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Alt 17.12.2014, 20:08   #1
warnemünder
ostseesurfers
 
Registriert seit: 09/2009
Ort: am Strand
Beiträge: 2.026
Standard Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern

kann ein teurer Spaß werden
war mir so nicht bekannt

Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern/


Fotograf muss 1500 Euro Bußgeld zahlen
warnemünder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2014, 21:13   #2
Racoon
Waschgang DLX
 
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.486
Standard

Vorher informieren ist das Stichwort

Für gewerbliche Flüge braucht man außerdem eine erweiterte Haftpflichtversicherung.
Flugmodelle sind eben doch kein Spielzeug und das Fliegen birgt immer auch ein Risiko, daher sollte man nicht über Menschenansammlungen fliegen (und schon gar nicht "durch")
Racoon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2014, 21:29   #3
alex84
Benutzer
 
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 545
Standard

prinzipiell muss JEDER, der eine Drohne/ einen "Copter"
steuert - egal ob auf dem eigenen grundstück, oder auf des Bauern Wiese (natürlich nur mit dessen Zustimmung) eine Versicherung haben!

ich habe meine beim DMO - kostet 32€ jährlich - weil ich auf 3mio. im Schadensfall erhöhte Deckung habe, bezahl ich ca. 52€ im Jahr.
Ist doch nen Witz, verglichen, was sonst im Schadensfall drohen könnte...

Das ist mir der Spaß definitiv wert^^

Solange man dann NICHT gewerblich fliegt, bzw. kommerzielle Absichten verfolgt muss man "nur" noch die versch. Regeln einhalten, wie unter 5000Gramm Abfluggewicht zu bleiben. (Mein Vogel wiegt vollbeladen 4890Gramm^^)

Und eben nicht über Menschen-/ Ansammlungen und/oder in kontrolliertem Luftraum fliegen.

bei mir hier ist Zone G und ich darf theoretisch bis auf knapp über 700m steigen. Praktisch kann ich meinen 800er Hexacopter bis ca 450-500m noch ganz gut erkennen. Das ist aber auch schon wirklich verdammt hoch!

Und mit der Gopro samt Gimbal kann ich dann kilometer weit schauen, sofern die Witterung es zulässt.
An diesigen Tagen reicht das sogar schon aus um tief hängende "Wölkchen" zu überfliegen und so ein paar tolle Aufnahmen zu machen.

natürlich sollte man NICHT durch eine undurchsichtige, dicke Wolkendecke hindurchfliegen! 1. fliegt man dann blind, 2. weiss man nie wie sich die Feuchtigkeit auf die Elektronik bzw. das Signal auswirkt.


Man sollte sich dennoch nicht verrückt machen (lassen), wenn man privat aus Spaß an der Freude oder FPV fliegt, aber eben auch gewisse Bestimmungen und Regeln einhalten, dann klappt das auch.

Ich habe beinahe jedem meiner Nachbarn das gesamte Gerät einmal vorgeführt und nen Foto vom jeweiligen Haus (Frontansicht von schräg oben) auf ner Postkarte geschenkt, jetzt lächeln die meisten und grüßen, wenn sie mich fliegen sehen.
Einer hat recht klar gesagt, dass er sich unwohl fühlt, auch wenn ich sein Haus in großer Höhe überfliege - dann steuer ich da eben großzügig drumherum/weiche auf die Wiese/den Acker aus - Problem gelöst.

Jetzt muss ich nur endlich mal meine neuen Propeller bekommen und dann einen milden Tag mit 12-15knt. erwischen, dann möchte ich gerne mal mich beim Kiten filmen lassen/Kumpels beim Kiten filmen.



Alex
alex84 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2014, 21:55   #4
Kabelmann
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2014
Beiträge: 75
Standard

Zitat:
Zitat von alex84 Beitrag anzeigen
....An diesigen Tagen reicht das sogar schon aus um tief hängende "Wölkchen" zu überfliegen und so ein paar tolle Aufnahmen zu machen.

natürlich sollte man NICHT durch eine undurchsichtige, dicke Wolkendecke hindurchfliegen! 1. fliegt man dann blind, 2. ....
Hi,

"sollte man nicht" ist so nicht richtig, korrekt ist:

In dem Luftraum in dem Du Dich da befindest, fliegst Du nach Sichtflugregeln (VFR), was heißt, Du mußt den Luftraum den Du befliegst komplett überblicken können, das kannst Du nicht, wenn Dein Fluggerät Dein Blickfeld/Sichtbereich verläßt.

Es ist somit definitiv nicht statthaft (um das Wort "verboten" zu umgehen) höher als die Wolkenuntergrenze aufzusteigen, egal ob die sich witterungsbedingt 50 oder 500m hoch befindet.

Dabei ist es belanglos, ob der Kopter das kann, zb wegen GPS-Homing Funktion o.ä.

Just my 2cent

Gruß Jan
Kabelmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2014, 22:54   #5
Racoon
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Zitat:
Zitat von alex84 Beitrag anzeigen
prinzipiell muss JEDER, der eine Drohne/ einen "Copter"
steuert - egal ob auf dem eigenen grundstück, oder auf des Bauern Wiese (natürlich nur mit dessen Zustimmung) eine Versicherung haben!
Nein, nicht der Pilot, sondern der Halter (Besitzer) muss eine Haftpflichtversicherung haben.
Racoon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 00:04   #6
Amateur
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Beiträge: 33
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Beim Modellflug gibt es keine Halterhaftpflicht wie beim Auto. Der Pilot muss versichert sein.
Amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 07:20   #7
80dagegen
Bernd
 
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 131
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Wenn man vergleicht was ich in 15 Jahren Modellflug erlebt hab , dann warte ich mal auf nach Weihnachten...

Die Propeller von ner mittelgrossen Drohne darf man nicht unterschätzen !

Schon ein hochdrehender Plastikpropeller reicht aus um dir den Fingernagel Durchzuschlagen.

Das schlimmste war früher jemand, der sich beim E.Motor testen viele Sehnen vom Unterarm durchgeschnitten hatte....


Früher war man noch cool wenn man mit seinem Heli zum Startplatz gegangen ist.

Da gibt es keine Rückholautomatik , sonder nur den gedanken das da 1000€ fliegen die schnell 200€ mehr kosten wenn man einen fehler macht...
80dagegen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 07:44   #8
Racoon
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Zitat:
Zitat von Amateur Beitrag anzeigen
Beim Modellflug gibt es keine Halterhaftpflicht wie beim Auto. Der Pilot muss versichert sein.
Zitat:
Der Versicherungsschutz bei privatem Leistungsnehmer-Vertrag erstreckt sich auch auf die Bedienung des ferngesteuerten Modells durch alle berechtigten Personen in Anwesenheit der versicherten Person.
Quelle: http://www.deutsche-modellsport-orga...cherungen.html
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Alt 18.12.2014, 07:49   #9
Kabelmann
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Beiträge: 75
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Hi,

bin im Modellraketenflug aktiv und kann das so bestätigen. Das Ding nennt sich Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung und gilt in diesem Fall für Luftfahrzeuge bis 25kg.

Gruß Jan
Kabelmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 15:01   #10
Racoon
Waschgang DLX
 
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.486
Standard

Zitat:
Zitat von Kabelmann Beitrag anzeigen
für Luftfahrzeuge bis 25kg.
25kg aber nur auf Modellflugplätzen, wenn ich das richtig verstanden habe?
Racoon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 15:44   #11
Guido.s
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Zitat:
Zitat von warnemünder Beitrag anzeigen
Dazu kommt, das die meisten Versicherungen nur Zahlen bei einem Mindestabstand von 500 Metern zu einer Ortschaft.

Ich bezweifele auch das an einem vollbesetztem oder von Familien besuchtem Strand bezahlt würde.

Das schlimme ist eigentlich jeder Depp so ein Ding starten kann aber eigentlich nicht wirklich fliegen kann.

Ohne coming home wären viele schon verschollen

Ich denke das bei den ganzen Stranflügen so gut wie keine Versicherung Zahlen würde. Da fliegt man immer über Menschen und das ist nicht versichert
Guido.s ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 15:45   #12
Guido.s
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Zitat:
Zitat von Racoon Beitrag anzeigen
25kg aber nur auf Modellflugplätzen, wenn ich das richtig verstanden habe?
Bis 5kg sogenanntes Wildfliegen, drüber nur noch auf ausgewiesenen Plätzen
Guido.s ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 17:25   #13
tmo83
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Zitat:
Zitat von alex84 Beitrag anzeigen

Man sollte sich dennoch nicht verrückt machen (lassen), wenn man privat aus Spaß an der Freude oder FPV fliegt, aber eben auch gewisse Bestimmungen und Regeln einhalten, dann klappt das auch.

Alex
FPV alleine fliegen ist theoretisch auch verboten. Du fliegst in dem Moment ja nicht auf Sicht und brauchst mindestens eine zweite Person, die für dich die Sicht übernimmt.

Zum Thema des Startbeitrags: Wer das Teil gewerblich nutzt sollte schon den rechtlichen Hintergrund wissen und das bedeutet: Für jeden Aufstieg die Genehmigung einholen. Wer das nicht tut ist selber schuld.
tmo83 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 17:50   #14
Racoon
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Zitat:
Zitat von Guido.s Beitrag anzeigen
Dazu kommt, das die meisten Versicherungen nur Zahlen bei einem Mindestabstand von 500 Metern zu einer Ortschaft.
Mit welcher Begründung? Für Verbrenner gelten da gewisse Abstände aber nicht für Elektro- oder Segelflieger!
Racoon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 23:36   #15
Guido.s
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Standard

Zitat:
Zitat von Racoon Beitrag anzeigen
Mit welcher Begründung? Für Verbrenner gelten da gewisse Abstände aber nicht für Elektro- oder Segelflieger!
Du verwechselst das mit Lärm, aber frag oder lese mal in den Bedingungen.

Und warum sollte das nur für Verbrenner gelten. Mache RC Modelle sind Waffen.
Z.b ein Hotliner mit unter 1KG mit 350 km/h. Wenn du den abbekommst

Ein Heli ab 450 er Klasse, alles Elektro, aber viel mehr Bums als Verbrenner.

Also am Strand nur einen Pkw treffen kann teuer werden. Das zahlt keine Versicherung. Eine Person treffen, guten Nacht.

Was gerade so viele mit quads machen und was davon versichert ist, sind zweierlei.
Ich hab noch bis Ende des Jahres eine mit 5mio beim DMFV.

Hab mal mit denen gesprochen. Die meisten Flüge sind alle nicht versichert da mit den Quad so oft über Menschen, Wohngebieten etc geflogen wird.

Aber da mal selber anrufen, die sind sehr freundlich und geben gerne Auskunft.
---------------
§ Rechtliches
Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch § 16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.

Flugmodelle mit einer Masse von weniger als 5 kg (Ausnahme: Raketenantrieb) können ohne spezielle Aufstiegserlaubnis mit einem Mindestabstand von 1,5 km zu Flugplätzen geflogen werden. Beim Einsatz eines Verbrennungsmotors muss dabei auch noch ein Mindestabstand von 1,5 km zu Wohngebieten eingehalten werden. Geeignete Modellfluggelände werden oft von Modellbauvereinen betrieben.

Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg müssen einzeln zugelassen werden (§ 1 Abs. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)). Es gelten ähnliche Zulassungsvorschriften wie bei manntragenden Flugzeugen. Der Betrieb derartiger Flugmodelle setzt den Besitz eines Modellpilotenscheins voraus und ist nur auf dafür zugelassenen Fluggeländen möglich.

In Deutschland sind seit dem 1. Juli 2005 Flugmodelle laut Luftverkehrsgesetz nicht mehr von der Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge ausgenommen. Daher gelten seither für Flugmodelle die gleichen Ansprüche an die Haftpflichtversicherung wie für manntragende Flugzeuge, dies betrifft vor allem die Haftungssummen. Während die speziellen Modellflugversicherungen sich schnell an die neuen Anforderungen angepasst haben, haben viele allgemeine Versicherer die neuen Regelungen ignoriert oder die Versicherung von Modellflugzeugen ganz aus der allgemeinen Haftpflichtversicherung gestrichen. Wer ohne oder ohne ausreichende Haftpflichtversicherung ein Flugmodell im öffentlichen Luftraum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

--------------

Aber wie gesagt, kläre das mal direkt mit deiner Versicherung, damit du auf der sicheren Seite bist.


Geändert von Guido.s (18.12.2014 um 23:47 Uhr)
Guido.s ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2014, 08:25   #16
Racoon
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Zitat:
Zitat von Guido.s Beitrag anzeigen
Aber wie gesagt, kläre das mal direkt mit deiner Versicherung, damit du auf der sicheren Seite bist.
Danke Guido, werde ich machen. Aber wozu hat man denn eine Versicherung, wenn sie sowieso für keinen Schade aufkommt? Das ist irgendwie widersprüchlich.
Eine Versicherung soll ja nicht nur den Verursacher schützen, sondern auch sicherstellen, dass der Schaden behoben werden kann.
Racoon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2014, 10:12   #17
Guido.s
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Z.b wenn von einem Modellflugplatz ein Flieger sich vom Acker macht. Wegen Störung oder zu starker Termik.
Hast schin mal gesehen wenn so ein Segler mit 10-15 Meter steigt. Das geht ganz schnell dann ist er wech.

Oder du gehtst mit deiner Drohne aufs Feld. Nehmen wir mal an Störung und sie fliegt davon. Kommt dann erst in einer Ortschaft oder auf der Autobahn runter.

Du bist dann versichert. Wenn du dich an die Grundveraussetzungen gehalten hast.
Auch wenn du dich versteuerst und nicht mehr weisst wie dein Flieger/Heli/Drohne liegt und ein paar hundert Meter sind schnell gemacht.
Ausser beim Heli . Die krachen meistnim Umfeld von max 30 Meter ein

Früher in der Mhz Technik war es gang und gebe das ein Flieger eine Störung bekam. Zum Glück ist die Fasst Technik fast Störungsfrei! Ich hatte noch nie eine damit.

Und selbst wenn du dich an Abstand und Flughöhe hälst kann ja immer mal eine Verbindung der Elektronik versagen. Hatte schon abstürze weil die Goldkontakte zu schwach waren.
Wenn dunim Heli 320 Amp kurzzeitig ziehst wir es ganz schön heiss.
Gut das alles trifft auf Drohnen nicht zu da sie nicht übermotorisiert sind.
Aber eine nicht richtig gelötete Verbindung kann immer sein.

Und genaundeshalb die Versicherung. Der Fehlerteufel kann überall stecken

Wenn du aber zum Beispiel auf de World Cup mit der Drohne fliegst und sie aus welchem Grund auch immer Personen trifft, zahlt wohl keine Versicherung
Guido.s ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2014, 17:49   #18
kitefrog 69
"Gibt´s da an Wind?"
 
Registriert seit: 06/2004
Beiträge: 1.680
Standard

Wer Zweifel hat, welche Risiken hinter sich drehenden Luftschrauben und Rotoren an Flugmodellen stecken, folge bitte diesem Link.
ACHTUNG: Das ist starker Tobak und verlangt einen stabilen Magen. Einfach auf der Seite weiter nach unten scrollen. Ich konnte mir die Hälfte ansehen, dann war ich bedient. Wer die Bilder sieht, sollte keine Zweifel mehr daran haben, daß man mit Modellen oder Multikoptern nicht über Menschenansammlungen fliegen soll. Gerade die kleinen, neuen "vollautomatischen" Spaßmaschinchen gelangen oft in Hände von Leuten, die überhaupt keine Ahnung haben.

Andreas
kitefrog 69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2014, 18:05   #19
Seenotvermeider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Etwas OffTopic, aber sind die Dinger eigentlich einfach zu fliegen.

Mein Mini Heli für 50 Euro braucht schon ein ruhige Hand.
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