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28.01.2011, 12:09 | #41 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 80
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[QUOTE=Galaxo;845617]Normalerweise will ich ja keine Reparatur bei einem Kite (an Weiterverkauf denken), sonder gleich neu
Viele meinen, ich müsste als Käufer 2 Reparaturversuche dulden Das ist Quatsch, ich kann gleich einen neuen Kite verlangen!!![/QUOTE] Gelten für Kiter andere Rechte als für andere Bürger?? Ich denke wenn es da einer drauf ankommen lässt und es ihm egal ist und das durchzieht würdest glaube ich auch Du "Anwalt" auf den Boden der Tatsachen runterkommen. Dem Recht interresiert nicht dein Wiederverkaufswert. Zum Mangel: Wenn dein Schaden durch Überbeanspruchung herkommt ist das in meinen Augen kein Mangel sondern Selbstverschulden. Das wäre glaube ich schon schwer zu beweisen das das ein Mangel war. So etwas lässt sich durch Sachverständige dann sicherlich auch darlegen. Das Deutsche Recht öffnet dem Kunden auch Tür und Tor zum ich sag mal Garantie Betrug. Mal ehrlich Das Materil geht immer einfach so von ganz alleine kaputt Ist doch egal ich bekomm doch in den ersten 6 Monate nen neuen oder. So bekomme ich das oft am Strand mit. und tschüss Ich jetzt geh lieber Snowkiten und zerstör mein Material damit ich neues bekomme geiler Ostwind |
28.01.2011, 12:12 | #42 |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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28.01.2011, 12:14 | #43 |
Gast
Beiträge: n/a
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28.01.2011, 12:14 | #44 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 54
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Das hat mit der gesetzlichen Gewährleistung nichts zu tun.Dafür würde ich dann in die Garantiebestimmungen vom Hersteller gucken.
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28.01.2011, 12:17 | #45 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2009
Ort: Köln
Beiträge: 888
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Blubb!
(wollte ich nur mal dazu gesagt haben) |
28.01.2011, 12:17 | #46 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
vor allem wer gibt auf Textilien Garantie , ausser die die Funktionskleidung machen ?? |
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28.01.2011, 12:23 | #47 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 54
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gelöscht....hab grad beschlossen, dass ich diese Diskussion nicht führen will...das endet im Chaos.
oder, um es mit den Worten von Jaydee zu sagen, Blubb! Geändert von ehlo (28.01.2011 um 12:27 Uhr) Grund: hab grad beschlossen, dass ich diese Diskussion nicht führen will |
28.01.2011, 12:25 | #48 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 222
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Tja, dann schau Dir doch die §§ an
Mein 1. Fall mit dem Kite ist eindeutig und was heißt "Überbeanspruchung"? Wie viele Flugstunden darf so ein Kite denn haben??? Nach 6 Monaten sieht die Sache natürlich anders aus, dann muss ich als Käufer beweisen, dass der Kite einen Mangel hatte. Aber auch bei den Surfschuhen habe ich gute Karten und die sollten auch mindestens 6 Monate halten. Es ist keine normale Abnutzung, wenn der Zipper kaputt ist. Aber die Reaktionen verwundern mich nicht. Auch in meinem Bekanntenkreis haben sich die Leute gewundert und deshalb auch dieser Fred. Der kleine Padawan hätte sich nämlich alles gefallen lassen... |
28.01.2011, 12:29 | #49 |
Gast
Beiträge: n/a
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28.01.2011, 12:32 | #50 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 54
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28.01.2011, 12:34 | #51 |
Gast
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28.01.2011, 12:42 | #52 | |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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Zitat:
Das Wort sofortiger Austausch, weil etwas defekt ist, kenne ich nicht bei Ware die über 300 Euro kostet und auch die Hersteller tauschen nur aus ,wenn etwas mehrere Male defekt ist. Wir haben hier 21 Tage Zeit eine defekte Sache in Ordnung zu bringen, also zu reparieren während der Garantiezeit. Kannst auch andere produkte nehmen, wie handys, Uhren, Laptops. Es gibt Servicestützpunkte die regeln das. Die heissen nicht Austauschstützpunkte. Warum das bei Kites anders sein soll als bei einem Notebook kann ich nicht nachvollziehen. Aber wer weiss, vielleicht ist es so, will ich nicht aussschliessen. Aber dann möchte ich den grunde wissen |
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28.01.2011, 12:51 | #53 | |
Benutzer
Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 5.312
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Zitat:
Vor Gericht würde sich der Händler vermutlich auf § 439 Abs. 3 beziehen. Der Unterschied zwischen einem Notebook und einem Kite ist die Tatsache, dass sich das reparierte Notebook in keiner Weise von einem nicht reparierten Gerät unterscheidet und daher die Reparatur "ohne erhebliche Nachteile für den Käufer" ist. Bei einem Kite, der hinterher ausieht wie ein Flickenteppich sieht das anders aus. |
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28.01.2011, 13:06 | #54 | |
Benutzer
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 222
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Zitat:
§ 439: Abs1: (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Frag mal deine Rechtsabteilung Ich jedenfalls lass innerhalb der 6 Monate nichts mehr reparieren. Was ihr so macht ist eure Sache, meine Kollegen müssen ja auch was zu tun haben. Und damit ist mein Nachhilfeunterricht für Kiter auch beendet |
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28.01.2011, 15:40 | #56 | |
KOS
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Zitat:
Wenn bei nem Notbook ne Hdd getauscht wurde oder bei nem Auto die Bremsscheiben erneuert werden. Dann sieht das niemand und ein Wiederverkauf wird in keinster Weise beeinträchtigt. Bei einem Kite ist eine Reparatur immer auch verbunden mit massiven Einbußen beim Wiederverkauf und die Optik ist auch beeinträchtigt, weil es sich eben NIE unsichtbar reparieren läßt. Bazzat, du vergleichst hier gerade Äpfel mit Birnen |
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28.01.2011, 16:00 | #57 |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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Jain,
ein Bladder der Luft verliert, eine Naht die aufgeht, Nähte generell, OnePump, Leinen riss, Loop kaputt, Barbelag löst sich, eine neue Stoffbahn vom Profi eingenäht x x x x ...................= Kein Wertverlust. Ansonsten wenn man es sieht, klar, Austausch. |
28.01.2011, 16:30 | #58 |
Lord logger
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
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bzw. andere Einigung wie Nachlass, Gutschein ...........um den Wertverlust so wieder auszugleichen.
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