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Alt 12.07.2015, 20:31   #1
erlexed
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Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 109
Standard Kitelehrer - Gewerbe anmelden?

Hey,

da die meisten Kitelehrer selbstständig arbeiten, ergo braucht man auch einen Gewerbeschein.
Was ist da bei der Anmeldung zu beachten? Unter welcher Branchenbezeichnung klappt's?
Doch eher als Freiberufler?
Wie sieht es dann Krankenversicherungs- und Steuer(bescheinigungs)mäßig aus?

Bin da etwas überfordert und komme nicht so recht weiter. Wer hat da Erfahrungen und kann das kurz und bündig erklären?
erlexed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2015, 20:35   #2
drgee3000
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2012
Beiträge: 1.485
Standard

ich mach das freiberuflich neben 2 anderen jobs... kommt darauf an was du sonst noch machst und dabei verdienen wirst... vlg manu
drgee3000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2015, 21:45   #3
901red
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2006
Ort: Kreis Neuss
Beiträge: 5.199
Standard

moin
kann dir nur einen, nein, zwei wichtigen ratschlaege geben.

erkundige dich ob du rentenversicherungspflichtig bist. kitelehrer ist ein lehrberuf und muesste daher darunter fallen.

weiter schliesse eine berufshaftpflicht ab.
ich wette dass nur wenige schulen hier sauber sind.

das erste trifft jeden lehrer irgendwann man von alleine sehr hart mit nachzahlungen die happig sind.
das zweite, wenn mal jemand verungluecktt (oder auch material kaputt geht).
da wird man seines lebens nicht mehr froh...

aber es gibt hier sicher noch einige wenige die auch ihr biz auf sauberen fuessen stehen haben und dir hilfestellung geben koennen.

o.
901red ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2015, 22:05   #4
drgee3000
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2012
Beiträge: 1.485
Standard

das war zwar nicht die frage aber das sind 2 wichtige punkte... 1 brauch ich nich(zahl genug) und 2 hab i natürlich...
aber als freiberufler bist du in der regel bei der kiteschule mitversichert( bei guten)... das musst du aber vorher klären....
drgee3000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2015, 22:15   #5
coresince84surf
kitefundbuero.de
 
Registriert seit: 01/2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 911
Standard

Ich bin zwar kein Kitelehrer aber Freiberufler.
Mein Tipp: Nimm bissl Geld in die Hand und geh einmal zu einem Steuerberater für eine kurze Beratung oder schau ob Du jemanden im Umfeld hast. Der kann dir ganz genau sagen, ob Du wirklich Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, und ob als Freiberufler auch von der Rentenpflicht befreit bist, wie das mit deinen anderen Jobs einhergeht etc.. Dann bist Du sauber aufgestellt und musst dich nicht auf Foren/Internet-Halbwissen verlassen.
Just my 2 cents...
coresince84surf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2015, 22:15   #6
TotalTalentfrei
-
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: Kiel
Beiträge: 154
Standard

Zitat:
Zitat von drgee3000 Beitrag anzeigen
das war zwar nicht die frage aber das sind 2 wichtige punkte... 1 brauch ich nich(zahl genug) und 2 hab i natürlich...
aber als freiberufler bist du in der regel bei der kiteschule mitversichert( bei guten)... das musst du aber vorher klären....
Du verwechselst offenbar "freiberuflich" mit "selbstständig" - in Bezug auf Gewerbesteuer nicht ganz unbedeutend :

http://www.gruendungszuschuss.de/unt...r-gewerbe.html

Wäre mir neu, dass Kitelehrer unter die Katalogberufe fällt
Am besten lässt man sich mal beim Steuerberater seines Vertrauens beraten.

Viel Erfolg,
TT
TotalTalentfrei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2015, 22:15   #7
erlexed
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 109
Standard

Ok, danke schonmal.
Vielleicht hilft es wenn es etwas konkreter wird.
Eckdaten:
Student
Einkommen (evtl.= Gewinn) ca. 4000€/Jahr
aktuell Krankenversichert über die Rentenkasse, da ich Halbwaisenrente beziehe

Zur Freiberuflichkeit: Kitelehrer, hat ja Lehrer im Namen, könnte funktionieren?
erlexed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2015, 22:23   #8
coresince84surf
kitefundbuero.de
 
Registriert seit: 01/2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von erlexed Beitrag anzeigen
Zur Freiberuflichkeit: Kitelehrer, hat ja Lehrer im Namen, könnte funktionieren?
Das wirst Du spätestens vom Finanzamt erfahren, wenn Du deine Steuernummer beantragst, könnte aber wirklich funktionieren.
coresince84surf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2015, 22:48   #9
drgee3000
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2012
Beiträge: 1.485
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Zitat:
Zitat von coresince84surf Beitrag anzeigen
Das wirst Du spätestens vom Finanzamt erfahren, wenn Du deine Steuernummer beantragst, könnte aber wirklich funktionieren.
verwechsel ich nicht. hatte ich auch erst beim managementseminar der vdws erfahren... freiberufler sind bei ner guten schule mit entsprechender versicherung in der haftpflicht mitversichert.... als selbstständiger biste das sehr selten, bzw muss extra angegeben werden.... vlg
drgee3000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2015, 13:23   #10
vomFelde
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 847
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Willst Du es als Hauptberuf machen?
Willst Du auch eigenes Material kaufen und verkaufen?

Solltest Du es nur so nebenbei machen brauchst Du in der Regel keinen Gewerbeschein. Da kannst Du es mit der EkSt Erklärung abrechnen.

Willst Du natürlich auch eine Kundennummer bei Herstellern haben, dann brauchst Du einen Gewerbeschein.

In der Regel kann dir deine IHK in deiner Nähe weiterhelfen, würde ich in Anspruch nehmen, denn Du wirst dort eh Mitglied, wenn Du ein Gewerbe anmeldest.
vomFelde ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2015, 14:24   #11
PhoenixGT
...
 
Registriert seit: 12/2011
Beiträge: 2.255
Standard Account gelöscht

Xxx


Geändert von PhoenixGT (10.11.2017 um 15:02 Uhr) Grund: Account gelöscht
PhoenixGT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2015, 14:32   #12
drgee3000
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2012
Beiträge: 1.485
Standard

erstma wärs eh gut zu wissen was der gute mann vor hat... ich wollte zum beispiel gewerbe anmelden. aber die tussi im amt hat mich als freiberufler eingestuft und da es für mich mit anreise eh immer ein minusgeschäft ist... ohne genauere infos kannste hier eh nix erreichen....
drgee3000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2015, 20:00   #13
erlexed
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2014
Beiträge: 109
Standard

Habe ich doch bereits erwähnt.
Es geht darum, dass ich bis Ende Dezember an verschiedenen Stationen als Kitelehrer arbeiten werde.
Meine Frage ist eigentlich nur die: wie richtig, wenn man nicht angestellt ist, sondern selbstständig arbeitet, wie das eben an den meisten Schulen der Fall ist.

Oder einfacher: Wie komme ich rechtlich sicher an meine Kohle?
erlexed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2015, 20:34   #14
901red
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2006
Ort: Kreis Neuss
Beiträge: 5.199
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info ans finanzamt dass du freiberuflich taetig bist.
dann mwst befreiung waehlen
fertig
901red ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2015, 22:13   #15
peligrosso
switchbladed
 
Registriert seit: 07/2004
Ort: Peine bei Hannover
Beiträge: 1.445
Standard Student

Dein Ziel muss es sein, den Hauptstatus Student zu behalten ( wg. Deiner Krankenversicherung )was sicher bzgl. der Stundenzahl und dem von Dir angedeuteten Einkommen wenig Hindernisse geben sollte.

Wenn Du keine Sachen verkaufst, brauchst Du keinen Gewerbeschein.

Eine Steuererklärung solltest Du als Student allein schon wegen der mgl. Anerkennung Deiner Studienkosten später einreichen. Ich habe es damals als sonstige Einkünfte ( nat. Freiberuflich ) eingegeben, und dann später als der Verkauf dazu kam ( Windsurfstuff ) ein Gewerbe angemeldet.

Haftpflicht zu klären ist extrem wichtig.

Tip: Nutz Deine abgeschlossene Kitelehrer Ausbildung wenn Du Sie vor Deinem Bachelor fertig hast als Erstausbildung, dann kannst Du Deine Studikosten sammeln und auch später mit deinem ersten "richtigen" Job gegenrechnen.

Korrektur:Ab Januar 2015 ist die Voraussetzung für eine Erstausbildung um die Kosten der zweiten voll vorzutragen auf Vollzeit 12 Monate geändert worden, dass schafft ein Kitelehrer dann nicht

z.B. hier : http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-...5212176-2.html, so Du einen Master machst super interessant.

( ok, bei nur 4000 Euro und bis zu 6000 Euro die Du auch( so Dein Studium Deine Erstausbildung ist) gegenrechnen kannst bist Du so oder so steuerfrei

Alles kein Hexenwerk, so Die Kiteschule eine Haftpflicht hat und Du nur schulst brauchst Du wie gesagt nur die Kosten sammeln, die den Einnahmen gegenüber rechnen, Anlage sonstige Einkünfte eintragen und gut ist

Viel Erfolg

peligrosso


Geändert von peligrosso (19.07.2015 um 22:28 Uhr)
peligrosso ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2015, 12:01   #16
Monique
wife of the gipsy
 
Registriert seit: 10/2003
Beiträge: 553
Standard

Rein steuerlich:

Es gibt keinen Unterschied zwischen freiberuflich und selbständig!
Als Kitelehrer erzielst Du Einkünfte aus selbständiger Arbeit!
Nix Gewerbeschein! Nix Gewerbe-/Ordnungsamt!

Kurzes Schreiben an Dein zuständiges Finanzamt, dass Du ab xxxxx selbständig bist und aufgrund der geringen zu erwartenden Umsätze von der Abführung der Umsatzsteuer befreit werden willst. Dann werden die Dir nen Fragebogen zuschicken, da kannst Du unter anderem die Kleinunternehmerregelung wählen.

Am Ende des Jahres Gewinnermittlung (Einnahmen - Ausgaben) und Steuererklärung machen, fertig!

Wie die Abrechnung zwischen Dir und der Kiteschule bzw. mit den Kiteschülern läuft, hängt wahrscheinlich von der Schule ab. Normalerweise schreibste halt Rechnungen über Deine geleisteten Stunden.

@peligrosso

Diese Einkünfte sind auf der Anlage selbständige Arbeit einzutragen.
(Sonstige Einkünfte sind z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.)
Monique ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2015, 12:32   #17
James Bond
Doppel-Null
 
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 269
Daumen hoch

Zitat:
Zitat von Monique Beitrag anzeigen
Rein steuerlich:

Es gibt keinen Unterschied zwischen freiberuflich und selbständig!
Als Kitelehrer erzielst Du Einkünfte aus selbständiger Arbeit!
Nix Gewerbeschein! Nix Gewerbe-/Ordnungsamt!

Kurzes Schreiben an Dein zuständiges Finanzamt, dass Du ab xxxxx selbständig bist und aufgrund der geringen zu erwartenden Umsätze von der Abführung der Umsatzsteuer befreit werden willst. Dann werden die Dir nen Fragebogen zuschicken, da kannst Du unter anderem die Kleinunternehmerregelung wählen.

Am Ende des Jahres Gewinnermittlung (Einnahmen - Ausgaben) und Steuererklärung machen, fertig!

Wie die Abrechnung zwischen Dir und der Kiteschule bzw. mit den Kiteschülern läuft, hängt wahrscheinlich von der Schule ab. Normalerweise schreibste halt Rechnungen über Deine geleisteten Stunden.

.......


100% richtig und auf den Punkt gebracht.



Das Problem der möglichen Arbeitnehmereigenschaft aufgrund der Einbindung in die Organisation der Schule/Arbeitgeber, Nutzung des Materials der Schule/Arbeitgeber, Weisungsgebundenheit (K.O.-Kriterium!) etc. bleibt davon allerdings unbenommen. Risiko! Hier also unbedingt entsprechend gestalten und dokumentieren!
James Bond ist offline   Mit Zitat antworten




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