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16.11.2014, 10:37 | #1 |
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Beiträge: 321
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Oortkatener See im Winter
tja, es wird kühler,
da wird eine kleine Fahrt zum See interessant - ich werde mich die nä Monate manchmal vormittags bis mittags bei SO SW NW NO bei 3-4 einfinden, das müsste zu ertragen sein , falls sich jemand auch dorthin verirrt .... |
16.11.2014, 11:52 | #2 |
Benutzer
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Beiträge: 490
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Moin, wie sind denn die Bedingungen zum Kiten auf dem See?
War da zulestzt vor 20 Jahren zum Cat Segeln ... vg Jan |
16.11.2014, 14:16 | #3 | |
voll auf Speed³
Registriert seit: 12/2008
Ort: Glinde bei Hamburg
Beiträge: 490
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Zitat:
Wellness ist ganz sicher Windsurfer! Kitesurfer sind dort nicht gerne gesehen.....ob es verboten ist kann ich dir nicht sagen. Es gab dazu schon mal ein tread von mir musst du mal suchen... Da isss dat Ding http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=95966 |
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23.11.2014, 20:51 | #4 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 293
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Kitesurfen ist dort verboten!
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23.11.2014, 23:22 | #5 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2010
Ort: Hamburch
Beiträge: 583
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Hast du für diese Aussage auch eine Quelle?
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25.11.2014, 15:06 | #6 |
voll auf Speed³
Registriert seit: 12/2008
Ort: Glinde bei Hamburg
Beiträge: 490
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25.11.2014, 15:37 | #7 |
Benutzer
Registriert seit: 03/2011
Ort: Itzehoe
Beiträge: 200
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ich hab mal im netz geschaut und hab das hier gefunden:
http://www.hamburg-magazin.de/freize...icher-see.html http://www.hamburg.de/hohendeicher-see-sued/ http://www.spotnetz.de/index.php/Oortkaten http://4lande.de/surfen-auf-dem-oortkatener-see/ denke nicht, das hier ein verbot besteht, lass mich aber gern eines besseren belehren!! |
25.11.2014, 16:10 | #8 |
voll auf Speed³
Registriert seit: 12/2008
Ort: Glinde bei Hamburg
Beiträge: 490
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Aus dem Juramagazin:
Drucksache 20/2372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg * 20.
3. Surfen ist eine inzwischen sehr beliebte Sportart. Man muss dabei zwischen Segel-, Wind- und Kitesurfen unterscheiden. a) Auf welchen Gewässern ist das Segel-, Wind- und/oder Kitesurfen möglich? Das Segel- und Kitesurfen ist generell auf Gewässern möglich, die eine ausreichende Größe, eine ausreichende Wassertiefe und begehbare Ufer haben und bei denen keine rechtlichen Einschränkungen bestehen. Dabei sind auch naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. b) Auf welchen Gewässern ist das Segel-, Wind- und/oder Kitesurfen erlaubt? Das Gewässer, auf dem die genannten Sportarten erlaubt sind, darf nicht als Fahrwasser für die Schifffahrt ausgewiesen sein. Wasserflächen, auf denen das Segelund Kitesurfen erlaubt ist, sind von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord ausgewiesen (§ 31 Seeschifffahrtstraßen-Ordnung sowie §§ 9 und 10 HWaG). Auf ausgewiesenen Badegewässern beziehungsweise innerhalb festgelegter Badezonen sind Wassersportarten wie Segeln, Surfen, Angeln nicht zulässig; im Übrigen besteht keine Festlegung. 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg * 20. Wahlperiode Drucksache 20/2372 5 Tatsächlich praktiziert werden diese Sportarten nur auf den Gewässern Dove Elbe und Hohendeicher See. Hinsichtlich des Kitesurfens besteht zwischen der Wasserbehörde und den örtlichen Wassersportvereinen Übereinstimmung, dass diese Sportart für die Bergedorfer Gewässer ungeeignet ist. c) Welche Voraussetzungen muss ein Gewässer erfüllen, damit das Segel-, Wind- und/oder Kitesurfen erlaubt werden kann? Bitte nach den Arten und Gewässern aufführen. Grundsätzlich muss ein Gewässer eine ausreichende Wasserfläche ohne Hindernisse haben und die Umgebung eine geeignete Infrastruktur aufweisen. Es darf keine Gefährdung von der Ausführung der jeweiligen Sportart auf andere ausgehen. Das Gewässer darf nicht als Fahrwasser für die Schifffahrt ausgewiesen sein. Nach § 12 WHG ist die Erlaubnis zu versagen, wenn schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden. Hierzu gehören insbesondere die naturschutzrechtlichen Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes. Im Übrigen steht die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Behörde. Diesbezüglich darf die Wasserbehörde nur Benutzungen neu zulassen, die das ökologische Potenzial der Gewässer nicht verschlechtern (§§ 27 bis 31 WHG) und die sich den Anforderungen zum Hochwasserschutz und den bereits erlaubten Benutzungen unterordnen. Darüber hinaus siehe Antwort zu 2. d) Welche Dienststelle entscheidet über die Erlaubnis zum Segel-, Wind- und/oder Kitesurfen? Bitte Gewässer mit Dienststellen und Rechtsgrundlage angeben. Zuständig ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des jeweiligen Bezirksamtes, speziell die Dienststellen ,,Wasserbehörde" und ,,Grünanlagen und Naturschutz". Zusätzlich ist die Hamburg Port Authority als schifffahrtspolizeiliche Behörde für die Elbe zuständig sowie im Alsterrevier die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt als Wasser- und Schifffahrtsverkehrsbehörde. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz, das Hamburgische Wassergesetz und das Hamburgische Naturschutzgesetz sowie die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. 4. Warum ist das Segel-, Wind- und Kitesurfen grundsätzlich auf der Alster verboten? Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit Segel-, Wind- und Kitesurfen erlaubt würde? Die schiffbare Alster und ihre Kanäle sind als Seeschifffahrtsstraße ausgewiesen, das Fahrwasser reicht von Uferkante zu Uferkante. Gemäß § 31 (1) Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ist das Fahren mit einem Segel- oder Kitesurfbrett im Fahrwasser verboten. Die genannten Wassersportarten sind grundsätzlich in Fahrwassern verboten, weil aufgrund der mit der Ausübung verbundenen Fahrverhaltensweisen Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit der Berufs- und Freizeitschifffahrt bestehen. 5. Für welche anderen Hamburger Gewässer gilt ebenfalls ein Verbot des Segel-, Wind- und/oder Kitesurfens? Bitte nach Gewässern mit Begründung und Rechtsgrundlage aufführen. Es gilt das Verbot in Gewässern oder Gewässerabschnitten, die als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen sind (§ 30 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege), sowie in Gewässern im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Öjendorf-Billstedter Geest. Für den Öjendorfer See gilt das Verbot, diesen mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. b). In Harburg gelten für die Gewässer aufgrund der Schutzverordnungen Erlaubnisvorbehalte. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im Hamburger Hafen ist wegen des hohen Verkehrsaufkommens das Surfen nicht erlaubt. |
25.11.2014, 22:49 | #9 |
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Also hält es die Behörde für ungeeignet aber es besteht kein Verbot.
Für ungeeignet halte ich es auch aber was macht man nicht alles aus der Not herraus Ich denke bei West müsste es da am besten gehen... Viel schlimmer finde ich das wir bei uns immer noch keine vernünftige Fläche zum snowkiten gefinden haben, das aber wohl aus Mangel an Schneehöhe Zur Wahl stehen immer noch die Wiese in Geesthacht beim Windrad und auf der anderes Seite der Geesthachter Elbbrücke an der linken Seite. Ab 15cm Schneehöhe werden wir es antesten der 3. Winter nun wo wir auf genug Schnee warten |
26.11.2014, 10:19 | #10 |
voll auf Speed³
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Moin beim Snowkiten bin ich dabei!
Die letzten Versuche waren zwar nicht so der Hit, aber Spaß hat es trotzdem gemacht . Der Spot https://www.google.de/maps/@53.42228...3421202,16.73z (Niedermarschacht) auf der anderen Seite von Geeshacht ist meiner Meinung am besten dafür geeignet. Dort habe ich vor 7 Jahren mit dem Kitelandboarden angefangen. Vom Platz her ausreichend und man kann eigentlich alle Windrichtungen nutzen. (wobei West oder Nord am besten ist) . Am Eichbaumsee https://www.google.de/maps/@53.483272,10.1121871,17.73z ist noch eine gemähte Wiese zwischen Ruderleistungszentrum und See. Dort war ich letztens mit dem Hund unterwegs. Für 3-5 Kiter auf alle Fälle Platz. Ost, Süd und West dürften dort gehen. Leider von ein paar Bäumen umgeben, daher wohl eher böig. Dafür ist der Untergrund dort wesentlich besser! Mal sehen was der Winter bringt....... Ps. welche Wiese in Geesthacht beim Windrad meinst du? |
26.11.2014, 23:42 | #11 |
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Das haben wie den letzten Winter und den Winter davor auch schon gesagt
Ich meine die Wiese am Horster Damm. Das ist direkt die Strasse an der Elbe, die von Geesthacht nach Curlslack führt. Also 3 Minuten von Niedermarschacht. https://www.google.de/maps/@53.43666...3163848,18.42z |
27.11.2014, 16:14 | #12 |
voll auf Speed³
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Dort ist Landschaftsschutzgebiet
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28.11.2014, 22:28 | #13 |
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Da lassen alle ihre Drachen steigen...ist seit immer so
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