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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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30.03.2014, 16:49 | #1 |
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muss auf Schäden beim Verkauf hingewiesen werden?
Hallo ihr,
Ich habe mir hier über die Kleinanzeige einen wainman smoke gekauft.in der Anzeige stand der kite ist gebraucht aber mehr nicht. Fotos bekommen, drüber geschaut, kite gekauft. Als der kite angekommen ist ausgepackt und gesehen das er einen recht grossen patch hat womit ein riss dürftig geflickt wurde. Als Antwort vom Verkäufer kam es war au dem Fotos zu sehen, ich hab nichts gesagt deswegen mein Problem. Beim nochmal über die Fotos schauen gesehen das man beim genauen hinschauen einen Patch im Tuch erkennen kann. Is Sowas rechtens? Eigentlich muss ein Verkäufer explizit auf Schäden aufmerksam machen oder? Meiner Meinung ist der kite nicht gebraucht sondern beschädigt. Machen kann man vermutlich nichts oder? Der Verkäufer weigert sich natürlich den kite zurück zu nehmen oder einen teil zurück zu überweisen. Gruss marc |
30.03.2014, 17:05 | #2 |
Power, Not Depower!
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Anwalt, Titel erwirken und Geld wiederholen. Auch wenn es dabei nicht um große Summen geht, würde ich das immer knallhart durchziehen, damit die Vollhonks endlich mal schnallen, dass man niemanden ungestraft Schrott unterjubelt.
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30.03.2014, 17:07 | #3 |
life is a Rodeoooo !
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is sicher nich ok
aber so is die welt, auch unter surfern wird beschissen. dein naechstes auto kaufst du dann wohl nicht im internet mit: "tüv dürfte kein problem sein" es is halt so: angebote nur aus der umgebung, hinfahren, ansehen und verhandeln. pferde autos kites kauft man nicht unbesehen. auch im jahre 2014. lass es naehen und reg dich nicht auf. es hilft nix sonst verdirbt es dir den spass am neuen kite gruss kaddi |
30.03.2014, 17:08 | #4 |
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sieht man den patch auf den bildern?
ich würde mir das an deiner stelle nicht gefallen lassen. |
30.03.2014, 17:33 | #5 |
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Privatkauf ! Pech gehabt. Bei deinem nächsten kauf, biste schlauer
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30.03.2014, 17:40 | #6 |
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Das ist nicht ganz richtig, wenn eine Sache beschädigt ist muss er das auch offenlegen, ein Gesamtfoto auf dem man den Fehler erkennen könnte wenn man weiss das er da ist, zählt da nicht.
Ich würde in deinem Fall dem Verkäufer nicht so davonkommen lassen. |
30.03.2014, 17:41 | #7 |
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30.03.2014, 17:56 | #8 |
Benutzer
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Wenn man irgendwas lange genug ließt oder vorgekaut bekommt glaubt man irgendwann das es war ist. Steht doch unter jeder privaten Ebayauktion drunter...
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30.03.2014, 18:17 | #9 |
Nordsee Academy
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Schick den Kite zu Segelmacher und lass ihn dir für 10€ nähen. Lohnt sich nicht drüber aufzuregen und den Anwalt einzuschalten.
Ich habs gemacht weil noch nicht mal der Kite angekommen ist. Hab Geld überwiesen und nichts kam. Natürlich Rechtsanwalt eingeschaltet. Letztendlich läuft das Verfahren schon 1 Jahr, und viel ist noch nicht passiert. |
30.03.2014, 18:20 | #10 |
El Almeni
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Die Angabe "gebraucht" schliesst ein, dass der Kite die üblichen Abnutzungsspuren hat, die man bei einem gebrauchten Kite erwarten darf.
Eine Beschädigung in Form eines Risses ist kein "Gebrauch", sondern eine Beschädigung. Nach - meiner Meinung - ist nach einhelliger bundesdeutscher Rechtsprechung vom Verkäufer ausdrücklich und ungefragt über alle Schäden aufzuklären, die nicht nur eine reine Bagatellbeschädigung darstellen. Ein unter Mißachtung dieser Pflicht erklärter Gewährleistungsausschluss ist stets unwirksam. Der Kaufvertrag zudem wegen arglistiger Täuschung anfechtbar. Ich würde den Verkäufer einmal warnen und dann zum Anwalt. Der Verkäufer muss in diesem Fall für alle Kosten aufkommen = Hinsendekosten, Rücksendekosten, Verzinsung des Kaufpreises, evt. Lagergebühren für den Kite, Rechtsanwaltsgebühren, gerichtliche Verfahrenskosten. Ausserdem kannst Du bei Dir vor Ort klagen, was für den Verkäufer die Sache dann so richtig teuer machen kann. Das Bild wird dabei zum Bumerang gegen den Verkäufer, er kann nämlich nicht behaupten, der Schaden wäre von Dir verursacht worden. Gruss wdc |
30.03.2014, 18:50 | #11 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Hast Du die Verkaufsanzeige noch irgendwo gespeichert? DU musst nämlich beweisen (und nicht behaupten), daß er den Mangel verschwiegen hat !!! Wenn Du den von wdc vorgeschlagenen Weg nimmst und der Verkäufer behauptet es stand etwas von dem Riss in der Anzeige, bist Du keinen Schritt weiter. Seine email mit den Fotos könnte er sogar noch als Untermauerung seiner Geschichte nehmen. Viel Glück. pizza |
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30.03.2014, 18:54 | #12 |
El Almeni
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@Jenny;
was Du schreibst hat stets Hand und Fuss, aber in diesem Fall irrst Du Dich. Die Beweislast für eine Aufklärung über die Beschädigung des Kites trifft den Verkäufer. Nur wenn er beweisen kann, dass er in seiner Anzeige auf die Beschädigung hingewiesen hat, kommt er aus dieser Sache raus. wdc |
30.03.2014, 19:16 | #13 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Und da Du hast recht, aber: Als Verkäufer eine "Kopie" der Anzeige zu zeigen, in der etwas von dem Riss stand, halte ich für das kleinste Problem eines betrugswilligen Verkäufers. Mein Tipp hierfür,als Käufer immer soviel Material sammeln wie es geht. Anzeige speichern kostet zwei Klicks und kann später ja wieder gelöscht werden. EDIT: Zum Thema nochmal. wdc hat es schon geschrieben, aber die beste Antwort trotzdem bisher: "... ist ....vom Verkäufer ausdrücklich und ungefragt über alle Schäden aufzuklären, die nicht nur eine reine Bagatellbeschädigung darstellen. pizza Geändert von Jenny Thalia (30.03.2014 um 19:30 Uhr) |
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30.03.2014, 19:17 | #14 |
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was heist den bei dir recht grosser patch. leider hatten wir es hier in letzter zeit das leute aus ner mücke nen elefanten machen.
wen du nen typischen Muschelcut ca. 0,5-1cm mit nem Patchtape 5x5 cm abklebst ist das was völlig normales was schon nach einem Strandbesucht passiert . Wenn du also nen kite kaufst der schon ein paar jahre auf dem buckel hat ist das wirklich normal das da mal ein patch hier und da ist. Wenn dich das so stört muss man sich vorher genauer nach dem Zustand erkundigen. Gerade bei grossen kites kann es total leicht passieren auch grössere Cuts längere Zeit zu übersehen wenn sie an ungünstiger stelle sind. Du solltest auch noch angeben welches Alter was fürn Preis. Bei z.B. nem 300€ kite sich über ein paar schrammen aufzuregen ist wirklich albern, solange die Betriebtauglichkeit gegeben ist und er auch nicht droht zu platzen oder die bridles reissen. Wer so picky ist sollte bitte hier keine Gebrauchtkites kaufen. |
30.03.2014, 19:27 | #15 | |
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Zitat:
auf der anderen seite denk ich aber auch so. als verkäufer seh ich mich in der pflicht, meinen angebotenen artikel nach besten gewissen mit allen mängeln schönheitsfehlern zu beschreiben, um nachverhandlungen und reklamationen zu vermeiden. les die anzeige und den schriftverkehr nochma genau durch bevor du ein fass aufmachst |
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30.03.2014, 19:30 | #16 |
El Almeni
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@Jenny
Es sind grundsätzlich nur geeignete Beweismittel zuzulassen, sprich taugliche Beweismittel. Ein Beweismittel, das leicht gefälscht werden kann, ist ein untaugliches Beweismittel und als solches nicht zu verwerten. Deshalb nützt es dem Verkäufer gar nix, irgendeinen Anzeigentext oder eine angebliche Email vorzulegen. Natürlich hast Du mit Deinem Rat recht, dass man sich immer alles abspeichern oder aufheben sollte. Bei uns heisst das auch "Wer schreibt der bleibt, wer bloss redt, der geht. wdc |
30.03.2014, 19:30 | #17 |
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30.03.2014, 19:38 | #18 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Das Problem des leicht zu fälschenden Angebots wird wohl jeder haben. Die Kleinanzeige hier kann als z.B. Screenshot ja leicht manipuliert werden und ist somit ungültig. Heißt das für ALLE Verkäufer, daß ein Kaufvertrag zwingend wird? Da die Beweislast in obigen Fall beim Verkäufer liegt. (Szenarien gibt es genug: Käufer packt den Kite am Strand aus und stellt dann Riss fest. Theoretisch kann der Käufer dann doch das gleiche behaupten wie der TE...) In meinen Augen ist ein KV zwar wertlos, aber trotzdem will man da ja Gewißheit. Was meinst Du/ Ihr? Danke. pizza |
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30.03.2014, 20:03 | #19 |
El Almeni
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Es gibt keinen Grund für Sarkasmus, Ironie oder einfach nur Übertreibung
Der Käufer muss zunächst immer nachweisen, dass die Kaufsache einen Mangel bzw. eine Beschädigung aufweist. Das gilt selbst beim Verbrauchsgüterkauf. Zweitens muss der Käufer nachweisen, dass dieser Mangel schon bei der Übergabe der Kaufsache an ihn vorgelegen hat. Das gilt eingeschränkt beim Verbrauchsgüterkauf. Hier gilt innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe für alle Mängel prinzipiell eine Vermutung, dass die schon bei Übergabe vorlagen. Die Vermutung kann vom Verkäufer uU widerlegt werden. Weist die Kaufsache gerade bei gebrauchten Sachen nachweisbar eine Beschädigung auf, die schon bei der Übergabe vorhanden war, ist der Verkäufer verpflichtet durch Vorlage geeigneter Beweise nachzuweisen, dass er über das Vorliegen dieser Beschädigung ordnungsgemäß aufgeklärt hat, anderfalls trifft in die Gewährleistungshaftung. Kann der Käufer ausserdem nachweisen, dass der Verkäufer diese Beschädigung gekannt und absichtlich verschwiegen hat, ist eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung möglich. ICh kann nicht beurteilen, wie einfach es ist, einen Screenshot auf Oase oder generell zu fälschen. Das ist eine rein technische Frage. Ich habe in juristischer Hisnicht geschrieben, dass ein "Beweismittel", daa leicht zu fälschen ist, kein Beweismittel sein kann. Das sollte sich eigentlich jedermann aus naheliegenden Gründen aufdrängen. Wenn ich was leicht fälschen kann, ist es eben kein Beweis für irgendwas. Im Hinblick auf die OAse KLeinanzeigen könnte man im Bedarfsfall sichelrich den Jo einfach um eine Bestätigung oder Kopie der Original-Anzeige bitten. Wenn das nicht geht und eine Kleinanzeige tatsächlich so einfach zu fälschen sein sollte, dann leben Verkäufer gebrauchter Sachen in der Tat gefährtlich. Aber das tun Verkäufer gebracuhter Sachen ohnehin. Insofern liest man auch in den OAse-Kleinanzeigen immer wieder den üblichen Müll vom Auschluss der Garantie nach neuem EU-Gewährleistungsrecht und ähnlichen Unsinn. wdc |
30.03.2014, 20:10 | #20 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Meine Erfahrungen bei eigenen Sachen und von Dingen bei Freunden haben mir gezeigt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundlegend verschiedene Sachen. In meinem Erfahrungsschatz hat oft derjenige Recht bekommen, welcher besser organisiert war. Das erleben wir selbst auch alle tagtäglich, wenn es um Streitigkeiten mit z.B. der Post oder ähnlichen Institutionen geht. Danke Dir nochmals. pizza |
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30.03.2014, 21:27 | #21 |
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jaja, jetzt kommt er wieder dieser "doofe Pauker" -
der fürn 55€ Trapez seinen "Kaufvertrag" aufsetzt, aber bei mittlerweile über 113 privaten Käufen und Verkäufen, bei denen ich ihn genutzt habe, bin ich damit - toi toi toi - zu 100% gut gefahren Alex Ps: bei Bedarf füge ich den gerne nochmal als Anhang rein. Bringt im Nachhinein natürlich nichts, bewahrt aber ggf. vor zukünftigen ganz großen Pleiten. (Wobei ich persönlich nen kleinen Patch nicht als Pleite empfinde) - oft ist es ja so, dass man sich wegen Kleinigkeiten, die vielleicht 15-/20€ Wert sind aufregt, aber alleine das Aufregen darüber, das mehrfache Schreiben, die damit vertane Zeit... ich meine eine Stunde vertan und schon ist der Schaden irrelevant, wenn man mal "seinen" Arbeitslohn gegenrechnet oder? Je nach Alter und Zustand sinkt so natürlich der WIederverkaufswert... das schon ärgerlich, klar. |
30.03.2014, 21:36 | #22 |
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Ist ja sehr informativ
Nur ausgeschlossen ist ein Bagatellschaden.
Bei welchem Reparaturaufwand wird denn die Grenze gezogen? Und inwiefern wird hier auch das Alter der Ware berücksichtigt. Ist ein 20 cm Riß bei einem 1 jährigen Kite anders zu bewerten, als bei einem 5 Jährigen? Sicher ärgerlicher aber prozentual zum Marktwert ist der selbe Schaden/Reparaturaufwand bei einem 5 Jährigen Kite höher. Und ab wann sind solche Reparaturen als "normale" Abnutzung hin zunehmen? Beispiel: Beim Gebrauchtwagen mit 200tkm stellt ein Austauschmotor eher keinen Wertverlust dar, beim Jahreswagen mit 10tkm siehts schon anders aus. Oder noch einfacher mit reparierten Unfällen. Wie ist Deine Meinung wdc dazu? |
30.03.2014, 23:27 | #23 | ||
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31.03.2014, 06:08 | #24 |
ostseesurfers
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31.03.2014, 15:17 | #25 |
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Ich kenne es von anderen Foren das Transkationen bewertet werden können. Reicht ja gut oder eben nicht. Da hier ja recht viel untereinander weg geht könnte man gerne ähnliches andenken. Wohl fast alle haben hier schon was ge- und verkauft. Und bei 99% läuft es ja offenbar ganz gut ab.
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31.03.2014, 22:08 | #26 |
Gast
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...und da Segelmacher einen wesentlich geringeren Stundenlohn als Anwälte habe und der Kite hinterher immer noch defekt ist bzw. nach Rechtsstreitende total veraltet, wäre meine Entscheidung klar.
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31.03.2014, 22:34 | #27 |
aaa-kite.com S.Lanka
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§142 BGB i.Vm. §123 BGB ( Auch unterlassene Information über den Schaden ist eine Täuschung. Meiner Meinung nach muss er deutlich darauf hinweisen, dass Foto alleine reicht nicht, ausgenommen der Schaden ist evident erkennbar) -> Vertrag nichtig. Geld zurück, Kite zurück.
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01.04.2014, 06:44 | #28 |
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Hat irgendjemand schon das angeblich große Loch gesehen?
Wie teuer war der kite? Manche meinen auch sie bekommen nen neuen kite wenn sie was gebrauchtes kaufen. Ich würd mal gerne das Foto sehen wo man die Reparatur sieht. Wenn das wirklich offensichtlich ist kann ich die Beschwerde auch nicht nachvollziehen. Und das man einfach was kauft ohne mal genau nach dem Zustand zu fragen |
01.04.2014, 14:54 | #29 |
Benutzer
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Schon mal angerufen den Knaben?
Oder mal an nem Wochenende dort vorbei fahren und mal klingeln, es bewirkt oft Wunder, wenn sich sollche Leute aus der Anonymität des Internets gerissen werden. Und mit vorbei fahren meine ich nicht Schläge androhen... |
01.04.2014, 15:57 | #30 |
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In der Realität muß jeder selbst entscheiden, ob er alleine den "Nervenkrieg" der Auseinandersetzung per Mail / Brief / Telefon wegen eines für 10 - 20€ sauber zu lösenden Schadens anzetteln will.
Ich würde 1x kurz nachverhandeln und versuchen, einfach die anfallenden Reparaturkosten zurück zu bekommen und dann abhaken. Aber ohne ein Bewertungssystem wie bei ebay hat man da keine guten Karten. Und selbst dort habe ich etwas gekauft (Lego-Kram), bei welchem sich der Verkäufer hinterher rausredete, auf dem Foto hätte man gesehen, das im Inneren (!) Teile fehlen würden. War totaler Blödsinn, der ebay-Support gab mir sofort Recht - aber, um Jenny zu ergänzen, Recht bekommt u. U. auch einfach der Dreistere mit dem dickeren Fell - denn wegen 30€ zettelt der Klügere keinen langwierigen Rechtsstreit an - das weiß der Dreistere leider auch Ergo: Abhaken. |
01.04.2014, 17:20 | #31 | ||
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Ich weiß nicht, was DU dir da aus dem Text liest? Alex und Du, ihr bleibt was ihr seid. Und ich für meinen Teil werde immer noch keinen Kaufvertrag für solche Sachen benutzen. Es geht mir hier mit meinem Danke um die Einschätzung von wdc in seiner Eigenschaft als RA. Damit man dann weiß, was informierte Handelspartner alles machen können und was nicht. Der Kaufvertrag ist für Träumer und lasse ich höchstens als Einschüchterungsversuch gelten. Sollte ich das aber wirklich vorhaben, gibt es bedeutend wirksamere Methoden. Wirklich gelöst wird so ein Fall nicht durch wacklige Kaufverträge und rumjammern im Internet, sondern so: Zitat:
pizza |
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01.04.2014, 18:24 | #32 | |
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Zitat:
Wdcs Weg ist der einzig richtige. |
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01.04.2014, 18:36 | #33 |
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man sollte sich mal mit Mental Accounting beschäftigen.
Z.b. mit der Frage, wie ich mit Kosten umgehe. Wie gehe ich z.B. damit um, daß ich wegen eines falschen Zeitpunktes beim Heizölkauf 25 Euro mehr zahle. Wie gehe ich damit um, wenn ich 25 Euro aus meiner Tasche verliere. Und wie gehe ich damit um, wenn ich einen Kite mit einem Patch bekomme, mich dann betrogen fühle, den ich eventuell bei Insectsails für 25 Euro nochmal reparieren lassen muss. In allen Fällen habe ich den gleichen Schaden, trotzdem setzen die Leute unter Umständen im letzten Fall sogar einen Anwalt ein um ihr vermeintliches Recht zu bekommen. Hier spielt wahrsch. weniger der eigene Verlust oder die 25 Euro eine Rolle als vielmehr die Tatsache, daß ein anderer womöglich auf deine Kosten profitiert hat. Setzt man aber die noch folgende eigene Arbeitszeit (Schriftwechsel, Ärger, etc.) noch weiter in Relation müsste einem eigentlich klar werden, daß man vor allem selber am besten damit fährt, wenn man die Sache abhakt. |
01.04.2014, 18:43 | #34 | |
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Also hinfahren und klären, NICHT drohen oder schlagen !! Aber wenn Du glaubst, solche Leute sollten an Dich geraten, damit DU es denen mit dem StGB zeigen kannst ....... dann hast Du das glücklicherweise noch nie erlebt. Solche Leute treffen Dich nicht in belebten Einkaufsstraßen usw., denn so schlau sind die auch. Das was ich so kenne, läuft in höchstens zwei Minuten in DEINEM Eigenheim ab. Zwei bis drei Typen mit Basi klingen und zertrümmern neben Deinem Eßzimmer alles was geht und sind dann weg. Ob das allerdings schon bei Kitekram abläuft....eher nicht. Den Weg von wdc will ich auch nicht als falsch darstellen, er kommt für mich nur nicht in Frage. Für die paar Kröten würde ich das dann eher abhaken (wie sundevit). Somit ist auch diese Deine Aussage widerlegt - es gibt IMMER Alternativen Aber viel lieber fahre ich zu solchen Typen hin und rede mit denen. Und wie BigCK1984 schon völlig richtig geschrieben hatte, läuft dann meist alles problemlos, auch ganz ohne Rechtsanwalt und noch wichtiger ohne Gewalt. Und natürlich fahre ich als Frau nicht alleine zu einem Mann, der mich übers Ohr hauen will. pizza |
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01.04.2014, 19:29 | #35 | |
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Zitat:
Sind deine Kitebuddies auch so????? |
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01.04.2014, 20:25 | #36 |
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Jenny machst Du die Pizza selber
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02.04.2014, 00:28 | #37 | |
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Zitat:
Außerdem: Wir kennen alle das Ausmaß des Mangels nicht, aber für manche sind "ein paar Kröten" mehr Geld als für andere. Wenn du schon sagst "nicht mein Weg" solltest du doch wenigstens anderen ihren Weg lassen, und einen schriftlichen Vertrag nicht als Träumerei abtuen. Übrigens, warum kann man ein Haus nur mit notarieller Beurkundung kaufen? Weil der Notar ein Träumer ist? |
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02.04.2014, 07:34 | #38 | ||
KITEPROLLTUSSE
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Zitat:
Ich meine IMMER NOCH hinfahren OHNE drohen oder schlagen !!!! Schu.bidu hat dann trotzdem geschrieben, dass Leute mit Gewalt (auch Drohungen sind Gewalt) mal an ihn geraten sollen. (Obwohl bis zu diesem Punkt der Thread völlig gewaltfrei war) Ich habe nur geschrieben, dass er nicht weiß was er da redet. Denn gegen solche Typen die es ernst meinen, hilft das StGB nichts. Wie kommst Du auf die Drogenszene? Hast wohl gerade BB geschaut oder wie? Solche Sachen laufen einfach in einem bestimmten Kreis, ab einer bestimmten Summe und total egal welche "Ware" gehandelt wurde. Dazu braucht man keine Filme sehen, sondern eine gewisse Lebenserfahrung. Wegen des Kitekrams wird das aus meiner Sicht wohl eher nicht passieren. Aber wie ShortSqueeze auch schon geschrieben hat, wurmen manche "Verluste" einige doch sehr. Ich möchte in diesem Forum nicht weiter auf Handlungsweisen von Leuten eingehen, die ihr hoffentlich nie kennenlernen müsst. Wer damit Berührungen hatte, wird sowieso ziemlich schweigsam. Zitat:
Ich bin es doch, (im Gegensatz zu Schu.bidu) die Alternativen nennt und nicht auf meinen Weg als den Einzigen besteht. Und das der KV in diesem Fall für Träumer ist, ist meine aus der Erfahrung gebildete Meinung. Andere haben andere Erfahrungen und Meinungen. Einen Hauskauf mit einem 300€ Kite zu vergleichen, offenbart zudem eine stark verzerrte Sichtweise. Aber weil es gerade so aktuell ist. Warum taucht ihr nicht auch in diesem Thread http://forum.oase.com/showthread.php?t=145553 auf und ratet auch dort zum Kaufvertrag ??? Der will betrügen und hat einen gefälschten Personalausweis. Da könnt ihr höchstens Glück haben, daß der Betrüger sich durch sein am Boden liegen und lachen verrät, während der Herr Lehrer schön säuberlich den KV ausfüllt. pizza |
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02.04.2014, 08:29 | #39 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2010
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Beiträge: 2.460
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02.04.2014, 08:55 | #40 |
*********
Registriert seit: 12/2010
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Warum meldet sich der TE hier eigentlich nicht mehr Fragen wurden ja gestellt.
Nicht das noch jemand auf die Idee kommt, hier wurde der Meute nur ein Fleischbrocken hingeworfen, um das Ergebnis im HG bei chips n' beer zu verfolgen |
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