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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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23.05.2007, 20:22 | #1 |
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Kiteklausel in Haftpflicht durchdrücken: wer hat Erfahrung??
HI,
ich wollte letzt bei der AXA eine Private Haftpflicht (incl Schäden durch Kiten) abschließen. Eigentlich hatten sie kein Problem damit (keine Gewichtsbeschränkung, außer Leinen kürzer als 30m....was aber auch an dieser Stelle egal ist). WAS ICH WOLLTE: und zwar folgenden Formulierung aufnehmen: Kitesport wird wie Windsurfen behandelt. Mitversichert sind Schäden, die durch das Ausüben von Kitesport (z.B. Kitesurfen oder Kiten an Land und auf Schnee) entstehen. Dies gilt auch im Falle einer Versicherungspflicht des verwendeten Schleppdrachens. Es gelten keine Gewichtsbeschränkungen. Die Abmaße des Kites (Schleppdrache) zählen nicht zur Leinenlänge. Als Leinenlänge gilt die Länge der Steuerleinen. Der Schleppdrache wird nicht dauerhaft in einer Höhe von mehr als 30m betrieben. Der fettgedruckte Satz ist nun, das Problem, wie es so oft diskutiert wurde. Wer hat diesen Satz bisher durchdrücken können, da ja schließlich alle anderen ZUsatzsätze in den Verträgen für den Ar.... sind, falls Kiten als versicherungspflichtig eingestuft werden sollte ( was wohl keiner genau weiß momentan!). Die einzige Versicherung, die das macht, ist die Suedwestring (bzw die Winterthur als deren Kooperationspartner). Welche Versicherung gibt es noch (KSA lassen wir mal außen vor jetzt) Gruß CHristian |
23.05.2007, 20:35 | #2 |
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Das mit der DBV-Winterthur kann ich nur bestätigen.
Schäden die durch meinen Lieblingssport entstehen werden reguliert. Andreas |
23.05.2007, 21:11 | #3 |
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Hallo Christian,
warst duzufällig auch letzte Woche in El Gouna in der kleinen Diskussionsrunde??Da hatten wir auch das Thema. Ein Kiter war Anwalt und hatte das Thema mal angeschnitten das ein Kite gesetzlich ein Flugobjekt sei und damit einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung unterliegen müsste! Gruß |
24.05.2007, 09:17 | #4 | |
Administrator
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Zitat:
Machen die das auch problemlos bei Altverträgen? Haben die das bei neuen Verträgen schon von sich aus drin? > ich wollte letzt bei der AXA eine Private Haftpflicht Christian, was hat denn die AXA gesagt? Die wollten das so nicht aufnehmen? Oder ist es noch in der Schwebe? Gruss Johannes |
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24.05.2007, 09:39 | #5 | |
El Almeni
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Versicherungspflicht
Zitat:
Eine Empfehlung für die zukünftige Regelung der Bedingungen in privaten Haftpflichtversicherungen durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) liegt noch nicht vor (Stand Ende April 2007). Czapi |
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24.05.2007, 10:24 | #6 |
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Wenn ich also meinen Kite als Luftfahrtgerät versichern lasse, brauche ich dann zusätzlich noch eine Haftpflicht,
die Schäden durch Kiten einschließt, oder ist das in der Versicherung meiner Kites inbegriffen? Wieviel kostet so eine Luftfahrtgeräte-Versicherung für Kites? Weißt du da Bescheid? Grüße, clemo |
24.05.2007, 12:23 | #7 |
El Almeni
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Versicherung
darauf kann ich Dir momentan auch keine Antwort geben. Spezielle Luftfahrtversicherungen für Kites dürfte es derzeit gar nicht geben.
Die Spezialanbieter, die das Kiten ausdrücklich versichern, verzichten allerdings ausdrücklich auf den Ausschlußgrund "gesetzliche Versicherungspflicht". Derzeit sind das nach meiner Kenntnis die Südwestring Versicherungsmakler GmbH (mit DBV Winterthur) und die KSA (mit der Allianz), wie die Bedingungen bei dem VDWS aussehen, weiß ich nicht. Da meine Versicherung derzeit kryptisch nur bestätigt, daß Kiteboards versichert sind (was ist mit den Kites?), bin ich auch drauf und dran, bei einem Spezialanbieter eine Versicherung abzuschließen. Gruß Czapi |
24.05.2007, 13:43 | #8 |
switchbladed
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Viel Wind um zumindest wenig
Bei meiner PHV steht Kite und Strandbuggysurfen extra drinn ( siehe PIC) direkt nach den Flugrisiken. Selbst wenn irgendjemand einmal bestätigen sollte, das Kites Luftfahrzeuge sind, würde ich gerne wissen mit welcher Begründung die Zahlung da verweigert werden sollte. Die Begründung: Wir zahlen den Schaden nicht weil Kiten Luftsport ( und damit ausgeschlossen ist) und wir haben danach Kiten nur zum Spass mit in den Vertrag aufgenommen....... na ja.. Diese Unsicherheit wird sicher nicht im Streitfall für den Versicherer entschieden.
Ansonsten ganz auf nummer sicher: Haftpflicht über einen Makler abschließen. Der muß den Kundenwunsch eh dokumentieren und so der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass trotz der eindeutigen Aufnahme vom Kiten in den Vertrag die Zahlung zu recht verweigert wird, kann zusätzlich die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers in Anspruch genommen werden.( dem ja klar gesagt wurde, bitte suche einen Tarif inkl. Kitesurfen !) Gruß Peter |
24.05.2007, 15:10 | #9 |
El Almeni
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Viel Wind um wenig
in Deinem Fall stimmt das zwar, aber mir fällt zB auf, daß sich die Klauseln 1.3.1.1 und 1.3.2 widersprechen.
Das geht allerdings zu Lasten Deiner Versicherung, insofern bist Du wohl aus dem Schneider. Deiner Versicherung ist ganz offensichtlich nicht bewußt, daß Kites versicherungspflichtige Luftfahrzeuge sind. Gruß Czapi |
24.05.2007, 18:59 | #10 |
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@ surfjünger: nein war ich nicht (auch wenn ich mal urlaub brauchen könnte)
@joe: die AXA hat mir zurückgeschrieben, ich solle selber den Nachweis erbringen, dass es versicherungsplichtig ist oder nicht, weil wenn es versicherungspflichtig wäre, sie es nicht versichern würden!!!!!!!!!! das war bisher der letzte Stand, obwohl Sie mir anfangs bestätigt hatten, dass Kiten drin ist. Ich werde allerdings noch mal anrufen, ob sie wie die Suedwestring, die Klausel der Nichtversicherung bei Versicherungsplicht der Drachen, herausstreichen bzw explizit für Schleppdrachen aufheben! Hoffentlich hab ich bis morgen INfos Gruß CHristian |
24.05.2007, 19:10 | #11 | |
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Zitat:
außerdem wird das Kiten wie andere Wassersportarten behandelt. Ebenso wird das Landkiten versichert. Sehr schöner Text! Wie heißt deine Versicherung? gruß CHristian |
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24.05.2007, 19:48 | #12 |
switchbladed
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Phv
Ist die Janitos ( SpezialTochter der Gothaer)
Hat auch nebenbei noch sehr gute Leistungen und kostet nicht viel. ( ohne Eigenbeteiligung 60 bzw 80 euro + Steuer), Kiten ist aber bei Beiden Tarifen dabei. Bei der Hausrat ist nebenbei auch noch Diebstahl von Sportgeräten aus KFZ dabei, auch nicht ganz blöd.. Ach so, gibts aber nur über Makler. Gruß Peter Geändert von peligrosso (24.05.2007 um 20:20 Uhr) |
24.05.2007, 22:08 | #13 | |||
gitano
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Zitat:
dann wissen wir ja auch, warum die soviel wert drauf legen Zitat:
wieso weis ich davon nichts? ich bin nämlich 3fach versichert. privathaftpflicht + surfcardgold vom VDWS = südwestring. und da isses nicht drin bis jetzt. Zitat:
die KSA ist meine 3te versicherung und die einzige die das drin hat. ah, ich verstehe... du willst die außen vor lassen, weil das sowieso klar war |
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25.05.2007, 09:13 | #14 | |
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Zitat:
... da bist du ja einer der ersten, die überversichert sind! Gratulation: besser als hinterher dumm dastehen! zieh dir das rein: http://www.suedwestring.de/news-swr-folge.php?id=42 da kannst du entweder auf die KSA verzichten! der Windsurfkram ist eh über VDWS abgesichert. Surfen ist aber fast immer standartprogramm. D.H. es solte eigentlich nur die Suedwesring reichen. gruß CHristian ACHTUNG: Die DEVK versichert Kiten NUR wenn der KIte weniger als 5 kg wiegt. Schäden durch bretter sind versichert aber der Kite???? wer weiß... |
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26.05.2007, 01:05 | #15 | |
gitano
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Zitat:
PHV haste immer (auch wenn sie hierzu nix taugt) surfcard habe ich aus alten windsurferzeiten und KSA, weils auch neben der versicherung sowieso sinn macht. na dann bin ich eben doppelt gut versichert. schön |
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26.05.2007, 09:36 | #16 |
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Jein:
wenn sich die Versicherungen doppeln will der eine Versicherer lieber dem anderen Versicherer den Fall unterjubeln! aber wie gesagt besser doppelt als garnix gruß Christian |
26.05.2007, 10:13 | #17 |
gitano
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das war bei mir genau anders rum.
ich hatte vor jahren mal einen versicherungsfall als windsurfer. da hatte ich die surfcard gold schon und meine normale PHV. beide benachrichtigt und die haben sich den schaden geteilt. von dem typ weiß ich das er den schaden komplett ersetzt bekommen hat. |
27.05.2007, 23:04 | #18 |
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freut mich natürlich, dass ich in diesem Fall falsch gelegen habe.
Aber ein Tip erschien mir logosch, den ich letzt erhalten habe: zumindest seine Rechtschutzversicherung immer bei einem separatem Versicherer abschließen, weil sich eine Versicherung ungern selber verklagt (.... so am Rande erwähnt) Gruß CHristian |
28.05.2007, 00:27 | #19 |
gitano
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verdammt und ich habe PHV und rechtschutz bei einer versicherung :O
guter tip, den ich da auf umweg gegeben habe, muss ich bloß noch umsetzten |
30.05.2007, 11:30 | #20 |
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Zum Thema Kiten sei versicherungspflichtig:
Zur Frage ob man einen Kite als Luftfahrtgerät versichern muss, sprich ob Kites versicherungspflichtig (also zusätzlich zur Haftpflicht) sind, antwortet die Luftfahrtversicherungsspezialstelle meiner Versicherung in München: Auszug aus dem LuftVG § 1 (1) ... (2) Luftfahrzeuge sind 1. Flugzeuge 2. Drehflügler 3. Luftschiffe 4. Segelflugzeuge 5. Motorsegler 6. Frei- und Fesselballone 7. Drachen 8. Rettungsfallschirme 9. Flugmodelle 10. Luftsportgeräte 11. sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Betreff: Kite-Surfen / Kite-Sailen / Kite-Boarden Bei den in Frage kommenden Sportarten, Kite-Surfen, Kite-Sailen und Kite-Boarden, die mittels eines Drachens ausgeführt werden, handelt es sich nicht um Luftsportgeräte im Sinne des §1 LuftVG, Ziffer 10. Die zur Ausübung benötigten Schleppschirme sind zwar der Definition des §1LuftVG, Ziffer 7 -Drachen- zuzuordnen, werden aber gemäß §1LuftVG, Ziffer 11 wieder ausgeschlossen, da sie nicht in Höhen von mehr als 30 m zum Einsatz kommen. Aufgrund dieser Tatbestände handelt es sich bei diesen Sportarten bzw. Schleppschirmen um Risiken, für die wir im Rahmen der Luftfahrtversicherungen keinen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen möchten. Sollte sich diese Sportart dahingegen verändern, dass Schleppschirme Verwendung finden, die die 30 m-Begrenzung nach §1LuftVG, Ziffer 11 übersteigen sollten, sind wir gerne bereit, über die Indeckungsnahme dieser Risiken zur gegebenem Zeitpunkt zu entscheiden. Meine Haftpflicht übernimmt Schäden durch Kiten, und da meine Versicherung keinen eigenen Versicherungsschutz für Kites anbietet (siehe oben) bin ich da fein raus. Zur eigentlichen Themafrage: Wenn die AXA dir diesen Zusatz nicht gewährt, dann wüde ich davon ausgehen, dass die AXA Kiten anders regelt als meine Versicherung und du (damit die Haftpflicht greift) den Kite bei der AXA als Luftfahrtgerät versichern lassen müsstest. Was dich natürlich mehr kostet.... @czapi: Das beantwortet auch deine Frage (von deiner Website) was dieses (11. sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser) betrieben werden können bedeutet. Scheint mir also eine Auslegungssache der Versicherungen zu sein. Meine Versicherung ist da der Meinung, dass Leinen über 30 m nicht üblich sind und versichert mich bis zu dieser Leinenlänge über die Haftpflicht. Ist ja auch ohne weiteres nachweisbar, mit welcher Leinenlänge der Kite betrieben wurde. |
30.05.2007, 11:56 | #21 | |
El Almeni
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Zitat:
So gesehen, bedeutet die Interpretation Deiner Versicherung, daß es heißt, Luftfahrzeuge sind 1. 2. ... 7. Drachen 8. ... ..., sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Hm, muß mir mal überlegen, wie man das klären könnte. Gruß Czapi |
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30.05.2007, 12:02 | #22 |
Warmwasserkiter
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Die Gesetzesformulierung sollte man meines Erachtens nicht mit Haarspalterei sondern einigermassen gesundem Menschenverstand auslegen, im Zweifel eben so wie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gericht urteilen würde. Als Flieger weiß ich das es davon im LuftVG leider viel zu viel gibt.
Meine Haftpflicht hat mir in einem gesonderten Schreiben zugesichert das es mit versichert ist. Spätestens dadurch würde wohl eine Klausel bzgl. gesetzlicher Versicherungspflicht in den Restlichen AVBs unwirksam, bzw. von einem Gericht nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers ausgelegt. |
30.05.2007, 12:09 | #23 | |
El Almeni
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Zitat:
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30.05.2007, 14:49 | #24 |
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Erweiterung der Privaten Haftpflicht-Vers. aus Kiten/Surfen
Tach Leute, soeben habe ich bei der HUK die Erweiterung abgeschlossen . Kostet 12,49€/Jahr zur privaten Haft. Zusätzlich !!!!
Umfasst Windsurfen/Kitsurfen als Sport. |
30.05.2007, 17:52 | #25 | |
El Almeni
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Kites sind Drachen
Zitat:
Zitat: "die 30m-Regelung bezeichnet Luftfahrzeuge, die sich nicht unter die in § 1 LuftVG genannten Arten von Luftfahrzeugen einordnen lassen. Ein Drachen ist daher nicht erst ein dann ein Luftfahrzeug, wenn er in Höhen von 30m und mehr betrieben wird. Mit Drachen ist aber kein Spielzeug gemeint! Kinderdrachen sind keine Luftfahrzeuge, auch wenn man sie mehr als 30m hoch steigen lassen sollte." Damit bleibt es für Kites bei zwei wichtigen Punkten: 1) Kiter haften für Schäden durch Ihre Kites Dritten gegenüber auch ohne Verschulden (= gesetzliche Halterhaftpflicht) 2) Für Kites besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung (=gesetzliche Versicherungspflicht) Trotzdem Have fun Czapi |
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30.05.2007, 18:16 | #26 |
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Kann sich meine Versicherung dann also rausreden, oder muss die Haftpflicht trotzdem zahlen?
Ist denn unter den ganzen Kitern kein einziger Versicherungsmakler oder wie auch immer man diesen Beruf nennt???? |
30.05.2007, 18:23 | #27 |
El Almeni
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Klausel
@Standoff:
wenn Deine Versicherung Dir bestätigt, daß Sie mögliche Ansprüche Dritter aus Deiner gesetzlichen Haftpflicht aus der Ausübung des Kitesports (Kitesurfen, Landkiten, Snowkiten, etc.) versichert, und die Mindestdeckungssummen stimmen (was sie in aller Regel tun), dann bist Du ausreichend versichert. Es darf dabei aber nicht drinstehen, daß die Versicherung nicht leisten muß, wenn eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Ob das in dem Fall eigentlich ein Fall für die Luftfahrtabteilung ist oder nicht, ist dann meiner Meinung nach irrelevant. Ein versicherungsmakler ist bei diesen Fragen in aller Regel übrigens auch aufgeschmissen. Das ist ein absolutes Spezialthema. |
30.05.2007, 19:27 | #28 | |
..brauch Schönwetter
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Zitat:
Mußt sowieso erst zum Anwalt und der soll das mit der Versicherung klären - sonst wimmeln die das so oder so ab. |
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31.05.2007, 00:08 | #29 | |
gitano
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Zitat:
ich habe ma gelesen, das versicherungen im ersten schreiben IMMER ablehnen, weil xy% der leute dann gleich aufgeben ICH NICHT |
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31.05.2007, 12:12 | #30 | |
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Zitat:
Aber zum Thema: @ czapi: d.h. also, der Threadersteller hat Recht, ohne den Zusatz auch wenn der verwendete Schleppdrachen versicherungspflichtig ist kann ich mir die Haftpflicht (was das Kiten betrifft) schenken. Jetzt muss ich also morgen bei meinem Versicherungsmenschen durchboxen, dass er diesen Passus aufnimmt und auch auf das Ding mit drauf druckt, obwohl meine Versicherung das eigentlich anders sieht.... Naja, wir tun was wir können, oder wie war das? |
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31.05.2007, 13:51 | #31 |
El Almeni
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Klausel
@Standoff
ich hab Dir weiter oben geschrieben, was drin stehen sollte. Das man auch versichert ist, wenn eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, muß man so nicht unbedingt mit in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Das werden die Versicherungen auch tendenziell eher ablehnen. Es darf nur auf keinen Fall drinstehen, daß kein Versicherungsschutz für den Fall besteht, daß es eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt. Der Satz "versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung des Kitesports ..." umfaßt bereits alle denkbaren Fälle von gesetzlichen Haftpflichtgrundlagen, dazu gehören die "normale" (also bei Fahrlässigkeit nach dem § 823 BGB) als auch die besondere gesetzliche Haftungsgrundlage nach dem LuftVG. ok, verstanden?! Gruß Czapi |
01.06.2007, 08:30 | #32 |
bekloppt
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hab heute mit der Debeka gesprochen, da gibts für die Haftpflicht nen extra Wassersport Zusatz, der kostet ca 4 Euro mehr.
Oder man nimmt die TopHaftpflicht, kostet in meinem Fall 3 € mehr als Standart Paket und schliesst Kitesurfen mit ein ! Die genaue Klausel die da reinkommt, wird noch aufgesetzt, aber ich denke mal damit ist dann alles in klar. |
01.06.2007, 11:49 | #33 |
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allein schon wegen der Forderungsausfallversicherung würde ich immer nur zu Top Paketen greifen. Meist sind auch Gefälligkeitsschäden drin und Allmählichkeitsschäden. Machnmal auch schäden wenn man sich was leiht oder mietet ( ist im übrigen nie versichert!).
gruß CHristian |
01.06.2007, 13:08 | #34 | |
Benutzer
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Zitat:
Hallo zusammen, hallo czapi Du hast vollkommen recht! Ein sehr spezielles Thema ist das hier... klar kann jeder versuchen die Optimalformulierung bei seinem Versicherer individuell zu den jeweilig vorliegendem Bedingungswerk durchzuboxen - das steht Jedem frei! Ich stimm Dir auch zu, dass ein Makler da im Normalfall überfordert ist. Ich bin ja Makler und habe die Mitgliederversicherung für die KSA entwickelt. Ich denke, dass wir das ganz gut hinbekommen haben und auch die Geschichte mit der Versicherungspflicht richtig erkannt und dann natürlich auch berücksichtigt haben. Ich habe mich über eine lange Zeit in das Thema eingearbeitet um die richtigen Schlüsse ziehen zu können und eine Lösung auszuarbeiten. Ich beschäftige mich seit dem ich kite mit der Thematik. Von dem her gibt es ja Lösungen (auch von einem Makler wie weiter oben gefragt) und ich frag mich ob man sich da was spart, wenn man die Stunden aufaddiert, in denen Ihr versucht das notwendige mit eurem Versicherer auf Papier zu bringen. Das was die KSA und ich ausgearbeitet haben ist doch nicht teuer! Aber sei es drum das muss jeder für sich entscheiden ob er sich das an tun will. Ich bin jedenfalls um mind. 3 Jahre gealtert bis alles gepasst hat . Wir haben ja nahezu jede Gesellschaft in der BRD angeschrieben. Die Antworten waren verschieden. Die meisten sagten pauschal ab, andere legten uns eine Bestätigung vor die ich nicht akzeptieren konnte und auf Nachfrage ob man da nichts machen kann hatte ich immer das Gefühl die verstehen nicht was ich von ihnen will. Komplexes Thema halt. Nach längerer Zeit war ich dann endlich an einer Stelle angelangt, an der es voran ging und das Ergebnis kenn ihr bereits. wenn nicht... Zusammen gefasst (auf der KSA-Site genauere Infos) haben wir in dem Schutz der KSA folgendes berücksichtigt: - kiten in jeder denkbaren Spielart, - auch Windsurfen, - 5 Kilo Fluggewichtsbegrenzung, - Versicherungspflichtproblematik, - Bis zwei Jahre vorübergehender Auslandsaufenthalt, Voraussetzung ist, dass die kites nicht dauerhaft in Höhen von mehr als 30 betreiben werden. Also Extrem-Snowkiter aufgepasst, euch reicht dieser Schutz mit Sicherheit nicht aus!!! Ich weiss ich weiss im ersten Beitrag "das von der KSA mal außen vor gelassen"... aber muss man denn das Rad neu erfinden vorallem wenn es günstig ist... Das Ergebniss nach viel viel arbeit ist dann evtl. was vergleichbares in Preis und Leistung was ich euch nicht ausreden möchte... Ihr solltet halt nichts übersehen! Daher genau mit dem Thema auseinander setzen und die Beiträge hier im Forum genau lesen!!!! Aber wie gesagt das nur neben bei... ruhig fleißig weiter diskutieren!!! Die Diskussionen sind wichtig denn ohne sie würden sich wohl viele mit einer normalen standard Haftpflicht sicher fühlen! Schönes Wochenende Euch allen!!! André |
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01.06.2007, 13:46 | #35 |
El Almeni
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@Andre
ich hab geschrieben "in aller Regel", was auch "üblicherweise" bedeutet. Da fällst Du selbstverständlich nicht drunter!!! Und ich hab Dich mit meinem Satz auch nicht gemeint. Im übrigen bin ich mittlerweile auch so weit, daß ich bei einem Spezialanbieter abschließen werde. Das Thema ist aber weiter wichtig, weil viele Kiter glauben, sie seien über ihre bereits vorhandene PHV versichert, was aber meistens nicht der Fall ist. Gruß Czapi |
01.06.2007, 14:22 | #36 | |
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Zitat:
danke für deinen Beitrag. Was ich zB ander KSA zu bemängeln habe ist der geringe Dekungsbeitrag von nur 2 Mio. (bei Stiftung Warentest ist zb 3 Mio Deckung mindestens Vorrausgesetzt um in den Test zu kommen). Ebenfalls finde ich es etwas unprofessionell, den Text in gescannter Form ( schrägliegend) abzubilden. Was mir sehr wichtig wäre: Stellt doch bitte den kompletten Vertragstext als pdf ins Netz zum Runterladen. Ich persönlich kann mich immer mehr anfreunden mit dem Gedanken, bei der KSA einzutreten. Gruß Christian |
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02.06.2007, 15:02 | #37 | |
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Zitat:
Das mit dem Schrägliegend wird die Tage erledigt. Wie ja schon ein paar mal erwähnt, sind bei der KSA alle ehrenamtlich. D.h. die Dinge geschehen am Feierabend und in der Freizeit, während Ihr evtl. aufm Wasser seid... und wenn der Wind gerade auffrischt, dann kann es mal vorkommen dass etwas schräg eingescannt wird, weil man einfach aufs Wasser muss... aber lesen kann man alles und bald ist es gerade. Übrigens ist jeder herzlich eingeladen einen kleinen Aufgabenberreich zu übernehmen, wenn er will. Es ist mir aufgefallen dass hier sehr engagierte Leute mitschreiben, es würde uns freuen und die Gesamtsache mit Sicherheit positiv vorantreiben! Bei der KSA kann jeder, mit dem was er drauf hat, mithelfen und so auch seine Professionalität unter Beweis stellen und einbringen... also einfach melden wer will!!! Bitte habt dafür Verständiniss, dass wir den Gesamttext nicht in den öffentlichen Bereich stellen werden. Die wichtigen Auszüge werden demnächst im internen Berreich reingesetzt... das was im öffentlichen Berreich zu sehen ist reicht meiner Anischt nach vollkommen aus um eine Entscheidung treffen zu können... bis die Tage... André |
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02.06.2007, 15:16 | #38 | |
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Zitat:
ciao... André |
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04.06.2007, 17:01 | #39 |
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wo, wie, gegen was, für wieviel :-)???
Sorry wenn ich Euer Fachwissen jetzt ein wenig strapazier.
Ich kenn mich ehrlich gesagt mit Versicherungen überhaupt nicht aus, also wollte ich mal fragen ob jetzt einer Zusammenfassend einfach einen Tipp geben kann, wie, wo man sich am besten versichern lassen soll (seiner Meinung nach, also wer zufrieden ist mit seiner Versicherung oder wer eine besonders günstige hat bei guten Leistungen usw) Was übernehmen die Versicherungen den generell? Kann man auch das eigene Material versichern wie man es beim ausleihen an einer Schule machen kann. Wenn z.B das Material selbst oder durch Bekannte kaputt geht...gibt es für sowas auch eine Versicherung? Oder wenn man am Strand mal einen anderen Schirm ausleiht und mit dem was passiert? Mit wieviel Euro pro Monat/Jahr muss man ungefähr rechnen für eine Versicherung? Sorry nochmal wenn sich einer persönlich angegriffen fühlt weil ich mich ein kompletter Versicherungsbanause bin, aber dies sind genau die Themen die mich interessieren. Ich würde einfach gern wissen wo ich mich wie gegen was für wie viel versichern lassen kann, ohne die Gesetzestexte auswendig zu können Ich denke das geht auch noch anderen so.... Vielen Vielen Dank |
04.06.2007, 20:40 | #40 |
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Kosten für eine anständige Haftpflicht (zB Schlüsselversicherung, Forderungsausfall (wenn der andere keine PHV hat und dich Schädigt), Gefälligkeitsschäden(wenn du einem Hilfst und was schrottest):
ab 70.- bei der AXA zB, Janitos ca70-80.-; Ich hab heute eine bei der Gothaer abgeschlossen und die Kiteklause ausdrücklich eintragen lassen. ABER: die Police wird mir erst noch zugeschickt und ich hoffe dass mein Statz " (siehe 1 Post)..." vollständig übernommen wird. Ansonsten zahl ich nix und mach mir eine Kombi aus AXA und KSA-Kiteversicherung(=105.- zusammen). ansonsten: nimm dir die 2 Stunden und such das Forum durch ( hab ichauch gemacht) und informier dich. Wenn du keine Haftpflicht hast, kannst du dich evtl Lebenslang ruinieren wenn du jemanden so schädigst dass er nicht mehr arbeiten kann. Oder du flutest deine Mietwohnung mit wasser weil Waschbecken verstopft(ratz fatz 100000€ Schaden) , Schlüssel verlieren bei 12 Schlössern 3000€ usw usw..... Gruß Christian PS ich empfehle: stiftung- warentest.de dort bei finanztest und versicherungen schauen (pauschaltips umsonst , test kosten ,50- 2,00€.) für Kiteversicherung....... forum lesen! |
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Eure Erfahrung mit NEOPRENEN | niko | Kitesurfen | 29 | 11.10.2005 22:03 |
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