gern so nah wie möglich am Einstieg rumkiten und sich da gegenseitig auf die Nerven gehen. |
15.12.2020, 14:31 | #16 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2004
Beiträge: 440
|
So'n Mist, Jetzt kann ich mein ganzen Wingfoil Gerödel wieder verkaufen.
|
15.12.2020, 14:49 | #17 | |
Benutzer
Registriert seit: 09/2013
Beiträge: 347
|
Zitat:
|
|
15.12.2020, 15:08 | #18 |
"Gibt´s da an Wind?"
Registriert seit: 06/2004
Beiträge: 1.685
|
Hmmm, ich bin jetzt nicht tiefer eingestiegen. Erstmal Gratulation für das Erreichte und die Ausdauer, trotzdem bleiben Fragezeichen bei mir.
Das ist doch nicht wirklich darstellbar für Aussenstehende: Man darf keine Drachen steigen lassen, aber 20m² Kite ist ok ? Erreicht über einen rechtlichen Umweg ? Also, für Frieden wird das auch nicht unbedingt sorgen, oder ? Oder liege ich da komplett falsch mit meiner Betrachtungsweise ? |
15.12.2020, 15:15 | #19 |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
|
grundsätzlich ist das mMn nur eine bestätigung bestehenden rechts.
beispiel saaler bodden ort neuendorf. da steht nen schild: kiten verboten. jeder weiß, das können sie sich in die haare schmieren, weil der saaler bodden eben auch eine bundeswasserstraße ist. sie können dir verbieten in dem hafen auf der gemeindewiese deinen kite aufzubauen und zu starten, aber ab dem augenblick, wo du mit dem knöchel im wasser stehst ist ende mit landesrecht. trotzdem geht da keiner kiten, weil du da eine übermacht windsurfer hast. die "erklären" dir das dann schon ist auch ok, haben die da ihre ruhe und lassen uns an den anderen spots in ruhe |
15.12.2020, 16:47 | #20 | |
Benutzer
Registriert seit: 10/2006
Ort: DAHEIM ODER SONSTWO
Beiträge: 435
|
Zitat:
|
|
15.12.2020, 17:23 | #21 | |
Benutzer
Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 5.312
|
Zitat:
Es geht darum, dass der Bereich in dem man Kitesurfen würde, eine Bundeswasserstrasse ist. Und die Befahrensordnung dafür wird vom BMVI gemacht. Die Regelung, die das Bundesland dafür gemacht ist, ist deshalb nichtig. Falls in der Zukunft das BMVI eine ähnliche Regelung erlässt, dann kannst du mit obiger Argumentation keinen Blumentopf gewinnen. |
|
15.12.2020, 20:42 | #22 | |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 468
|
Zitat:
https://openjur.de/u/2206439.html Und das ganze Verfahren 6 Jahre... |
|
15.12.2020, 22:39 | #23 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 131
|
Gratulation an die, die das durchgeboxt haben! Ganz großes Kino!
Würde much freuen, wenn die Kollegen noch ein bisschen dazu berichten würden. Wenn die noch Unterstützung brauchen, weil die finanziellen Mittel aufgebraucht wurden. Ich würde gerne was Spenden... |
16.12.2020, 04:44 | #24 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 468
|
|
16.12.2020, 13:28 | #25 |
Benutzer
Registriert seit: 05/2014
Beiträge: 14
|
Aufhebung Kiteverbot - kurzes Statement
Liebe Unterstützer,
wie Ihr ja hier schon gelesen habt, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht tatsächlich am 11.12.2020 unserer Berufung stattgegeben und genau so entschieden, wie wir es seit Jahren rechtlich vertreten. Das Land Niedersachsen, die Nationalparkverwaltung und das Verwaltungsgericht Oldenburg lagen falsch. Es war ein langer Kampf und eine Entwicklung, die wohl auch die Presse überrascht hat, nachdem damals in Oldenburg alles so klar wirkte, aber die Dinge sind eben oft nicht so einfach. Ich gebe zu, dass auch wir zeitweise die Hoffnung verloren hatten, am Ende Recht zu behalten und die Klage durch zwei Instanzen hat natürlich auch einiges an Geld und vor allem Zeit gekostet. Ohne Eure Spenden und unseren tollen Prof. Dr. Schwemer wäre das alles nicht möglich gewesen. Unseren herzlichen Dank dafür! Was das jetzt konkret bedeutet, ist allerdings noch nicht klar, weshalb wir nur davor warnen können, wild überall drauf los zu Kiten, um es mal so auszudrücken. Fakt ist nämlich auch, dass es immer noch ein Verfahren beim Bundesverkehrsministerium auf Änderung der Befahrensverordnung Wattenmeer gibt, um dort nach dem Antrag der Länder die bekannten Zonen rechtssicher festzuschreiben. Unsere Tätigkeit dagegen würde erschwert werden, wenn Anarchie auf dem Wasser ein Argument gegen uns liefert. Ich möchte aber auch sagen, dass ich persönlich der Auffassung bin, dass dort, wo regionale Kitesurfer keinen vernünftigen Spot haben oder man meinte, im Winter dürfe man nicht Kiten, die Kiter nun eine Chance haben sollten, unter Beachtung der geltenden Schutzgebiete, aufs Wasser zu gehen. Sollte es zu Bußgeldverfahren kommen, muss dort mit dem Urteil des OVG argumentiert werden, denn streng genommen, bindet dieses nur die Prozessparteien, auch wenn es am Ende immer auf diese obergerichtliche Entscheidung hinauslaufen wird. Wer dieses Restrisiko nicht scheut, kann seine eigenen Schlüsse ziehen, doch achtet bitte auf große Ganze. Euer WattnBoardSport e.V. |
16.12.2020, 14:02 | #26 |
Keep that PMA
Registriert seit: 01/2016
Beiträge: 870
|
Vielen Dank! Zeigt wie wichtig eine Vernetzung und die Organisation damals zur Zeit der Verbotswelle gewesen ist. Ich stoße virtuell auf euch an!
|
16.12.2020, 14:31 | #27 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2020
Beiträge: 955
|
Es ist sicher richtig sich verantwortungsvoll zu verhalten.
Ich habe allerdings den Eindruck, dass noch vor Beginn des nächsten Sommers ein Update kommt, dass es dann auch rechtlich eindeutig verbietet und wir damit wieder den alten Status erreicht haben. Denn wenn ich das Urteil richtig verstehe ist es eine formale Ablehnung der Verbote und keine inhaltliche. Gerade letztere wäre aber wichtig. Sonst wird formal nachgebessert und es bleibt alles beim Alten. Daher würde ich schon zugestehen, dass man kitet wo man möchte. Mit Augenmaß natürlich. Aber ich denke es gibt wohl eh kaum kiter, die erstmal stundenlang zu Fuß zum Spot laufen. Schon gar nicht im Winter. Daher sehe ich das Problem nur begrenzt. Also schön freundlich bleiben und den Kopf einsetzten bevor man aufs Wasser geht. |
16.12.2020, 15:21 | #28 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2011
Beiträge: 255
|
|
16.12.2020, 15:44 | #29 | |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
|
Zitat:
und kiter sind im bundesrecht "nicht besonders geregelte normale wasserfahrzeuge". das wurde hier so bestätigt. falls du also ärger mit der polizei bekommst, kannst du hoffen, dass der herr polizist das einsieht oder dir ein strafzettel verpasst. dann musst du die klage im schlimmsten fall noch einmal selber führen. da es aber schon ein vergleichbares ergebnis gibt, wird deine rechtschutz warscheinlich die kosten übernehmen. (vorübergehend, weil bekommt die ja dann wieder, wenn gewonnen |
|
16.12.2020, 18:22 | #30 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 468
|
...also die Rechtsschutz muss es schon übernehmen, wenn es nicht von vornherein aussichtslos ist. Also eigentlich fast immer. Sollte nur das richtige Rechtsgebiet abgedeckt sein. Owis bzw.Verwaltungsrecht.
Formell bindet das Urteil nur die Parteien, praktisch hält sich die Verwaltung aber an sowas und sollte sich auch rumsprechen. Trotzdem darf man nicht überall jetzt kiten, das gilt hier nur für Bundeswasserstrassen. Und deren allgemeine Verbote bleiben bestehen. Wir sind hier nur gleich gestellt. |
16.12.2020, 18:37 | #31 |
Benutzer
Registriert seit: 01/2020
Beiträge: 626
|
Mhm ... wenn das Befahren einer Wasserstraße mit einem Wasserfahrzeug in die Obhut des Bundes fällt, dann hat die Polizei dort genauso wenig Handhabe wie an Bahngleisen. Das heißt der Herr Polizist dürfte dich gerne ´ranwinken, für einen netten Plausch, mehr aber auch nicht. Die Wasserschutzpolizei fällt auch unter die Länderverantwortung.
Die einzigen die einem etwas sagen könnten wäre die Bundespolizei. Ein interessantes Gedankenspiel. Wäre mal lustig eine Geschichte von jemandem mit einer guten Rechtsschutzversicherung zu hören der das durchspielt |
16.12.2020, 19:00 | #32 | |
*
Registriert seit: 12/2011
Beiträge: 90
|
Zitat:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lschiffv#69 auf allen schiffbaren Gewässern. § 69 Benutzung von sonstigen Sportgeräten (1) Das Schleppen von bemannten Flugkörpern wie Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen Geräten sowie Kite-Surfing sind auf schiffbaren Landesgewässern verboten. Da wird doch bestimmt in absehbarer Zeit einfach das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) um den Satz ergänzt und schon sind die Kiter wieder raus.. |
|
16.12.2020, 19:16 | #33 |
gesperrt
Registriert seit: 06/2020
Beiträge: 215
|
Den "Erfolg" haben nur die Kläger. Jeder muß im Zweifel einzeln klagen. Verwaltungsrecht.
Ist natürlich recht einfach mit einem OVG Beschluss im Rücken, aber auch noch keine Garantie. Gerichte sind schließlich unabhängig. Mit der Wasserschutz-, Landes- oder Bundespolizei, oder auch irgendwelchen Blockwarten, bekommst du spätestens ein Problem, wenn du zwar eigentlich im Recht bist, aber dir dennoch so etwas wie ein Platzverweis gegeben wird. Manche sind auch bereit unmittelbaren Zwang anzuwenden, bei angeblichen Ordnungswidrigkeiten. Da würde ich dann langsam aufhören zu diskutieren & mir das lieber schriftlich geben lassen. Dann hat man auch etwas in der Hand, um dagegen vorgehen zu können. |
16.12.2020, 21:48 | #34 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 468
|
Nope. Ist komplizierter und mehr als Rechtskrafterstreckung..Im Verwaltungsrecht gibt es für die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (Sind Kites Drachen im Sinne der Naturschutzzonen?) keinen Beurteilungsspielraum gegenüber den Gerichten. Ein Sachbearbeiter muss der Rechtsprechung folgen.
Wer es sich antun will https://www.google.com/url?sa=t&sour...Gw07i6VBjPeMpL S.27 Ein Sachbearbeiter könnte sich zwar theoretisch eine Zeitlang rechtswidrig verhalten, solange er Deckung von oben bekommt. Wird aber sehr peinlich, wenn es öffentlich wird und auch sinnlos, wenn die Klagen durchgehen. Daher unüblich. Wenn dann eher hintenrum mit Parkverboten usw. In anderen Bundesländern hätte ein Sachbearbeiter Mühe, warum er als kleines Licht die Rechtsprechung eines obersten Gerichts in Frage stellt. Spätestens wenn da Klagen verloren gehen, gibt es leicht einen auf den Deckel. |
16.12.2020, 23:23 | #35 | |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
|
Zitat:
zu deinem letzten absatz: du hast schon mitbekommen, das dieser topic entstanden ist WEIL WattnBoardSport e.V. genau das getan hat!? |
|
17.12.2020, 06:17 | #36 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2012
Beiträge: 468
|
Was mir noch eingefallen ist. Man sollte da 2 Fallgruppen unterscheiden.
1. Normaler Polizist oder so. Der kann sich leicht dann informieren und wird oft klein beigeben. 2. Parkranger o.ä.: Die Jungs werden wahrscheinlich versuchen, wenigstens die wichtigsten Flächen zu schützen. Wenn man bedenkt, wie riesig plötzlich die nutzbare Fläche ist, heisst das: Wenn der ausgerechnet bei mir beim Kiten auftaucht, könnte der gute Gründe dafür haben. Ich persönlich würde den fragen, welcher Spot in der Nähe als gleichwertig in Frage kommt (ausser der kommt einem richtig blöd). Man sieht sich oft zwei mal im Leben. |
17.12.2020, 12:10 | #37 |
Gast
Beiträge: n/a
|
|
17.12.2020, 12:35 | #38 | |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
|
Zitat:
vor allem die kommentare. jetzt habe ich schlechte laune. |
|
17.12.2020, 12:46 | #39 | ||
Benutzer
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 38
|
Zitat:
1. Örtliche Zuständigkeit / nicht Zuständigkeit Du behauptest die Landespolizei hat bei Bundesgesetzen keine Handhabe. Das ist einfach nur falsch. Die Landespolizei richtet sich in diesen Fällen, aber natürlich nach den Bundesgesetzen. Ein Polizist aus Niedersachsen hat in Schleswig-Holstein oder auf Bahnhöfen oder Bahngleisen genau die gleichen Rechte wie ein Polizist aus Schleswig-Holstein oder ein Bundespolizist. Es gelten dort aber eben teilweise andere Gesetze, nach denen der Polizist dann seine Maßnahmen trifft. 2. Wasserschutzpolizei Das die Wasserschutzpolizei reine Ländersache sei, ist auch falsch. Hier geht es um den Abstand zum Ufer etc...führt jetzt zu weit. Ist aber auch irrelevant. -> siehe Punkt 1. Zitat:
3. Platzverweis durch die Polizei bei Ordnungswidrigkeiten Es wird von dir zumindest der Eindruck erweckt, als wenn es für Polizisten verboten wäre, bei Ordnungswidrigkeiten Zwang anzuwenden. Das ist falsch. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss aber natürlich beachtet werden. Die Polizei muss dir den Platzverweis auch nicht schriftlich geben. Wenn man der Meinung ist, der Platzverweis wäre unrechtmäßig, so kann man danach zum Verwaltungsgericht gehen und dort klagen. Dann bekommt man vielleicht Recht. Das man Recht hat, führt also nicht dazu, nicht gehen zu müssen. Zunächst einmal sind die Anordnungen der Polizei zu befolgen -> § 80 Absatz 2 Nr. 2 VwGO. In der Regel kann man mit den Polizisten aber auch reden und wenn man denen das neue Urteil auf seinem Handy zeigt, sollte es wohl meistens keine Probleme geben. Ich wollte mit diesem Post nur die Rechtsirrtümer hier aufzeigen. Sollte man sich nämlich gegen die Polizei / den Platzverweis körperlich wehren, weil man meint im Recht zu sein (und ja eventuell sogar tatsächlich ist), bekommt man trotzdem eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte...und selbst wenn man hier nicht verurteilt werden sollte...ich glaube es ist den Stress nicht Wert. PS: Auch ich freue mich über das Urteil. Ich denke es ist ein Schritt in die richtige Richtung. |
||
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Slingshot GHOST Onestruter 2020 | ripper tom | Kites | 31 | 14.04.2022 08:30 |
Q Erfahrung | big daddy | Kitesurfen | 193 | 08.09.2009 12:10 |
Kite stolen @ Flagbeach surfcentre | Sebastiaan | Reisen und Spots | 55 | 10.02.2009 15:25 |
New Yarga Hybrid SLE | hangon | Kitesurfen | 1 | 21.04.2007 15:40 |
Guerilla ARC Test 2 | Sascha Jung | Kitesurfen | 30 | 10.06.2003 21:57 |
|