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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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20.10.2006, 09:25 | #1 |
TomFly
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Kiten auf See gestern endgültig verboten..
Ich kann es immer noch nicht glauben...
Seit gestern (Zeitungsmeldung im Nord-Kurier) ist: "Kiten und Windsurfen auf dem Kalteer See ab sofort durch die Gemeindeverwaltung nach einem Unfall untersagt".... Ich kann nicht begreifen, das uns dort jetzt der Spaß versagt wird, obwohl es immer nur eine kleine Gemeinde von Kitern war, da es eh schon so schwer ist das Ufer mit dem ganzen Gerödel zu erreichen. Das ist echt der einzige See gewesen, den ich kenn, an dem man nirgends direkt parken konnte. Zum Hintergrund der Zeitungsmeldung von gestern: Im September hat ein Kitekollege dort Bekanntschaft mit einem Motorboot gemacht. Der Motorbootfahrer ist dem über den gedropten Kite gesemmelt, weil er wohl mit seiner Freundin, die hinter Ihm saß gelawert hatte. Mein Kumpel Elmi wurde darauf ein ganzes Stück bei zum Glück niedriger Geschwindigkeit mitgeschlenzt und hatte Schnittwunden von den Leinen an Händen und Armen. Die Polizei hat später den Kite beschlagnahmt. (War eh in den Fritten...) und den Fahrer des Sportbootes von jeder Schuld frei gesprochen. "Sie haben hier mit Ihrem verdammten Kite nix zu suchen..." Nu is es vorbei. Kiten am Ende. Ich könnte los-flennen. Was kann man jetzt denn tun?????? Tom, (der jetzt sehr betrüpt ist und froh is, das jetzt eh zu kalt ist zum kiten.) |
20.10.2006, 09:44 | #2 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Viele Grüße und sorry für Deinen See Niki |
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20.10.2006, 09:48 | #3 |
...auf Tour
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In diesem Land kannste nur auswandern....
Die ganzen Spaßbremsen sitzen sich den Arsch breit und haben keine Ahnung was sie mit unseren zarten Seelen anrichten |
20.10.2006, 09:49 | #4 | |
laßteuchnichtspalten
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Beiträge: 8.666
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Zitat:
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20.10.2006, 09:49 | #5 |
Isch weiss nischt?
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Beiträge: 506
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sofern das Kiten vorher nicht verboten war, quasi gedudelt wurde, stimme ich da mit niki überein... aber da ich die genauen umstände des unfalls usw. nicht kenne, halt mich lieber raus
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20.10.2006, 10:05 | #6 |
Benutzer
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Beiträge: 561
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Sportboote müssen nur Segelbooten ausweichen. Kiter und Surfer müssen allen Fahrzeugen ausweichen. Der Sportbootfahrer hat aber auf jeden fall eine Teilschuld, da er den verkehr im Auge halten muss und umsichtig fahren muss. Er muss mit einer Angemessenen Geschwindigkeit fahren, mit der Gefahren noch sicher ausweichen kann.
Versuch doch mal einen Verein zu gründen oder mit den Surfern zusammen setzen und dann noch mal mit den Verantwortlichen über mögliche Lösungen zu sprechen. |
20.10.2006, 10:10 | #7 |
Benutzer
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...die Story ging ja noch weiter...
Hi Tom.
Was denn, das war dein Kumpel ? So prima hat das mit den Cuts in den Armen nicht ausgesehen (ich hatte die Erstversorgung übernommen) Ich denke mal er hat mindestens 3-4 Schnitte dabei gehabt, die mit 7-8 Stichen genäht werden mussten. Was ich aber viel übler fand, war dass dieser Motorboot-Heini es noch nicht einmal für nötig gehalten hat, sich um sein Befinden zukümmernoder mal nach ihm zu fragen. Der hat doch tatsächlich seine Kleine (ja, genau die, die ihn angeblich vom Fahren so abgelenkt hat) mit einer Visitenkarte von ihm und seinen Versicherungsinformationen vorbei geschicht. Sie meinte dann aber nur, das es wenig bringen würde auf Schmerzensgeld zu klagen, da die meisten Mitglieder des Motorboot-Clubs Kalteener See Anwälte sind, denen die "Strippenzieher mit ihren Plastiktüten" ein Dorn im Auge sind. Mann Mann Mann, was für A...Geigen... |
20.10.2006, 10:38 | #8 | |
ReFuel my fire!
Registriert seit: 02/2006
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Zitat:
Ich würd die Geschichte von nem Anwalt mit Ahnung von Schiffahrt prüfen lassen. Als Fahrer gleich welcher Sorte Wasserfahrzeug hat man sich nicht ablenken zu lassen, es gelten sehr ähnliche Grundsätze wie im Strassenverkehr. Unter anderem deswegen gibt's z.B. auch Promillegrenzen und -kontrollen auf Sportbooten. Ausweichpflicht ist ziemlich schnuppe, er lag wohl schoh im Wasser, da kann das Motorboot nicht einfach reinbügeln. Hätte er direkt davor gedroppt, das MB hätte alles mögliche getan um auszuweichen und hätte es trotzdem nicht gereicht, dann käme das mit der Unschuld vielleicht hin... Aber er lag ja schon drin und schwomm da rum. Kiter gibt's an dem See anscheinend schon länger, der Zusammenhang zwischen einem schwimmenden Kite und seinen Leinen ist damit jedem Motorbootfahrer dort vor Ort klar. Ansonsten gibt's auf dem Wasser den Begriff des Manövers des letzten Augenblicks. Das heisst: Jeder hat alles zu versuchen, damit es nicht zum Zusammenstoß kommt, ganz egal wie bekloppt und regelwidrig sich der "Unfallgegner" verhält. Daher geht man normal nicht straffrei aus, wenn's geknallt hat, egal wie klar man nach welchen Regeln auch immer im Recht war. Wie gesagt, ich würd nicht lang rummachen und das nem GUTEN Anwalt übergeben. Kiten an diesem See kann das Kaff natürlich unabhängig davon verbieten |
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20.10.2006, 10:47 | #9 |
TomFly
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Ort: Rheinland
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is echt unverschämt, oder???
das hab ich nich kapiert.
was soll der im letzten Augenblick machen?? Was ist MB ?? Ist das ein Fachbegriff von Rechtsverderehern, oder heitßt das Motorboot? Elmi ist schon ganz schön durch den Wint seit dem. Er will seine Sachen jetz verkaufen. Hat ja eh nich mehr viel. Der kite is ja zum Teufel seit dem Bums mit diesem Boot. Tom, (der jetz mal mit Elmi quasslet, wie es weitergeht) |
20.10.2006, 10:57 | #10 | |
Peter Lynn Kites
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Zitat:
Marc: PS: Ich würde auch einen Anwalt zu Rate ziehen. |
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20.10.2006, 11:00 | #11 |
ReFuel my fire!
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Sorry, MB its natürlich Motorboot.
Das MDLA bezeichnet einfach die Pflicht, dass auch der nicht Ausweichpflichtige alles in seiner Macht stehende unternehmen muss, um nen Zusammenstoss zu verhindern. Dazu gehört im Vorfeld auch, dass die übrige Verkehrslage ständig beobachtet wird. Wer z.B. beim Segeln auf Backbordbug hart am Wind unterwegs ist (Kurs mit den "meisten Rechten") kann nicht automatisch die Optik abschalten und straffrei in alles reindonnern. "Ich hätte ausweichen können, hatte aber keinen Bock, und du bist jetzt schuld" gibt's auf dem Wasser so jedenfalls nicht. Nope, bin kein Anwalt, aber ich kenne ein paar von den Kameraden recht persönlich. "Leicht veränderte Wahrnehmung der Realität" wär noch die höflichste Bezeichnung für das, was der Job bei einigen auslöst. |
20.10.2006, 11:03 | #12 | |
Benutzer
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Ort: Münster, NRW
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Wint ?
Zitat:
Hey Marc, du weißt doch nicht, welche Nationalität er hat. Würde daher vielleicht etwas "sparsamer" mit der Kritik umgehen. Und mal ehrlich, um den Winnth ging es hier doch nicht. Al (der auch bei Darmwinden raus geht ...) |
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20.10.2006, 11:03 | #13 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Für Kiter und Surfer stimmt das so auch nicht, für Kiter und Surfer gelten die gleichen Regeln wie für Segelboote. D.h. keine Ausweichpflicht gegenüber privaten Motorbooten, untereinander übliche Vorfahrtsregeln (Lee vor Luv etc.), jedoch Ausweichpflicht gegenüber Schwimmern und Ruderbooten. Ein Kiter im Wasser zählt übrigens als Schwimmer. Der VDWS empfiehlt tatsächlich als zulässiges Ausweichmanöver eines Kiters, sich ins Wasser fallen zu lassen wenn Gegenverkehr kommt So sehr verwundert gesehen in der aktuellen Therieprüfung für Kitesurfen des VDWS. Aber das ist ein anderes Thema. Viele Grüße Niki |
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20.10.2006, 11:19 | #14 |
Gast
Beiträge: n/a
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ach ja, einfache Faustregel für Ausweich-/Vorfahrtsregeln zwischen unterschiedlichen Wasserfahrzeugen:
1. Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt 2. untereinander gilt grob gesagt dass derjenige ausweichen muss, der es vom Bootstyp her besser kann - desto mobileres Boot, desto ausweichpflichtiger Ein Schwimmer ist weniger mobil als so ziemlich alle anderen Wasserfahrzeuge, daher muss man dem Schwimmer immer ausweichen. Ein Segelboot ist weniger mobil als ein Motorboot (Segelboot kann Geschwindigkeit nicht so gut dosieren u nicht gegen den Wind fahren), daher muss das Motorboot ausweichen etc. Viele Grüße Niki |
20.10.2006, 11:25 | #15 |
Spleene Fahrer
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Ort: Power is nothing without control.
Beiträge: 2.239
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Ich wusste gar nicht, dass es in Deutschland überhaupt noch Seen mit Binnen(motor)schiffahrt gibt, auf denen man kiten darf. Ich dachte, das sei an solchen Gewässern ohnehin verboten!?
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20.10.2006, 11:31 | #16 |
is Wind?
Registriert seit: 07/2006
Ort: AmAmmer
Beiträge: 148
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Ammersee, Chiemsee, Forggensee, Starnbergersee...etc
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20.10.2006, 11:44 | #17 | |
so is dat
Registriert seit: 01/2006
Ort: Berlin
Beiträge: 56
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Zitat:
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20.10.2006, 11:51 | #18 | |
ReFuel my fire!
Registriert seit: 02/2006
Ort: Hamburg, Schanze
Beiträge: 1.143
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Zitat:
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20.10.2006, 11:54 | #19 | |
so is dat
Registriert seit: 01/2006
Ort: Berlin
Beiträge: 56
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Zitat:
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20.10.2006, 12:31 | #20 |
Workaphobic
Registriert seit: 03/2006
Ort: München
Beiträge: 562
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Wenn ich sowas lese steigt in mir immer die Wut auf.
Ich kenn mich zwar mit den Vorfahrtsregeln der Binnenschiffahrt nicht aus, aber was wäre bei einem Schwimmer gewesen? Wäre der Fahrer dann auch ohne weiteres davon gekommen? Kann doch nicht angehen sowas. Leider zahlen die Steuern und wir nicht, deswegen sitzen sie auch am längeren Hebel. Nur weil der Bootheini Anwalt ist sollte man nicht zurückschrecken. |
20.10.2006, 12:45 | #21 |
loaded nahap
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Ort: Ddorf
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puh anscheinend viel Ahnung hier aber kein wirklichen Plan. =)
Also: Man muss Binnen- und See-Gewässer unterscheiden. Innerhalb der Binnenschifffahrtsordnung sind Kiter sowie Surfer dem Segelboot gleichgestellt; d.h. Motorkraft weicht Segelkraft. Somit muss eigentlich das Motorboot dem Kiter ausweichen - dies gilt übrigens nicht für die Berufsschifffahrt - die haben immer Vorfahrt. Untereinander müssen die "Segler" nach der KVR ausweichen - also Luv weicht Lee - Steuerbordbug weicht Backboardbug - Überholer hält sich frei... Innerhalb der der Seeschifffahrtsstrassenverordnung und der KVR auf See sind Kiter sowie Surfer ganz unten angesiedelt und gelten als Geräte; d.h. Kiter müssen dort allem ausweichen. Überlegt euch ob ihr vorgehen wollt - aber nach meiner Meinung sollte nach dem vorgetragenem Fall eher ein Motorboot-Verbot ausgesprochen werden. mfg nip |
20.10.2006, 13:08 | #22 |
Bueznetr
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mal zum urschleim zurück... (also der erste beitrag)
ich hab den rest nicht gelesen... eine regel vom segeln hab ich da nich im kopf: windkraft vor armkraft armkraft vor motorkraft und generell hat berufsschiffahrt vorfahrt! so... also soviel dazu |
20.10.2006, 13:46 | #23 |
Benutzer
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@ Dixiklo oder so ähnlich: "hab den rest nicht gelesen" leider, denn sonst hättest Du gemerkt, dass Dein Beitrag schon mehrfach redundant ist...
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20.10.2006, 13:58 | #24 |
Benutzer
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viiiell gefährliches halbwissen hier war aber eigendlich schon klar, wenn man sich die spots mal so anschaut. vorfahrtsregeln? der größte depp mit der buntesten hose hat wohl meist vorfahrt ....
wenn der kite im wasser lag, war der kiter manövrierunfähig ( Ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann (z.B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage)). Also hätte das Boot ausweichen müssen.... |
20.10.2006, 14:21 | #25 |
Gast
Beiträge: n/a
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@nippon, hab eigentlich nicht viel anderes gesagt, ausser dass ich die Seeschifffahrtsstrassenordnung nicht bemüht habe da es sich ja hier um den Kalterer See handelt also irrelevant in diesem Fall.
Viele Grüße, Niki |
20.10.2006, 14:22 | #26 |
www.paedda.com
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Da schwillt einem echt der Kamm!
Da kann man ja froh sein dass der Knülch nicht über Deinen Kumpel gebügelt ist. Aber noch die Arroganz die Freundin zu schicken mit dem geilen Spruch. Echt Hammer! MfG Pädda |
20.10.2006, 14:51 | #27 |
Isch weiss nischt?
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Die Thematik scheint ja recht klar zu sein. Mich wunderts, dass die Versicherung und die Polizei aufgrund der Schwere der Verletzungen keine Ermittlung angestellt hat bzw. zu dem Schluss kommt das der MB-Fahrer unschuldig ist.
Was noch viel krasser ist, das der (entschuldigt den Ausdruck) Pisser von Binnenseekapitain nicht mal den Anstand besitzt sich bei dem Verletzten zu entschuldigen, bzw erste Hilfe zu leisten, sondern direkt versucht ne Schadensersatzklage unter zu unterdrücken. Gruß Schlafi der manche Leute privat besuchen würde. |
20.10.2006, 14:51 | #28 |
Benutzer
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Anwalt nehmen und die Sportbootsau verklagen. Ich spende gern, wenn der Involvierte es durchzieht. 50€ von mir sind Dir sicher! Nur verklagen mußt Du ihn. Außerdem - die Bullen sind in der Zusammenstellung eh nur der Bodensatz und keinen halben Liter Luft wert, den man braucht, um ihnen die Meinung zu sagen. Den pum ich leiber in meinen Kite. Vor Gericht sieht das dann nämlich ganz anders aus: Experten werden gehört und Schifffahrtsregeln sauber zugrunde gelegt. Erst Anwalt organisieren, grob die Kosten ermitteln und die Gegenklage evaluieren. Dann Kononummer und Gerichtstermin posten: ich zahl, soviel ist klar. Noch jemand mit von der Partie?
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20.10.2006, 14:53 | #29 |
Isch weiss nischt?
Registriert seit: 05/2006
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20 € Wäre mir das auch wert ... mehr geht leider z. Zt nicht!
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20.10.2006, 16:14 | #30 |
laßteuchnichtspalten
Registriert seit: 02/2003
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eine neue form der solidärität?!
ich würde auch 20 euro der entstehenden kosten tragen.
tigga, unbürokratisch |
20.10.2006, 16:29 | #31 |
Benutzer
Registriert seit: 12/2005
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20 Euro haste auch von mir, sowas muss man sich nicht gefallen lassen.
Chris |
20.10.2006, 16:47 | #32 |
EX-BSS Kiter
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Vor Gericht und auf Hoher See!
Hi,
ich denke nippon und kitehead haben die Situation korrekt eingeordnet. Leider sind die Regeln manchmal nicht sehr sinnhaft. So ist z. B. ein Einer-Ruderboot (der Einer ist immerhin elf Meter lang) gegenüber einem Segelboot ausweichpflichtig: Abhilfe, wenn man nicht wegkommt , Beine ins Wasser stecken (=manövrierunfähig machen) dann ist jedes Boot ausweichpflichtig wegen des "Notfalls". Keiner darf grundsätzlich(!)über einen im Wasser liegenden Kite drüberbügeln. ABER: Juristen könnten jetzt Einwände geltend machen. Den Rest habe ich wegen möglicher Konflikte mit dem Rechtsberatungsgesetz gestrichen Viel Glück! Fly Safe! Axel |
20.10.2006, 17:11 | #33 | |
Bueznetr
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Zitat:
naja, wird schon schief gehen mit dem sportbootfahrer... |
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20.10.2006, 18:07 | #34 | |
Peter Lynn Kites
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Zitat:
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20.10.2006, 19:11 | #35 |
Benutzer
Registriert seit: 01/2006
Ort: Tuttlingen
Beiträge: 54
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Bin leider nicht jeden Tag im Forum.
20€ auch von mir, wenn Du es für Anwalt brauchst. Die Sache muss unterstüzt werden. Gruss und Kopf hoch Aurelius |
21.10.2006, 08:31 | #36 |
GrausamKiten
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 209
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lol...
Also ich als MB-Depp würde einfach mal behaupten:
"Der Kite-Depp hat den Drachen direkt vor meinen Bug gehämmert...Musste mich nun entscheiden, ob ich versuchen sollte Richtung "Badegast" oder Kite seinen Schnüren auszuweichen...leider kam ich nicht mehr ganz am Kite vorbei......(außerdem hab ich die bessere Lobby und Kite-Deppen gehen uns hier schon lange auf den Sack)" So what??? Und sind Unfälle mit derartigen Folgen nicht generell "SA pflichtig (iwSdW fahrlässige Körperverletzung)"? Denke mal...die Wahrheit liegt denn wohl auch nicht ganz im Sinne des Kiters |
21.10.2006, 08:35 | #37 | |
Benutzer
Registriert seit: 06/2002
Ort: Remscheid
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Zitat:
sehe ich genauso .... Gruß Frank |
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21.10.2006, 09:58 | #38 |
Frei Zeit Keiter :o)
Registriert seit: 06/2002
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Beiträge: 4.200
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käme doch trotzdem auf einen Versuch an.
Wenn er zum Anwalt geht und der Anwalt einen möglichen Erfolg sieht, dass er recht bekommt, sollte er das durchziehen. Wir kommen über kurz oder lang einfach nicht umher, in solchen Fällen Zeichen zu setzten und unser Recht einzuklagen. Ich wäre auch mit 20€ dabei, wenn eine Klageschrift / Gerichtstermin veröffentlicht ist. |
21.10.2006, 10:05 | #39 | |
Benutzer
Registriert seit: 01/2006
Ort: Tuttlingen
Beiträge: 54
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Zitat:
Aurelius |
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21.10.2006, 10:08 | #40 | |
KOS
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Zitat:
Und was ist mit den offensichtlichen Verletzungen des Kiters und der Pflicht zur ersten Hilfe??? |
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