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Bauen - Reparieren - Basteln Boardbau, Modifikationen am Material, ...

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Alt 19.05.2009, 19:58   #1
Phips28
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2007
Beiträge: 13
Standard VW T4 Trennwand? (Entfernen erlaubt?)

Hallo zusammen!

Meine Frage richtet sich an jene, die im Besitz eines T4 oder ähnlichem sind und diesen in Österreich angemeldet haben bzw. auch alle, die rechtlich drüber Bescheid wissen:

Fahre seit ein paar Wochen einen 75PS VW T4 und bin gerade dabei, diesen ein wenig für mich einzurichten. Sprich Bett und Isolierung

Es is ein Kastenwagen und als LKW angemeldet. Keine Fenster und Trennwand. Wären wir auch schon beim Thema. Ich will diese Trennwand rausnehmen und weiß nun nach einigen Tagen/Wochen "Im-Internet-suchen" noch immer nicht richtig Bescheid, ob ich nun darf oder nicht. Manche sagen, man könne die halbe Trennwand rausmachen. Andere sagen wieder, man dürfe gar nichts rausnehmen...

Kann mir von euch jemand eine eindeutige Antwort auf diese Frage geben? Wie gesagt, bin in Österreich zhaus (falls es überhaupt rechtliche Unterschiede zw. Deutschland und Österreich gibt)

Falls NICHT, meine zweite Frage: Kann mir jemand sagen, wer mir darauf eine Antwort geben könnte (Vielleicht der ÖAMTC oder so?!?)

Wünsch euch einen schönen Abend!

Beste Grüße,
PHILIPP
Phips28 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2009, 20:06   #2
kitenix
Benutzer
 
Registriert seit: 03/2008
Beiträge: 208
Standard

http://www.campingforum.at/campingfo...ead.php?t=3118
Musst mal mit Googel versuchen
kitenix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2009, 20:27   #3
Phips28
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2007
Beiträge: 13
Standard ...

Hmm, danke schonmal für die schnelle Antwort. Der Link gibt mir allerdings auch keine eindeutige Antwort auf meine Frage...
Phips28 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2009, 00:38   #4
josh
Benutzer
 
Registriert seit: 04/2009
Ort: Oberwil, CH
Beiträge: 160
Standard

Hi

Bin zwar aus der Schweiz, aber ich denke, es kommt eher auf den Fahrzeughersteller als das Land an...

Denn wichtig ist was VW deklariert, ob die Wand ein tragendes oder eben nichttragendes Teil ist. Zur Absicherung daher am besten von VW selbst bestätigen lassen, bei mir hat die Abnahme auch ohne geklappt.

Schau mal hier:
http://www.vwn-aufbaurichtlinien.de/...-von-fenstern/

Da steht: "Trennwände erfüllen keine tragende Funktion. Änderungen bis zum ersatzlosen Entfall sind zulässig."

Du musst beim Ausbau darauf achten, dass du die B-Säule nicht verletzt. Also nicht einfach die Trennwand aussägen und dann mit Rohrzange oder ähnlichem das restliche Blech abmurksen...
Damit verbiegst, bzw. reisst du jenachdem sogar Löcher rein und dann hast du auf jeden Fall ein Problem
Aber ich habs auch gemacht und ging ganz gut, also los...

Gruss Josh
josh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2009, 01:00   #5
Micha
wasn hier los?
 
Registriert seit: 10/2000
Ort: Goch
Beiträge: 4.067
Standard

ich habe meine damals auch rauseflext und gehämmert.
Sind ganz schön hartnäckig die dinger.
Abrt wie gesagt mit ner Flex, Hammer, Meißel und viel Kraft geht das schon.
Wie das rechtlich in Össi aussieht weiß ich nicht.
Geh dochmal zum TÜV oder sowas.

Evtl auch das Straßenverkehrsamt.

Gruss Michael
Micha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2009, 11:21   #6
Phips28
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2007
Beiträge: 13
Standard

OK, also das klingt ja schon mal ziemlich gut Werd mich noch beim TÜV informieren und wenn alles glatt geht kommt das Werkzeug zum Einsatz Danke euch...
Phips28 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2009, 11:43   #7
josh
Benutzer
 
Registriert seit: 04/2009
Ort: Oberwil, CH
Beiträge: 160
Standard

Achtung mit "...Hammer, Meißel und viel Kraft geht das schon..." wie von Michael geschrieben.

Bei einem Kollegen hat die "Meissel-Hammertechnik" im oberen Bereich der B-Säule zu schönen Knicken und zum Teil eben sogar zu Löcher geführt. Da die Gurtbefestigung da dran ist, nicht ganz unbedenklich. Bei der Abnahme wurde das trotz zuspachteln nicht akzeptiert und musste geschweisst werden. Daher, lieber den kleinen Mehraufwand in Kauf nehmen und es gleich richtig machen...

Gruss Josh
josh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2009, 14:15   #8
Micha
wasn hier los?
 
Registriert seit: 10/2000
Ort: Goch
Beiträge: 4.067
Standard

wir haben auch nur die restlichen Schweipunkte abgeprügelt..

Das meiste mit der Flex.. Aber bitte alles vorher abdecken, sonst hast du überall Brandflecken von den Funken.

Gruss und viel Erfolg.

Michael
Micha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2009, 21:42   #9
Ö
wieder Einsteiger :)
 
Registriert seit: 06/2002
Ort: Bad Ems, Germoney
Beiträge: 975
Standard

Hi,

mit der Flex ???

Ich bin mir nicht sicher weil ich es bei nem T4 noch nicht gemacht habe aber bislang waren Schweisspunktbohrer immer die beste und einzige Wahl für den Job.

Wenn die Trennwand geschweisst ist ( Ducato z.B. geschraubt ), müssen es Punkte sein und die kann man mit einem Schweisspunktbohrer easy ausbohren. Damit bohrt man nur das obere Blech an und kann dann mit einem Blechmeisel dazwischen gehen.


Habt Ihr das versucht ?

Ob man sie ausbauen darf oder nicht, ist meiner Meinung nach von der Art der Zulassung abhängig. Wie das in AT ist, weiss ich leider nicht.


Grüße
Sven
Ö ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2009, 10:31   #10
tex
Barfußmann
 
Registriert seit: 03/2009
Ort: Stolpe
Beiträge: 94
Standard

Hi, hatte auch mal nen T4 mit Trennwand, wenn Du nicht gerade Probleme mit der Sitzposition hast (zu eng vorne), kann ich empfehlen, die Wand nicht komplett rauszunehmen, sondern einfach einen Durchgang hineinzusägen.
Einfach mit der Stichsäge (Metallsägeblatt und Schneidöl) ein umgekehrtes U hineinsägen. Den Querträger in der Mitte habe ich auch einfach mit durchgesägt, dann einen Kantenschutz drüber (so eine Art Gummilippe mit Metall innen drin)
Vorteil ist, mann kann da noch was dran befestigen/gegenstellen und hat auch bei einem Unfall noch einen Schutz im Rücken.

Es hat auch nie jemand danach gefragt, auch Tüv war kein Problem (Deutschland)
tex ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2009, 11:10   #11
JojoF
Ride Hard, Ride Core
 
Registriert seit: 07/2004
Ort: Wörgl im Tiroler Unterland
Beiträge: 465
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Laut VW kannst die Wand komplett entfernen, aber laut Österreicher Steuergesetz entfällt der LKW Vorteil. Ich weiss nicht, wie es dann sogar mit NOVA Nachzahlungen aussieht. Ich habe mich mal dafür interessiert, aber ein LKW Muss eine Trennwand haben und darf höchstens ein Heckfenter haben. Soweit ich mich errinnert kann. Frag mal bei TÜV Österreich in Innsbruck an, da hatte ich mal mit telefoniert, wegen etwas anderem.

Ansonsten:
Zum Austrennen für n paar Euro nen Schweisspunktbohrer kaufen, ist echt das beste. Bin Spengler und würde das nicht anders machen.
Zur Not mit der Schruppscheibe und Flex die Schweisspunkte im Oberen Blech wegflexen und mit der Beisszange aushebeln.
Schneid die Trennwand soweit raus, das du nur noch nen schmalen Blechrand hast, dann hast mehr Licht und tust dir viel leichter. Wenn man einen Meissel nimmt, reisst man das Blech nur auseinander, mit der Zange kann man es abschälen. Alternativ dazu ein Stemmeisen für Holzarbeiten oder den Meissel genauso schleifen. Also eine Seite Gerade, andere scharf machen. Kannst mir auch ne PM schicken deswegen, falls du noch tipps brauchst.

Je nach einrichtungsziel könnt man die Wand auch in der unteren Hälfte stehen lassen und einen Druchgang einbaun, Echt stabil fest zim Tisch anmontieren oder sonstigem, wie oben schon gesagt wenn der Sitz dir weit genug hinter geht.

Achso, beim ausbohren hast auch den Vorteil von weniger Hitze im Blech, was das vorhandene Hohlraumwachs in der B-Säule nicht zum weglaufen bringt. Ausserdem verbrennt dann auch die Farbe innen nicht.
JojoF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2009, 13:10   #12
zauberflo
Mattenfan
 
Registriert seit: 09/2007
Ort: Vorarlberg / Österreich
Beiträge: 433
Standard

Habe einen Fiat Scudo DOKA gehabt und die Wand ausgebaut. Allerdings machst du dich steuerrechtlich strafbar - da du nun die NOVA hinterzogen hast. Weiters kann es an Grenzen bei fachklundigen Zöllnern Probleme geben. Hier noch der Link zur Einstufung als LKW (Kleinlastkraftwagen). http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung...ummer=20001969
Ich würde es nicht machen - das ungute Gefühl fährt immer mit.
zauberflo ist offline   Mit Zitat antworten
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