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24.04.2016, 08:02 | #1 |
F-one Shop
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Knöllchen in Frankreich zahlen oder besser aussitzen ?
Nach unserem jährlichen Frankreich-Test-Urlaub über Ostern flattern nun im 2 Tagesrhythmus Blitzer-Knöllchen über jeweils 45 Euro plus Gebüren macht 65.- ins Haus...mittlerweile insgesamt 4 in unserer Reisegruppe
Wer kennt sich da aus, im Netz werd ich nicht so recht schlau. Die einen sagen, dass in D erst ab 70,- 'vollstreckt' wird, die andere sagen besser sofort bezahlen .... hat jemand konkrete Erfahrungen im vergangenen oder besser diesem Jahr dazu gemacht? Grüße Werner von www.kiteonline.de F-one Tona Nobile |
24.04.2016, 08:12 | #2 |
Gast
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Moin,
besser zahlen. Ich hatte mal Besuch von einem Polizisten mit dem Namen Holzschuh Die Franzosen hatten um Amtshilfe gebeten. Und dann würde ich auch mal den Tacho von deiner Schleuder checken lassen. Wenn man andauernd zu schnell fährt ist es entweder der Tacho oder der Kutscher. tks Kosta |
24.04.2016, 08:41 | #3 |
Benutzer
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Bei mir sind's inzwischen 375€ für 1kmh zu viel.
Ich warte Solltest dann allerdings Frankreich zwei Jahre lang meiden, sonst kann es bei einer Kontrolle unangenehm werden. |
24.04.2016, 09:00 | #4 | |
Benutzer
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Zitat:
Auch wenn sie hier nicht vollstreckt werden; Strafzettel werden wie auch in Deutschland wenn sie nicht bezahlt werden per Erzwingungshaft "erzwungen". Es wird ein Haftbefehl ausgestellt und wenn du in Frankreich in eine Verkehrskontrolle gerätst in Zukunft was glaubst du passiert? Du wirst verhaftet! Auf der Wache kannst du dann die offene Summe(nicht nur der Strafzettel sondern auch alle daraus anfallenden Kosten)sofort bezahlen oder du kommst in Erzwingungshaft. Und wer glaubt nach 2 Jahren wäre man aus dem Schneider;einfach mal testen. |
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24.04.2016, 09:05 | #5 | |
Gast
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Zitat:
my2cents tks Kosta |
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24.04.2016, 09:12 | #6 |
User
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Bei mir das Gleiche.... War über Ostern in Montpellier. Bei mir kamen auch zwei Knöllchen über 45€. Jeweils 1 kmh zu schnell. Allerdings ohne Bearbeitungsgebühr
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24.04.2016, 09:23 | #7 |
Benutzer
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Ach und noch vergessen; ein ausgestellter Haftbefehl kann nur durch einen zuständigen Richter wieder aufgehoben werden. Das kann dann auch bedeuten wenn man abends in eine Kontrolle kommt das man die Nacht in Haft verbringt.
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24.04.2016, 09:36 | #8 |
Benutzer
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Was ist denn das für eine bescheuerte Frage? Du hast die Ordnungswidrigkeit begannen, also musst du auch mit den Konsequenzen leben. Es spiegelt halt das Verhalten vieler Kiter wider.
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24.04.2016, 10:26 | #9 | |
Benutzer
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Zitat:
Kennt wer die Staffelpreise für Knöllchen in Frankreich aus dem Stehgreif? Neulich auf dem Weg nach und von Beauduc hat´s insg. 2-3 geblitzt. Nie wirklich +120km/h gefahren, evtl. einmal ein 90-Schild nicht gesehen War nicht mein Wagen, der Halter hat hinten gepennt. Bin mal gespannt, was das kosten wird… BTW: Die Knöllchen-Blitzer sind bei denen ja wirklich auf zack. Was man von den Kontrollpunkten an der Grenze zur Terrorabwehr nicht behaupten kann. Alle nachts verwaist. |
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24.04.2016, 10:44 | #10 |
Recht(s)verdreher
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Beiträge: 1.114
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...das is ja wieder so`n Thread a la Oase-Kiter-Forum !
...alles a la: - "die Franzosen sind doof und ich bin der Beste" - "wieso sollte ich zahlen, wenn ich `was gemacht habe" - "Schuld sind immer die Anderen" - "ich weiß was, ich hab gehört das der Schwager von meinem Kumpel und dessen Freund..." - Knöllchen werden ab ca. 60-80,- (nicht ganz einheitlich) an deutsche Stellen übermittelt. - durch Bearbeitungsgebühren zusätzliche / weitere Bußgelder etc. wird das aber schnell höher. - ab ca. 150,- (is` auch unterschiedlich) können deutsche Stellen vollstrecken (pfänden etc.) wird dann gemacht, wenn sich der deutsche Anteil auch "lohnt" ... warum das also bei (angeblich) 375,- noch nicht geschehen ist...naja ' ne weitere Oase-Geschichte '. - ist die Pfändung / Strafbefehl (aus irgendeinem Grund) nicht zustell- bzw. vollstreckbar erhöht sich nicht nur die Summe, sondern man sollte sich auch min. 3 Jahre nicht in dem Land sehen lassen, denn sonst kann es (wie User "btheb" schon alles erklärt hat") übel werden... ...blöd nur, wenn man sich auf "so tolle Ratschläge aus gleichgesinnten Foren verläßt" und dann denkt 'ach, das is verjährt, jetzt kann ich wieder' ...und so`ne alte Sache dann doch in irgend`nem PC-System festgehalten wurde und wie der Zufall so will....... |
24.04.2016, 11:13 | #11 | |
User
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Zitat:
Verminderte Geldbuße = 45 € innherhalb von 46 tagen bezahlen Pauschalgeldbuße = 68 € 47-76. Tag bezahlen Erhöhte Geldbuße = 180 € nach 76 Tagen bezahlen |
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24.04.2016, 11:17 | #12 | |
F-one Shop
Registriert seit: 04/2004
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Zitat:
"Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein..." 2 cent zuviel Danke für die sinnvollen Hinweise, btheb und NRW-Kiter Da es um Halterhaftung geht und ich diesmal nicht gefahren bin , mit meiner 'Schleuder', sind die Fragen schon berechtigt. Ich denke wir werden die insgesamt 180,- (4x45,-) bezahlen und gut ist @ Borste Chris, Das würde ich dir dann auch raten, weil diese 60-80 Euro Grenze zu vage ist und wir doch alle gern wieder nach Giens und Hyeres zurückkehren wollen. Das steht auch bei unseren Knöllchen... Schöne Gruesse Werner |
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24.04.2016, 11:20 | #13 |
User
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zahlen tu ich eh.. finde es nur witzig das es 1 kmh drüber ist...sehr unwahrscheinlich bei meinem Fahrstil...
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24.04.2016, 11:22 | #14 | |
Benutzer
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Zitat:
Im schlimmsten Fall kommen zu zig stündigen Wartezeiten auch noch Abschleppkosten(denn wenn das eigene Auto nach der Festnahme den öffentlichen Verkehr gefährdet, nix mit hinterherfahren zur Wache)Verwahrungskosten und auch Taxikosten für die Rückfahrt zu deinen Auto. Allein das kann schnell das 10-20fache des Knöllchens ausmachen ohne das man für diese noch belangt wird wegen einer Verjährung. |
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24.04.2016, 11:24 | #15 | |
wife of the gipsy
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Zitat:
Soweit ich mich erinnere, ist das der Preis, wenn man innerhalb 1 Woche (?) zahlt, sonst 68,-€, also quasi Schnellzahlerrabatt Natürlich beide Male überwiesen, wollen ja noch öfter durch Frankreich fahren! Ich find es übrigens auch total bescheuert, hier im Forum die Frage nach Bezahlen oder Aussitzen zu stellen, besch... Mentalität! |
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24.04.2016, 11:40 | #16 |
Benutzer
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Tip: vor jeder Frankreichfahrt Navigonkarten erneuern. Hatte da noch nie nen Blitzer gesehen der nicht drin war.
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24.04.2016, 11:51 | #17 | |
F-one Shop
Registriert seit: 04/2004
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Zitat:
Seh' ich ein, aber es gibt nicht einmal ein Beweisfoto, das die 'Straftat' belegt... Schnauze halten und zahlen..ist das die ,anzustrebende' obrigkeitshörige Mentalität?! Übrigens hat keiner von uns überhaupt bemerkt, dass überhaupt geblitzt wurde.. Der pädagogische Wert ist ebenso gleich null... Grüße Werner |
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24.04.2016, 12:00 | #18 | |
Spanienfahrer
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bis auf die mobilen Blitzer
Zitat:
Im Übrigen hat es gestern bei meiner Rückkehr in F auch zweimal geblitzt. Lt. meinem Tacho bei 133 im 130er Bereich, und einmal von hinten bei 91 im 90er Bereich. Habe nun folgendes vor: 1. Überprüfung des Tachos mittels eines externen Navi (durch eine Änderung der Rad/Reifenkombi liegt hier u.U. eine größere Abweichung vor) 2. Abwarten 3. Zahlen, ich will am 5.5. wieder da runter, von daher kommt es mir entgegen, wenn es schnell geht |
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24.04.2016, 12:09 | #19 | ||
wife of the gipsy
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Beiträge: 553
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Zitat:
Zitat:
Ich wette, selbst bei Dir zuhause gibt es Regeln, wie Schuhe aus oder Schnauze halten beim Essen. Bemerkt haben wir den Blitzer auch nicht, allerdings ist der pädagogische Wert bei uns sehr hoch: Da es beide Male die selbe Stelle war, passiert uns das kein drittes Mal |
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24.04.2016, 12:13 | #20 | |
Benutzer
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Zitat:
Wie man das Verhalten moralisch sehen will ist eine völlig andere Sache. Der Bußgeldkatalog in Deutschland ist im Vergleich zu vielen Nachbarländern ein Honigschlecken welches aber auch selten zur Verkehrserziehung verhilft. Nehmen wir Holland, parke da falsch oder fahr 30km/h zu schnell; jede Wette 90 % machen das nie wieder. |
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24.04.2016, 12:18 | #21 |
F-one Shop
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[QUOTE=Monique;1258959]Klar ist das Abzocke
Hat nichts mit anzustrebender obrigkeitshöriger Mentalität zu tun, es gibt nunmal Gesetze. Deren Land, deren Regeln. Ich wette, selbst bei Dir zuhause gibt es Regeln, wie Schuhe aus oder Schnauze halten beim Essen. Der war gut Ich lebe mit 3 Frauen (Mutter und 2 Teenitöchtern) und Hund unter einem gemeinsamen Dach, Noch Fragen? Gruesse |
24.04.2016, 12:32 | #22 |
Genuss-Rutscher
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viel Spass ...
1.) Verkehrsvergehen sind ausschliesslich in Deutschland absolute Bagatellen. In vielen Ländern wird das nicht so locker gesehen. 1km zu schell z.B. ist eben ZU SCHNELL. Mit Standard deutschen Einstellung 'xx km/h darüber geht schon' kann man Anderso mal leicht ein Monatsgehalt abgeben oder sogar im Knast landen. (nicht wegen Nichtzahle sondern schon wegen dem Vergehen direkt in den Knast, die Schweden z.B. finden das nicht lustig wie manche deutsche Touristen sich im Strassenverkehr so benehmen). 2.) Nichtzahlen von Ordnungswiedrigkeiten führt in vielen Länder zu DEUTLICH höheren Strafen. Ist auch in D so, nur nicht so krass. 3.) wer meint 'die werden das schon vergessen' oder 'das ist aus dem Ausland, da muss ich nicht zahlen, das wird nicht durchgesetzt', der wird heutzutage SEHR VIEL Lehrgeld zahlen müssen. Die EU-Staaten haben keinen Bock mehr auf 'Zechpreller' und entsprechende Massnahmen untereinander beschlossen. |
24.04.2016, 12:39 | #23 |
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denke auch, wenn man scheisse baut muss man dafür gerade stehen.
wenn man meint keine gebaut zu haben, kann man auch das foto anfordern. so habe ich es zu letzt in CH gemacht, da ich den blitzer ebenfalls nicht bemerkt habe. gezahlt. fertig. |
24.04.2016, 13:01 | #24 |
Kirmesschlosser
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Hab gehört das es da ein Abkommen gibt, wie eine OWi/Straftatbestand in der EU ausgestellt und verfasst sein muss. Glaube Haager Übereinkommen.
Meine Ü70 wird hier verfolgt (alle EU) solange kein Widerspruch eingelegt wurde. Ich würde das nur mit RS und Anwalt machen. Da müssen Fristen gewahrt und Briefe/Widersprüche ordentlichst verfasst werden. Hatte ich/wir schonmal durch. Dauert ewig und kostet viel. Tatvorwurf drehen auf einer Autobahn / Schnellstraße in NL was so nie passiert war....das war alles ganz anders Ein Fehler in der Form hat dann zur Einstellung geführt.... Wenn dann kann man die nur mit Ihren eigenen Waffen schlagen. Kopf in den Sand stecken führt zur Pfändung |
24.04.2016, 13:09 | #25 | |
F-one Shop
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Zitat:
entspricht das nicht meinem Rechtsempfinden. Wenn dann der Nachweis erbracht ist zahle ich auch, bzw der, der gefahren ist. Grüße |
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24.04.2016, 13:13 | #26 |
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Was auch geil ist:
Gemessen 56km/h Nach Abzug der Toleranz: 51km/h ABER: 56km/h*0,9=50,4km/h Also runden hab ich anders gelernt Und ich habe nie behauptet nicht zu zahlen oder nichts falsch gemacht zu haben, ja ich war zu schnell. |
24.04.2016, 13:23 | #27 |
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Dein Rechtsempfinden in Ehren; aber ich glaube nirgends auf der Welt müssen staatliche Stellen dir erst etwas beweisen bei Geschwindigkeitsmessungen sondern du denen beweisen das ihre Bescheide nicht richtig sind.
Geändert von btheb (24.04.2016 um 13:36 Uhr) |
24.04.2016, 13:26 | #28 |
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24.04.2016, 14:20 | #29 | |
Genuss-Rutscher
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Zitat:
Aber alles sehr kompliziert, nix logisch oder straight forward: https://www.test.de/Bussgeldbescheid...hte-4881222-0/ |
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24.04.2016, 16:28 | #30 | |
Gast
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Zitat:
Stein werfen habe ich gemacht, befürchte aber bis du das liest ist er nicht mehr zu sehen, sondern nur die Ringe auf dem Wasser. Na warten wir mal ab. tks Kosta |
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24.04.2016, 17:02 | #31 |
F-one Shop
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Hallo Kosta,
Stimmt. Schöne Graphik, aber leider bei diesem 'biblischen Zitat' das falsche Element Wiki schreibt dazu: Die Wendung „den ersten Stein werfen“ aus Vers 7 dieser Passage ist als geflügeltes Wort zur Beschreibung selbstgerechten Verhaltens in viele Sprachen eingegangen. Es ging ursprünglich um die Steinigung einer Ehebrecherin zu Jesu Zeiten, leider heute wieder mit sehr aktuellem, abscheulich fundamentalistischen Bezug... Jedem seine Meinung zu dem wirklich nicht wichtigen Knöllchen-Thema... Wenn's heute nicht so saukalt wäre... Grüße Werner |
24.04.2016, 18:34 | #32 | |
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Zitat:
Dann bin ich mal auf alles gefasst. Hoffentlich verpennt mein Spezi die Knöllchen nicht wie die Hin- und Rückfahrt. Bei Verzug scheint man ja drakonisch verfolgt zu werden. |
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24.04.2016, 18:34 | #33 |
Benutzer
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gibt es da nicht sowas wie blitzer.de?
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24.04.2016, 19:11 | #34 |
(Kite-)Benutzer
Registriert seit: 03/2014
Beiträge: 1.353
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Ne nette Diskussion, aber warum unter der Rubrik Kitesurfen?
Hab heute meine Bremsen gewechselt - wollen wir uns alle darüber unterhalten? Ich fands geil Schön Kruste runtergekratzt, neu gefettet und dann die geilen neuen Scheiben drauf auf den Hobel. Ach und danach noch eine Runde um den Block einbremsen.... das war schön! Achso Sushi zum Abend war auch super. Ich glaub es waren 32 Röllchen bei mir So entspannten Sonntag noch |
24.04.2016, 19:15 | #35 |
Benutzer
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Belgien z. B. macht nur Bilder vom Kennzeichen (Heck oder Front).Egal wer drin sitzt.. Halterhaft und gut ist es. Keine Gerichtsverfahren(Entlastung) kein Geschnacke mit Anwalt oder einer Bußgeldbehörde. Charakterfest zahlen und freundlich sein...
Könnte bei uns einiges erleichtern und die Moral auf der Straße verbessern. Gruß |
24.04.2016, 20:07 | #36 |
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So ohne alles gelesen zu haben. Andere Länder andere Sitten.
Es hilft kein Anwalt aus D bei solch einer Sache. Ich kenn mich aus. Hab schon über 1000 Euro an die Niedeländer gezahlt. Ich weiß was passiert wenn sie mich mit einem nicht bezahlten Knöllchen erwischen. Also immer bezahlt Frankreich: ich glaub die letzten 25 Jahre um die 10 mal geblitzt worden. Aber ich habe nur die Knolle aus Nizza bekommen und bezahlt. Den z.b kommt man in Holland wegen Ordnungswidrigkeiten in die Fahndung In Deutschland nicht! Deshalb zahlen die Holländer auch nicht, bzw die meisten Zahlen nicht. Bei uns werden sie deshalb wegen falsch parken direkt aufgeladen. Somit müssen Sie bezahlen da sie ihr Auto auslösen müssen. Ich weiß nicht wie das Verfahren in Frankreich ist, aber wenn man vor hat dort wieder zu erscheinen würde ich zahlen. Denn gegen die Gesetze, bzw unsere Anwälte machen mal gar nix wenn man in F in den Bau geht, das Auto als Sicherheitsleistung eingezogen wird So human wie D ist kein anderes Land. Heulen hinterher wird nicht berücksichtigt. Einfach zahlen und sich ärgern |
24.04.2016, 20:09 | #37 | |
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Registriert seit: 08/2014
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Zitat:
Gibt es in D leider nur im ruhenden Verkehr Das in Deutschland einführen und unsere Gerichte wären deutlich entlastet. |
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25.04.2016, 09:33 | #38 |
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Yep, NL ist ganz besonders spannend.
Mal Nachts in Zeeland angekommen mit dem Womo. CPs alle schon zu. Auf einem Parkplatz am Ortsrand genächtig. Um 4 Uhr klopft ein Polizist, erklärt, dass das Nächtigen im Fahrzeug in Zeeland verboten ist und das wir ein Ticket bekommen, wird nach Hause gesendet. Nie ein Ticket bekommen, dafür nach kurzer Zeit eine Ladung zum Gericht, weil ich das Ticket nicht bezahlt wurde. Keine Mahnung, direkt Gerichtsverhandlung. Anwalt hat das dann alles geregelt (er meinte, dass in Zeeland alles nochmals strenger ist als im übrigen NL, war 2008). Früher durfte man gar nicht im Auto pennen. Heute ist es wohl anders, nur dort wo es expliziert verboten ist, sonst wohl nun erlaubt, glaube ich. Geändert von 901red (25.04.2016 um 10:24 Uhr) |
25.04.2016, 13:06 | #39 |
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Ich Penn seit 10 Jahren wild in NL.
Weiß aber auch was es mich kostet und würde dann auch zahlen Aber das ist ja der Grund warum ich ein Womo habe. Will alleine meine Ruhe haben |
27.04.2016, 18:42 | #40 |
Gast
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sich einerseits über die aufregen die sich hier nicht an regeln halten sich aber selbst im ausland über bestehende regeln hinweg setzen….interessant.
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