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Alt 17.10.2011, 15:20   #1
kiterpaule
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2008
Ort: by
Beiträge: 177
Standard Betrug auf Oase??

Hab vor ca 4 Wochen im "Biete forum" (also nicht bei den Kleinanzeigen) auf eine Anzeige hin ein gebrauchtes Underground FLX von Privat erworben.

Hier die Anzeige:
http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=103778

Hab am gleichen Tag per Onlineüberweisung das Geld überwiesen an einen gewissen (Name gibts auf pn) und ihm einen Screenshot der Überweisung per mail geschickt.

Leider hab ich das Board immer noch nicht bekommen...

Den Verkäufer hab ich ca 4-5 mal kontaktiert, per mail und angerufen.
Auf mails hat er gar nicht reagiert und auf meinen Anruf hin meinter er sinngemäss, er hätte das mit dpd verschickt und müsse mal bei denen nachfragen wo es abgeblieben ist.
Eine Sendungsnummer könne er mir jedoch nicht geben...

Auf folgende Anrufe ist nie jemand ans Telefon gegangen.

Jetzt meine Frage an Euch:

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Vielleicht kann ja jemand der, den Verkaufer kennt, gutzureden sich um die Sache zu kümmern.
Kann mir eigtl nicht vorstellen auf Oase komplett übers Ohr gelegt zu werden, oder?
kiterpaule ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 15:31   #2
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Angemessene Frist setzen.
14 Tage wäre so eine.
Dann sofort Anwalt.
Keine Gnade für die Tour...!
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 15:34   #3
warnemünder
ostseesurfers
 
Registriert seit: 09/2009
Ort: am Strand
Beiträge: 2.035
Ausrufezeichen

Uch wenn es dir nicht hilft, aber wundern tut mich das nicht. Alles spricht über den Betrug bei Ebay & Co, warum nicht auch hier. Auch wird an den Spots geklaut "wat dat Zeug hält"
Ich habe bereits auch einige Dinge hier angeboten, bei einem rührte sich erst nichts, wie ich dann den Preis deutlich gesenkt habe, boah da ging was ab. Unzählige Mails in wenige Stunden, viele das gleich Muster "Kite noch da? ich kaufe auf jeden Fall, gibt mir schnell die Bankverbindung ich überweise sofort." Für den Kite hätte ich an diesem einen Tag für 10 - 15 TSD € bekommen können. Ein Schelm wer böses dabei denkt ! Daher ist auch hier Vorsicht geboten, und immer daran denken.

Gier frisst Hirn
warnemünder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 15:46   #4
Wassermichel
Benutzer
 
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 201
Standard

Bring die armen Schüler auch noch auf solche gedanken!

Es ist aber so... je größer die Community, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Betrüger unterwegs sind.
Wassermichel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 16:07   #5
triggernaut
www.clickmygig.de
 
Registriert seit: 10/2010
Beiträge: 154
Standard

Das sehe ich genauso:

Gier bei günstigen Preisen lässt so manchen vernünftigen Käufer schon mal mit leeren Händen da stehen. 280€ für ein solches Top-Board!!! Zudem noch kaum genutzt und aus 2010! Klar, dass mit dem Board etwas nicht stimmt oder es garnicht existiert. So günstig, würde das Flx keiner verkaufen...

Was man machen könnte, wäre vor der Überweisung nach der Telefonnummer fragen und direkt mit dem Käufer sprechen. Mich persönlich hat das immer sehr beruhigt, bevor ich das Geld überwiesen habe. Per Nachnahme habe ich einen Kite auch schon mal verschickt, weil der Käufer das so wollte. Das wäre ebenfalls eine Idee.
triggernaut ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 16:18   #6
Sebastian_Kroll
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2001
Ort: Ottensen / Hamburg
Beiträge: 7.344
Standard

Zitat:
Zitat von triggernaut Beitrag anzeigen
Das sehe ich genauso:

Gier bei günstigen Preisen lässt so manchen vernünftigen Käufer schon mal mit leeren Händen da stehen. 280€ für ein solches Top-Board!!! Zudem noch kaum genutzt und aus 2010! Klar, dass mit dem Board etwas nicht stimmt oder es garnicht existiert. So günstig, würde das Flx keiner verkaufen...
Naja, also der Preis ist meiner Meinung nach gar nicht so unrealistisch, die 2011 bekommst ja neu schon für um die 450 €!

Hatte Joe bereits vor Jahren mal drauf hingewiesen, mal ein paar Tips zum Gebrauchtkauf anzupinnen. http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=50621

Frist setzten,wenn nichts passiert, Anzeige bei der Polizei und dann alles weitere in die Wege leiten.

Drücke die Daumen
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 18:21   #7
Eure Herrlichkite
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 435
Standard

Viele wissen auch nicht, dass ein Kaufvertrag auch mündlich oder eben per Mail bindend ist. Dann bekommt man eine feste Zusage und einen Tag später wird sich dann nicht mehr gemeldet, weil die Person sich das nochmal anders überlegt hat oder sie nachträglich mehr geboten bekommen hat.

Eine Zusage über Email ist genauso bindend wie z.B. die Gebotsbestätigung bei Ebay!!
Eure Herrlichkite ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 18:31   #8
Starshot
Wochenendsurfer
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: OWL
Beiträge: 136
Standard Postversand via Nachname

...mein Tipp für alle " Geschäfte" dieser Art ist. Versand via Nachname Geld gibt es zur bzw von der Post AG. Ist für den Käufer ein wenig teurer und für den Verkäufer bisl nervig weil das Geld schonmal länger unterwegs ist aber für mich die beste Art wenn man seinen gegenüber nicht kennt.

Das ist zwar für Dich jetzt keine Hilfe aber evtl für andere Käufer im Oase Maktplatz. 100% wäre nur sich zu treffen aber machen wir uns nix vor die Welt hat erkannt was für Summen in unserem Hobby stecken und das lockt eben viele schwarze Schafe in auf/den den Markt.
Hoffe du siehst dein Geld oder das Board wieder
Starshot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 18:41   #9
Kiteweazle
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Frag mich was du jetzt bezahlt hast , 380,- oder 280,- Euro verwirrend das Angebot

ich kenn den Nick , und wenn er das ist , macht der nicht den Eindruck , das der Leute bescheißt !!
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Alt 17.10.2011, 18:44   #10
douglas
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 338
Standard

ick kauf hier auch nur sachen von leuten die ich "kenn" bzw sich oft am forum beteiligen.
ansonstne kauf ich nur was wenn ich es selber abholen und anschauen kann.
douglas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 18:49   #11
RadicalStyle
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Haste seine Adresse?

Wenn es nicht gerade ne Weltreise ist würde ich mal hinfahren und "anders" Druck machen!

Hatte auch mal so eine Geschichte.....hat geholfen
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Alt 17.10.2011, 19:25   #12
chrystel3
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 392
Standard

Zitat:
Zitat von Starshot Beitrag anzeigen
...mein Tipp für alle " Geschäfte" dieser Art ist. Versand via Nachname Geld gibt es zur bzw von der Post AG. Ist für den Käufer ein wenig teurer und für den Verkäufer bisl nervig weil das Geld schonmal länger unterwegs ist aber für mich die beste Art wenn man seinen gegenüber nicht kennt.
Also ich verkaufe öfter mal was und per Nachname ist wieder nicht so schön für den Verkäufer, habs schon 2 mal gehabt das sich der Käufer das dann anders überlegt hat und dann sitzt man da mit den Versandkosten.

Wenn bei mir jemand unsicher ist gebe ich gerne einen Link zu meinem FB account und wenn das nicht reicht via Paypal, kostet dann allerdings nen paar Euronen die der Käufer dann drauf legen muss.


Hoffe du bekommst dein Board noch. Mist wenn man sich auf etwas freut und dann kommt und kommt es nicht.

Gruß C
chrystel3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 19:37   #13
hecki
Tiefflieger
 
Registriert seit: 01/2008
Beiträge: 760
Standard

Wenn ich etwas verkaufe gebe ich den käufern erstmal meine adresse und telefonnummer und andersrum verlang ich diese persönlichen daten auch immer. Bevor ich den Anwalt einschalten würde, würde ich versuchen persönlich zu erscheinen. Natürlich muss man sich vergewissern das die Adresse korrekt ist.

Bei sehr hohen Kosten nur Nachname oder der Verkäufer erscheint zu 99% seriös
hecki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2011, 21:15   #14
kiteloopfreaks.de
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hatte ich vor zwei Monaten bei Ebay
Iphone gekauft, nie bekommen.

Anzeige erstattet, dauert aber ewig ausserdem bekommst du dadurch nicht dein Geld zurück.

Inkasso und nach 5 Tagen hatte ich mein Geld

Am besten so eines alle Russen-Inkasso, macht an der Tür schön Eindruck

Leider kommst du in Deutschland mit Ehrlichkeit nicht mehr so weit.
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Alt 18.10.2011, 00:37   #15
Fireblade
Lea
 
Registriert seit: 08/2008
Ort: Aachen...................... Duotone Vegas against all odds
Beiträge: 2.235
Standard

ich hab mir auch schonmal die finger bei sowas verbrannt... gottseidank nicht soo teuer... seit dem lass ich mir immer nen bild vom perso, ner rechnung oder sonst was mit Name und Adresse drauf und halt passend zum kontoinhaber zumailen bevor mein geld raus geht... dann hat man zumindest schonmal die adresse und das gegenüber weiß das

hoffe du bekommst dein geld zurück oder noch besser einfach das brett welches du wolltest in dem zustand wie angegeben
Fireblade ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 06:23   #16
DonBowlissimo
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Registriert seit: 06/2011
Ort: Wien
Beiträge: 101
Standard

Weis zwar nicht ob da geht aber du könntest ja mal versuchen beim paketversender dpd anzurufen, und über die empfängeradresse/empfängername/absenderdsten erfragen ob das paket überhaupt aufgegeben wurde.
Am ende hat der horst dann wahrscheinlich empfänger und rücksendeadresse falsch angegeben :-/

Hoffe du bekommst geld/oder board zurück!
DonBowlissimo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 06:28   #17
MST
was weis ich...
 
Registriert seit: 06/2001
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Zitat:
Zitat von Starshot Beitrag anzeigen
...mein Tipp für alle " Geschäfte" dieser Art ist. Versand via Nachname Geld gibt es zur bzw von der Post AG. Ist für den Käufer ein wenig teurer und für den Verkäufer bisl nervig weil das Geld schonmal länger unterwegs ist aber für mich die beste Art wenn man seinen gegenüber nicht kennt.
Was ist an Nachname so gut? Da kann man auch ein Backstein ins Paket legen...
MST ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 06:35   #18
Kiteweazle
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Zitat:
Zitat von MST Beitrag anzeigen
Was ist an Nachname so gut? Da kann man auch ein Backstein ins Paket legen...
naja , bei Eingang der Ware ist der Käufer bestimmt nicht so blöd und lässt den DHL Fahrer ohne ins Paket zu schauen abhauen
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Alt 18.10.2011, 06:44   #19
artbrushing
Bladekites etc...
 
Registriert seit: 08/2007
Ort: Neusiedlersee, Austia
Beiträge: 4.530
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Zitat:
Zitat von Kiteweazle Beitrag anzeigen
naja , bei Eingang der Ware ist der Käufer bestimmt nicht so blöd und lässt den DHL Fahrer ohne ins Paket zu schauen abhauen
Bei der Post kannst dich brausen, da kannst definitiv nicht reinschauen ins Packerl.
artbrushing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 06:54   #20
MST
was weis ich...
 
Registriert seit: 06/2001
Ort: Rastatt
Beiträge: 5.433
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Zitat:
Zitat von Kiteweazle Beitrag anzeigen
naja , bei Eingang der Ware ist der Käufer bestimmt nicht so blöd und lässt den DHL Fahrer ohne ins Paket zu schauen abhauen
Den Irrglaube hatte ich auch mal... Du kannst nicht vorher ins Paket schauen! Sobald Du es angenommen hast gehört es Dir. DHL ist es ziemlich Wurst ob Du die Nachname für ein Kite oder für ein Backstein bezahlst. Du darfst NIE vorher aufmachen weil dann DHL das Problem mit dem unbezahlten offenen Paket hat.
Ich hab schon einges gekauft und verkauft und setze immer noch auf Vertrauen...
MST ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 08:27   #21
TT-Kiter
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2008
Beiträge: 308
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unter anderem habe ich auch schon mal einen kite online gekauft
und jedesmal bezahle ich nur per nachname
und ich habe bisher jedes mal vorher reingeguckt
TT-Kiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 08:39   #22
Handpumpe
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Registriert seit: 08/2011
Beiträge: 386
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Also ich habe mit dem Mahnbescheid gute Erfahrungen gemacht. Aber auf jeden Fall den Schuldner vorher in Verzug setzen, also eine Frist zur Leistung und verstreichen lassen. Kostet auch viel weniger als Inkasso (23 Euro), und wenn sich der Schuldner auch darauf nicht meldet, bekommst du auf Antrag eine zwangsvollstreckungsfähige Ausfertigung. Dann kannste den Gerichtsvollzieher dein Geld abholen schicken!


Geändert von Handpumpe (18.10.2011 um 11:55 Uhr) Grund: @ Sundancer: Danke für Korrektur!
Handpumpe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 08:41   #23
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
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Wenn man mit bekannten Oase Leuten dealt ist es unwahrscheinlich das etwas nicht stimmt. Weil A. kennt man sich über die Jahre und B. wenn etwas nicht klappt könnte es im Forum landen.

Ansonsten verkaufe/kaufe ich per vorkasse. Hat noch nie Probleme gegeben.
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 09:39   #24
sundancer
woooohooo...
 
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Cool

Zitat:
Zitat von Handpumpe Beitrag anzeigen
Also ich habe mit dem Mahnbescheid gute Erfahrungen gemacht. Aber auf jeden Fall den Schuldner vorher in Verzug setzen, also eine Frist zur Leistung und verstreichen lassen. Kostet auch viel weniger als Inkasso (23 Euro), und wenn sich der Schuldner auch darauf nicht meldet, bekommst du direkt eine zwangsvollstreckungsfähige Ausfertigung. Dann kannste den Gerichtsvollzieher dein Board abholen schicken
Sorry, aber deine Beschreibung des Mahnverfahrens ist ungenau, daher erlaube ich mir mal, das ein klein bisschen für den Threadersteller zu präzisieren. Das Mahnverfahren geht nur für Geldforderungen, also nicht, wenn es - wie hier - dem Gläubiger um die Herausgabe (genauer: Übereignung) eines Boards geht. Nur für die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises nach Fristsetzung zur Leistung und Rücktritt vom Kaufvertrag wäre das Mahnverfahren hier daher eine Option. Die "zwangsvollstreckungsfähige Ausfertigung", die du meinst, nennt sich Vollstreckungsbescheid. Ein solcher wird nicht von Amts wegen erlassen (man bekommt ihn also nicht "direkt"), sondern nur auf Antrag des Gläubigers, wenn der Schuldner auf den ihm zugestellten Mahnbescheid binnen der dann laufenden 2 Wochenfrist keinen Widerspruch eingelegt hat. Der Vollstreckungsbescheid ist übrigens nur ein vorläufiger Vollstreckungstitel. Wirklich auf der sicheren Seite bist du erst, wenn die zweiwöchige Einspruchsfrist abgelaufen ist.
sundancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 11:31   #25
endorphin
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Zitat:
Zitat von Bazzat Beitrag anzeigen
Wenn man mit bekannten Oase Leuten dealt ist es unwahrscheinlich das etwas nicht stimmt. Weil A. kennt man sich über die Jahre und B. wenn etwas nicht klappt könnte es im Forum landen.

Ansonsten verkaufe/kaufe ich per vorkasse. Hat noch nie Probleme gegeben.
Sehe ich genauso - wenn man hier seit Jahren mehr oder weniger postet, jeder Jeden irgendwie schon kennt und da immer alles rund läuft.
endorphin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 11:40   #26
Entenkiter
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Es geht auch so

Mehr Sicherheit im Online-Handel mit iloxx SAFETRADE
Entenkiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 12:02   #27
Handpumpe
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Beiträge: 386
Standard Merci beaucoup!

Zitat:
Zitat von sundancer Beitrag anzeigen
Sorry, aber deine Beschreibung des Mahnverfahrens ist ungenau, daher erlaube ich mir mal, das ein klein bisschen für den Threadersteller zu präzisieren. Das Mahnverfahren geht nur für Geldforderungen, also nicht, wenn es - wie hier - dem Gläubiger um die Herausgabe (genauer: Übereignung) eines Boards geht. Nur für die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises nach Fristsetzung zur Leistung und Rücktritt vom Kaufvertrag wäre das Mahnverfahren hier daher eine Option. Die "zwangsvollstreckungsfähige Ausfertigung", die du meinst, nennt sich Vollstreckungsbescheid. Ein solcher wird nicht von Amts wegen erlassen (man bekommt ihn also nicht "direkt"), sondern nur auf Antrag des Gläubigers, wenn der Schuldner auf den ihm zugestellten Mahnbescheid binnen der dann laufenden 2 Wochenfrist keinen Widerspruch eingelegt hat. Der Vollstreckungsbescheid ist übrigens nur ein vorläufiger Vollstreckungstitel. Wirklich auf der sicheren Seite bist du erst, wenn die zweiwöchige Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Ja, du hast natürlich recht! Danke für die Ausführung. Dachte er wollte das Geld zurück Am besten lässt man so etwas eh vom Anwalt machen.


Übrigen: Hat mal jemand den Paypal Käuferschutz ausprobiert? Würde mich interessieren, wie und ob das funktioniert mit dem Geld zurück.
Handpumpe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 12:20   #28
chri
teebag
 
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Zitat:
Zitat von Handpumpe Beitrag anzeigen
Übrigen: Hat mal jemand den Paypal Käuferschutz ausprobiert? Würde mich interessieren, wie und ob das funktioniert mit dem Geld zurück.
ja hatte mal das vergnüngen - kannst komplett vergessen. Du bekommst wenn überhaupt nur einen Bruchteil (ich glaub es waren 30%) und trittst dafür deine Forderung an paypal ab.
Das machens natürlich nur wenn die Sachlage klar ist und sie mit ihren Anwälten den vollen Betrag holen können.

--> paypal freut sich über käuferschutzanträge weils dabei ganz gut verdienen
chri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 12:45   #29
Sebastian_Kroll
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Zitat:
Zitat von Handpumpe Beitrag anzeigen
Übrigen: Hat mal jemand den Paypal Käuferschutz ausprobiert? Würde mich interessieren, wie und ob das funktioniert mit dem Geld zurück.

Ja, bereits mehrmals.... Als Verkäufer hatte ich einmal das Vergnügen, seitdem akzeptiere ich KEIN Paypal mehr! Hat mich mehrere Monate Ärger gekostet mit Paypal sowie am Ende ein Verlust der Ware sowie knapp 200 €, die ich noch draufzahlen durfte. Statt den guten Revox Reciever habe ich Pornos, Disketten etc. vom Käufer zurückbekommen, selbst die Bestätigung durch einen Mitarbeiter des Zolls reichte nicht aus.
Als Käufer ist es bedingt zu empfehlen, habe gerade letzte Woche Käuferschutz beantragt und bin mal gespannt, was dabei rauskommt.
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 12:54   #30
alohasurfer
addicted to surf
 
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Zitat:
Zitat von Handpumpe Beitrag anzeigen

Übrigen: Hat mal jemand den Paypal Käuferschutz ausprobiert? Würde mich interessieren, wie und ob das funktioniert mit dem Geld zurück.
2x benötigt: 2 x reibungslos geklappt und geld erstattet bekommen. waren allerdings kleinere beträge... hatte da ein computerspiel gekauft als geschenk...

als verkäufer hat man da wohl eher probleme....
alohasurfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 13:09   #31
Wiseman
hang loose
 
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Zitat:
Zitat von chri Beitrag anzeigen
ja hatte mal das vergnüngen - kannst komplett vergessen. Du bekommst wenn überhaupt nur einen Bruchteil (ich glaub es waren 30%) und trittst dafür deine Forderung an paypal ab.
Das machens natürlich nur wenn die Sachlage klar ist und sie mit ihren Anwälten den vollen Betrag holen können.

--> paypal freut sich über käuferschutzanträge weils dabei ganz gut verdienen
Faktencheck: (Hallo Herr Plasberg)

Das ist blödsinn

"2.Auszahlung.
Wenn ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstattet PayPal dem Käufer den Kaufpreis inkl. Versandkosten. Wenn die Zahlung in einer anderen Währung als Euro erfolgt, erfolgt auch die Auszahlung in dieser Währung.
Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Zahlungsempfänger zurückfordern kann." (Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Wenn der Antrag durch ist, erstattet paypal den vollen Kaufpreis!
Wiseman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 13:41   #32
chri
teebag
 
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Zitat:
Zitat von Wiseman Beitrag anzeigen
Faktencheck: (Hallo Herr Plasberg)

Das ist blödsinn
Ich hatte damals eine Sportbrille gekauft. Diese wurde auch geliefert nur leider war ein tiefer, 1mm breiter und 4cm langer Kratzer mitten über das rechte Glas.

Der Verkäufer verweigerte die Rücknahme da er es zwar als einwandfrei aber gebraucht verkauft hat. Er meinte nur dass das normale Abnutzungsspuren seien.
Paypal hat damals 30% der Kaufsumme geboten, Ich hätte die Ware aber dann retournieren müssen. Das Angebot habe ich dann nicht angenommen.

Auch das sind Fakten aufgrund derer ich mich auf keinen Fall auf den Käuferschutz verlassen würde.
chri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 13:49   #33
Wiseman
hang loose
 
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Zitat:
Zitat von chri Beitrag anzeigen
Ich hatte damals eine Sportbrille gekauft. Diese wurde auch geliefert nur leider war ein tiefer, 1mm breiter und 4cm langer Kratzer mitten über das rechte Glas.

Der Verkäufer verweigerte die Rücknahme da er es zwar als einwandfrei aber gebraucht verkauft hat. Er meinte nur dass das normale Abnutzungsspuren seien.
Paypal hat damals 30% der Kaufsumme geboten, Ich hätte die Ware aber dann retournieren müssen. Das Angebot habe ich dann nicht angenommen.

Auch das sind Fakten aufgrund derer ich mich auf keinen Fall auf den Käuferschutz verlassen würde.
Du hast gebrauchte Ware mit Gebrauchsspuren unter Ausschluss der Gewährleistungsfrist gekauft.
Das dir paypal in deinem Fall sogar 30% angeboten hat, ist ungewöhnlich und sehr kulant.
Ein Argument mehr für paypal!

Wiseman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 13:58   #34
Sebastian_Kroll
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Zitat:
Zitat von Wiseman Beitrag anzeigen
Du hast gebrauchte Ware mit Gebrauchsspuren unter Ausschluss der Gewährleistungsfrist gekauft.
Das dir paypal in deinem Fall sogar 30% angeboten hat, ist ungewöhnlich und sehr kulant.
Ein Argument mehr für paypal!

Woher weißt Du denn, dass eine Mägelhaftung ausgeschlossen wurde. Ob dies der Fall war oder nicht, ist aber eh egal, wenn die Ware nicht wie vereinbart geliefert wurde, bzw. der Zustand der Ware ein anderere ist als vereinbart. Einen mehreren cm langen Kratzer auf einer Brille ist m.M. sogar eine gewisse Einschränkung der Funktionsfähigkeit bei einer Sportbrille, soweit der Kratzer sich auf dem Glas, und nicht auf dem Gestell befindet. Dieser ist beim Sport, Autofahren o.ä. extrem störend und kann die Sicht behindern!

Paypal entscheidet willkürlich, der Verkäufer hat meist das große Nachsehen.
Ich hätte das Angebot Paypals ebenfalls nicht akzeptiert und mich an den Verkäufer gewand. Meistens ist dies allerdings recht zeitintensiv, nervig und die meisten gehen die Sache nicht richtig an, weshalb daraus dann auch nichts wird!
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 14:17   #35
Wiseman
hang loose
 
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Zitat:
Zitat von Sebastian_Kroll Beitrag anzeigen
Woher weißt Du denn, dass eine Mägelhaftung ausgeschlossen wurde. Ob dies der Fall war oder nicht, ist aber eh egal, wenn die Ware nicht wie vereinbart geliefert wurde, bzw. der Zustand der Ware ein anderere ist als vereinbart. Einen mehreren cm langen Kratzer auf einer Brille ist m.M. sogar eine gewisse Einschränkung der Funktionsfähigkeit bei einer Sportbrille, soweit der Kratzer sich auf dem Glas, und nicht auf dem Gestell befindet. Dieser ist beim Sport, Autofahren o.ä. extrem störend und kann die Sicht behindern!

Paypal entscheidet willkürlich, der Verkäufer hat meist das große Nachsehen.
Ich hätte das Angebot Paypals ebenfalls nicht akzeptiert und mich an den Verkäufer gewand. Meistens ist dies allerdings recht zeitintensiv, nervig und die meisten gehen die Sache nicht richtig an, weshalb daraus dann auch nichts wird!
Woher weißt du denn, das paypal willkürlich entscheidet?

Wenn der Sportbrille eine zugesicherte Eigenschaft gefehlt hat, dann besteht auf Seiten des Käufers natürlich die Möglichkeit, die Sache zu reklamieren.
Er kann dies vor allem dann tun, wenn der Verkäufer den Mangel vorsätzlich verschwiegen hat.
Hier wurde aber zunächst pauschal behauptet, dass paypal überhaupt nicht oder nur einen Bruchteil zurückerstattet. Das ist faktisch falsch und eine doch irreführende Behauptung.
Aus einer gefühlten Unzufriedenheit über den Erwerb einer gebrauchten Sache kann im BGB kein Haftungsanspruch gegenüber paypal begründet werden.
Desweiteren muss auch Recht durchgesetzt werden; soll heißen, hier hätten bei einem vorsätzlich verschwiegenen Mangel Rechtmittel gegen den Verkäufer eingelegt werden können.
Das dieses Vorgehen in der Praxis oft mühsam und zeitaufwendig ist, steht auf einem anderen Papier geschrieben.
Wiseman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 14:18   #36
Kiteweazle
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gähn
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Alt 18.10.2011, 14:53   #37
Sebastian_Kroll
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Zitat:
Zitat von Wiseman Beitrag anzeigen
Woher weißt du denn, das paypal willkürlich entscheidet?

Wenn der Sportbrille eine zugesicherte Eigenschaft gefehlt hat, dann besteht auf Seiten des Käufers natürlich die Möglichkeit, die Sache zu reklamieren.
Er kann dies vor allem dann tun, wenn der Verkäufer den Mangel vorsätzlich verschwiegen hat.
Hier wurde aber zunächst pauschal behauptet, dass paypal überhaupt nicht oder nur einen Bruchteil zurückerstattet. Das ist faktisch falsch und eine doch irreführende Behauptung.
Aus einer gefühlten Unzufriedenheit über den Erwerb einer gebrauchten Sache kann im BGB kein Haftungsanspruch gegenüber paypal begründet werden.
Desweiteren muss auch Recht durchgesetzt werden; soll heißen, hier hätten bei einem vorsätzlich verschwiegenen Mangel Rechtmittel gegen den Verkäufer eingelegt werden können.
Das dieses Vorgehen in der Praxis oft mühsam und zeitaufwendig ist, steht auf einem anderen Papier geschrieben.
Ich will jetzt nicht zu tief ins Thema einsteigen, schließlich geht es in dem Thread um was anderes...

Da CHRI, wie geschildert, betroffen war, gehe ich als von Tatsachen aus und keinen Behauptungen! In seinem Fall hätte er dann wohl 70 % abschreiben können, hätte die Brille zurückschicken müssen und seine Forderungen wären an Paypal gegangen. Kulanz wäre nicht nötig gewesen, denn wenn dies wirklich so der Fall ist, hätte man 100 % + Versandkosten erstatten müssen
Das Paypal willkürlich entscheidet, merkt man, wenn man sich mit dem Thema tiefer beschäftigt, bzw. mehrmals betroffen ist. Und wer die AGB´s sich mal anschaut, überlegt es sich eh zweimal.
Wenn Du bist jetzt nur gute Erfahrungen gemacht ist das doch positiv zu sehen, die negativen Seiten sind ebenfalls vorhanden und sollten nicht verschwiegen werden. Von Geldern einfrieren, Strom- oder Telefonrechnungen einreichen, Rechtsstand im Ausland etc. will ich hier nicht anfangen )

Wie gesagt, wer bezahlt, muss dies eh über einen der verschiedenen Wege gehen. Bei Paypal ist es bei Unstimmigkeiten erstmal einfach, da man nur ein paar Knöpfe drücken muss und auch gegen den Verkäufer entschieden werden kann( was ja sehr häufig passieren soll ). Bei einer Übwerweisung kümmert sich keiner drum, ausser man selbst.
Sebastian_Kroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 15:40   #38
Wiseman
hang loose
 
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Zitat von Sebastian_Kroll Beitrag anzeigen
Ich will jetzt nicht zu tief ins Thema einsteigen, schließlich geht es in dem Thread um was anderes...

Da CHRI, wie geschildert, betroffen war, gehe ich als von Tatsachen aus und keinen Behauptungen! In seinem Fall hätte er dann wohl 70 % abschreiben können, hätte die Brille zurückschicken müssen und seine Forderungen wären an Paypal gegangen. Kulanz wäre nicht nötig gewesen, denn wenn dies wirklich so der Fall ist, hätte man 100 % + Versandkosten erstatten müssen
Das Paypal willkürlich entscheidet, merkt man, wenn man sich mit dem Thema tiefer beschäftigt, bzw. mehrmals betroffen ist. Und wer die AGB´s sich mal anschaut, überlegt es sich eh zweimal.
Wenn Du bist jetzt nur gute Erfahrungen gemacht ist das doch positiv zu sehen, die negativen Seiten sind ebenfalls vorhanden und sollten nicht verschwiegen werden. Von Geldern einfrieren, Strom- oder Telefonrechnungen einreichen, Rechtsstand im Ausland etc. will ich hier nicht anfangen )

Wie gesagt, wer bezahlt, muss dies eh über einen der verschiedenen Wege gehen. Bei Paypal ist es bei Unstimmigkeiten erstmal einfach, da man nur ein paar Knöpfe drücken muss und auch gegen den Verkäufer entschieden werden kann( was ja sehr häufig passieren soll ). Bei einer Übwerweisung kümmert sich keiner drum, ausser man selbst.
Jetzt bist du aber in das Thema eingestiegen.

Ich fasse mich kurz:

Chri hat in seinem geschilderten Beispiel gegenüber paypal keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises begründet.
Es bleibt eine subjektive Schilderung, die rechtlich zu prüfen wäre. Die Ware wurde geliefert und der Kaufpreis entrichtet.
Somit hat auch paypal nicht willkürlich ohne sachlichen Grund entschieden sondern ohne Prüfung der rechtlichen Sachlage ein
Angebot zur Güte unterbreitet.
Dieses wurde offensichtlich ohne Widerspruch abgelehnt.
Volksmund ist nicht gleich BGB.
Wiseman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 18:44   #39
chri
teebag
 
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Zitat:
Zitat von Wiseman Beitrag anzeigen
Desweiteren muss auch Recht durchgesetzt werden; soll heißen, hier hätten bei einem vorsätzlich verschwiegenen Mangel Rechtmittel gegen den Verkäufer eingelegt werden können.
Das dieses Vorgehen in der Praxis oft mühsam und zeitaufwendig ist, steht auf einem anderen Papier geschrieben.
Es muss einem schon klar sein dass Paypal natürlich versuchen wird sich das Geld wieder zu holen. Wenn jemand gar nicht liefert ist die Sache eindeutig und für Paypal wenig risikoreich (mal abgesehen davon denn beim Verkäufer
nichts mehr zu holen ist.

Wenn der Verkäufer aber etwas in einer anderen Qualität als beschrieben liefert dann hat man es schon schwer von Paypal etwas geschweige denn den ganzen Betrag rückerstattet zu bekommen.

Der Kratzer war übrigens über das Glas und die Brille deshalb nicht zu gebrauchen - ich habe letztlich Ersatzgläser angeschafft.

Sich wegen der geringen Summen bei alten Brillen oder Boards den Aufwand anzutun einen Anwalt einzuschalten muss wohl jeder für sich entscheiden.

Fakt ist auch die AGB von Paypal sind NICHT kundenfreundlich (wie die meißten AGB) und letztendlich seine Ansprüche durchzusetzen genau so aufwendig wie ohne Paypal.
Nachdem es dem Käufer nichts kostet (stimmt so ja auch nicht, man hat weniger Verhandlungsspielraum) würde ich trotzdem keinem von Paypal abraten - der Käuferschutz ist aber kein Argument dafür. Und wir reden hier immer noch von Second-Hand ware die privat verkauft wird.
chri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 21:19   #40
varikites
Gast
 
Beiträge: n/a
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Wenn ich sehe, wie viel Ärger und Zeit mit sowas draufgeht, wundere ich mich ehrlich über manche Schnäppchenjäger, das gehts doch um den Thrill und nicht mehr ums Geld sparen.

Gebrauchtkauf im Internet:

- Verkäufer privat, keine Haftung, keine Garantie
- Verkäufer privat fürchtet keine Repressalien (Ruf vom Händler)
- Artikel wird nicht geliefert
- Artikel beschädigt
- Artikel wurde gestohlen (Hehlerware)

das sind nur wenige Szenarien.

Ok, ich kann zum Händler gehen:

+ Auslaufmodelle oder Vorjahreware
+ Volle Garantie
+ Händler lebt vom Ruf
+ Ware gegen Geld vor Ort
+ Kann die Ware auf Beschädigungen/ Kratzer prüfen und ggf. Preisnachlass raushandeln

Kostet vielleicht 50- 100 Euros mehr.

Fazit:

Gebrauchtkauf bei Kites: Niemals
GGebrauchtkauf bei Boards: Wenn man jemanden persönlich kennt, ok. Oder es jemand im Forum ist, der nen Ruf zu verlieren hat.

Ansonsten:

Paypal ist Schrott und viel zu teuer obendrein.

Aloha Chris
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