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Alt 29.10.2015, 14:55   #41
cometa ventura
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Beiträge: 311
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Zitat:
Zitat von ripper tom Beitrag anzeigen
beim größtem hersteller geht auch zahlenmäßig am meisten kaputt prozentual eh klar.
dafür ist die Marge bei Massenproduktion höher als bei einer Kleinserie. Ein Grund mehr in Qualität zu investieren.

North ist keine Bastelbude, auch klar.
cometa ventura ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2015, 15:08   #42
ripper tom
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Beiträge: 9.472
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mir ist das alles wurscht, ich will nur das +6 genauestens erklärt haben zefix noch mal
ripper tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2015, 15:26   #43
Matwin22
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Registriert seit: 08/2009
Beiträge: 3.203
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... ist doch total einfach, 6 Monate nach Kauf tritt eine Beweislastumkehr auf. Die ersten 6 Monate werden daher um + 6 Monate verlängert. So dass, Du erst nach 12 Monaten beweisen musst das die Ware fehlerhaft war, in den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast nun bei North.
Matwin22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2015, 15:28   #44
ripper tom
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Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 9.472
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uh danke hatte mein spezi also recht
ps: die ersten 6 monate aber beim händler u. nicht bei NKB
ripper tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2015, 21:55   #45
Schonkiternochsurfer
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Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 2.250
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Zitat:
Zitat von Matwin22 Beitrag anzeigen
... ist doch total einfach, 6 Monate nach Kauf tritt eine Beweislastumkehr auf. Die ersten 6 Monate werden daher um + 6 Monate verlängert. So dass, Du erst nach 12 Monaten beweisen musst das die Ware fehlerhaft war, in den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast nun bei North.
Nö.
Garantieversprechen ist freiwillig und schau mal ins Manual, da sind alle Ausschlusskriterien drin. NKB entscheidet, ob es ein Garantiefall ist. Bei +6 verlängert NKB das Garantieversprechen um 6 Monate, also insgesamt 12.
https://de-de.facebook.com/North.Kit...12006828895316
" zusätzlich zu den nationalen Gewährleistungsbestimmungen deines Landes!" bedeutet in D 24 Monate gesetzliche Gewährleistung durch den Händler und in den ersten 12 Monaten davon zusätzlich das freiwillige Garantieversprechen von NKB.
Praktisch läuft es es so ab: du bringst dein defektes/mangelhaftes Produkt zurück zum Händler, der in der gesetzlichen Gewährleistungspflich ist. Dieser sendet es zu NKB und wartet ab, wie NKB entscheidet. Erkennt NKB den Defekt/Mangel als Garantiefall an, ist der Händler fein raus, denn dann repariert NKB oder tauscht aus. Lehnt NKB in den ersten 6 Monaten nach Kauf ab, muß sich der Händler überlegen, ob er die Entscheidung durchreicht, denn er muss beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe der Ware bestand. Wird er vom Kunden verklagt und verliert er, muss er auf eigene Kosten reparieren oder Ersatz leisten und die Verfahrenskosten tragen.
Im 7.-12. Monat nach Kauf kann der Händler genau so verfahren, wenn der Käufer sich bei +6 registtriert hat. Lehnt NKB hier ab, wird auch der Händler die Ablehnung mit gleicher Argumentation z.B." nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch" durchreichen. Jetzt muß der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat (Beweislastumkehr). Die +6 Garantie entlastet also den Händler während dieser Zeit zu einem gewissen Teil, nämlich immer dann, wenn NKB es als Garantiefall anerkennt.
Selbst habe ich schon erlebt, dass Board and More, zu denen auch NKB gehört, den Garantiefall anerkannt und angeboten hat, das Nachfolgemodell im Austausch zu liefern, da das Produkt des laufenden Jahres ausverkauft war , jedoch nicht kostenlos, sonden zu einem Sonderpreis der ziemlich genau 100% dem Händler EK entsprach. Ich denke, das muss ich jetzt nicht weiter ausführen, wieviel Entgegenkommen das ist als Wiedergutmachung des Mangels, der eigentlich nicht passieren sollte.
Schonkiternochsurfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.10.2015, 23:19   #46
stift
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Beiträge: n/a
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Also ich war heute mit 2009er Kites unterwegs. Wenn ich die Argumentationskette richtig verstanden habe, dürften die gar nicht mehr fliegen oder müssten sich in der Luft auflösen. Sind aber keine North.
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Alt 31.10.2015, 18:53   #47
Ohropax
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Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 336
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Zitat:
Zitat von Matwin22 Beitrag anzeigen
... ist doch total einfach, 6 Monate nach Kauf tritt eine Beweislastumkehr auf. Die ersten 6 Monate werden daher um + 6 Monate verlängert. So dass, Du erst nach 12 Monaten beweisen musst das die Ware fehlerhaft war, in den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast nun bei North.
Wir haben das schon mal diskutiert, glaube im North 2014 Thread. Wenn man es genau nimmt, bringt die Garantie nichts. Es heißt, 6 Monate zusätzlich zu den nationalen Gewährleistungsbestimmungen. Diese sind 24 Monate, dh. hat man mit der +6 nur die Gewährleistungsbestimmungen um 6 Monate auf gesamt 30 Monate gesteigert.

Leider ist die Gewährleistung nach Ablauf der ersten 6 Monate nicht viel wert und die +6 ergo auch nichts. Beweis mal nach über 2 Jahren, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag
Ohropax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2015, 09:25   #48
Schonkiternochsurfer
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Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 2.250
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@ Ohropax
Garantie und Gewährleistung sind 2 unterschiedliche paar Schuhe. Einfach noch mal oben meinen Beitrag lesen.
Zusätzlich bedeutet nicht im Anschluss nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, sondern wie oben geschrieben parallel zur gesetzlichen Gewährleistung, denn auch die 6 Monate Garantie sind zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung.
Dass die gesetzliche Gewährleistung ab dem 7. Monat in der Praxis nichts wert ist, da stimme ich dir voll und ganz zu. Der Beweis, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, musst du mit einem Gutachten belegen, dass die Gegenpartei anzweifeln wird, weil du den Gutachter bezahlt hast und das Gutachten damit parteilich ist. Das Nächste Gutachten wird vom Richter angeordnet und ein gerichtlich bestellter Gutachter muss dann den Mangel begutachten. Sowohl für das erste Gutachten, deinen Anwalt, die Gerichtskosten und das gerichtliche Gutachten gehst du in Vorleistung.
Deswegen hast du von der +6 Garantie den Vorteil, dass du hier nichts beweisen musst (7.-12. Monat), dich nicht mit deinem Händler auseinander setzen musst, sonder das Teil gleich zur Board and More Vertretung deines Landes senden kannst und die Chance hast, dass der Hersteller den Mangel/Defekt als Garantiefall anerkennt. Wenn dein Händler dies in diesem Zeitraum für dich abwickelt, um so besser, dann weisst du, dass du ihm als Kunde noch etwas wert bist.
Schonkiternochsurfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2015, 11:25   #49
btheb
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Registriert seit: 05/2012
Beiträge: 1.569
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Zitat:
Zitat von Schonkiternochsurfer Beitrag anzeigen
Deswegen hast du von der +6 Garantie den Vorteil, dass du hier nichts beweisen musst (7.-12. Monat), dich nicht mit deinem Händler auseinander setzen musst, sonder das Teil gleich zur Board and More Vertretung deines Landes senden kannst und die Chance hast, dass der Hersteller den Mangel/Defekt als Garantiefall anerkennt.
Genau, und mehr als eine Chance hast du nicht
Denn wird die Garantie abgelehnt(wegen "unsachgemäßen Gebrauch"etc), welche Möglichkeiten bleiben?
Doch wohl nur die einzige rechtliche(!!) (denn darauf kommt es an im Streitfall) Möglichkeit über die Gewährleistung.

Machen wir uns nichts vor, Garantie ist ein "Versprechen" was ein Hersteller gibt, ob es eingelöst wird steht auf einen ganz anderen Blatt.
Aus jahrzehntelanger Erfahrung hat der Gesetzgeber nicht umsonst die Verbraucherrechte mit der neuen Gewährleistung gestärkt.

Wollte man über die Garantie klagen, ist der Gerichtsstand eigentlich immer der der Firma dessen Produkt ich kaufe(Gerichtsstand steht in den AGBs), da kommen dann noch deutlich höhere Kosten auf einen zu.
btheb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2015, 11:58   #50
Ohropax
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Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 336
Standard

Zitat:
Zitat von Schonkiternochsurfer Beitrag anzeigen
@ Ohropax
Garantie und Gewährleistung sind 2 unterschiedliche paar Schuhe. Einfach noch mal oben meinen Beitrag lesen.
Zusätzlich bedeutet nicht im Anschluss nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, sondern wie oben geschrieben parallel zur gesetzlichen Gewährleistung, denn auch die 6 Monate Garantie sind zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung.
Dass die gesetzliche Gewährleistung ab dem 7. Monat in der Praxis nichts wert ist, da stimme ich dir voll und ganz zu. Der Beweis, dass der Mangel...
Ja, und du liegst meiner Meinung nach falsch. Nicht böse gemeint, aber ich hab zwei Staatsexamen in dem Fach geschrieben und hab auch nen Kumpel, der Richter ist, gefragt, wie er die Klausel verstehen würde.

Ne Garantie ist freiwillig vom Hersteller und kann alles sein. Letztendlich hat die Garantieerklärung aber nichts mit der Beweislastumkehr aus § 476 BGB zu tun, die nur eine verbraucherfreundliche Regelung darstellt. Garantien können aber auch z.B. verschuldensunabhängig ausgestaltet sein, etc pp. Ein Bezug auf § 476 BGB, wie du in vorschlägst, kann auch erfolgen, muss aber explizit erwähnt werden.

"Weitere 6 Monate zusätzlich zu nationalen Gewährleistungsregeln" machr dies nicht, sondern bezieht sich nur auf §§ 437, 438 BGB. Ergo nur 30 Monate Gewährleistung.

Übrigens: falls North das wollte, was du meinst, wurden sie offensichtlich schlecht beraten
Ohropax ist offline   Mit Zitat antworten




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