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21.01.2015, 15:05 | #1 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
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Gültigkeit Airberlin Service Card ?
Es geht um die Mitnahme von Sportgepäck.
In meinem Fall will ich über Iberia einen Flug buchen, der jedoch von Airberlin durchgeführt wird. Ist die Service Card in diesem Fall gültig? Wenn man sich bei der Airberlin Hotline zu diesem Thema erkundigt, erhält man jedes Mal eine andere Auskunft. Hat von euch jemand praktische Erfahrung damit? Kann ich nach dem Buchen bei Iberia bei Airberlin mein Sportgepäck ohne Probleme anmelden? Wenn man über Airberlin einen Flug bucht, der von einer anderen Fluglinie durchgeführt wird, ist die Service Card nicht gültig, deshalb war meine Vermutung, dass sie im umgekehrten Fall eben schon gültig ist. |
21.01.2015, 15:10 | #2 |
Benutzer
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Ist gültig!!!
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21.01.2015, 17:48 | #3 | |
Recht(s)verdreher
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 1.114
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...lesen können, soll ja bilden (also hoffe ich, Du schafft das hier...)
Das was DU SELBST mal eben getan hättest, hab ich `grad getan: (und siehe da) >>> AB-Service-Card / Bedingungen <<< "Nur gültig auf von airberlin oder NIKI durchgeführten Flügen in den Tarifen FlyClassic, FlyFlex und FlyDeal in der Economy oder Business Class." Zitat:
__________________________________________________ __ ....ehm, ich hab da `grad mal nen ganz einfachen TEST gemacht. - Iberia-HP - Flug AGP (Malaga) - DUS (Düsseldorf) <<< wird von IB selbst nicht geflogen - Flug wird von AB durchgeführt, und jetzt kommt`s (!), läuft aber unter Iberia-Flugnummer = ist ein Code-Share-Flug durch`s "One-World-Bündnis" >>> (COMMERCIAL DUPLICATE - OPERATED BY AIR BERLIN), - da wird die Karte NICHT gültig sein ! Geändert von Kiter-NRW (22.01.2015 um 07:39 Uhr) |
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21.01.2015, 21:22 | #4 |
Benutzer
Registriert seit: 02/2009
Ort: Nähe Passau
Beiträge: 746
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Ich würd ganz einfach eine email schreiben und die antwort mit zum flughafen
nehmen. Am telefon können sie dir auch sagen das dein kitegepäck kostenlos in der ersten klasse mitfliegen darf. Am schalter schaust dann blöd drein. |
21.01.2015, 22:05 | #5 | |
Benutzer
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
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Danke an euch für eure Bemühungen und Antworten
Zitat:
Werde die Antwort dann hier rein posten. LG |
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22.01.2015, 07:34 | #6 | |
Recht(s)verdreher
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 1.114
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Zitat:
- die E-Mail bringt Dir FÜR VOR ORT gar nichts ! 1.) sollte der Flug so durchgeführt werden wie ich oben schon ge-/beschrieben habe, hast Du keinen Anspruch. 2.) solltest Du denn wirklich eine E-Mail-Antwort bekommen (fragt sich jetzt auch von wem (ob IB oder AB) so ist diese E-Mail rechtsmäßig am Schalter nicht verwertbar/statthaft. 3.) wird sich AB zu 99% vor Ort UND auch für rechtliche Ansprüche blöd stellen (erst so lange abwarten, bist Du mit nem Anwalt kommst) a) hatte ich selbst schon nen ähnliches Problem mit schriftlich vom AB-System bestätigter Leistung, die dann aber am Schalter nicht mehr im System stand ! ....und AB zur Schadensregulierung erst tätig wurde, als nen Brief vom Anwalt geschrieben wurde. b) haben Bekannte mit AB jetzt das Problem, das Ihr Koffer beim Transport/Verladung deutlich beschädigt, sie dieses ganz offiziell gemeldet haben, die Meldung incl. Reparatur-Kostenvoranschlag oder Ersatzbeispiel bei AB eingereicht haben, ...aber AB (bisher) lediglich - da mit E-Mail-Lesebestätigung verfaßt - den Erhalt bestätigt hat, aber sich ansonsten nicht rührt. ...und zu alle dem past bei AB auch immer wieder Bericht: http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft...erlin-100.html http://www.bochumer-zeitung.net/maga...nden-abgezockt @ lasard: ...was hat in dem ganzen Zusammenhang jetzt eigentlich die erste Klasse damit zutun !? |
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22.01.2015, 10:01 | #7 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
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Er meint, dass sie dir am Telefon sagen können, du darfst dein Kiteequip in der Kabine der ersten Klasse mithaben, während du mit saftigen Trauben gefüttert wirst und am Schluss zählt nur das, was sie dir am Schalter sagen, weil denen wurscht ist, was die am Telefon erzählt haben.
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22.01.2015, 16:00 | #8 | ||
Benutzer
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
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Zitat:
Zitat:
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22.01.2015, 17:06 | #9 |
Recht(s)verdreher
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 1.114
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...leider hast Du uns ja noch nicht mitgeteilt um welchen Flug genau (Flug-Nr. , Abflug-Ort + Ziel-Ort) es sich handelt.
Dann hoffe ich auch für Dich, das die Dame am Schalter Dir nicht die Sache mit dem Code-Share-Flug erzählt..............und Dein Kitebag auf einmal am Abflugort zurückbleiben muß |
10.06.2015, 09:02 | #10 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 50
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Ich hol den Thread nochmal rauf, weil's für den Einen oder Anderen hilfreich sein könnte.
Folgendes Szenario: Wir, Besitzer der Airberlin Service Card, haben über fluege.de bei Iberia einen Flug gebucht, der von Airberlin durchgeführt wurde. Das ganze nennt sich dann, wie Kiter-NRW schon sagte, "Code-Share-Flug". Es gab weder in Wien noch in Malaga Probleme beim Check In. Keiner hat gefragt (und/oder gewusst?), dass wir den Flug nicht direkt bei AB gebucht haben. Somit ging alles gut und das Kitegepäck durfte gratis mit |
10.06.2015, 09:03 | #11 | |
Benutzer
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Zitat:
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