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13.09.2009, 22:11 | #1 |
kai@bremerkiter.com
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Ab wann ist Parken Camping?
Hi,
da ich heute um 8Uhr von irgend so nen Spinner(wollte 30€ haben) geweckt wurde, (Camping verboten) stellt sich mir jetzt mal ne rechtliche Frage und zwar ab wann ist Parken Camping. Ich muss dazu sagen das wir einen Bulli haben, so kein Megawohnmobil oder ähnliches... es standen keine Stühle oder ähnliches draußen. Wer kennt sich da aus? gruß kai www.bremerkiter.com |
13.09.2009, 22:15 | #2 |
Benutzer
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Ort: Kreis Neuss
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wo? in D? oder NL?
in D darfst du in deiner karre schlafen um die fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. falls du grill, stuhl, tisch etc draussen hattest ist es in jedem falle camping und dies ist nahezu überall in europa verboten. siehe auch hier: http://campingfuehrer.adac.de/ratgeb...ies_campen.pdf grüße o. |
13.09.2009, 22:29 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 885
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is so ähnlich wie beim Fußball (zumindest in NL)
Camping is wenn es der Ordnungshüter als solches empfindet. 30 euro is doch nix, in NL kostet es 90 |
13.09.2009, 22:45 | #4 | |
Benutzer
Registriert seit: 06/2006
Ort: Kreis Neuss
Beiträge: 5.199
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Zitat:
das ist ja nix, ich hab mir direkt den spass eine gerichtsverhandlung in NL gegeben grüße o. ps: in NL ist selbst das schlafen im auto verboten, von camping ganz zu schweigen... allerdings wird nach meiner erfahrung primär in zeeland hart durchgegriffen... ansonst kommt man oft auch mit einer aufforderung weiter zu fahren davon. |
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14.09.2009, 06:56 | #5 |
Wavetrip
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Ort: wenn ich nicht gerade irgendwo am/ auf dem wasserbin dann in heidelberg
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parken ist dann zb camping, wenn jemand drin schläft.
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14.09.2009, 07:12 | #6 |
Windsurfer
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Ort: bald wieder in der wärme!
Beiträge: 1.898
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14.09.2009, 08:03 | #7 |
Wavetrip
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ich denke jeder weiss dass die trucker eine sonderstellung haben als berufsfahrer mit zwangspausen...
dass parken campen ist sobald zb jemand im auto schläft ist nicht meine definition, sondern das was mir sowohl hollaendische polizisten leider mal erklärt haben als auch französische als auch spanische,als auch italienische,als auch schweizer im laufe der jahre.... also ist anzunehmen dass es da weitegehende übereinstimmung seitens der polizei gibt in europa was campen ist, bezw wo es anfängt... |
14.09.2009, 08:37 | #8 |
www.lalles.com
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Beiträge: 1.696
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Ganz interessantes Thema.
Ich glaube zu wissen das im schönen bella Italia 1 Nacht gedultet ist. Da muss es wohl irgend eine Regelung geben. Vieleicht kennt sich jemand aus und kann dies noch bestätigen. Wie siehts eigentlich in Spanien aus? Tarifa, expliziet Los lances Norte stehen ja immer sehr viele und da is ja auch kein ofizieller Platz. Sogar in der Hauptsaison |
14.09.2009, 09:15 | #9 |
Wavetrip
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los lances hängteinfach nur davon ab, ob die polizei sich makl wieder aufrafft alle wegzujagen. das kann manchmal einige tage dauern...
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14.09.2009, 09:26 | #10 |
www.lalles.com
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14.09.2009, 09:40 | #11 |
BlubbBlubb
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Camping / Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit
siehe Wiki.:
In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen Straßen nach der StVO oder der StVZO. In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen geduldet. Außerhalb von Campingplätzen bzw. Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil/Wohnanhänger nur für die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ gestattet. Es darf bei der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder z. B. Markisen stattfinden. Caravans dürfen in Deutschland auf öffentlichem Verkehrsgrund bis zu 14 Tage an einer Stelle stehen und müssen dann wie jeder normale Pkw-Anhänger entfernt werden [2]. Für Wohnmobile gelten bei den Übernachtungen die gleichen Bedingungen wie für Wohnwagen. Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet Aber VORSICHT es gibt Ausnahmeregelungen im Bereich Naturschutzgebiete und natürlich im Ausland ... |
14.09.2009, 10:02 | #12 |
www.lalles.com
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@ Deichheld. Gute Erklärung.
Noch kurz ein Beispiel. Zb. Hier bei uns am See steh ein Schild auf dem öffentlichen Parkplatz: Übernachten in Fahrzeugen verboten. Wie siehts dann da mit der Regelung "Herstellung der Fahrtüchtigkeit aus"? |
14.09.2009, 10:11 | #13 | |
kai@bremerkiter.com
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Zitat:
vielen danke schon mal für die zahlreichen antworten... scheinen sich ja schon einige mit befasst zu haben gruß kai www.bremerkiter.com |
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14.09.2009, 10:25 | #14 |
Wavetrip
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...befasst ist gut... gefasst trifft es besser...
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14.09.2009, 10:41 | #15 |
kai@bremerkiter.com
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14.09.2009, 10:50 | #16 |
BlubbBlubb
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Ort: Hamburg
Beiträge: 633
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Graue Zone
Simpel gesagt wenn die Gemeinde das Nächtigen untersagt, ist es untersagt!
Diverse zusätzliche Bestimmungen greifen auf kommunaler und Landesebene, zbsp.: Naturschutzgesetzte ... und es zählen nicht nur Wohnmobile oder Camper zu dieser Fahrzeuggruppe, nein, alle Fahrzeuge in denen ein nächtigen möglich ist ... Anbei ein Zitate bzw. ein Link zu dieser Thematik ... http://www.wohnmobilforum.de/w-t5558.html Frage: "Wie ich im internet gelesen habe, wurde letztens ein Wohnmobilist, der in seinem Wohnmobil am Nord-Ostsee-Kanal übernachtete, von der Wasserschutzpolizei darüber belehrt, dass er gegen § 36 LNatschG verstoßen würde. Da ich als schleswig-Holsteiner selber viel mit meinem Wohnmobil in unserem Land unterwegs bin, würde mich interessieren, ob die Wasserschutzpolizei die Ermahnung zu Recht ausgesprochen hat. Soweit ich im LNatschG nachgelesen habe, werden in § 36 Abs. 1 ausdrücklich WOHNWAGEN genannt. Da ein Wohnmobil kein Wohnwagen ist und an anderer Stelle im LNatschG zwsichen Wohnwagen und Wohnmobilen unterschieden wird, vertrete ich die Auffassung, dass die Übernachtung im Wohnmobil keinen Verstoß gegen § 36 LNatschG darstellt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir kurzfristig die Rechtsauffassung des Umweltministeriums hierzu mitteilen könnten." Antwort: "Zu dem von Ihnen angesprochenen Thema des Übernachtens in Reise(Wohn-)mobilen kann ich Ihnen folgendes ausführen. Grundsätzlich gilt, und zwar bundesweit, dass das Übernachten in Reise(Wohn-)mobilen und auch in allen anderen Fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen unzulässig ist. Soweit ein Reise(Wohn-)mobil am - fließenden oder ruhenden - Verkehr teilnimmt, gilt das Straßenverkehrsrecht. Zum ruhenden Verkehr zählt das Parken, insbesondere das Abstellen auf einem zugelassenen Parkplatz, soweit kein „Campingbetrieb“ entfaltet wird (Herausstellen von Tisch, Stühlen usw.). Zum ruhenden Verkehr wird auch eine über eine Nacht dauernde Fahrtunterbrechung mit Übernachtung im Fahrzeug gerechnet, wenn diese Übernachtung zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erfolgt. Objektiv erforderlich dafür sind eine fahrt bedingte Ermüdung und die Weiterreise am Morgen nach der Übernachtung; subjektiv erforderlich ist, dass diese Unterbrechung nur zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erfolgt und nicht Teil des geplanten Urlaubs ist. Denn, wenn die Unterbrechung Teil des geplanten Urlaubs ist, dann steht nicht mehr die Fahrunterbrechung im Sinne eines Verkehrsvorgangs im Vordergrund, sondern die Sondernutzung eines Parkplatzes für Urlaubszwecke. In diesem Fall findet hier dann Camping statt und der § 36 Landesnaturschutzgesetz findet damit Anwendung. Zu der von Ihnen vorgenommene Differenzierung zwischen Wohnwagen und Reise(Wohn-)mobilen ist folgendes zu sagen. Neben den Zelten sind in dem § 36 LNatSchG auch "sonstige bewegliche Unterkünfte" einbezogen. Zwar wird die im Gesetz enthaltene Legaldefinition durch den Klammerzusatz "Wohnwagen" zunächst auf den Anwendungsbereich der nicht motorisierten Gefährte ausgerichtet. Der Begriff „Wohnwagen“ umfasst jedoch auch Gefährte, die Motor betrieben sind; also auch Reise(Wohn-)mobile. Unabhängig davon sollten alle Beteiligten verstärkt darum bemüht sein, zu Übernachtungszwecken Campingplätze oder besonders ausgewiesene Reise(Wohn-)mobilstellplätze aufzusuchen, die über geeignete Infrastrukturen, wie Ent- und Versorgungsmöglichkeiten, verfügen oder jedenfalls auf die nächstgelegene Möglichkeit verweisen. Um den besonderen Bedürfnissen der Reise(Wohn-)mobilisten gerecht zu werden, haben bereits viele der 277 Campingplatzbetreiber, aber auch Gemeinden und andere Anbieter in schleswig-Holstein stellplätze für Reise(Wohn-)mobile geschaffen. Mit der Zelt- und Campingverordnung des Landes schleswig-Holstein ist die Möglichkeit eröffnet worden, spezielle Angebote für Reise(Wohn-)mobilisten (Campingplätze ausschließlich für das Aufstellen von Reise(Wohn-)mobilen) zu schaffen. Für diese stellplätze sieht die Verordnung geringere Anforderungen an die Ausstattung vor, so dass auch entsprechend kostengünstige Angebote gemacht werden können." Ich hab zwar nicht nachgefragt, ob ich die Antwort hier veröffentlichen darf, sehe hierfür aber auch keinen Grund, da es um die Auslegung geltenden Rechts geht. |
14.09.2009, 12:30 | #17 |
wasn hier los?
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Widerherstellung der Fahrtüchtigkeit?
Dann trink ich mir abend seinen und bleibe da stehen um den Verkehr nicht zu gefähren Bin ja ein ordentlicher Bürger! |
14.09.2009, 12:42 | #18 |
BlubbBlubb
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@Micha
wäre schön wenn das so einfach ist ... Leider begehst du das "Trinken" vorsätzlich, bedeutet es ist planbar ... Bedeutet du kannst es vermeiden und hast dich absichtlich "Fahruntüchtig" gemacht ... Ergo, Anzeige kann folgen ... Alkohol schützt vor Strafe nicht |
14.09.2009, 12:43 | #19 |
www.lalles.com
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14.09.2009, 13:22 | #20 | |
Benutzer
Registriert seit: 05/2009
Beiträge: 279
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Zitat:
Fahruntüchtigkeit wegen plötzlicher Migräne nach dem Surfen. Betrinken, wegen der Migräne - Damit man nach der Ausnüchterung wieder Fahtüchtig ist. |
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14.09.2009, 13:25 | #21 |
Gesperrt
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Beiträge: 474
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14.09.2009, 15:25 | #22 |
Kite verrückter
Registriert seit: 01/2008
Ort: Bonn/NRW
Beiträge: 1.709
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also aufm Damm hab ich mal nen Polizisten gefragt was das den kosten würde und er meinte ab 300 aufwärts .... ob er mich verarscht hat kein plan aber ich fand ihn glaubwürdig
Wo ich grade Migräne höre habt ihr das manchmal nachm Kiten? ich hatte es bisher einmal wo ich 2 stunden lang overpowert gefahren bin ohne richtig zu Frühstücken.. wie war es bei euch? |
14.09.2009, 16:21 | #23 |
kitejunkie @ammer
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@julian
einfach n glas gemüsebrühe trinken, am besten 2 dann stimmt der elektrolyt haushalt wieder. optilal is es wenn sie körpertemp hat, dann gehts am schnellsten in den körper über |
14.09.2009, 16:55 | #24 |
Benutzer
Registriert seit: 10/2006
Ort: Bielefeld
Beiträge: 439
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Raststätte gesucht
Da wäre ja mal die praktische Frage: " Wo gibts denn eine tolle Raststätte (in D) an der man(n) oder Frau auch Kiten kann?"
Und wer verrät das dann auch... |
14.09.2009, 17:27 | #25 | |
Benutzer
Registriert seit: 11/2003
Ort: Berlin
Beiträge: 935
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Zitat:
wofür hab ich denn nen camper mit klo,frisch- und abwasser? eben um nicht darauf angewiesen zu sein |
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