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04.11.2016, 21:27 | #1 |
F-one Shop
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Air Cairo - Erfahrungen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ?
Hallo Ägypten-Kiter,
Hat jemand bereits Erfahrungen mit dieser ägyptischen Airline bei der juristischen Durchsetzung von berechtigten Schadensersatzansprüchen wegen Verspätungen/Stornierungen gemacht? Über sachdienliche Hinweise würden wir uns sehr freuen... Bitte keine Schmähkritiken oder ähnliches über diese Airline, wir haben nun selbst genügend Erfahrungen gesammelt... Vielen Dank vorab Werner von www.kiteonline.de PS.: und nein, der Flugpreis war mit 460,- p.P. kein besonderes Schnäppchen.. |
04.11.2016, 22:18 | #2 |
Genuss-Rutscher
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Soweit ich weiss rücken Airlines ohne Anwalt grundsätzlich gar nix raus, egal wie eindeutig der Fall ist und wie 'seriös' die Airline.
Flugrechtsportale im Internet sind wohl die praktikabelste Möglichkeit. Prozentuale Beteiligung und eindeutiger Fall sind deren Geschäft. Eigentlich gehört das Thema eindeutig in den Reise-Teil. |
04.11.2016, 22:27 | #3 |
Benutzer
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Beiträge: 954
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https://www.flightright.de/flugrecht...FRMUGwodjg8Kmw
da wird dir geholfen... Air Cairo sollte nicht unbedingt auf der Liste stehen der Zustand der inneneinrichtung der machienen ist bähhh |
05.11.2016, 08:11 | #4 | |
F-one Shop
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Zitat:
In der EU beheimatete Airlines zahlen ja in der Regel, deutsche sowieso, auch wenn ein Anwalt eingeschaltet werden muss, daher konkret die Frage ob Air Cairo als außerhalb der EU beheimatete Airline überhaupt schon mal in Regress genommen werden konnte. Da mein RA selbst als Spezialist noch keine Erfahrung mit dieser Airline hatte und nicht einmal ein Air Cairo-Büro in D auffindbar stelle ich diese Frage hier. Erste Erfahrung: Wenn Ägypten, dann immer mit EU Airlines... Beste Grüße Werner von kiteonline.de PS: Air Cairo Maschinen sind echt ekelige Keimschleuder... |
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05.11.2016, 08:57 | #5 |
Neuer Benutzer
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Glaube er redet vom Reiseteil der Oase:
http://forum.oase.com/forumdisplay.php?f=35 Zum Thema wie/wo/wann wurde dein Ticket gebucht? Wenn du das in Aegypten gebucht hast bei einem Aegyptischen Anbieter gilt vermutlich auch das dortige Recht und man nimmt besser einen heimischen Rechtsanwalt. |
05.11.2016, 09:04 | #6 | |
Recht(s)verdreher
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...nicht nur, das diese beiden Post (wohlbemerkt vom selben User) wieder mal die Seriosität u. Glaubwürdigkeit vom OASE-Kiter-Forum spiegelt, so hatten wir hier doch schon EINIGE ÄHNLICHE Anfragen / Threads.
Und was war bei allem das Fazit: - Airlines die nicht nach EU-Maßgaben fliegen (besonders zu erwähnen waren da immer Airlines aus dem afrikanischem Raum) sind nicht empfehlenswert - sei es im Komfort, dem Handling und besonders bei Ersatzansprüchen jeglicher Art ! - jeglicher zu stellender Ersatzanspruch geht auf eigene Rechnung. Zitat:
...ach ja, HIER für Dich: (die AGP der Air-Cairo - besonders zu beachten §20) https://spotgroup.org/agb-air-cairo.html ------------------------------------- P.s.: FÜR DICH hab` ich jetzt auch wieder GROßBUCHSTABEN , Fettschrift und Farbschrift verwendet. Geändert von Kiter-NRW (05.11.2016 um 09:21 Uhr) |
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05.11.2016, 09:59 | #7 |
...
Registriert seit: 12/2011
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Account gelöscht
Xxx
Geändert von PhoenixGT (10.11.2017 um 14:55 Uhr) Grund: Account gelöscht |
05.11.2016, 10:15 | #8 |
F-one Shop
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Geht's schon wieder los, NRW Kiter...?!
Danke zunächst fuer den konstruktiven Hinweis auf die spotgroup.eu. Ob diese GmbH fuer Air Cairo zuständige ist prüft bereits mein Anwalt. Das mit den Schmähkritiken war eigentlich ironisch gemeint und wurde m.E. allgemein auch so verstanden. Jetzt wird's wohl wieder ein persönlicher Kleinkrieg zwischen dem NRW-Kiter und seinen 'Freunden' werden. Bitte bei der Sache bleiben, es geht konkret nur um Air Cairo... Besten Dank Werner |
05.11.2016, 11:09 | #9 |
Genuss-Rutscher
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Verrat uns doch bitte auf welcher Strecke das Problem aufgetreten ist, das ist nämlich absolut entscheidend für deine Chancen.
Bist du mit einer nicht EU-Airline nach EU geflogen? -> real wohl keine Chance nicht EU-Airline von EU abfliegend -> es gibt wenigstens Chancen (selbst wusstest du das sicher schon, bist ja bereits Anwaltlich beraten worden. Aber mir war das selbst noch nicht so bekannt und der Oase Community wohl auch nicht vollumfänglich) Fluggastrechtverordnung EU: http://europa.eu/youreurope/citizens...r/index_de.htm interessant auch in diesem Artikel das aufgegebenes Gepäck mit 1200 Euro versichert ist. (wohl auch hier nur bei EU-Airline oder bei Flug ab EU?) Danke an EU das es bei uns sowas gibt (mal als Gegengewicht zum billigen populistischen EU-Bashing das so oft betrieben wird). Danke an die C?U das wir bald in allen Nachbarländern Maut zahlen dürfen (neu dann bald Maut in NL, DK ...). Das genaue Gegenteil von Europa. Und der deutsche Autofahrer wird kräftig draufzahlen. Bei der Maut versickern halt grosse Anteile in Verwaltung und bei den beteiligten Firmen (bei LKW Maut bei Telekom und Daimler). Geändert von Bastelwikinger (05.11.2016 um 12:11 Uhr) |
05.11.2016, 12:26 | #10 |
F-one Shop
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Wir sind mit 6 Personen von Düsseldorf nach Hurghada geflogen,
Frühabends gegen 20 Uhr sollte Abflug sein, komplett mit Sportgepäck eingecheckt, Sitze gefunden... Eine Stunde gewartet , null Information, dann wurden alle Koffer wieder entladen, das Ersatzrad herausgeholt und dann erst der Hinweis das Fahrwerk sei nicht in Ordnung. Das Nachtstartverbot fuer Düsseldorf drohte und um 22:30 wurden alle 180 Passagiere komplett ausgecheckt davon fanden nur 70 Personen ein Nachtlager im Flughafenhotel...um 01 Uhr eingecheckt. Am nächsten Morgen, neuer Versuch um 6:00...... gegen 10:30 waren wir dann glücklich und endlich in der Luft, ein kompletter Urlaubstag (mit Wind übrigens) im Eimer. Und entsprechend gute Laune in der Gruppe. Das einzig Positive war, dass die Maschine heil geblieben ist und die Crew nicht trotz des Schadens geflogen ist... Wer's bemerkt hat will ich gar nicht wissen. Kann passieren, sollte aber nicht vorkommen, wenn der Airbus ordentlich gewartet wurde, sagt ein Bekannter, der in dem Milieu zuhause ist. Grüße Werner |
07.11.2016, 09:42 | #11 |
Recht(s)verdreher
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Beiträge: 1.114
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a) wenn's nen Reifenschaden war, wirs'de keinen Schadensersatz geltend machen können.
- faktum: Nen Reifenschaden kann immer vorkommen. Sei es durch nen Gegestand auf der Runway... oder beim Rollen zur Position. Selbst der Algemeine Verschleiß (z.B. die aktuellen Hauptfahrwerksreisen waren schon ziemlich runter u. der Kaptain meinte beim Abflug in Ägypten "ach, die 2 Landungen machen die noch" , was dann nicht mehr gepaßt hat) würde als Schadensersatz nicht ausreichen. b) frag' ich mich woher Du die Info hast, das es um einen Reifenschaden gehandelt hat !? - die reine Vermutung, nur weil evtl. ein mit-transportierter Reifen ausgeladen wurde, erklärt keinen (evtl.) Schaden am Fahrwerk / Reifen. c) Schick mir mal die genauen Daten (Flug-Nr / Tag) per PN. - ich arbeite ja dort, dann frag' ich mal die Abfertigungs-Gesellschaft (ich selbst hatte jetzt 2,5 Wo. Urlaub und kann mich an keinen Fall davor erinnern) a) nach dem genauen Grund des Ausfalls / der Verlegung + b) wer die Deutschlandvertretung für AirCairo ist. |
07.11.2016, 09:57 | #12 | |
Genuss-Rutscher
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Zitat:
Einfach mal Flugnummer und Datum bei Flightright.de, flug-rechte.de oder fairplane.de reinhacken. Die monitoren den Flugverkehr wohl ziemlich gut und kennen die Chancen ziemlich genau ... (aber vor Auftragserteilung Provisonen ansehen. Bis zu fast 30% in Summe) Nachtrag: von flug-rechte.de/haeufige-fragen/ Bei Annullierung oder Verspätung wegen technischen Defekts am Flugzeug besteht ein Anspruch auf Entschädigung. In einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Erding, Az.: 5 C 180/13, hat die Airline eingewendet, dass die durch einen defekten Reifen verursachte Verspätung ein sogenannter „außergewöhnlicher Umstand“ (Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004), darstelle, da der Reifen durch Gegenstände auf dem Flugfeld beschädigt worden sei und daher eine unvorhergesehene Beschädigung des Flugzeuges durch Vogelschlag gleichkomme. Dem ist das Amtsgericht Erding entgegengetreten. Danach stellt der Reifenschaden einen Defekt im Rahmen der normalen Ausübung des Luftfahrtunternehmens dar und keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung. Geändert von Bastelwikinger (07.11.2016 um 10:27 Uhr) |
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07.11.2016, 13:33 | #13 |
Recht(s)verdreher
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... viel Freude bei der Klage.
- Verfahrenskosten (mal ganz grob geschätzt) ca. 2000,-€ - Entschädigungssumme (Ein verlorener Urlaubstag in Ägypten) ca. 45,-€ (bei 6 Personen darf dann jeder selber klagen - in Deutschland gibt's keine Sammelklage) ... da freud ' sich jede Rechtschutzversicherung. (Ironie aus) ... davon abgesehen das es sich hier um eine ägyptische "billig(Urlauber)Fluggesellschaft" handelt die es , landestypisch , mit dem Sicherheitsbedürfnis "nicht so nach EU-Standards" nimmt. > also das mit der Anwendung von EU-Recht schon sehr schwer wird. ... diese Airline (bisher) keine deutsche Vertretung hat. UND ... die Sache mit dem Reifenschaden bisher REINE SPEKULATION ist. Aber Ihr seid ja alles Helden - Ihr könnt auch mit 100kg und nen 12er Kite u. nem 138ger Board bei 10Kn fahren. - Ihr fliegt auch ständig mit nem "Golf"-Aufdruck-Kitebag mit 30kg durch die Gegend. - Ihr sammelt mit ner AB-Service-Creditkarte auch so viele Punkte im Jahr, das ihr den Premium-Status erreicht. und...und...und... |
07.11.2016, 14:01 | #14 | |
Genuss-Rutscher
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Zitat:
Was es kostet ist absehbar, die Provision hab ich ja erwähnt. Muss man nur bei Erfolg abgeben. Keine Diskussionen mit RA, keine Diskussionen mit Rechtschutz Versicherern. Entschädigungssumme ist hier genau 400 Euro pro Person* nach EU-Recht, minus Provision, also ca. 280 Euro, wenn alles gut geht. Verliert man, zahlt man nix. Die Frage ist ob die Klageportale einen Fall gegen die Ägypter annehmen. D.h. ob Aussicht auf Erfolg besteht. Einen eigenen RA einzuschalten der nichtmal weiss ob er Erfolgschancen hat ist ziemlicher Unsinnig, auch wenn man hier im Forum fragt. Was wäre wenn ... ... man den Rechtsstreit gewinnt und die Airline will nicht zahlen: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...a-1085438.html *ab 3500km 600 Euro Entschädigung. z.B. Hamburg Hurgada wäre genau auf der Grenze. Geändert von Bastelwikinger (07.11.2016 um 14:16 Uhr) |
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07.11.2016, 16:58 | #15 | |
F-one Shop
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Zitat:
...das mit dem Fahrwerksschaden war so mündlich von einem deutschen Flughafenmitarbeiter/-sprecher über das Boardmikro kommuniziert worden, der Flug hatte die Nummer SM492 von DUS nach HRG am 22.10.2016 um 20:35, ich wäre sehr gespannt, was dann da wirklich nicht funktionierte und eine Adresse der Air Cairo-Vertretung wäre toll...eine PN konnte ich leider nicht senden, da diese blockiert ist... Vielen Dank vorab Werner von www.kiteonline.de |
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07.11.2016, 18:17 | #16 |
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Liebe Oasenmitleser,
womöglich können wir bald Zeuge eines historischen Moments werden. Aber noch bleibt es gespannt abzuwarten. |
08.11.2016, 05:45 | #17 |
Recht(s)verdreher
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@ boarderzone
Du hast ne ausführliche Mail. @ all AirCairo hat keine -D-Vertretung. Kommunikation läuft per Telex/Internet über die Spot-Air-Group in Ägypten. |
08.11.2016, 07:45 | #18 |
F-one Shop
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Vielen Dank für die Infos, Kiter-NRW👍
Wir werden nun versuchen über flightright.de zumindest einen Bruchteil der Entschädigung risikolos einzufordern, Übrigens ist die Entfernung von Flughafen zu Flughafen exakt 3508 km, somit 600,- pro Person einklagbar ... bin ja mal gespannt wie es ausgeht und hier das Ergebnis posten... kann aber ein Weilchen dauen, was zu vermuten ist. Was haben wir daraus gelernt: nur mit EU Fluglinien fliegen, nicht nur wegen der Rechtssicherheit, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet... Beste Grüße Werner von kiteonline.de |
09.01.2019, 12:39 | #19 |
Neuer Benutzer
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Hallo.
Ich stehe grade vor der gleichen Problematik! Würden Sie mir berichten ob die gerichtliche Durchsetzung gegenüber Air Cairo über Flightright erfolgreich war? Beste Grüße Christoph |
09.01.2019, 16:53 | #20 |
F-one Shop
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Ganz kurz:
Keine Chance, Die Airline ist in der eu nicht gelistet sondern in egypt. haben wir auch schon mal versucht... Mit besten Grüßen Werner |
09.01.2019, 17:20 | #21 | |
Benutzer
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Zitat:
Wer für Verspätungen usw. Zahlungen haben möchte, für den gibt es Versicherungen in allen Varianten - mit oder ohne EU. Dort kann man auch Kosten und Leistungen transparent vergleichen. |
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16.01.2019, 19:50 | #22 |
Gast
Beiträge: n/a
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welcher suizidgefährdete BDL fliegt bitte mit Air-nevercomeback-Cairo?
So Geldgeil kann man doch wirklich nicht sein, oder??? Sorry Folks- ich verstehs nicht Geändert von ChrisHilton (16.01.2019 um 20:09 Uhr) |
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