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17.08.2010, 14:39 | #1 |
www.Kitemaan.de
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Wie soll ich mich verhalten? Eine Frage an die Anwälte unter uns
Hallo
Ich hab eine Frage an die Anwälte unter uns Ich habe im vergangenen Februar für meinen damaligen Arbeitgeber, den ich hier nicht nennen mag, eine Geschäftsreise nach El Gouna getätigt. Dort habe ich die Interessen der Firma vertreten, diverse Verkaufsgespräche mit potenziellen Kunden getätigt und Testmaterial in Form von Kites und Boards zur Verfügung gestellt. Die Reise habe ich als Arbeitnehmer im Auftrag meines Arbeitgebers gebucht und sie wurde in seinem Namen bezahlt. So weit so gut. Ich habe mich vor kurzem entschieden mich beruflich zu verändern und habe das Arbeitsverhältnis von meiner Seite im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt. Vor ein paar Tagen dann die Überraschung per Einschreiben: Ich soll die Geschäftsreise, die ich vor Monaten getätigt habe nachträglich aus eigener Tasche zahlen. Eine Rechnung über 600€! Meine Kündigung ist anscheinend nicht gut angekommen und nun versucht mir mein ehemaliger Arbeitgeber Knüppel in den Weg meiner persönlichen und beruflichen Zukunft zu werfen. Ich habe weder ein prall gefülltes Bankkonto, noch kann ich mir einen Anwalt leisten. 600€ sind für mich sehr sehr viel Geld. Was soll ich eurer Meinung nach tun? Vielen Dank für eure Hilfe. Euer Kitemaan |
17.08.2010, 15:03 | #2 |
Benutzer
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(...) Hast PN
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17.08.2010, 15:05 | #3 |
Lord logger
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Und was ist wenn der Arbeitgeber es von dem letzten Gehalt abzieht?
Geändert von Bazzat (17.08.2010 um 15:54 Uhr) |
17.08.2010, 15:16 | #4 |
Benutzer
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Dann wären jedenfalls die Pfändungsfreigrenzen zu beachten und man müsste selber den Betrag wieder einklagen. Das geht zur Not aber auch ohne Anwalt (Rechtsantragsstelle).
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17.08.2010, 15:35 | #5 |
Selten hier
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unglaubliche geschichte.. kann nur mit dem kopf schütteln, wenn ich von einem solchen umgang mit ehemaligen mitarbeitern lese
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17.08.2010, 16:11 | #6 |
Kiter
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du hast doch bisher für ralph bulau von bigboysports gearbeitet?
würde zu dem, was ich von ihm halte, passen (wenns so stimmt, man muss ja immer beide seiten hören) |
17.08.2010, 17:16 | #7 |
Benutzer
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Da hast du recht. Auf der anderen Seite ist der Alex einer der verlässlichsten Menschen die ich kenne und niemand der in einer Firma verbrannte Erde hinterlässt. Ganz bestimmt nicht.
Kopf hoch, Alex. Das wird sich regeln. Und wenn nicht kann ich dir 300 leihen. |
17.08.2010, 17:36 | #8 |
Benutzer
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17.08.2010, 17:39 | #9 |
notsohappyhippo
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edit weil die 2. seite fehlt und hier auch nicht her gehört
Geändert von otte (17.08.2010 um 19:33 Uhr) |
17.08.2010, 17:54 | #10 | |
Benutzer
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Zitat:
Wir können die wirklichen Hintergründe nicht beurteilen, und grad in Oase ist superschnell eine Hexenjagd eröffnet. Sollte wirklich nur zwischen den beiden Parteien geklärt werden. Nix dagegen, sich öffentlich Rat zu holen, dazu sind Foren auch da. gruß,ol |
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17.08.2010, 19:54 | #11 |
wife of the gipsy
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17.08.2010, 20:59 | #12 |
Benutzer
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Beiträge: 5.199
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abgesehen von der begründung die mich auch sehr interessieren würde hat monique absolut recht. nimm dir einen anwalt, in D ist es vor gericht pro arbeitnehmer / extrem arbeitnehmer freundlich, also keine sorge, wenn es stimmt, was du sagst.
grüße o. - immer mit zugriff auf anwälte.... |
17.08.2010, 21:46 | #13 |
Windfinder
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Na ihr macht ja Sachen - hätte nicht gedacht dass Dein Ex-Chef so nachtragend zu sein scheint, sowas schadet doch nur dem eigenen Ruf und meistens sind ja auch bei einer Kündigung mehr als nur eine Partei beteiligt
Würde mich auch interessieren, mit welcher Begründung er nun an Dich rantritt - bei einem ähnlichen Fall im Bekanntenkreis hat sich der Fordernde mit so einer Aktion unschön in die Nesseln gesetzt... Solltet ihr euch nicht anderweitig einigen können, würde ich - vorausgesetzt dass Du nichts unterschrieben hast was eine nachträgliche Einforderung der Reisekosten angeht - mir umgehend einen Anwalt (und für die Zukunft eine Rechtschutzversicherung ) zulegen! Habt euch lieb (und berichte mal wie das weitergeht...)! Cheers *el* |
17.08.2010, 22:37 | #14 | |
Da geht noch was...
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Zitat:
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18.08.2010, 10:52 | #15 | |
Frei Zeit Keiter :o)
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Zitat:
und jetzt mal zur Sache - die ist ganz einfach: er hat einen Anspruch/Forderung rechtskräftig per Einschreiben an dich formuliert und du formulierst ebenfalls als Einschreiben deinen Begründeten Einspruch gegen die Forderung. Tust du das nicht, kann dein ehemaliger Arbeitgeber die Forderung per Mahnbescheid gegen dich durchsetzen (wobei die Einspruchsgeschichte hier erneut möglich ist) bzw. an ein Inkasso geben. Legst du bereits vorher dagegen Einspruch ein kann das Inkasso Institut dir nicht direkt ein Schreiben in die Hand drücken auf dem die Forderung zuzüglich die Inkassogebühren des Instituts eingefordert werden. Es sei denn dein ehemaliger Arbeitgeber hat dem Inkassoinstitut den Einspruch "verschwiegen" - was du dann aber nachholen kannst und dich von der Forderung distanzieren kannst. Du musst nun mal zusehen, dass du "sauber" bleibst... also nicht aussitzen sondern rechtsmässig Wiedersprechen. Persönlich halte ich den Anspruch für nicht gerechtfertigt - es sei denn es gibt mündliche Abreden die jetzt so nicht offensichtlich sind. Ich würde aber - für den Fall das dein ehemaliger Arbeitgeber mitliest - alleine aus Image und Prestigegründen dringend vorschlagen, dass Ihr eine aussergerichtliche Einigung erzielt. Unabhängig davon, dass die Forderung für dich (Alex) überraschend kam. |
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18.08.2010, 10:54 | #16 |
Frei Zeit Keiter :o)
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ups. doppelt.
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18.08.2010, 11:28 | #17 |
Benutzer
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Da hast Du entweder etwas falsch verstanden, oder es gibt einen nicht nur ein Einschreiben, sondern bereits einen Mahnbescheid, von dem aber nirgends etwas steht. Siehe unten:
[QUOTE=niko;798557]Hi Ho Alex, und jetzt mal zur Sache - die ist ganz einfach:Offenbar nicht? er hat einen Anspruch/Forderung rechtskräftig per Einschreiben an dich formuliert und du formulierst ebenfalls als Einschreiben deinen Begründeten Einspruch gegen die Forderung. Erstens: Er glaubt er hat einen Anspruch oder er glaubt das nicht und versucht sein Glück. Ob er einen Anspruch wirklich hat, steht auf einem anderen Blatt. Ein Einschreiben ist nichts weiter als ein Brief, bei dem man sich durch die Zustellungsart den Zugangsnachweis sichert. Rechtskräftig ist das genauso wenig, wie meine Antwort hier. Man muss nicht reagieren. Tust du das nicht, kann dein ehemaliger Arbeitgeber die Forderung per Mahnbescheid gegen dich durchsetzen (wobei die Einspruchsgeschichte hier erneut möglich ist) bzw. an ein Inkasso geben. Einen Mahnbescheid wegen einer vermeintlichen Forderung beantragen oder ein Inkassobüro mit einschüchternden Briefen beauftagen kann der Arbeitgeber ebenso wie jeder andere Mensch. Mit der Durchsetzbarkeit hat das nichts zu tun. Ob der Anspruch materiell auch begründet ist, wird beim MB nur nicht geprüft. Wenn es einen MB gibt dann sollte man der darin behaupteten Forderung alleine deswegen binnen der gesetzten Frist insgesamt widersprechen (es sei denn die Forderung will man anerkennen).Von einem MB steht aber nirgends was. Legst du bereits vorher dagegen Einspruch ein kann das Inkasso Institut dir nicht direkt ein Schreiben in die Hand drücken auf dem die Forderung zuzüglich die Inkassogebühren des Instituts eingefordert werden. Es sei denn dein ehemaliger Arbeitgeber hat dem Inkassoinstitut den Einspruch "verschwiegen" - was du dann aber nachholen kannst und dich von der Forderung distanzieren kannst. Da hast Du einen Denkfehler. Wenn ich einen MB erwirke und der Adressat nicht widerspricht, dann kann ich daraus vorl. vollstrecken. Das Inkassobüro brauche ich nicht. Wenn dann bestenfalls auch der später noch zulässige Einspruch verpennt wird, ist die Kiste sogar rechtskräftig. Du musst nun mal zusehen, dass du "sauber" bleibst... also nicht aussitzen sondern rechtsmässig Wiedersprechen. Wenn es einen Mahnbescheid gibt.Sonst: Entspannt abtropfen lassen. Persönlich halte ich den Anspruch für nicht gerechtfertigt - es sei denn es gibt mündliche Abreden die jetzt so nicht offensichtlich sind.Sehe ich auch so. Ich würde aber - für den Fall das dein ehemaliger Arbeitgeber mitliest - alleine aus Image und Prestigegründen dringend vorschlagen, dass Ihr eine aussergerichtliche Einigung erzielt. Unabhängig davon, dass die Forderung für dich (Alex) überraschend kam. Du meinst einen Vergleich, dass man die Hälfte oder irgendwas zahlt? Wozu? Wenn die Forderung unberechtigt ist, und so sieht es bisher aus, dann würde ich den Teufel tun und einknicken.[/QUOTE] |
18.08.2010, 11:45 | #18 | |
Frei Zeit Keiter :o)
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Zitat:
also ein Einschreiben mit einer Forderung ist nicht nur ein pille palle Brief sondern die Basis auf der man ein Mahnwesen einberufen könnte. alles andere immer ja ok - bei dem Zitat hast du aber mich nicht richtig verstanden: der ehemalige Arbeitgeber braucht ja gar keinen Mahnbescheid zu erwirken, hat er ja auch noch nicht - ausserdem muss er glabue ich nach altem deutschen Recht auch erstmal Mahnen (wobei auch das sich relativiert haben soll) - sondern kann die "nicht wiedersprochenen Forderung" direkt an das Inkasso geben und die verfolgen den Rest zzgl. Inkassogebühren bis zum Gerichtsvollzieher... oder liege ich da "auch verkehrt" ? Zum Glück ist es bei mir soweit nicht gekommen ... auch wenn du (Jaydee) sagst, dass das Einschreiben alleine die Rechtsansprüche der Forderung nicht begründet würde ich dennoch aus persönlichem Anliegen und Gewissen mit selbigem Wiedersprechen. |
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18.08.2010, 12:06 | #19 |
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18.08.2010, 12:27 | #20 | |
Benutzer
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Es ginge auch der "Grünstift", aber rot ist irgendwie opportun.
Zitat:
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18.08.2010, 12:52 | #21 | ||
Kiter
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Zitat:
ich sag ja nicht er isses. kann ja sein, das Alexander noch kurz wo anders gearbeitet hat |
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18.08.2010, 15:06 | #22 |
Benutzer
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Ich bin zwar kein Rechtsanwalt sondern nur laie
Aber allein schon aus dem Grund dass die Geschäftsreise vor der Kündigung liegt kann der Arbeitgeber das garnicht dir berechnen. Zumal wenn es eine Geschäftsreise ist (und dir das so vermittelt wurde) ist das auch schonmal nicht möglich. Was ich persönlich machen würde: Auf die selbe Art den Widerspruch formulieren und deutlich machen dass du auch bereit bist notfalls vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Wenn der Chef dann eine Rechtsberatung hat wird er ziemlich sicher diese Forderung nicht weiter verfolgen, denn das ist Unsinn. Ich denke der Arbeitgeber versucht es halt mal aber das ist unhaltbar. Meistens versuchen dich Firmen einzuschüchtern aber da ist nur heisse Luft dahinter. Hab das selber mit einem DSL-Anbieter und einer namhaften Onlinevideothek gehabt. Beide Fälle habe ich allein durch Argumentation und dem raussuchen einiger § aus dem BGB aussergerichtlich "gewonnen". Sprich ich habe von der Gegenseite keine weiteren Forderungen bekommen. Das nur um dir etwas mut zu machen Aber nichts desto trotz wenn du Nummer sicher willst solltest du einen Anwalt konsultieren. Mehr als Erfahrungen und Tips von laien wirst du in einem Forum nicht bekommen da auch die Anwälte die hier unterwegs sind dir keine rechtlich verbindliche Auskunft geben dürfen. |
18.08.2010, 15:13 | #23 | |
konifere
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Beiträge: 925
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Zitat:
Jetzt tu nicht auch noch so unschuldig. Wenn du bewusst einen Namen veröffentlichst obwohl der Threaderöffner ihn extra weglässt, giesst du Öl ins Feuer und dass weißt du auch genau. Jetzt noch so zu tun als hättest du gar nichts wirklich gesagt finde ich scheinheilig. Wenn du nicht mal zu 100% sicher weißt wer der Arbeitgeber ist, wird es doch noch schlimmer. Das bedeutet ja dann, dass du es in Kauf nimmst wenn ein Name für die Mitlesenden neagtiv hängenbleibt, der eventuell nichts damit zu tun hat... Warum überlässt du es nicht den Threaderöffner den Namen zu schreiben wenn er denn will. Ich fand es gut dass er ihn nicht geschrieben hat. Gruß Martin PS. Nimm den Namen doch einfach wieder raus. |
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18.08.2010, 15:40 | #24 | |
Kiter
Registriert seit: 06/2010
Ort: Bärlin
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Zitat:
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18.08.2010, 15:56 | #25 |
gesperrt
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 1.985
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..hab nichts gesagt...
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18.08.2010, 21:24 | #26 |
Doppel-Null
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 269
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Hi,
bin auch kein Anwalt, glaube aber, dass Jaydee es auf den Punkt gebracht hat. Ich würde zunächst einmal gar nix tun. Einem möglichen Mahnbescheid unbedingt widersprechen, das kannst Du auch noch selber machen. Danach müßte Dein Ex-Arbeitgeber Dich erst einmal verklagen - da würde ich dann auf jeden Fall einen Anwalt einschalten! (Stelle mir gerade aber die Frage, ob das nicht -wenn überhaupt- eher eine arbeitsrechtliche Frage sein könnte: Eine Rechung von einem Unternehmer an einen ehemaligen Arbeitgeber wegen einer Dienstreise? - das sieht für mich irgendwie komisch aus, glaube nicht, dass der Arbeitgeber da vor einem Nicht-Arbeitsgericht durchdringen kann!) |
18.08.2010, 22:28 | #27 |
Kiter
Registriert seit: 06/2010
Ort: Bärlin
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wenn ich mich recht entsinne, ist Jaydee anwalt
Geändert von Bärlin (18.08.2010 um 22:39 Uhr) Grund: steht übrigends auch in seinem profil :) |
19.08.2010, 10:59 | #28 |
Doppel-Null
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@ Bärlin: Stimmt, meine Formulierung war nicht gelungen; wollte damit sagen, daß ich definitiv kein Anwalt bin!
Es gibt hier im Forum aber auch noch (mind.) einen Anwalt, wdczap. Den könnte man vielleicht auch mal per PN ansprechen und um eine Einschätzung bitten. |
19.08.2010, 13:24 | #29 |
Kiteboardbremser
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ich finde die öffentliche Diskussion mit ausgeprägtem Halbwissen zu so einem Thema in einem Freizeitforum
auch alles andere als glücklich gewählt, wer weiß denn schon was da wirklich läuft. Ehrliche und wichtige Ratschläge wären als PN wohl besser vergeben. Rainer ps. bei Konflikten sollten alle Parteien ihre Chancen und Folgen gut abwägen. |
19.08.2010, 13:47 | #30 | |
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Zitat:
Nicht mehr und nicht weniger. Vollkommen ok. Ohne Namensnennung. Ich wüßte aus dem Stehgreif auch nicht ob mein Arbeitgeber mit solch einer Forderung durch kommen würde. Wobei ich diese Art des Geldeintreibens doch recht fragwürdig finde und unverschämt somit wohl auch die Kündigung berechtigt war ? |
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19.08.2010, 14:31 | #31 | ||
Kiteboardbremser
Registriert seit: 11/2007
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Zitat:
der Themenstarter fragt: " an die Anwälte unter uns" Zitat:
WER ist denn mit allen Einzelheiten dieser Sache vertraut??? Rainer |
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19.08.2010, 14:49 | #32 | |
Benutzer
Registriert seit: 06/2008
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Zitat:
Ob meine Aussage dann Halbwissen war? Nein weniger, eher meine persönliche Einstellung "WENN ES SO WAR" Wenn halt. Nicht mehr und nicht weniger. |
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19.08.2010, 16:41 | #33 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2005
Beiträge: 105
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Moin,
eine Anmerkung zum Thema Anwaltskosten: Da es um Ansprüche aus bzw. im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis geht (Du willst ja Lohnzahlung? ist auch egal, weil auch Dein ehemaliger Arbeitgeber am Arbeitsgericht auf Rückzahlung klagen müsste), würde eine gerichtliche Auseinandersetzung in jedem Fall vor dem Arbeitsgericht stattfinden. Die Rechtsanwaltskosten für die erste Instanz (also bis Du ein Urteil hast oder Dich per Vergleich einigst) muss JEDE Partei IMMER selber tragen - egal ob Sieg oder Niederlage. Falls Du klagen willst oder verklagt wirst, kannst Du aber immer zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts gehen und die Klage mündlich zu Protokoll geben - die helfen Dir da schon bisserl..... J |
19.08.2010, 17:20 | #34 |
Kiter
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das langt dann auch oder? man muss sich keinen anwalt nehmen? richtig?
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19.08.2010, 18:04 | #35 |
Benutzer
Registriert seit: 09/2005
Beiträge: 105
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Nee, ihr braucht beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz keinen Anwalt.
Die Anträge (z.B. auf Zahlung) formuliert die Geschäftsstelle mit Euch. Zur Not müsstet Ihr halt selber den Sachverhalt nochmal aufschreiben (vorher bei Gericht informieren wieviele Dukplikate ihr einreichen müsst), für Eure Aussagen Beweise angeben (z.B. die Kollegen als Zeugen) das ganze handschriftlich unterschreiben und bei Gericht abgeben. Ausführungen zur Rechtslage muss man nicht zwingend machen. Im Studium hat man uns immer mit dem tollen Spruch gelangweilt: Das Gericht kennt das Recht! Wenn man als Privatmann ohne Anwalt kommt, helfen einem die Richter ohnehin... Viel Spass und Angriff |
01.09.2010, 04:14 | #36 |
Kiter
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und?
wie hat sich der "kläger" nun verhalten? war es wirklich dein letzter mir bekannter arbeitgeber ralph bulau von big boy sports? |
07.09.2010, 13:15 | #37 | |
Benutzer
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Zitat:
in arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es auch immer erst mal einen sog. Gütetermin. Es wird hier versucht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Erst wenn eine solche gütliche Einigung scheitert, wird ein neuer Hauptsachtermin anberaumt. Im Gütetermin kann man eigentlich erst mal auch ohne Anwalt nicht viel verkehrt machen. Also - wenn Du verklagt wirst: erst den Gütetermin wahrnehmen. Sollte es dann weitergehen, kannst Du immer noch (soweit Du "bedürftig" bist) Prozeßkostenhilfe beantragen, d.h. die ev. erforderlich werdenden RA-kosten werden dann aus der Staatskasse erstattet; - wenn Dir der Betrag aus der Lohnabrechnung abgezogen wird: zur Rechtsantragsstelle des ArbG gehen, die Klage dort aufnehmen lassen und auch hier dann ev. wieder Prozeßkostenhilfe beantragen. Grüße! Stefan |
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07.09.2010, 13:27 | #38 |
Kiteboardbremser
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wer von euch hat denn noch nicht gemerkt das Oase kein Jura Portal ist
wenn Ihr wirklich helfen wollt schreibt PM's |
07.09.2010, 14:19 | #39 |
Benutzer
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das ist korrekt und dem sollte sich der fragende bewusst sein. die meisten haben ja darauf hingewiesen aber unverbindliche tips kann man trotzdem geben und das muss man sich auch nicht verbieten lassen. Dazu hast du jedenfalls kein recht
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07.09.2010, 15:02 | #40 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hier im Treffpunkt-Teil besteht ja kein Juraverbot.
Also vorab ist es immer etwas ungünstig, wenn so Ideen ungeordnet kommen. Die richtige Rechtsverdreherei hat sehr viel mit Systematik zu tun. Also erste Frage, wie sind denn so die Aussichten? Der ehemalige Arbeitgeber kann hier nur etwas zurückfordern, wenn er es ohne Rechtsgrund geleistet hätte oder der Grund weggefallen wäre. Streitpunkt wird voraussichtlich sein, ob die Fahrt eine Betriebsfahrt war und ob die Kündigung daran etwas ändert. Da er sich hier auf einen eigenen Anspruch aus einer Bereicherung beruft, trägt er die Beweislast hierzu. Wenn er die Fahrt vorfinanziert hat und der Arbeitnehmer für ihn tätig wurden hat er richtig schlechte Karten. Allerdings ist nicht klar, ob er nicht noch mit ein paar falschen Zeugen kommen wird, die behaupten werden, dass das Geld nur vorgestreckt wurde. Jedenfalls sind die eigenen Aussichten nicht schlecht. Nächste Frage: Was soll man jetzt machen? Es schadet nicht, den mal anzurufen und zu fragen, wie der denn auf den Anspruch kommt, dann kann man auch die erste Frage besser einschätzen. Ansonsten kann der soviel Schreiben wie der will, ist total egal, weil er den Anspruch ja voraussichtlich nicht durchsetzen kann. Also man kann warten, bis der klagt. Wenn Kitemaan so wenig Geld (unter Sozialhilfesatz) verdient kann er mit seinen Einkommensunterlagen zu seinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Mit dem kann er sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, dieser kann dann noch 10,- Zuzahlung verlangen (muss der aber nicht). Nächste Frage: Kann man nicht doch etwas machen? Klar, kann man den anschreiben, dass man nicht zahlen will, ist aber irgendwie sinnlos, weil der bekommt das schließlich mit, dass kein Geld ankommt. So wie der Sachverhalt sich darstellt, ist die Forderung auch grob irrtümlich, wenn nicht betrügerisch erhoben worden. Ich persönlich sehe da auch keinerlei moralische Verpflichtungen. Das mit Bestreiten im Inkasso-Verfahren kann man immer noch machen, wenn man einen Brief von denen bekommt. Ein Inkassounternehmen wird in solchen Fällen das Mahnverfahren einleiten ohne vorher ein Anschreiben abgeschickt zu haben. Die wollen auch ihre Gebühren verdienen. Weitere Frage: Aber das nervt, dass der Geld haben will, dagegen kann man doch was machen? Man könnte theoretisch eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anspruch nicht besteht. Allerdings sollte man das eher machen, wenn man zu viel Geld hat oder ein ganz dringendes Interesse an der Klärung besteht. Wie geht es weiter, wenn man verklagt wird? Auf jeden Fall sollte man zur Rechtsantragsstelle oder einer anderen Stelle oder einen Rechtsanwalt gehen und prüfen lassen, ob man nicht Prozeßkostenhilfe bekommt. Die bekommt, man wenn man unter dem Sozialhilfesatz verdient, indem der eigene Anwalt und die Gerichtskosten bezahlt werden. Bei Einkommen bis ca 1400 muss man die Kosten allerdings in Raten zurück zahlen. Also Einkommensunterlagen und Mietvertrag usw. mitnehmen. Darüber gibts keine Prozeßkostenhilfe. Für negative Feststellungsklagen bekommt man nur in Sonderfällen Prozeßkostenhilfe, hier wohl eher nicht. Ein Rechtsanwalt wäre bei dem Stichwort - wenig Geld - von sich aus dazu verpflichtet, auf die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe hinzuweisen. |
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