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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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10.11.2019, 13:16 | #1 |
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Kiteschaden beim betreuten Kiten - eure Einschätzung?
Hallo,
einem Bekannten (fortgeschrittener Anfänger) ist beim betreuten Kiten ein 12er Kite ca. 4-5 mal ins Wasser "gefallen" (ca. 12-14 Knoten, wohl weniger hart aufgeschlagen) und später irgendwann in der Luft geplatzt (Strut-Tuch und Bladder). Laut Kiteschule handelte es sich um einen Kite, der erst 5 mal in der Luft war, allerdings auch schon eine Reparatur zuvor hinter sich hatte. Kiteschule schlägt vor, Schaden beheben zu lassen und möchte dann, dass Kite abgekauft wird. Hat jemand Erfahrung mit derartigen Fällen oder weiß, wie so etwas gütlich geregelt werden kann? Danke für eure Einschätzung! |
10.11.2019, 13:28 | #2 |
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Moin!
Ich hatte sowas zum Glück noch nicht, aber dafür ne extra Versicherung abgeschlossen (VDWS Safety Tool) - primär um beim Ausleihen nicht immer die Versicher kaufen zu müssen die einem dabei angeboten wird. Ansonsten mal bei der Haftpflicht nachfragen. Die normale Regelung sollte sein: Der Schaden wird repariert und die Versicherung übernimmt das. Abkaufen wäre ja nur ne Option wenn man die Tüte wirklich haben will, aber ob man sich dann auf einen akzeptablen Preis einigen kann? Viel Erfolg! Specter |
10.11.2019, 14:16 | #3 |
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Ich würde garnichts machen und auf keinen Fall den Kite abkaufen. Zum einen bin ich eigentlich der Meinung, das soetwas eigentlich über Kiteschule mit versichert sein sollte und zum anderen ist ja nicht sicher das der Kite nicht vorher schon beschädigt war. 5 mal in der Luft und schon repariert klingt nicht gerade nach schonenden Umgang mit dem Material. Wenn dir der Kite bei normalen Bedingungen aufs Wasser fällt und dabei kaputt geht hat er sicher schon ein Vorschaden gehabt der einfach übersehen wurde.
Geändert von set (10.11.2019 um 19:58 Uhr) Grund: Rechtschreibung |
10.11.2019, 14:52 | #4 |
Mattenfuzzi
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Würde auch sagen,
wenn man beim betreuten Kiten in einer Kiteschule einen Schaden erlebt, und nicht grob fahrlässig sich verhalten hat, muss das die Kiteschule zahlen. Dafür verlangen die ja auch mehr als beim reinen mieten. Das ist das gleiche wie beim Kitekurs. Man sollte den Vertrag halt auch lesen vorher. Ist doch klar daß einem der Kite mal droppt, gerade wenn man noch Anfänger ist. Für ein in der Luft platzen kann man nichts, es sei denn der Kite war zB invertiert und man hat nicht ausgelöst trotz Aufforderung. Zum abkaufen ist man sicher nie verpflichtet. Im Alleräussersten zum Ersetzen des Schadens, also einer Reparatur oder des Wertverlustes(aber auch das eigentlich nicht, sagt mein Gefühl). Anders ists, wenn man sich von privat betreuen lässt. Dann sollte man sich schon irgendwie einigen, evtl. bei der Hälfte des Schadens + eine Maß Bier oder so. Geändert von Thisl (10.11.2019 um 15:06 Uhr) |
10.11.2019, 18:16 | #5 |
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Vielen Dank schon mal für euere Einschätzungen! 'Mal bei der Haftpflicht anklopfen ist bestimmt nicht verkehrt. Von unsachgemäßem Gebrauch des Kites würde ich auch nicht ausgehen - sogar unabhängig subjektiver Wahrnehmung.
AGBs vorher durchlesen ist natürlich immer auch so eine Sache, zumal nach drei Tagen auf Wind warten dann doch eher unverhofft ein bisschen 'was aufkam. Aber klar, um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man das natürlich schon tun. Schade in dem Zusammenhang allerdings auch, dass vor Ort keine Versicherung angeboten wurde. |
10.11.2019, 18:59 | #6 |
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Dass Struts bei einigen Kitemarken abknicken und an der Knickstelle reissen, hat verschiedene Ursachen und wurde hier schon mal diskutiert:
http://forum.oase.com/showthread.php...oto=nextnewest Pauschal dem Kiteschüler dafür die Schuld zu geben, der gerade am Kite hängt, wenn der Bladder wegen dem Riss in der Strut an der Knickstelle platzt, geht schon mal gar nicht. Darüber hinaus ist die Schule in der Beweispflicht, dass der Schüler den Schaden fahrlässig verursacht hat oder den Kite nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet hat. Auch das dürfte ihr kaum möglich sein, da der Kite schon benutzt war und die Strut schon vorgeschädigt, geknickt und eingerissen gewesen sein konnte, als der Kite dem Schüler übergeben wurde. |
10.11.2019, 21:57 | #7 |
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Nein die Kiteschule soll selber für diesen Schaden aufkommen ! Ganz kla .
Ein Sorry der Kiteschule were angebracht mit sofortigem Materialwechsel, Absolut daneben die wollen euch abzocken. Sie sollte sogar schnellst möglich einen neuen Schirm besorgen um dan weiter zu schulen mit möglichst wenig aufwand für dich. Unglaublich |
10.11.2019, 21:57 | #8 |
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Zahl da blos nichts !
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11.11.2019, 08:10 | #9 |
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Mich würde interessieren wie die Sache rein rechtlich aussieht. Wenn ich mir was ausleihe und die Sache kaputt mache, muss jemand für die Kosten aufkommen.
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11.11.2019, 09:02 | #10 |
Mattenfuzzi
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Wenn mir der Kite einfach so in der Luft platzt, hab ich ihn nicht kaputt gemacht.
Intakte Kites platzen nicht einfach so in der Luft. Falls der Kite wirklich erst 5 Sessions hinter sich hat, ist es ein Garantiefall. Allerdings glaube ich nicht an 5 Sessions, wenn er schon repariert wurde. Prinzipiell haftet ein Leihender für einen von ihm verursachten Schaden. Wenn Du einen Schaden verursachst, ist es egal, ob Du den Kite geliehen hast, oder ob Du den Kite eines anderen Kiters zerstört hast. Da bist Du immer dran. Allerdings sollte gerade beim betreuten Kiten oder beim Kitekurs dieses Risiko vom Kiteshop bzw. dessen Versicherung abgedeckt werden. Und grobe Fahrlässigkeit sehe ich hier nicht. Aber niemals musst Du einen von Dir beschädigten Leihwagen der Autovermietung abkaufen Bin kein Fachmann, und das ist keine rechtliche Beratung sondern nur meine Meinung.... Geändert von Thisl (11.11.2019 um 09:14 Uhr) |
11.11.2019, 09:17 | #11 |
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wenn ich schon lese 5 mal gebraucht aber schon Reparaturen klingt das nicht gerade seriös.... oder die haben eine ziemlich schlecht Schulung bzw. Betreuung die garnicht auf ihr Material achten.
Klar wollen die jetzt am Ende des Jahres das alte Material loswerden. Selbst wenn die so was in Ihren AGBs stehen haben oder in einem Vertrag, ist es fraglich ob das zulässig ist. Gerade wenn der kite schon repariert worden ist liegt die Vermutung nahe das dabei ggf. der Bladder nicht wieder richtig eingezogen wurde und der kite deswegen geplatzt ist. Dann normalerweise platzt der kite nicht wenn er einfach in der Luft ist. Wenn der kite schon repariert ist, kann man dir keinen Wertverlust inf. Reparatur gross anrechnen. Folglich kann es höchstens im 100-200€ Reparaturkosten gehen. (neuer Bladder + ggf. Nähen). Geändert von lars914 (11.11.2019 um 09:35 Uhr) |
11.11.2019, 09:39 | #12 | |
Genuss-Rutscher
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Zitat:
Der Mieter ist dafür verantwortlich die Mietsache unbeschädigt wieder zurück zu geben. Ist wie beim Mietwagen. Kann man mit und ohne Kasko Versicherung mieten und mit und ohne Selbstbeteiligung. Es gibt Kiteschulen die eine Versicherung separat mit anbieten, das ist aber auch nicht gerade billig, weil eben soviel kaputt geht. Normal ist bei der Kite Vermietung die Versicherung nicht mit drin. Punkt. Schäden die man macht muss man bezahlen. Und die (Privat-) Haftpflicht-Versicherung zahlt bei Schäden an gemieteten Sachen in der Regel nicht (siehe AGB). Geändert von Bastelwikinger (11.11.2019 um 10:00 Uhr) |
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11.11.2019, 10:03 | #13 |
Lord logger
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Ich war auch mal Verleiher.
Schäden sind immer Gift und es gibt immer Ärger. Bei uns mussten die Kunden auch Schäden bezahlen. Ist normal so bei Mietsachen. Denkt mal an Mietwagen...... Das haben sie unterschrieben bei Mietbeginn. Wer nicht unterschreibt bekommt kein Material. Aber, das ist ein dünnes Eis, wenn der Schaden eintritt. Z.B. Mietwagen. Okay. Blechschaden ist klar.Zahlt der Mieter oder dessen Versicherung. Aber was ist bei z.B. Lichtmaschine? Nie im Leben zahlt das der Mieter. Alos: offensichtilche Schäden durch Benutzung = Mieter. andere Mängel Vermieter. Wie ist das bei anderen Dingen die man so ausleiht? Dann: 1. Welcher Preis ist Grundlage für die Berechnung, für den Fall das der Mieter zahlen soll? Der Verkaufspreis? Der Verleiher macht dann aus einem Schaden noch Gewinn. Der Einkaufspreis? Das wäre dann das fairste für den Kunden. 2. Wodurch ist der Schaden entstanden? Unsachgemäße Benutzung? Mutwillig? Oder war es Materialermüdung? Oder hat sich der Schaden vor der Mietzeit schon angekündigt, wurde aber nicht gesehen? Versteckter Mangel? Materialfehler? 3. Betreutes Kiten. Wenn die Veranstaltung so hiess... ( Ist wie Fahrschule mit Fahrlehrer an der Seite? ) Wie kann man wenn man betreut kitet Material kaputt machen? Man kitet ja betreut um sowas nicht zu erleben. Normal müsste die Betreung ein wachsames Auge haben - oder nicht? Wir geht man weiter vor? Anwalt könnte Geld kosten, wenn Gericht sich auf die Seite des Vermieters stellt, was passieren kann, weil Rechtslage so ist . Ich würde mir dne Schaden genau anschauen und reflektieren ob es an mir oder dem Material gelegen hat. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann versuchen den Kite zum Marktpreis / Einkaufspreis reduziert zu bekommen...Auf keinen Fall Listenpreis. Der Kite war schon repariert? Dann ist er minderwertig. auf keinen Fall Neupreis... ( Das ist auch ein Grund warum ich nie Ausleihe. ) Geändert von Bazzat (11.11.2019 um 10:21 Uhr) |
11.11.2019, 10:29 | #14 |
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Hallo,
Ich hatte auch mal 14 Tage "betreutes Kiten" in Ägypten gebucht, direkt im Anschluß an meinen "Anfänger Kurs", wo ich bis zum Wasserstart und Fahren mit Höhehalten (aber noch nicht machen) gekommen war... "Betreuung" fand fast nicht statt, bestand im wesentlich daraus, dass man mich halt mit dem Boot rein geholt hat, wenn ich den Kite nicht mehr hoch gekriegt habe Selbst beim Starten waren der/die Helfer so unerfahren, dass ich mit Hilfe den Kite am Ufer mit deren Hilfe nicht starten konnte. Da war Abdeckung und schlechter Wind. Habe den Kite dann meist ins Wasser gelegt, bin raus gelaufen in den Wind und dort allein gestartet. Das nur zum Thema, das "Betreutes Kiten" ein schwammiger Begriff ist... Zum eigentlichen Thema: Ich habe in den 14 Tagen 3 Kites zerstört. Jeweils beim droppen von HINTEN nach vorne das Tuch zerrissen. Gibt hier irgendwo einen Thread dazu von mir, falls es interessiert Vertraglich wäre ich natürlich verpflichet gewesen, beschädigtes Material zu bezahlen. Das ist üblich. Hatte ich vorher gelesen und abgemacht, dass sie mir im Schadensfall eine Rechnung schicken für die Haftpflicht Versicherung. Aber die Kites waren recht alt (wenn auch optisch noch gut, man sieht das den Dingern gerade in Ägypten nicht wirklich an) - Meine Haftpflicht hätte es bezahlt, ich hatte den Schaden schon gemeldet, aber es kam nie eine Rechnung dafür. Ich vermute, ihnen war selbst klar, dass es nicht wirklich meine Schuld war. Wenn ich einen Kite bei 12..15 Knoten mir der Fronttube auf das Wasser knalle als Anfänger, ist das "normal". Und das muss ein Kite auch aushalten. Trotzdem, hart auf hart hätte ich es gezahlt. Bzw. meine Haftpflicht. Gruß, - Oliver |
11.11.2019, 11:16 | #15 |
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Wenn ich mit einem Fahrschul-Auto rückwärts gegen einen Pfosten fahre... - wer zahlt?
Andere Frage: Wer hatte den kite überhaupt aufgepumpt? Wenn er einfach platzt, kann er auch zu stark aufgepumpt gewesen sein. |
11.11.2019, 11:27 | #16 |
Lord logger
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11.11.2019, 13:08 | #17 |
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wie Bazzat schon sagt es ist wie bei einem Mietwagen die Frage ob eine nicht sachgerechte Nutzung vorlag.
Da du ihn im Rahmen einer Art Schulung überlassen bekommen hast, wäre für mich alles ausser mutwilliges in dem Baum fliegen die normale vereinbarte Nutzung, selbst wenn du den kite ständig auf die Frontube geknallt hast... und das muss der Mietgegenstand halt abkönnen. Auf der anderen Seite wird es bei Mietwagen z.b. bei den Reifenklauseln auch ähnlich schwierig, wenn z.B. alte Reifen auf dem Auto sind. |
11.11.2019, 13:27 | #18 | |
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Zitat:
sehe ich genau so. deswegen bei der eigenen versicherung nachfragen ob solche schäden abgesichert sind. oder extra eine versicherung für sollche fälle abschließen. wer hat erfahrung mit der safty tool versicherung vom vdws? 39€ pro jahr und das leihmaterial ist versichert. das hört sich doch ganz vernünftig an. |
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11.11.2019, 13:54 | #19 |
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11.11.2019, 14:00 | #20 | |
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Zitat:
find ich prinzipiell ganz gut diesen Ansatz .... aber wenn ich teilweise im Urlaub 100-200$ pro Tag für Kitesurfmaterial hinblättern soll, sodaß die Kiteschule quasi nach 2-5 Tagen den kite quasi abbezahlt hat (Händerkonditionen abzügelich Restverkauf) find ich es irgendwie nicht fair das der Kunde auch noch die Versicherung tragen soll damit auch ja kein unternehmerisches Risiko verbleibt. |
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11.11.2019, 14:04 | #21 |
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Schon mal was von Pacht, Löhnen, Steuern usw. Gehört?
Im Getränkemarkt gibs ne Flasche Bier für 0,70€. In Restaurant zahlst du 4€ |
11.11.2019, 14:15 | #22 | |
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Zitat:
deswegen vermieten viele kiteschulen die Dinger ja auch einen ganzen Sommer lang und bekommen dann wahrscheinlich immernoch ihren EK von einem Dummen zurück oder 1-2 Monate und verkaufen Sie dann mit geringen Nachlass als neuwertige Testkites weiter. Wenn man das hochrechnet ist der Faktor 4 im Restaurant noch relativ gering. Das geht eher in Richtung der Leihwagenfirmen die die Autos sehr günstig in grosen Mengen kaufen, sodaß die Wagen mit etwas Glück für sie ein kostenneutraler Durchlaufposten für ca. ein Jahr sind und sie nur noch ihren eigenen Wasserkopf erwirtschaften müssen. oder wie in der USA wo sie für nen einfaches Fahrrad in Nappa Valley bis zu 65$ pro Tag haben wollten, das bei Walmarkt warscheinlich keine 250$ kostet. Geändert von lars914 (11.11.2019 um 14:36 Uhr) |
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11.11.2019, 15:09 | #23 | |
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Zitat:
Das Safetytool hat allerdings wieder so nette Kündigungsfristen dass ich es jetzt noch ein weiteres Jahr habe(n muss) |
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11.11.2019, 15:16 | #24 |
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Spekulieren bringt doch alles nix
...schau einfach in den Vertrag oder die AGB oder was auch immer Du unterschrieben hast. Eine Abnahmeverplfichtung ist schon unüblich und wenn es dir nicht bewusst war würde ich anzweifeln ob überhaupt ein wirksamen Vertrag zustande gekommen ist. Ich würde max die Reperatur bezahlen wenn Du nicht nachweisen kannst dass ein Vorschaden vorhanden war.
Gleichwohl ziemlich miese Tour von der Schule. |
11.11.2019, 15:20 | #25 |
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11.11.2019, 17:25 | #26 | |
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Zitat:
Ich habe meine normale Haftpflicht entsprechend erweitert. Kostet dann zwar mehr, 80€ im Jahr, aber da ist noch einiges mehr drin was man brauchen kann. Z.B. zahle die dann auch allgemein für ausgeliehene Sachen von Freunden oder sowas. Kamera, Kite, Kiteboard etc. Also unterm Strich finde ich, das lohnt sich. Haftpflicht braucht man eh, also vergleiche ich nur den "Aufpreis". Und Keine Selbstbeteiligung macht dann schon einen großen Unterschied. Und ja, die zahlt wirklich, ich habe sie schon mehrfach in Anspruch genommen und auch den erwähnten Schaden hätten sie bezahlt. |
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11.11.2019, 19:13 | #27 | |
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Meine Haftpflicht so:
Zitat:
Update: ...aber schließt auch Wasserfahrzeuge aus Geändert von Specter (11.11.2019 um 19:31 Uhr) Grund: more info |
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11.11.2019, 19:44 | #28 |
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100€ Selbstbeteiligung wäre für mich nicht akzeptabel.
Aber weder Kites noch Surfmaterial gelten als Wasserfahrzeuge, das sind Sportgeräte. Aber das ist tatsächlich auch nicht jedem Sachbearbeiter klar! Ich hatte das bei Abschluß der Versicherung klären lassen. Aber beim allerersten Schadensfall haben sie Schaden an einem Windsurfbrett nicht zahlen wollen wegen "Wasserfahrzeug". Dabei steht in meinen Bedingungen sogar ausdrücklich Surfboards auch mit Segel max 10qm sind mitversichert und Sportdrachen. Habe mir nochmal schrfitlich Dabegeben lassen, dass das Kitesurfausrüstung auch größer als 10qm einschliesst. Und haben auch schon gezahlt (bei einem 16,5qm Kite) wie gesagt. Such mal nach "Drachen" und "Surfboard". Im Zweifel mal Anfragen beim Vertreter oder der Versicherung direkt. Gruß, - Oliver |
11.11.2019, 20:39 | #29 |
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Das ist vermutlich Interpretationssache des jeweiligen Sachbearbeiters. Das Lexikon des armen Mannes listet Kites mit unter Wasserfahrzeugen. Kann man natürlich jederzeit rausnehmen
100 € SB ist etwas viel, es sei dann man nimmt die Versicherung nicht so oft in Anspruch. 8 Jahre VDWS Saftey Tool ohne Bedarf ist zwar einerseits gut, andererseits auch schon wieder ein Kite für den kein Geld über war.... Ich stell mal eine Anfrage bei meiner Versicherung. Cheers Specter |
12.11.2019, 08:03 | #30 |
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Moin,
Vermieter, egal von was, sind in der Gestaltung ihrer “Vermietbedingungen“ relativ frei. Daher ist die ganz Diskussion hier sinnlos, solange man die speziellen Vertragsbedingungen für diesen Einzelfall nicht kennt. Ich fände es auch gut wenn eine Versicherung bei einer Vermietung automatisch mit dabei wäre, dann könnten sich Mieter und Vermieter viele Diskussionen ersparen. Der gesunde Menschenverstand spielt da jedoch gar keine Rolle. Ebenso ist es rechtlich unerheblich wie viel Geld für die Mietsache verlangt wurde. Selbstverständlich kann ich jemandem etwas ausleihen, unter der Bedingung es unbeschädigt zurück zu erhalten. Ausnahme wäre, wenn beim Kite ein Herstellungsfehler oder eine nicht sichtbarer Vorschaden vorliegt. Das dann zu beweisen ist aber eine ganz andere Sache. Für mich ist der Mieter also ganz klar mit im Boot, er muss sich über die Mietbedingungen schon aktiv informieren. Wenn jemand ein Auto mietet macht er das ja auch. Wenn ich noch unsicher bin und weiß, dass ich den Kite durch mögliche Fehlbedienung über das normale Maß strapazieren werde, kann ich dieses erhöhte Schadensrisiko durch eine Versicherung abdecken oder muss für den Schaden selbst aufkommen. Bei meinem letzten Kiteurlaub wurden in der anliegenden Kiteschule jeden Tag mindestens 1 - 2 Kites zerstört, meistens geplatzte Bladder oder aufgeschnittenes Tuch, .... war echt krass. Und nein, die haben keinen Schrott vermietet. |
12.11.2019, 21:09 | #31 |
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über welches Rechtssytem reden wir überhaupt?
Abend,
ich bin da bei Winston. Sofern ich es nicht überlesen habe, ist der wichtigste Punkt aber noch gar nicht angesprochen worden. In welchem Land ist das denn überhaupt passiert? Denn im ersten Schritt gilt ja dann mal das Recht desjenigen Staates in dem die Vermietung erfolgte. An dessen Recht müsste man den Inhalt des Vertrags messen. Alles andere ist leider Spekulation bzw. sind allgemeine Billigkeitserwägungen, die den Vertrag ggf. trotzdem nicht ändern, oder eben doch... Gruss Jan |
13.11.2019, 11:59 | #32 |
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Hallo,
vielen Dank für euere Einschätzung der Situation. Laut AGB meint in diesem Fall "bereutes Kiten" "Materialimiete" plus "Support" (u.a. Größenauswahl, Starten, Landen, Hilfe in Gefahr). Für Schäden bei "unsachgemäßer Benutzung" ist der Mieter "vollständig verantwortlich" und "trägt Kosten für Instandsetzung". Versicherung wird "empfohlen". Vor diesem Hintergrund ist die rein rechtliche Situation, bei der es bestimmt auch Auslegungsspielräume geben wird, z.B. "unsachgemäß", das eine; das andere sind dann Aspekte des "gesunden Kiterverstandes" oder der Kulanz etc. Werde abschließend berichten, wie sich das Problem zu hoffentlich beiderseitigem Einverständnis gelöst hat. |
07.01.2020, 10:59 | #33 | |
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