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Alt 21.01.2015, 15:05   #1
bigbignub
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
Standard Gültigkeit Airberlin Service Card ?

Es geht um die Mitnahme von Sportgepäck.

In meinem Fall will ich über Iberia einen Flug buchen, der jedoch von Airberlin durchgeführt wird.

Ist die Service Card in diesem Fall gültig?

Wenn man sich bei der Airberlin Hotline zu diesem Thema erkundigt, erhält man jedes Mal eine andere Auskunft. Hat von euch jemand praktische Erfahrung damit?

Kann ich nach dem Buchen bei Iberia bei Airberlin mein Sportgepäck ohne Probleme anmelden?

Wenn man über Airberlin einen Flug bucht, der von einer anderen Fluglinie durchgeführt wird, ist die Service Card nicht gültig, deshalb war meine Vermutung, dass sie im umgekehrten Fall eben schon gültig ist.
bigbignub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2015, 15:10   #2
stever
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.526
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Standard

Ist gültig!!!
stever ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2015, 17:48   #3
Kiter-NRW
Recht(s)verdreher
 
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 1.114
Standard

...lesen können, soll ja bilden (also hoffe ich, Du schafft das hier...)

Das was DU SELBST mal eben getan hättest, hab ich `grad getan:
(und siehe da)

>>> AB-Service-Card / Bedingungen <<<
"Nur gültig auf von airberlin oder NIKI durchgeführten Flügen in den Tarifen FlyClassic, FlyFlex und FlyDeal in der Economy oder Business Class."

Zitat:
Zitat von bigbignub Beitrag anzeigen
In meinem Fall will ich über Iberia einen Flug buchen, der jedoch von Airberlin durchgeführt wird.
um was für`n Flug soll es sich denn dabei (GENAU !?) handeln ?
__________________________________________________ __
....ehm, ich hab da `grad mal nen ganz einfachen TEST gemacht.
- Iberia-HP
- Flug AGP (Malaga) - DUS (Düsseldorf) <<< wird von IB selbst nicht geflogen
- Flug wird von AB durchgeführt,
und jetzt kommt`s (!), läuft aber unter Iberia-Flugnummer = ist ein Code-Share-Flug durch`s "One-World-Bündnis" >>> (COMMERCIAL DUPLICATE - OPERATED BY AIR BERLIN),
- da wird die Karte NICHT gültig sein !


Geändert von Kiter-NRW (22.01.2015 um 07:39 Uhr)
Kiter-NRW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2015, 21:22   #4
lasard
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2009
Ort: Nähe Passau
Beiträge: 746
Standard

Ich würd ganz einfach eine email schreiben und die antwort mit zum flughafen
nehmen. Am telefon können sie dir auch sagen das dein kitegepäck kostenlos
in der ersten klasse mitfliegen darf. Am schalter schaust dann blöd drein.
lasard ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2015, 22:05   #5
bigbignub
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
Standard

Danke an euch für eure Bemühungen und Antworten

Zitat:
Zitat von lasard Beitrag anzeigen
Ich würd ganz einfach eine email schreiben und die antwort mit zum flughafen
nehmen. Am telefon können sie dir auch sagen das dein kitegepäck kostenlos
in der ersten klasse mitfliegen darf. Am schalter schaust dann blöd drein.
Hab ich jetzt gemacht.
Werde die Antwort dann hier rein posten.

LG
bigbignub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2015, 07:34   #6
Kiter-NRW
Recht(s)verdreher
 
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 1.114
Standard

Zitat:
Zitat von bigbignub Beitrag anzeigen
Danke an euch für eure Bemühungen und Antworten
Hab ich jetzt gemacht. (E-Mail)
Werde die Antwort dann hier rein posten.
...auch darauf, das es wieder Betitelungen unter der Gürtellinie gibt...
- die E-Mail bringt Dir FÜR VOR ORT gar nichts !
1.) sollte der Flug so durchgeführt werden wie ich oben schon ge-/beschrieben habe, hast Du keinen Anspruch.
2.) solltest Du denn wirklich eine E-Mail-Antwort bekommen (fragt sich jetzt auch von wem (ob IB oder AB) so ist diese E-Mail rechtsmäßig am Schalter nicht verwertbar/statthaft.
3.) wird sich AB zu 99% vor Ort UND auch für rechtliche Ansprüche blöd stellen (erst so lange abwarten, bist Du mit nem Anwalt kommst)
a) hatte ich selbst schon nen ähnliches Problem mit schriftlich vom AB-System bestätigter Leistung, die dann aber am Schalter nicht mehr im System stand !
....und AB zur Schadensregulierung erst tätig wurde, als nen Brief vom Anwalt geschrieben wurde.
b) haben Bekannte mit AB jetzt das Problem, das Ihr Koffer beim Transport/Verladung deutlich beschädigt, sie dieses ganz offiziell gemeldet haben, die Meldung incl. Reparatur-Kostenvoranschlag oder Ersatzbeispiel bei AB eingereicht haben,
...aber AB (bisher) lediglich - da mit E-Mail-Lesebestätigung verfaßt - den Erhalt bestätigt hat, aber sich ansonsten nicht rührt.

...und zu alle dem past bei AB auch immer wieder Bericht:
http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft...erlin-100.html
http://www.bochumer-zeitung.net/maga...nden-abgezockt

@ lasard:
...was hat in dem ganzen Zusammenhang jetzt eigentlich die erste Klasse damit zutun !?
Kiter-NRW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2015, 10:01   #7
bigbignub
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Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
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Zitat:
Zitat von Kiter-NRW Beitrag anzeigen
@ lasard:
...was hat in dem ganzen Zusammenhang jetzt eigentlich die erste Klasse damit zutun !?
Er meint, dass sie dir am Telefon sagen können, du darfst dein Kiteequip in der Kabine der ersten Klasse mithaben, während du mit saftigen Trauben gefüttert wirst und am Schluss zählt nur das, was sie dir am Schalter sagen, weil denen wurscht ist, was die am Telefon erzählt haben.
bigbignub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2015, 16:00   #8
bigbignub
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Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
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Zitat:
Zitat von mir am 21.01.2015
Guten Tag,

wenn ein Flug über eine andere Fluggesellschaft gebucht, der Flug jedoch von Airberlin durchgeführt wird, gelten dann die Bestimmungen von Airberlin oder der Fluggesellschaft, bei der der Flug gebucht wurde?

Es geht mir konkret um die gratis Mitnahme von Sportgepäck in Verbindung mit der Airberlin Service Card.

Danke für die Auskunft.
Zitat:
Zitat von Airberlin am 22.01.2015
[...]
vielen Dank für Ihr Schreiben.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen ,wen der Flug von der Air Berlin durchgefürt wird gelten auch die Gepäckbestimmungen von der fliegenden Airline.
[...]
Mal sehen, was die am Schalter sagen.
bigbignub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2015, 17:06   #9
Kiter-NRW
Recht(s)verdreher
 
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 1.114
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...leider hast Du uns ja noch nicht mitgeteilt um welchen Flug genau (Flug-Nr. , Abflug-Ort + Ziel-Ort) es sich handelt.

Dann hoffe ich auch für Dich, das die Dame am Schalter Dir nicht die Sache mit dem Code-Share-Flug erzählt..............und Dein Kitebag auf einmal am Abflugort zurückbleiben muß
Kiter-NRW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2015, 09:02   #10
bigbignub
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
Standard

Ich hol den Thread nochmal rauf, weil's für den Einen oder Anderen hilfreich sein könnte.

Folgendes Szenario:
Wir, Besitzer der Airberlin Service Card, haben über fluege.de bei Iberia einen Flug gebucht, der von Airberlin durchgeführt wurde. Das ganze nennt sich dann, wie Kiter-NRW schon sagte, "Code-Share-Flug".

Es gab weder in Wien noch in Malaga Probleme beim Check In.
Keiner hat gefragt (und/oder gewusst?), dass wir den Flug nicht direkt bei AB gebucht haben.

Somit ging alles gut und das Kitegepäck durfte gratis mit
bigbignub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2015, 09:03   #11
stever
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Beiträge: 1.526
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Zitat:
Zitat von bigbignub Beitrag anzeigen
Ich hol den Thread nochmal rauf, weil's für den Einen oder Anderen hilfreich sein könnte.

Folgendes Szenario:
Wir, Besitzer der Airberlin Service Card, haben über fluege.de bei Iberia einen Flug gebucht, der von Airberlin durchgeführt wurde. Das ganze nennt sich dann, wie Kiter-NRW schon sagte, "Code-Share-Flug".

Es gab weder in Wien noch in Malaga Probleme beim Check In.
Keiner hat gefragt (und/oder gewusst?), dass wir den Flug nicht direkt bei AB gebucht haben.

Somit ging alles gut und das Kitegepäck durfte gratis mit
Ist auch normal. Noch nie erlebt, dass es nicht geht.
stever ist offline   Mit Zitat antworten




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