17.03.2005, 19:56 | #1 |
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Enttäuschung
Abend,
ich wollte heute zielstrebig und mit riesen Vorfreude Ansurfen gehen gleich nach der arbeit, also kramm geschnappt und ab zum Stausee. Dort angekommen seh ich das das Teil noch zugefroren is Als Eisbrecher wollte ich mich nicht versuchen... Hoffe aber das wird jetzt mit dem warmen Wetter besser. Wollte nur mal schnell meine Enttäuschung kund tun... Aloha martin. |
17.03.2005, 22:45 | #2 |
trocken...
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oh man...
shice, das frustet! Aber pass auf... ich gestern schön zum Dümmer ansurfen gefahren----> 5-6 Bft, blauer Himmel, 20°C!! halbe Stunde gefahren, perfekter tag ( so weit). Dann wieder zurück in den Hafen, kleineres Segel aufbauen, wer erwartet mich: Die Wasserschutzpolizei!! gedanklich: "och nö, nich jetzt". Hat mir dann vertellt, Surfen sei erst ab Montag (!!!) erlaubt, und er wolle gerne mal den Surfschein sehen. Falsche Frage! Dann war er lustig und wollte auch noch meinen Führerschein + Perso sehen. Wieder daneben!! Nach anfänglicher Androhung von "so an die 300 Euro Buße" konnten wir uns dann auf 20 Euro Verwarnung einigen... Fazit: Noch NIE so frustriert abgebaut, wohl wissend dass er ja auch nur seinen Job tut...
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17.03.2005, 23:11 | #3 |
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fehlt nur noch das die jungs lasern und punkte verteilen
aber mal im ernst, wieso is surfen erst ab montag "erlaubt" ? is ja wie jagdsaison... wie is das mit surfscheinen, war in der annahme man braucht nur einen wo das ausdrücklich verlangt wird?! machs so wie ich, ich hab mir gedacht, es kann nur besser werden... hang loose |
17.03.2005, 23:33 | #4 |
trocken...
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Befahrensverbot von November-1. April...Wegen Vogelschutz und so... Was mich daran stört: Sobald der Teich zugefroren ist brechen die Leute durchs Schilf und man stellt Glühwein und Würstchenbuden drauf, weil man sich den Ansturm dann doch nich entgehen lassen will. Genau das Gleiche mit nächstem Montag: Vorverlegt wegen Osterferien... Komm morgen anne Nordsee, geht gut!
P.S: Der Surfschein war rasch in einem befreundeten Surfladen organisiert! man braucht ihn aber so weit ich weiß auf jedem öffentlichen Gewässer, vermutlich schon allein aus versicherungs-technischen Gründen.. |
18.03.2005, 09:28 | #5 |
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Echt
Den bekommt man doch wenn man nen grundkurs mitmacht? kann man den noch anders erwerben wenn man sein "können" irgendwem "zeigt"? müsste ich mir mal so ein teil besorgen... also bei uns aufn stausee hat mich die pozilei noch nicht angehalten, mal davon abgesehen kenn ich den einen gut, der vater von nem kumpel |
18.03.2005, 11:43 | #6 |
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wie jetzt? man brauch da n surfschein?!?
WTF? Ich habe mal son Akurs gemacht.. aber auf Surfscheinmachen hatte ich keine Lust, kost ja sogar Geld das Ding. Ich hab nen Sportbootfuehrerschein See.. zaehlt sowas auch? |
18.03.2005, 12:16 | #7 |
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ich glaub nich, mein vater hat auch nen binnensportbootschein mit segelboot dazu irgendwie aber da gibts noch extra surfschein (musst mal drauf gucken, ich glaube ganz unten?! )
grüße |
18.03.2005, 14:07 | #8 |
Seegrasmäher
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tja da Lob ich mir den Grössten See Deutschlands - den Ostsee - da brauchst def. keinen Surfschein!!! Nen Surfschein braucht man auch nur für bestimmte Binnenseen - glaub die Surf hatte mal nen Bericht wo man diesen Benötigt!!! Aber generell braucht man keinen (eben nur da wo er gefordert ist)!!!
Und aus Versicherungstechnischen Gründen auf gar keinen Fall - wenn Du nen Unfall hast oder nen Sachschaden hinterlässt, braucht keiner ne bestättigung ob er nen Kurs gemacht hat oder nicht - man benötigt nur ne gute Haftpflicht oder gegebenenfalls ne Windsurfversicherung - sonst nischts!!! Aloha,Lars!!! |
18.03.2005, 16:56 | #9 |
trocken...
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achso? cool, wusst ich gar nich!Umso besser... Der Typ meinte nur, wenn ich den Schein nicht hätte wüsste ich auch nichts von den Befahrensregeln. Ich:" A-Schein auf dem Dümmer gemacht, als Segellehrer gearbeitet, als Surflehrer gearbeitet?!" "DU KENNST SIE NICH!!!!" lol Ich hatte jetzt gedacht dass evtl. meine Haftpflicht nich zahlt wenn ich nich so ne Art Befähigungsnachweis hätte...Wie is denn das wenn ich mir im Ausland mal was leihen sollte? Brauch ich da nen Schein oder rücken die das so raus?!
P.S: Schönes Land, das unsrige...ich glaube sogar, dass du mit dem Sportbootführerschein See noch nicht mal auf Binnengewässern segeln darfst, geschweige denn surfen.-----> I love Vereinsmeierei... |
25.09.2005, 13:50 | #10 |
free your mind
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hm also meien pa haben die vor zig jahren mal voll wien eimer angehalten ( allerdings mit kegelclub und p boot ) kam auch nischt nach aber das is schon mind. 10 20 jahre her. ich mein aber auch das man nen surfschein braucht ( sicher bin ich mir aber ned ) und der dümmer und seine wasserbullen ist echt nen witz, ich fahr wann ich lustig bin da sind mir naturschutzregel ehrlich gesagt scheissegal wenn wie o.g. aufm eis rumgetrampelt wird das ist wesentlich lauter als windsurfen. die naturschutzgebiete erweitern die schon seit jahren, wenn man von lembruch nach hüde will ca nen 50 grad kurz vopm strand aus, geht das heute gar ned mehr weil die ne schleife naturschutzgebiet da rein gelegt haben aber auch das ist mir scheiss egal, wenn ich dann die windräder sehe und die mir mit naturschutz kommen, lache ich die einfach mal ne runde aus.
aber man sollte dann aufpassen das wind und wellen dann so stark sind, dass die wasserbullen ned hinterkommen, is voll geil die geben vollgas und kentern meist *lol abgesen davon rücken eh fast ausschließöich die vom englischen yacht club aus, vom svg oder baggerloch hab ich noch nie nen boot drauß0en gesehn es sei den zu regatten zum bojen verteilen. wer surft denn sonst noch am dümmer ? hab den den sport das letze jahr aus den augen verloren weil die leutz von früher alle wech sidn oder keine lust mehr am wasseradrenalinrausch haben. allein fetzt nur ned so wirklich, wir haben nen WE haus am dümmer |
13.03.2009, 01:14 | #11 | |
Frostbeule
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Ostsee Schein
Zitat:
Wer hat Dir denn so ein Qutsch erzählt ? Du brauchst auf der Ostsee auch einen Surfschein wenn es zu einer Kollision kommt, mußt Du beweisen können das Du die Regeln der KVR beherrscht ! Sonst wird automatisch Dir die Schuld an dem Unfall zugesprochen ! Dieses bedeutet ganz krass, bei einer Kollision mit einem Angelkutter ist nicht nur Dein Surfbrett Schrott sondern Du darfst auch noch den Verdienst Ausfall des Fischers bezahlen !! Das bewegt sich so um mehrere Hundert Tausend ! Diesen Schaden übernimmt nicht Deine Haftpflichtversicherung ! Dann viel Spaß beim fahren ohne Schein ! Nur weil der Gesetzgeber mal geschrieben hatte für Segelfahrzeuge ohne Antriebsmaschine benötigt man keinen amtlichen Schein Dort steht aber auch was bei einer Kollision benötigt wird ! Erst lesen , dann studieren dann jemanden fragen..... Grüße Deine freundliche WSP. |
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13.03.2009, 07:14 | #12 | |
lernt fliegen
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hm...also, er ist ja die letzten 3,5 Jahre auch ohne dieses "Wissen" ausgekommen
Und was den Zitat:
(Die das aber ja vermutlich nach über 3 Jahren eh kaum noch juckt) |
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13.03.2009, 21:02 | #13 |
Benutzer
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nein,
man benötigt definitiv auf der ostsee keinen surfschein. bei einem möglichen unfall entscheidet nicht eine etwaige lizenz, sondern wer sich nicht an die regeln gehalten hat. auch die haftpflichtvers. will keinen surfschein sehen. ich darf auch auf der ostsee einen 30 meter-segelboot segeln ohne segelschein. in diesem falle verlangt aber eine etwaige versicherung einen entsprechenden schein. gruß rolf |
16.03.2009, 11:29 | #14 |
Gast
Beiträge: n/a
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Neee ob der Beitrag von Meereswellen erst ist?
1. Es gibt keine Küstenschifffahrtsverordnung, odern nur eine Seeschiffahrtsverordnung. Da ist sicher nichts zu Surfscheinen geregelt (hab sie aber jetzt nicht gefunden) 2. Die Haftpflicht zahlt gerade bei Pflichtverletzungen, Ausnahme (in der Regel, hängt von Versicherungsbedingungen ab): Wenn man einen erforderlichen Schein nicht hat, wie Führerschein. Die VdWS Scheine sind amtlich nicht anerkannt. Gibt keine Pflicht so was zu haben. Also kann die Versicherung das nicht verlangen. Wieder Ausnahme: Wenn es extra geregelt wäre. Müsste aber groß und breit in den AGBs stehen, da das doch ansonsten ziemlich überraschend ist, warum man so einen Käseschein hat. Formal gesehen hat der Schein keinen höheren Wert als von irgendeinem Kaninchenzüchterclub. Weil VDWS sind auch nur private Leute, die sich mal zusammen gesetzt haben und gedacht haben, dass die mal einen Club gründen, nur eben keine Kaninchen. Auf dem rechtlichen Level bewegt sich das. |
16.03.2009, 17:09 | #15 |
Frostbeule
Registriert seit: 03/2009
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Beiträge: 254
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Gebe keine Tips mehr !
Hallo Lars !
So zum esten habe ich nirgends etwas von einer küstensch... gwschrieben ! Zweitens rede ich nicht vom VDWS ! Es gibt den VDS Dort kannst Du die amtlichen Führerscheine machen Zb, SBF- See, SBF Binnen, SKS, SSS ... unter anderen auch den Surfschein ! Aber Gut wenn ich hier im Forum nichts reinschreiben soll was ich jeden Tag mache bei der WSP und wie wir die Unfälle aufnehmen, dann schreibe ich dazu nichts mehr ! Versuche Euch Tips zu geben wie die Gesetzteslage in DL ist und wie es funktioniert vor dem Gericht ! Aber Ihr seid ja so schlau .... Dann sehen wir uns demnächst bei einem Unfall und ich sage Dir Du hättest Dich voher Schlau machen müssen ! Außerhalb der 12 Sm Zone brauchtst Du gar keinen Schein ! Da kannst sogar ein Tanker fahren Ihr Lieben ! Und zu Rolf Du widersprichst Dich in Deiner eigenen Aussage ! Du darfst nur Ein Segelfahrzeug mit max 5 PS ohne Moior ohne Schein, fahren sonst brauchst Du mind. Sportboot See. Ist der Motor fest eingebaut brauchst Du SBF See. Zeig mir mal eine Segelyacht mit 30m ohne Motor.... Toll Geändert von Meereswellen (16.03.2009 um 17:17 Uhr) Grund: Erweiterung Motorteil |
16.03.2009, 19:14 | #16 |
lernt fliegen
Registriert seit: 04/2007
Beiträge: 3.551
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Du weißt schon, dass das hier ein Surferforum ist?
Hast du eigentlich extra diesen alten Thread ausgegraben, nur um uns an deinem "Wissen" teilhaben zu lassen? |
16.03.2009, 22:23 | #17 |
gitano
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@Meereswellen
manche wollens gar nicht wissen, andere schon. schreib bitte weiter, aber relax |
17.03.2009, 08:01 | #18 |
Onlinesurfer
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Beiträge: 2.260
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mich würde das auch mal interessieren. ich dachte immer der VDWS Schein ist rechtlich gesehen nichts weiter als ein bedrucktes stück papier.
Anders bei den Führerscheinen SBF-See usw, da ist ja auch der der Bundesadler drauf. Das eine ist amtlich, das andere nicht - dachte ich zumindest! |
24.03.2009, 19:30 | #19 | ||
tidenunabhängig
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Ort: Howabu
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^^^^ grundsätzlich ist das auch so ...
Zitat:
und sind für die WSP nur von nebensächlicher Bedeutung. Aber: Versicherungen und Gerichte messen diesen nichtamtlichen Scheinen eine sehr hohe Bedeutung zu. Wenn ein Unfall passiert muß der Fahrzeugführer nachweisen, das er geeignet war das entsprechende Fahrzeug zu führen. Ohne diesen Nachweis wird angenommen, daß er grob fahrlässig gehandelt hat. Dieses ergibt sich auch aus der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung: Zitat:
Die Binnenschiffahrt hat eigene Verordnungen. |
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24.03.2009, 20:25 | #20 | ||
lernt fliegen
Registriert seit: 04/2007
Beiträge: 3.551
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Zitat:
Zitat:
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24.03.2009, 20:56 | #21 | |
tidenunabhängig
Registriert seit: 05/2006
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Beiträge: 1.574
|
Zitat:
Lies dir mal die Begriffe und deren Geltungsbereiche an: Fahrwasser, Seeschifffahrtsstraßenordnung, Verkehrstrennungsgebiete, Kollisionsverhütungsregeln. Solange der Radfahrer sich im Bereich der SeeSchStrO bewegt ... aber damit ist wohl kaum zu rechnen. Geändert von waiting4wind (25.03.2009 um 10:15 Uhr) Grund: ... doppelt entfernt |
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24.03.2009, 21:12 | #22 | |
geile Zeit ☮
Registriert seit: 05/2007
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Beiträge: 947
|
Zitat:
Tja, Pingu auch andere Mädels hier schreiben Beiträge. Nicht Eifersüchtig werden, Deine Postingsanzahl knackt keine - lol |
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25.03.2009, 09:30 | #23 | |
tidenunabhängig
Registriert seit: 05/2006
Ort: Howabu
Beiträge: 1.574
|
Da es einige Fehlinterpretationen gibt:
Zitat:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...SeeSchStrO.gif Im Bereich der SeeSchStrO gibt es durch Seezeichen begrenzte Fahrwasser, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. Im Fahrwasser ist das Segel- und Kitesurfen grundsätzlich verboten. Außnahmen sind die durch Sichtzeichen gekennzeichneten oder von den Schifffahrtspolizeibehörden freigegebenen Wasserflächen. Beispiel ist die Kieler Förde und das darin befindliche Fahrwasser, wo es immer wieder Kiter und Windsurfer gibt, die meinen verbotenerweise über die Förde fahren zu müssen. Keine gute Werbung für den Surfsport, aber Wasser auf die Mühlen der Gegner, wenn mal wieder Einschränkungen oder Spotschließungen zur Diskussion stehen. Das Bundesministerium für Verkehr bietet zusammenfassend einen Leitfaden an: Sicherheit auf dem Wasser Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler Download PDF |
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25.03.2009, 16:11 | #24 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
1. In den juristischen Datenbanken tauchen Unfälle mit Surfern oder Kitern gar nicht auf. Solche Unfälle mit Nichtsurfern sind offenbar extrem selten (sie Unfallsammlung Rick Iossi) und sowas kommt offenbar nur extrem selten zu einem echten Rechtsstreit. Ich glaube nicht, dass Du Deine persönliche Meinung mit einem entsprechenden Fall aus der Praxis belegen kannst. Solange aber sowas bei Surfern nicht bekannt ist, muss man sagen, dass die Regulierungspraxis unsicher ist und nicht, das wird so und so gemacht. Dass das bei Seglern vielleicht so gemacht wird, ist was anderes, weil die sind in Deutschland schon mit Scheinpflicht zugemüllt. 2. Wie erwähnt wird in den meisten Fällen die Seeverordnung nicht gelten. 3. Steht das so eigentlich auch nicht drin, dass man selber den Beweis besonders führen muss. 4. Sind die Anforderungen an einen Verbandsschein beim Kiten oder Windsurfen so niedrig, dass die ziemlich wenig aussagen. So was wird spätestens vor Gericht nicht viel Wert sein. 5. Kann man den Nachweis auch anders führen, z.B. durch Zeugenaussagen von Surffreunden, dass man seit x Jahren sicher surfen kann und keine Kollisionen hatte. Bei dem Rest mit dem Papier stimme ich Dir natürlich zu. Lars |
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25.03.2009, 16:22 | #25 |
Lord logger
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Ein Schein (Befähigung) bei einem Rechtsstreit besitzen ist bestimmt besser als keinen Schein besitzen.
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25.03.2009, 16:41 | #26 |
Gast
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Da fehlt jetzt irgendwie das Argument....
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26.03.2009, 13:49 | #27 |
tidenunabhängig
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Mahlzeit!
Es liegt natürlich frei der geschilderten Sachlage seinen Glauben zu schenken, genauso wie es frei liegt zu glauben einen verwertbaren Befähigungsnachweis über die Aussage Dritter erbringen zu können ... Aber darüber sollen andere Instanzen befinden. In meiner Erfahrungsdatenbank, die sich im Laufe von mittlerweile 20 Jahren Tätigkeit als Ausbilder im Wassersport gefüllt hat, befindet sich dieser so geschehende Fall ... Mach was draus bye ... continue to work |
15.04.2009, 22:50 | #28 |
Gast
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@waiting4wind
sag doch gleich das du Ausbilder bist und deine Interessen vertrittst, Scheine und Ausbildung zu verkaufen. Fußgänger und Radfahrer haben auch keine "Schein" und haben trotzdem nicht automatisch die Schuld für jeden Unfall. In Grenzfällen wird jedoch ein Ausbildungsnachweis jeder Art sicherlich vorteilhaft sein. |
16.04.2009, 09:59 | #29 |
Gast
Beiträge: n/a
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klingt jetzt aber interessant, kannst Du näheres dazu schreiben?
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16.04.2009, 11:14 | #30 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich glaube kaum das ein Schein zu haben ein Vorteil vor Gericht ist.
Alleine der Sachverhalt wird den Schuldigen ermitteln. Wer ein Schein hat hat doch nicht automatisch auch recht. Wenn dir z.B von hinten einer reinrauscht kann er 50 Scheine haben, die werden ihm dann nix bringen. Immer mit der Dummheit der anderen rechnen. Zitat:
---gnom--- |
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21.04.2009, 13:44 | #31 | ||
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Zitat:
Übrigends: Vor dem Besitz eines Scheines sollte immer noch das (nicht käufliche) Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung stehen. Einer Schule nachzusagen sie würde "Scheine verkaufen" hat in unseren Kreisen den Ruf, das wenig Wert auf eine fachliche Ausbildung gelegt wird, solange nur die Kasse klingelt. Aber ich nehme mal an, das du aus Unwissenheit derartige Behauptungen anstellst oder einfach nur Stimmung machen willst. Zitat:
Wenn Fußgänger und Radfahrer keinen Schein haben, haben sie bei diesem Thema wohl auch nichts zu suchen!? Die Schuldfrage ist ja meißt schnell geklärt. Interessant wird es erst wenn es um Schadensansprüche geht und dann bekommt man es mit den Versicherungen zu tun. Da sie im allgemeinen eine Deckung bei grob fahrlässiger Handlung ausschließen ist von Teilregulierung bis zum Erlöschen des versicherungsschutz alles drin. Nochmal: Den Behörden ist es egal ob du im Besitz eines nicht amtlichen Scheins bist. Wenn du jedoch einen Unfall verursacht, kann das bei den Versicherungen ganz anders aussehen. klar doch Es ging um eine Kollision zwischen Windsurfer und Katamaran, den der Windsurfer zu verschulden hatte. Er war beharrlich in seiner Annahme "Vorfahrt" zu haben, weil er ja von rechts gekommen ist ... so verfasste er auch unglücklicherweise in der Schadensanzeige der Versicherung. Die Versicherung lehnte dann auch prompt eine Schadensregulierung mit der Begründung der Fahrlässigkeit ab. Bei der Verhandlung argumentierte der Versicherungsanwalt, das der Windsurfer nicht nachweisen könne, das er geeignet war das entsprechende Fahrzeug zu führen und somit gegen die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht verstieß. Dem folgte auch das Gericht und der Windurfer mußte für den enstandenden Schaden und alle Kosten persönlich haften. Bei diesem Fall war ich Vorschoter auf besagtem Katamaran. Von einem ähnlichen Fall habe ich später im Seglerforum gelesen. Es ist eben nicht unerheblich, wie schlüssig man die Schadensanzeige der Versicherung ausfüllt Mittlerweile gebietet die Änderung des Versicherunggesetz den Grad der Schuld mehr zu berücksichtigten und künftige Fälle müssen zeigen welche Auswirkungen das auf die Regulierungspraxis hat. Aussagekräftig wäre natürlich ein Fall, wie ein vorhandener Schein einen gegenteiligen Ausgang bewirkt. Mit diesem Umkehrschluss wäre eine Daseinsberechtigung schwerlich wegzudiskutieren und käme einer Scheinpflicht schon sehr nahe ... jedenfalls für die Versicherungen aber mit deren Anwälten sollte man weiterhin rechnen! Letztendlich kann jeder noch für sich selbst entscheiden, ob er mit oder ohne Schein unterwegs ist. Dieses betrifft segelbetriebene Fahrzeuge im Bereich der SeeSchStrO wie: Windsurfer, Kitesurfer, Segelboote <= 3,68 kW Motorleistung. Einzig gesetzlich vorgeschrieben ist eine Versicherungspflicht für Kitesurfer. Da aber jeder für Schäden gegenüber Dritten haftet, sollte eine spezielle Wasserssportversicherung selbstverständlich sein. |
||
22.04.2009, 21:11 | #32 |
Benutzer
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|
Ich möchte mich auch kurz zu Wort melden: Die Haftpflichversicherung zahlt in jeden Fällen, in denen nicht grob Fahrlässig gehandelt wurde, es sei denn ihr habt eine besch....-und-dubiose Versicherung. Aber bei den ganzen nahmhaften Versicherern bin ich mir da sehr sicher (sitze da an der Quelle, also falls es Fragen gibt gerne via PN). Die achsotolle WSP hat mit der Versicherung herzlich wwenig zu tun, und so ein Quatsch von wegen Verdienstausfall bezahlen: Wenn man als Autofahrer einem Bauern die Karre zerlegt (und die Schuld daran trägt) muss man dem ja auch nicht gleich 20 tonnen Mais geben... Für genau diese Fälle hat man doch Versicherungen. Übrigens halte ich den Surfbrett VS Kutter Crash für noch unwahrscheinlicher als den PKW VS Traktor... Jedenfalls sollte man sich meiner Meinung nach mit solch gefährlichem Halbwissen wie es hier verbreitet wird zurückhalten oder dem keinen Glauben schenken!
Meine Meinung! greets, Robin (der es kaum erwarten kann sich der Kuttercrashgefahr endlich wieder auszusetzen ) P.S.: Beim Ausfüllen einer etwaigen Schadensmeldung würde ich immer empfehlen den Versicherungskaufmann seines Vertrauens anzuhauen... |
07.05.2009, 17:32 | #33 |
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Registriert seit: 06/2008
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Schein oder nicht Schein ...
Große Klasse, diese Diskussion
Spass beiseite. Der Surfer der sich mit dem Katamaran angelegt hat, war nicht deshalb dran, weil er keinen Schein gehabt hat. Sondern weil er die Vorfahrt verletzt hat (und noch blöd genug war, selbst zu outen, dass er von den Vorfahrtsregeln keine Ahnung hatte). Nicht der Schein ist entscheidend, sondern die Kenntnis und Beachtung der einschlägigen Regeln (und die kann man auch vom Sportbootführerschein her kennen). Verletzt man die und jemand kommt zu Schaden, haftet man. Verletzt man die grob fahrlässig, kann die Haftpflichtversicherung Zicken machen. Und bekommt man wie der obige Surfer nachgewiesen, dass man die einschlägigen Regeln überhaupt nicht kennt, kann das schon grob fahrlässig sein. Also Schein hin, Schein her - bleibt immer schön vorsichtig und kennt die Vorfahrtsregeln. Auch binnen gibt's meines Wissens keine allgemeine Regelung, die den Surfschein vorschreibt. Aber die Gemeinden können für ihre Gewässer bestimmen, wann und wie surfen zulässig ist, und damit können sie auch den Besitz des Scheines vorschreiben. Dagegen hilft dann auch jahrzehntelange Erfahrung nix. HL - Wolfman |
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