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02.12.2020, 12:20 | #1 |
Wellen-Schlitzer
Registriert seit: 08/2005
Ort: im Norden
Beiträge: 804
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Flug nicht angetreten wegen Krankheit - Erfahrungen?
Moin zusammen,
falls das thematisch als eigener Post passt, bitte so lassen. Ansonsten gerne verschieben.. Hintergrund : Flug wegen Krankheit nicht angetreten. Zuvor "Attest" aus Notaufnahme + Krankschreibung vom DOC Zunächst die LH angerufen. Dann "spezielle EMalAdresse dafür erhalten; angeschrieben; Ergebnis : Vertröstung (Verschleppen // hat lt. Inet-Recherchen Methode) LH war nur Zubringer nach FRA. Dann bei Personenversicherung (ADAC) angefragt. Ich meine das ist Reiserücktritt.V. Die sagten, was ich beibringen soll und ich muss selbst hartnäckig dran bleiben .. Tipp von Surf-Freund: Anwalt einschalten und nicht lange rumärgern Geplantes Flugdatum war der 17. JAN 2020 Wer hatte so was auch schon mal? ... to be continued Geändert von Mozilla (02.12.2020 um 12:49 Uhr) Grund: Edith war zu Besuch |
02.12.2020, 12:38 | #2 |
Wellen-Schlitzer
Registriert seit: 08/2005
Ort: im Norden
Beiträge: 804
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AW von Personenversicherung :
Sehr geehrter Herr .... , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.05.2020. Leider haben wir auch keine andere Möglichkeit Ihnen zu der Erstattung weiterhelfen. Bitte versuchen Sie weiterhin schriftlich mit der Airline Kontakt aufzunehmen und um die Erstattung der nicht angefallenen Steuern und Gebühren zu bitten. Die Airlines sind rechtlich verpflichtet Ihnen diese rückzuerstatten. Freundliche Grüße, Frau K Personen-Versicherungen Sachbearbeiter Schadenregulierung ADAC Versicherung AG---- Ich meine, es geht um mehr als Steuern und Gebühren. Geändert von Mozilla (02.12.2020 um 13:02 Uhr) |
02.12.2020, 13:44 | #3 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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wieso meinst du, daß es um mehr geht?
nach meinem Verständnis bekommst du bei no show halt die Steuern und Gebühren von der Fluggesellschaft abzgl. evtl. Bearbeitungspauschale und was für eine ADAC-Personenversicherung hast du? für dein Problem gibts die Reiserücktrittsversicherung (manchmal mit Selbstbehalt) |
02.12.2020, 16:31 | #4 | |
Wellen-Schlitzer
Registriert seit: 08/2005
Ort: im Norden
Beiträge: 804
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Moin und danke für die Frage. Ich war etwas kränklich die Tage
Zitat:
Richtig ist nach erneuter Anfrage heute gegenüber der RRV : erforderlich sind die Nachweise (oder Erstattung) der nicht angefallenen Steuern und Gebühren seitens beider Airlines (nicht angetretene Flüge / + Sportgepäck). Sport-Gepäck musste ich ja im voraus bezahlen und Umbuchung war nicht .. Gruß |
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02.12.2020, 17:55 | #5 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.405
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ach so
die wollen halt nur die Differenz zu dem bezahlen, was du von der Airline zurückbekommen müßtest ist ja durchaus verständlich und gestaltet sich jetzt schwierig für dich, das durchzusetzen die vielen coronastornierungen und dadurch erhöhter Personalbedarf bei gleichzeitig geringeren Einnahmen haben diese Prozesse noch mehr eskalieren lassen als zuvor |
04.12.2020, 14:26 | #6 | |
Wellen-Schlitzer
Registriert seit: 08/2005
Ort: im Norden
Beiträge: 804
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Zitat:
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05.12.2020, 13:50 | #7 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2008
Ort: Leider nicht am Meer
Beiträge: 981
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Hallo
Würde auch gerne gleich hier ne Frage nachreichen. Wir haben einen Hin und Rück Flug mit EasyJet gebucht. Falls wir nicht fliegen können,meldet man sich dann vorsorglich bei der Fluggesellschaft oder ist das kein Problem,wenn man einfach nicht auftaucht. Zweite unabhängige Frage wäre, was ist wenn wir hier in unseren Bundesland einen vollen Lockdown haben und uns nur 20km vom Heimatort weg bewegen dürfen? Kann man dann stornieren und auf eine Rückzahlung hoffen?? Geändert von AC71 (05.12.2020 um 14:05 Uhr) |
05.12.2020, 13:52 | #8 | |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
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Zitat:
einfach nicht auftauchen funktioniert. aber die rufen dich dann halt 12x aus netter wärs schon abzusagen. |
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05.12.2020, 16:49 | #9 | |
Benutzer
Registriert seit: 12/2008
Ort: Holledau, wo der Hopfen wächst
Beiträge: 1.207
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Zitat:
Hab sie schon 2x gebraucht. Es wird Alles was die airline nicht mehr rausrückt erstattet. Hab ein Formular bekommen, das der Arzt ausfüllen mußte, eingeschickt, erledigt. |
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05.12.2020, 16:53 | #10 |
Benutzer
Registriert seit: 12/2008
Ort: Holledau, wo der Hopfen wächst
Beiträge: 1.207
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Wenn du eine Art Corona Versicherung mitgebucht hast, erstattet dir der Anbieter zurück.
Ich hab im April ,21 eine Fähre mit Womo gebucht, inkl Corona Versicherung mit 100% Rückerstattung, die sie im angebot für lau drin hatten. |
05.12.2020, 22:28 | #11 | |
Benutzer
Registriert seit: 08/2016
Beiträge: 588
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Zitat:
Wenn du eingecheckt bist und eine Boardkarte hast, wird vielleicht ein Ausruf gemacht. Erst wenn du Gepäck aufgegeben hast und dann nicht am Gate erscheinst, gibt man sich Mühe dich zu finden. Geändert von joeach500 (05.12.2020 um 23:00 Uhr) |
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10.12.2020, 09:43 | #12 |
Genuss-Rutscher
Registriert seit: 10/2012
Beiträge: 2.731
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Irgendein Geld von EasyJet zurück zu bekommen soll sehr schwer sein. Was man so liesst ist, dass in der Vergangenheit Easy weder die Steuern und Gebühren einzeln ausweisst noch dieses bei Nichtantritt kampflos rausrückt. So weisst du z.B. bei einem Mahnbescheid gar nicht welche Summe du ansetzen musst, Selbsthilfe scheitert so. Eventuell besser die Forderungen an einen Dienstleister abtreten, falls das möglich ist.
Die weitergehende Frage wegen Bewegungseinschränkung: jeder Forderung an Easy ist schwer durchzusetzen. Wer Easy bucht, hat ein schweres Leben Wegen der Bewegungseinschränkung: wenn man ein Ticket hat sollte man auch zum Flughafen gelassen werden, da würde ich mir keine so grossen Sorgen machen. Mein Tip: FFP2 Maske aufsetzen und die Reise durchziehen. Muss ja mal wieder losgehen ... Geändert von Bastelwikinger (10.12.2020 um 09:52 Uhr) |
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