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31.05.2017, 19:56 | #1 |
Benutzer
Registriert seit: 05/2017
Beiträge: 19
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Problem bei der Kostenrückerstattung mit YOU-LOVE-IT Düsseldorf
Hallo Leute,
ich hätte gern eure Meinung zu folgendem Sachverhalt: Habe vor vier Wochen im online Shop der o.g. Firma Ware im dreistelligen Bereich bestellt und per Vorauskasse bezahlt. Nachdem die Lieferung nach 10 Tagen nicht da war wurde mir, auf Nachfrage meinerseits wo denn die Bestellung bleibt, mitgeteilt die Ware sein z.Z. nicht lieferbar es würde 3-4 Tage dauern bis das wieder möglich ist. Eine Bestellung (Ware sofort verfügbar) war dennoch möglich. Aber gut kann passieren. Nach weiteren 7 Tagen (von YLI war nix zu hören) bekam ich auf eine Anfrage die Antwort die Ware sei eigentlich ausverkauft und gar nicht mehr lieferbar. Worauf ich laut AGBs das Widerrufsrechts in Anspruch nahm und den Kaufvertrag schriftlich aufkündigte. Man teilte mir mit den bezahlten Betrag unverzüglich auf mein Konto zurück zu überweisen. Dies wurde mir vor nun fast 10 Tagen per Mail mitgeteilt. Den ausstehenden Betrag habe ich nicht erhalten. Ich selbst bin der Meinung, dass es absurd ist die bestehende Klagekultur zu betreiben. Angesichts solcher Umstände gibt es abseits juristischer Schritte aber wohl kaum Alternativen, oder doch? P.S: Ich finde diese Geschäftspraktiken äusserst unseriös und bin absolut der Meinung, dass jedem das Recht zusteht in Foren wie diesem auch solche Erfahrungen zu teilen. Beste Grüße, T.W. aus Wien. |
01.06.2017, 09:21 | #2 | ||
Benutzer
Registriert seit: 09/2013
Ort: Hamburg
Beiträge: 544
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Zitat:
Bevor du jetzt schweres Geschütz auffährst, wurde ich die Rückzahlung ein weiteres Mal, diesmal unter Setzung einer Frist (Datum benennen, 7 - 10 Tage sind wohl üblich) anmahnen. Zitat:
Alles was du zu dem Vorgang öffentlich postest, sollte sachlich, den Tatsachen entsprechend, (gerichtsfest) beleg- und beweisbar sein. |
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01.06.2017, 18:30 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 05/2017
Beiträge: 19
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Ich denke damit die Problematik verständlich wird muss der Sachverhalt genau geschildert werden.
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01.06.2017, 22:04 | #4 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2013
Ort: Hamburg
Beiträge: 544
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02.06.2017, 07:07 | #5 |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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Bei Rückgabe, egal wo, immer eine angemessene Frist setzen. zb 21 Tage ist angemessen. Danach sofort zum Anwalt. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Händler auch den Anwalt. Ihr könnt wetten das 2 Tage später das Geld sofort da ist. Und der Händler lernt dabei gleichzeitig das aussitzen teuer wird.
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02.06.2017, 15:06 | #6 |
Benutzer
Registriert seit: 05/2017
Beiträge: 19
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Ersteres habe ich bereits getan. Ich werde nun bis zum Ablauf der Frist warten, sollte der ausstehende Betrag bis dahin nicht auf dem Konto sein werde ich den Fall meinem Anwalt übergeben.
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02.06.2017, 19:34 | #7 |
☼
Registriert seit: 09/2011
Ort: derzeit Ecke D/CH/F
Beiträge: 173
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Wie oft hast du das Thema noch eröffnet? Drei Mal bisher gefunden.
Geändert von schreihals (08.01.2020 um 16:34 Uhr) |
08.06.2017, 09:26 | #8 |
Benutzer
Registriert seit: 05/2017
Beiträge: 19
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Hallo Leute,
folgendes ist in den letzten Tagen passiert: Nachdem ich an den Betreiber des Shops eine Mail mit gesetzter Zahlungsfrist, inklusive eines Zusatzes den Fall an einen Juristen abzugeben sollte dies nicht erfolgen, gemailt habe wurde mir innerhalb von drei Tagen der bereits bezahlte Betrag, nach Ablehnen neuer Angebote zu besseren Konditionen meinerseits, rücküberwiesen. Widerufsbestimmungen finden alle online unter http://www.you-love-it.eu/shop/de/widerrufsrecht Unbedingt vom online gestellten Formular Gebrauch machen. Sollte was nicht nach den vertraglichen Vereinbarungen laufen muss hartnäckig nachgehakt werden. T.W. aus Wien |
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