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15.04.2016, 20:35 | #41 |
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Erdolf ist schön.
Der Inhaber des Dönerimbiss meiner Wahl welcher selbst Kurde ist, erzählte mir das Erdogan eigentlich auch kein echter Türke ist. Da gibt's immer viel zu kompensieren Aber wie schon gesagt das alles ist nur ein Nebenschauplatz. Es ist die EU welche hier krankt. |
16.04.2016, 06:54 | #42 | |
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hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Jede andere Entscheidung hätte sich über geltendes Recht hinweggesetzt. Man sollte jetzt einfach die Gerichte entscheiden lassen und weder die Politiker und erst recht nicht das "gesunde Rechtsempfinden" der Bürger. Was die meisten Poster hier eben nicht kapieren ist, daß es überhaupt keine Rolle spielt was Erdogan selber falsch macht oder an Verbrechen begeht. Zitat:
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16.04.2016, 06:59 | #43 | |
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Zitat:
Heute morgen bei NDR Info und im DLF: Der Sultan lässt auf Flüchtlinge schießen !! Da die Europa-Merkel-Politik die Zustände in den Fluchtländer nicht bessern konnte, verschlimmerten sich diese dramatisch. In z.B. Syrien sind jetzt Scharen von Zehntausenden auf der Flücht in die Türkei. Um die Flüchtlinge abzuwehren wird geschossen !!! Im Moment noch nicht in den breiten DEUTSCHSPRACHIGEN Medien verfügbar, wie gesagt der Bericht war von heute morgen 630 Uhr live im Radio. http://www.neues-deutschland.de/arti...schiessen.html http://www.wienerzeitung.at/nachrich...echtlinge.html http://www.theguardian.com/world/201...enter-bulgaria http://www.independent.co.uk/news/wo...-a6960971.html In der Türkei werden dazu webseiten geblockt: http://www.heise.de/tp/artikel/47/47964/1.html Wir werden unterdessen mit absurden Strafverfahren abgelenkt. |
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16.04.2016, 07:03 | #44 | |
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Zitat:
Aber solange es ihn eben gibt, ist er gültig. Du kannst eben nicht (wie im Dritten Reich) neue Straftatsbestände einführen um vergangene Straftaten ahnden zu können. Und genausowenig kannst du bestehende rückwirkend nach einer möglichen Straftat abschaffen. Es gilt schlichtweg das zum Zeitpunkt der möglichen Tat geltende Recht. Alles andere wäre völlige Willkür. |
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16.04.2016, 07:32 | #45 | |
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Zitat:
Die Entscheidung von Merkel ist die Willkür und kritikwürdig, zumindest in dem staatlichem Verfahren nach Paragraph 103. (Zusätzlich hat Erdolf ja noch privat Klage eingereicht nach Paragraph 185 Strafgesetzbuch ) Merkel hätte es ohne Not auch ablehnen können, da die Mehrheit den Paragraphen 103 für Unsinn befunden hat. Eine Strafverfolgung wäre trotzdem auf dem anderen Klageweg nach Paragraph 185 Strafgesetzbuch zustande gekommen. Jetzt erfolgt eine Strafverfolgung nach den Paragraphen 103 UND 185. Technisch gesehen ist das für das Strafmaß egal, es wird nach 103 in Tateinheit mit 185 entschieden und ändert am Strafmaß nichts. Anders und laienhaft ausgedrückt: In Deutschland kann man nicht zweimal für eine Tat bestraft werden. Damit trägt den Nutzen der Entscheidung alleine Erdolf in der Beachtung seiner Ehre. Andere Auswirkungen hat diese Entscheidung nicht. (Ausser vielleicht – Zitat Kalkofe: das Ende der Merkel-Kanzlerschaft ) Völlige Willkür ist allerdings und tatsächlich bei uns in Deutschland die Entscheidung Merkels. Sie begründet und betont ihre Entscheidung mit der Freundschaft und der Abhängigkeit (für Abhängigkeit wählte Merkel andere Worte) mit und von der Türkei. Jeder Demokrat sollte die Einflussnahme von Freudschaft und Abhängigkeit in einem Strafverfahren tunlichst vermeiden ! Der Sultan behält seine Ehre und wir freuen uns über die 4. Staatsgewalt. Geändert von A. Irlmaier (16.04.2016 um 09:09 Uhr) Grund: Paragraphen |
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16.04.2016, 07:53 | #46 |
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Doch, es geht genau auch darum, deshalb ist die Sache ja so brisant. Für die Juristen natürlich nicht, ist schon klar, da gibts nur schwarz/weiß ("auf den rechten Weg zurückbringen". Der Anwalt wird ja (passenderweise?) fast religiös). Aber es geht natürlich eben gerade auch um Menschenrechte, um Pressefreiheit, um Flüchtlingsthemen, um Politik. Sprich: Um Erdogan. Und inzwischen eher nebenbei um unsere deutsche Satire.
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16.04.2016, 08:56 | #47 |
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16.04.2016, 09:12 | #48 |
Lord logger
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warum beurteilen wir immer was recht und unrecht ist?
Andere Länder, andere Ansprüche. Die Türken haben mehrheitlich Erduan gewählt. Für diese Türken ist Erduan der beste Mann. Unser Rechtsempfinden kann man nicht exportieren. Es ist dort und anderswo so wie es ist. Zu meinen, wir, der Westen, sind der Nabel der Welt ist gefährlich. Mit dieser Einstellung haben die Kriege bogonnen. Merkel liegt richtig. Nur ein Gericht kann das entscheiden. |
16.04.2016, 09:32 | #49 |
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16.04.2016, 09:33 | #50 | |
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Zitat:
Geltendes Recht ist doch, dass die Entscheidung Ermessenssache der Regierung ist. Egal wie man sich entschieden hätte, man wäre dem Gesetz gefolgt. Bei genau der Entscheidung spielt es natürlich eine Rolle, was der "Beleidigte" selber darstellt. Offensichtlich meint die Regierung, dass Erdogan und die Türkei ein entsprechendes Verfahren verdient haben. Ich bin mir sicher, z.B. bei verurteilten Kriegsverbrechern, in einem für Deutschland unwichtigen Staat, wäre die Entscheidung anders ausgefallen. Geändert von Jan:)! (16.04.2016 um 12:25 Uhr) |
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16.04.2016, 09:36 | #51 |
Lord logger
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16.04.2016, 10:14 | #52 | ||||
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Ort: Terra Nullius
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Haben das unsere Medien angerichtet, wie kann eine solche Meinung sonst nur entstehen?
Das hätte ein Gericht auch ohne Merkels zutun entschieden, nämlich nach § 185. (der zweiten und privaten Klage Erdolfs) Merkels Entscheidung pflegt nur die Ehre des Sultans, mehr nicht. Selbst wenn jetzt durch Merkels Entscheidung § 103 für Böhmermann dazukommt, ändert es nichts am Strafmaß (Stichwort Tateinheit) Ich kann es nur wiederholen und Dir widersprechen: Merkel liegt total daneben, wenn sie in Fragen der Strafverfolgung Seilschaften (Freundschaft und Abhängigkeit) als Begründung für ihre Entscheidung wählt. Zitat:
Die Türkei hat eines der undemokratischsten Wahlsystem der Welt. 1987 wurde nach dem Militärputsch das GG geändert und die 10% !!! Hürde eingeführt. Alle Parteien darunter geben ihre Stimme damit automatisch proportional an die Mehrheitsparteien ab. So gesehen hat Erdolf etwa 30% mit „echten“ Stimmen erreicht. Das betrifft vor allem die Parteien der kurdischen Minderheiten. (Könnte Absicht sein?) Zitat:
An seine eigenen Ratschläge (es waren eher Drohungen und Beschimpfungen) könnte er sich jetzt ja auch halten, wenn wir in Deutschland über ein drittklassiges deutsches Fernsehprogramm entscheiden. Der Unterschied zwischen dem Fall vor 3 Wochen und Schmähgedicht: Erdolf hat die Menschenrechte einer ganzen Bevölkerung mit Füßen getreten, die momentan sehr unter Erdolf leiden dürfen und Böhmermann hat in überzogener und satirischer Weise einen einzelnen Mann beleidigt, der nicht leidet aber seine Ehre in Gefahr sieht. Zitat:
Ich bin eher der Meinung, dass Erdolf sich gerade als den Nabel der Welt sieht. Unsere Kanzlerin Merkel war im letzten Jahr nicht weniger bösartigen Vergleichen ausgesetzt, die waren aber ernst gemeint und nicht völlig überzogen und als Satire angekündigt. Zitat:
„Egal wie man sich entschieden hätte“ - ob nur § 185 oder wie jetzt § 185 UND § 103, das Strafmaß für Böhmermann wäre das Gleiche. (Stichwort: Tateinheit) |
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16.04.2016, 11:59 | #53 |
Benutzter
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Eben! §103 Stgb macht - nach meinem Verständnis als Nicht-Jurist - einen Eingriff der Regierung in die Judikative zwingend erforderlich. Alle die sich dabei auf die Gewaltenteilung berufen führen die Begründung somit ad absurdum.
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16.04.2016, 12:23 | #54 | |
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Zitat:
Ansonsten habt Ihr aber wahrscheinlich recht. Sehe das nun anders als ich den § gelesen habe. Es hätte gereicht, wenn man der Privatklage den ganz normalen Gang gelassen hätte. Das hätte die geringste Einmischung seitens der Politik erfordert, nämlich gar keine. |
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16.04.2016, 12:49 | #55 |
Benutzer
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Judikative wäre die Rechtsprechung - also die Richter.
Es ist im Strafrecht ganz normal, dass die Exekutive (in der Regel die Staatsanwaltschaft) entscheidet, ob in einer Sache Anklage erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft ist der Regierung weisungsgebunden. |
16.04.2016, 15:25 | #56 |
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Na komm, Jan, das ist ja jetzt ziemlich Erbsen gezählt. Unter den zwei Wahlmöglichkeiten war diese Entscheidung, über die Staatsanwaltschaft den Fall der Judikative zuzuleiten, der bessere. Anklageerhebung ist ja noch keine Verurteilung, sondern die Entscheidung treffen in Deutschland unabhängige Richter. In anderem Fall hätte die finale Entscheidung die Bundesregierung getroffen (keine Anklage, keine Rechtsmittel). Also in meinem Rechtsempfinden ist diese Entscheidung in Ordnung, zusammen mit der Aussage den 103 gleichweg abzuschaffen, weil man das einfach bislang übersehen hat (oder der falsche Diktator angefragt hat).
Es gibt Argumente, keine Anklage zu erheben. Und ich bin natürlich selber nicht so bled, zu glauben, Merkel habe mit dieser Entscheidung gar keine politischen Ziele verfolgt. Im Gegenteil, de Mezière und der andere Vogel hatten sicher die Aufgabe, dieses Ergebnis für sie wasserdicht zu argumentieren, gegen Steinmeier, Maas und später die Presse. Trotzdem ist dieser Fall einfach ein ablenkender Aufreger und das wahre Problem das Wertesystem in Europa plus die Flüchtlingspolitik (das Flüchtlingselend). |
16.04.2016, 15:51 | #57 | |
gitano
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Ort: meist im womo :)
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Zitat:
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16.04.2016, 18:55 | #58 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2002
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Ich habe oben nur geschrieben, dass beide Varianten rechtlich (oder rechtsstaatlich) in Ordnung sind.
Inhaltlich finde ich es merkwürdig, dass die Regierung den Paragraphen zwar für überholt hält, aber trotzdem danach anklagen will (obwohl sie nicht muss). Da sie ja die Wahl hat, macht das eigentlich nur in einer Weise Sinn und zwar dahin, dass man sich mit Erdogan "gut" stellen will. Das mag im Interesse der Bundesrepublik sein, kommt für mich aber ethisch komisch rüber. Das da die Abwägung "Flüchtlinge" gegen "Genugtuung" war, muss nicht unbedingt so sein, liegt aber auch nicht so fern. |
16.04.2016, 19:01 | #59 | |
gesperrt
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Beiträge: 1.985
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Zitat:
Ich sehe nicht, wo in Detuschland mehr Demokratie wäre als in der Türkei. Oder ist hier mehr Demokratie, weil sich die Leute gegenseitig mehr anpöbeln dürfen? Ich sehe keinen grossen Unterschied darin, mit einer Waffe auf der Strasse herumzulaufen und meine "Meinung" damit "frei" kund zu tun. Die Presse nutzt im Allgemeinen die Allgemeinheit und testet gerne Grenzen. Aber die Allgemeinheit und Mehrheit bestimmt nicht, was Recht ist. Wenn alle schreien und zum Lynchmord aufrufen, ist das kein Grund dem zu folgen und das Gesetz anzupassen, nur weil die Mehrheit gerade der Meinung ist jemand auf dem Markt hängen sehen zu wollen. Da ist so ein politisches System wie das der Türkei vielleicht sogar tatsächlich im Vorteil. Ich sehe gar keinen Grund, warum man Journalisten nicht ins Gefängnis stecken soll, wenn sie Müll verbreiten. Das ist in alles Staaten wichtig. Nur weil man sich Journalist nennt, kann man nicht jeden Unsinn schreiben oder sagen und sich auf Meinungsfreiheit berufen. Besonders lustig ist halt, dass sich hier ja eigentlich regelmässig alle über die angeblich schlechte Presse (Lügenpresse) beschwert und dann wie von der Tarantel gestochen aufschreien, wenn man die Pressefreiheit mal etwas zurechtstutzen will. Vielleicht wird unserer Presse ja tatsächlich besser, wenn man die "Lügner" mal vor Gericht bringt und der Presse erklärt wo das Ende der Meinungsfreiheit ist. Ich finde es nicht gut, dass direkt wieder ein § hops geht, weil das gerade opportun ist und das Volk danach schreit. Führen wir dann auch die Todesstrafe wieder ein wenn alle gerade danach schreien? |
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16.04.2016, 19:17 | #60 | |
gesperrt
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Zitat:
Das macht auch Sinn, da die Staatsanwaltschaft oder ein Richter nicht in Lage ist zu beurteilen, wie die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat sind. Ein "Eingriff" in die Judikative ist das nicht |
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16.04.2016, 19:52 | #61 | ||
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Zitat:
Viel demokratischer ist es hier in Wirklichkeit aber auch nicht. Während in der Türkei durch die gesetzliche Wahlpflicht eine recht hohe Wahlbeteiligung herrscht, schlägt hier die geringe Wahlbeteiligung zu. Selbst schuld die Leute. 2013 hat die CDU mit 34% Stimmen gewonnen, bei 71,5% Wahlbeteiligung. Also hat hier auch nur rund ¼ der Wahlberechtigten die Politik ihres Vertrauens am Ruder. Zitat:
Die Todesstrafe wurde EU-weit 2007 mit der Unterzeichnung der Lissabonner Verträge in Artikel 2 Absatz 2 als abgeschafft bestätigt, aber unter gewissen Bedingungen in Absatz 3 wieder legetimiert. Artikel 2 Absatz 3: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels (Artikel 2 Absatz 2) betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...7:0035:-DE:PDF Also ja, wenn Du nur laut genug schreist, dich rechtswidrig verhält oder flüchtest oder als Aufstand/ Aufruhr zählst, kannst Du auf der Stelle so bestraft werden und es wäre in der EU vom Gesetz gedeckt. Kommt immer darauf an, wer gerade so welche Interessen durchsetzen will. Gedanken zu so etwas gibt es ja schon lange. Wozu sonst würde die EU 3000 Polizisten (Eurogendfor) in ständiger Reserve halten. Gemein fand ich, dass diese Truppe nicht bei der Flüchtlingskrise mithelfen durfte, obwohl eine der Hauptaufgaben mit Krisenmanagement beschrieben wurde. Die meinen damit, kritischen Stimmen zufolge eher Dinge wie Zerschlagung von Unruhen. |
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20.04.2016, 07:43 | #62 |
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Die Pressefreiheit ist des einen Leid und des anderen Freud. Weltweit schrumpft diese Freiheit:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleto...-14188045.html http://www.welt.de/politik/deutschla...f-Rang-17.html Wie sehr die Pressefreiheit in Deutschland noch existiert, wird man unter anderem am zweiten Juni- Wochenende in Dresden beobachten können. |
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