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Alt 25.11.2008, 21:33   #1
arcpow
seeteufel
 
Registriert seit: 01/2002
Ort: Konstanz
Beiträge: 303
Ausrufezeichen Neue Regeln am Bodensee.

Nachdem die neuen Spotregeln für den Spot Langenargen langsam rumsprechen hier noch die neuen Regeln für den Landkreis Konstanz.

Die Leute die sich schon eine Genehmigung geholt haben wissen es ja. Den andern schreibe ich es hier mal rein.

Zunächst hier mal ne Übersicht: Die Regeln findet ihr im genauen Wortlaut im Anschluss.

a. Ludwigshafen Windsurfclub 01.04. bis 31.08.
b. Dingelsdorf Klausenhorn 01.03. bis 30.11.
c.Wasserwerk Konstanz 01.03 bis 30.11.
d. Reichenau Campingplatz (Sommer) 15.03 bis 01.11.
e. Reichenau Campingplatz ( Winter) 01.11 bis 15.03.
f. Allensbach Seegarten 01.04 bis 01.09

Die Genehmigung enthält auch alle Spots im Landkreis FN und kostet jährlich € 42,00.


Hier also in aller Ausführlichkeit:

2.

a) Ludwigshafen Windsurfclub

In der Zeit vom 01.04.-31.08. innerhalb einer 500 Meter-Uferzone vor Ludwigshafen, westlich beegrenzt durch die Linie Surfgelände und Kirche Bodman. Die östliche Grenze stellt eine gerade, geedachte Linie im seitlichen Abstand von 500 m zur westlichen Linie dar. Die Einstiegsstelle befindet sich beim Windsurfclub.

b) Dingelsdorf Klausenhorn

In der Zeit vom 01.03.-30.11. vor dem Klausenhorn/Dingelsdorf innerhalb einer 500 Meter-Uferzone, westlich begrenzt durch die Linie Seezeichen 20 und Yachthafen Überlingen. Die östliche Grenze stellt eine gerade, gedachte, parallel zur westlichen Grenze verlaufende Linie dar, beginnend ab dem westlichen Ende Yachthafen Dingelsdorf. Die Einstiegstelle befindet sich östlich der Badestelle am Klausenhorn bei der JollenslipsteIle.

c) Wasserwerk Konstanz

In der Zeit vom 01.03.-30.11. zwischen der Hafenbefestigung des Segelhafen in Konstanz Staad und der Badegrenze Freibad Hörnle in einer 500 Meter-Uferzone. Die Einstiegsstelle ist beim Cammpingplatz Bruderhofer (Bei Segelschule und Surfer).

d) Reichenau Campingplatz Sandseele (Sommerrevier)

In der Zeit vom 15.03.-01.11. vor der Reichenau innerhalb einer 500 Meter-Uferzone, nördlich beegrenzt durch die Linie Bürglehorn und Seezeichen 33. Die zweite Grenze stellt eine Linie dar zwiischen Melcherleshorn und Landestelle Mannenbach, innerhalb einer 500 Meter-Uferzone. Ausgeenommen hiervon sind die Gebiete innerhalb der Badegrenzen. Die Einstiegstelle befindet sich auf dem Gelände des Windsurfclubs, südlich angrenzend an den Campingplatz.

e) Reichenau Campingplatz Sandseele (Winterrevier)

In der Zeit vom 01.11.-15.03. vor der Reichenau innerhalb einer 500 Meter-Uferzone, nördlich beegrenzt durch die Linie Gänslihorn und Seezeichen 5. Die zweite Grenze stellt eine Linie dar zwiischen Melcherleshorn und Landestelle Mannenbach, innerhalb einer 500 Meter-Uferzone. Die Einnstiegstelle befindet sich auf dem Gelände des Windsurfclubs, südlich angrenzend an den Campinggplatz.

f) Allensbach Seegarten

In der Zeit vom 01.04.-01.09. vor Allensbach innerhalb einer 500 Meter-Uferzone, östlich begrenzt durch die Linie Campingplatz Himmelreich und Fischbrutanstalt Reichenau Mittelzell und westlich begrenzt durch die Linie Gemeinde-Steganlage Allensbach und Strandbad Reichenau. Ausgenommmen hiervon sind die Gebiete in den Badegrenzen. Die Einstiegstelle befindet sich am Seegarten.

3. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt Bodenseekreis, Schifffahrtsamt, beinhaltet diese Genehmiigung auch das Drachensegeln (Kitesurfen) im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Bodenseekreis ausgewiesene Gebiete. Zu diesen Gebieten gehören:

a) Zwischen der Hafeneinfahrt Fischbach und der Konzertmuschel Fischbach

b) westlich des Windsurfingclubs Überlingen bis zur Schiffslandestelle in Nussdorf.

c) westlich vom renaturierten Strandbad Hagnau bis zum Yachtclub Meersburg.

d) Uferbereich Hotel Seehalde bis zur Maurach.

e) Das Gebiet an der DLRG Wasserrettungsstation in Langenargen, südlich außerhalb der in der beiliegenden Karte markierten Flächen.

f) In der Zeit vom 01.11. - 31.03. an der Malerecke Langenargen, Start- und Landezone Malerecke beim Windsurfclub - Fahrzone von der Hafeneinfahrt BMK bis zur Uferpromenade Langenargen.

4. Für diese Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 42,00 € festgesetzt.

Begründung:

Nach § 2 der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Einführung der BodenseeeSchifffahrts-Ordnung (EinNO-BSO) vom 10.12.2001 (GBI.S. 709) in der jeweils gültigen Fassung LV.m. Art. 16.02 Abs. 5 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) vom 10.12.2001 (GBI. Nr. 20 S. 713ff) in der jeweils gültigen Fassung wird das Kitesurfen auf den in Nr. 2 und 3 ausgewiesenen Wasserflächen genehmigt.

Mit der Ausweisung der Wasserflächen wird dem Trendsport "Kitesurfen" Rechnung getragen.

Auflagen und Bedingungen:

1. Die Vorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung sind zu beachten.

2. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs darf durch das Kitesurfen nicht beeinträchtigt werrden.

3. Die Kitesurfer haben der gesamten Schifffahrt, auch den Segelbooten auszuweichen. Von Schwimmern ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten.

4. Auf die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen bei Starkwindwarnung und Sturmwarnung, die durch den Genehmigungsinhaber zu vollziehen sind, wird hingewiesen.

5. Bei Nacht und unsichtigem Wetter darf das Kitesurfen auf dem Bodensee nicht ausgeübt werden.

6. Das Kitesurfen ist auf die in der Ausnahmegenehmigung unter Nr. 2 und Nr. 3 genannten Wasserfläächen und Zeiträume zu beschränken.

7. Die Belange der Berufsfischer sind zu wahren. Für Schäden, die durch das Kitesurfen entstehen, haftet der Genehmigungsinhaber.

Der Genehmigungsinhaber haftet für allen Schaden und für alle Nachteile Dritter, die nachweislich infollge des Kitesurfens entstehen. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde lehnt jede Haftung für Unnfälle und Ansprüche ab, die mit dieser Sportart im Zusammenhang stehen.

8. Die Wasserschutzpolizei ist berechtigt, weitere Anordnungen zu treffen. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

9. Diese Genehmigung ist auf Verlangen der Wasserschutzpolizei innerhalb von einem Tag vorzulegen.

10. Weitere Bedingungen und nachträgliche Auflagen ohne Entschädigung bleiben ausdrücklich vorbehallten.

Die Genehmigung wird widerruflich erteilt. Sie kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn bei der Vorbereitung oder Durchführung des Kitesurfens eine wesentliche Beeinträchtigung der Schifffahrt, der Siicherheit von Personen, des Wassers, der Fischerei oder Umwelt eintritt.

Wir weisen darauf hin, dass Sie für Ihre Sicherheit bei der Ausübung des Kitesurfens auf dem Bodensee eigenverantwortlich sind.

Be f r ist u n g:

Die Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Danach wird auf Antrag über eine Verlängerung entschieden.

Gebührenentscheidung:

Für diese Genehmigung wird gemäß § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (Ges.BI. S. 895) i. V. m. der Gebührenverordnung des Landratsamtes Konstanz Anhang Gebührenverrzeichnis Nr. 32.2.22.12 in der jeweils neuesten Fassung eine

Gebühr in Höhe von 42,00 €

festgesetzt und mit gesondertem Gebührenbescheid erhoben.

Gemäß § 18 Landesgebührengesetz wird die Gebühr mit Bekanntgabe des Bescheides sofort zur Zahlung fällig. Werden die Gebühren nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit entrichtet, so ist für jeden angeefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen auf volle 50 € nach unten abgerundeten Betrages zu entrichten.

Ein gegen den Gebührenbescheid eingelegter Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung (§ 15 Lanndesgebührengesetz und Anmerkung 4 zu § 17 Verwaltungskostengesetz).

Rechtsbehelfsbeleh ru ng:

Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1,78467 Konstanz, zu erheben.
arcpow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 21:36   #2
arcpow
seeteufel
 
Registriert seit: 01/2002
Ort: Konstanz
Beiträge: 303
Standard

Um die Diskussion nur einmal zu führen begebt euch doch ins kiteloop-forum.
http://www.kiteloop.de
arcpow ist offline   Mit Zitat antworten




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