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Alt 21.02.2013, 16:55   #1
Waver
Tyrant/Rally4/6/8/10
 
Registriert seit: 03/2012
Ort: Cape Town/ Sylt
Beiträge: 209
Standard Kiteschulen machen schon sinn....

....oder sowas passiert wenn der "blinde" dem "tauben" hilft:

bitte erst alles lesen, danach könnt ihr das mal ausdiskutieren und einige sollten in sich gehen.


Jugendlicher nach Unfall beim Kitesurfen querschnittsgelähmt

Es war sein erster Versuch mit dem Kitesurfen. Und der endete für einen 16-jährigen Jugendlichen mit einem dramatischen Unfall. Haben die erwachsenen Freunde Mitschuld an der schrecklichen Verletzung des Kitesurf-Newcomers?

Ein junger Mann, der sich - animiert von Freunden – im Kitesurfen versucht, bezahlt seine Abenteuerlust mit einer Querschnittslähmung. Wer ist verantwortlich für dieses traurige Ereignis, das sich am Strand von Kijduin in den Niederlanden ereignete? Tragen die Freunde, die den jungen Mann begleiteten, eine Mitschuld? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm zu beschäftigen.

Keinerlei Erfahrung im Kitesurfen

Der zum Unfallzeitpunkt 16 Jahre alte Kläger war mit den beiden Beklagten sowie deren Streithelfer in die Niederlande gefahren. Er hatte keinerlei Erfahrung im Kitesurfen, sondern verfügte nur über einen vier Quadratmeter großen Lenkdrachen, mit dem er sich am Strand auf einem Board über den Sand ziehen lassen konnte.

Am Vormittag des Unfalltages bot die damals 26-Jährige Beklagte, deren Erfahrung sich mit dem Kitesurfen auf einen dreitägigen Einführungskurs beschränkte, dem Kläger ihren ca. 7 Quadratmeter großen Kite zum Üben an. Der zweite Beklagte, ein 28-Jähriger, richtete den Schirm auf, um dem Kläger Starthilfe zu geben. Beim Startversuch wurde der 16-Jährige von einer Windböe erfasst und prallte gegen eine Strandbude, die vom Startplatz etwa 50 Meter entfernt war.

Hatten Freunde den Unfall schuldhaft herbeigeführt?

Der schwerverletzte Kläger machte geltend, dass die Beklagten Freunde den Unfall schuldhaft herbeigeführt hätten.

Sie hätten ihn als Anfänger bei der zum Unfallzeitpunkt herrschenden Windstärke (fünf bis sechs) nicht starten lassen dürfen.
Der Startplatz in unmittelbarer Nähe der Strandbuden sei zudem gänzlich ungeeignet gewesen.
Das Landgericht Essen hatte die Klage in der Vorinstanz bereits abgewiesen. Der Kläger habe sich eigenverantwortlich selbst gefährdet. Die Beklagten hätten über kein überlegenes Sachwissen verfügt. Das OLG Hamm wies die Berufung des Klägers zurück. Eine Haftung der Beklagten gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB bzw. 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 229 StGB für die eingetretene Körperverletzung des Klägers lässt sich nicht feststellen.
Eigenverantwortliche Selbstgefährdung nicht stichhaltig

Zwar sah das OLG, abweichend vom LG, dass die Beklagten durch ihre Starthilfe den Geschehensablauf in Gang gesetzt hatten, der zur Verletzung geführt hatte. Auch könne eine Haftung der Beklagten nicht mit dem Gesichtspunkt einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung ausgeschlossen werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sei das Mitverschulden eines Kindes oder Jugendlichen in der Regel geringer zu bewerten als bei einem Erwachsenen.

Kein pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten nachweisbar

Die Klage könne aber deshalb keinen Erfolg haben, weil ein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten der Beklagten nicht sicher festgestellt werden konnte. Weder die Windstärke noch der Startplatz nahe der Strandbude waren so offensichtlich ungeeignet für einen Start, dass die beiden beklagten Anfänger hier hätten einschreiten oder abraten müssen.

(OLG Hamm, Urteil v. 10.12.2012, I 6 U 57/12).
Waver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2013, 17:08   #2
Wrath77
Benutzer
 
Registriert seit: 11/2008
Beiträge: 20
Standard

http://forum.oase.com/showthread.php?t=131859
Wrath77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2013, 17:27   #3
Papiertütenpilot
Benutzer
 
Registriert seit: 11/2005
Ort: Timmedorfer Strand Niendorf
Beiträge: 763
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Never do a russianstart with obstacles in lee....

Dieser Vorfall ist eindeutig eine Begleiterscheinung des Breitensports Kitesurfen...


Gleichzusetzen mit Tod nach Komasaufen oder Tod nach übermäßigem Drogenkonsum

Traurig aber wahr...

Ich kann mich noch erinnern als früher über die ersten Todesfälle beim Kiten getrauert und mitgefühlt wurde, mir bleibt immer die Geschichte des Kurz vor Weihnachten beim Kiten verschollenen Familienvaters aus den USA, im Kopf.....

Kiten kann doch jeder auf die schnelle (Ironie)....


Heutzutage sind solche Vorfälle vllt nicht minder schlimm jedoch hält sich mein Mitgefühl eher in Grenzen, was ich schon alles gesehen habe...nenenene

Einige Leute konnte ich gottseidank auch vor evtl Unfällen bewahren weil ich einfach mit offenen Augen am Strand unterwegs bin und einfach eingreife wenns Not tut....


Nun lebt der betroffene dieses Vorfalls zum Glück noch aber es hätte auch anders ausgehen können!!!!
Papiertütenpilot ist offline   Mit Zitat antworten
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