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Alt 16.06.2019, 12:13   #1
Lunacy
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 42
Standard Kite von Österreich in die Schweiz versenden - Tipps?

Ich verkaufe derzeit meine gebrauchten Kites. Es hat mich wer aus der Schweiz angeschrieben und möchte einen Kite kaufen. Was ist die günstigste Versandform für einen Kite von Östtereich in die Schweiz? Mit der Post? Kommt da eine Zoll Gebühr dazu?

Danke für Eure Hilfe. LG Lunacy
Lunacy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2019, 19:16   #2
kaufhauS12
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2012
Ort: Schleiz
Beiträge: 21
Standard

Versand kann ich nichts zu sagen. Zoll zahlt der Empfänger.
kaufhauS12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2019, 21:34   #3
Black-Fox
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2009
Ort: 4852 Rothrist (CH)
Beiträge: 429
Standard

Erfahrungsgemäss funktionieren irgendwelche Transportfirmen (GLS, etc.) unkomplizierter, günstiger und schneller als die Post. Konkret kann ich aber gerade keine Empfehlung abgeben. Da müsste man kurz vergleichen...

Alternativ bietet es sich an, das Paket an die Grenze zu schicken, wo es dann abgeholt wird. Gibt da inzwischen verschiedenste Dienstleister für. Der Käufer müsste hierzu allerdings bereit sein, an die Grenze zu fahren. Bzw. müsste sich einfach eine Gelegenheit hierzu bieten. Soll ja kein mega Mehraufwand sein.

Grüsse aus der Schweiz

Domi
Black-Fox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 09:07   #4
cor
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 1.242
Standard

Zitat:
Zitat von kaufhauS12 Beitrag anzeigen
Versand kann ich nichts zu sagen. Zoll zahlt der Empfänger.
Naja... das ist auch nur halb richtig.

Der Versender trägt noch den Grundpreis für die Verzollung der Waren, den der Lieferdienst aufbietet.

Der Empfänger muss dann die Steuer bezahlen. Konkret wird folgendes besteuert: Warenwert ohne ausländische Mwst + Versandkosten + Grundpreis Verzollung + Warenwertzuschlag.

Mein Tipp: Am besten den Kite für 300CHF (Freibetrag) verkaufen falls er nur noch das oder weniger wert ist und dann an der Grenze abholen lassen.


Geändert von cor (17.06.2019 um 09:29 Uhr)
cor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 09:13   #5
lolzi
Urlaubskiter :D
 
Registriert seit: 06/2017
Ort: Nürnberg
Beiträge: 769
Standard

Jop … wie der letzte Verfasser schrieb:


Kite unter 300 CHF deklarieren und Bezahlung in zwei Chargen erhalten (einmal 300CHF und einmal den Rest).

Geht problemlos in die Schweiz - habe bereits einen Kite dorthin versendet.
War der Wunsch des Käufers ihn so zu deklarieren.

Bg
Markus
lolzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 09:16   #6
Smeagle
Benutzer
 
Registriert seit: 01/2015
Ort: München
Beiträge: 7.455
Standard

Zitat:
Zitat von lolzi Beitrag anzeigen
Kite unter 300 CHF deklarieren und Bezahlung in zwei Chargen erhalten (einmal 300CHF und einmal den Rest).

Geht problemlos in die Schweiz - habe bereits einen Kite dorthin versendet.
War der Wunsch des Käufers ihn so zu deklarieren.
Die Verantwortung für die korrekte Verzollung trägt allein der Empfänger und der macht sich mit sowas definitiv strafbar. Trotzdem würde ich mich auch als Absender hier nicht mit illegalen Dingen brüsten in einem öffentlichen Forum.

- Oliver
Smeagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 09:28   #7
cor
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 1.242
Standard

Jo. Das ist in der Tat illegal, was lolzi da vorschlägt.

Ich meinte damit natürlich, dass das geht, wenn der Kite 300 oder weniger Wert hat.
cor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 09:40   #8
bonero88
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2014
Beiträge: 124
Standard

Bei Versand gilt der Frei Wert von 300.- CHF nicht... Dieser ist nur für den Persönlichen Transport über die Grenze. Packstation in DE oder AT ist für den Käufer wenn er Grenznah wohnt am günstigsten.
Gruss au der Schweiz
bonero88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 09:57   #9
ShortSqueeze
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2005
Beiträge: 6.495
Standard

Zitat:
Zitat von lolzi Beitrag anzeigen
Kite unter 300 CHF deklarieren und Bezahlung in zwei Chargen erhalten (einmal 300CHF und einmal den Rest).
Markus
die Grenze sind 100 CHF, nicht 300 !
Und ich würde wegen solchen Summen nicht mal im Traum dran denken mich strafbar zu machen.
Ein Segelflieger ist mal in der Schweiz aussen - gelandet und hat sich nicht beim Zoll gemeldet, die Schweizer versuchen jetzt gerade den Zollwert + MwSt des FLugzeugs einzuklagen, kein Witz !
Übrigens ist der Zoll für die Kites quasi Null, geht nach Gewicht, es geht mehr um die MwSt, also sind so 7%.
ShortSqueeze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 10:35   #10
cor
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 1.242
Standard

Zitat:
Zitat von ShortSqueeze Beitrag anzeigen
die Grenze sind 100 CHF, nicht 300 !
Das ist falsch.

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...pflichtig.html
cor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 10:53   #11
bonero88
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2014
Beiträge: 124
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der link von Cor betrifft wieder die Persönliche Einführung.

Hier der korrekte Link für den Versand

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...e-schweiz.html
bonero88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 11:05   #12
cor
Benutzer
 
Registriert seit: 02/2012
Beiträge: 1.242
Standard

Hast recht. Dachte es geht jetzt darum, die Ware persönlich einzuführen.
cor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 11:16   #13
lolzi
Urlaubskiter :D
 
Registriert seit: 06/2017
Ort: Nürnberg
Beiträge: 769
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Zitat:
Zitat von Smeagle Beitrag anzeigen
Die Verantwortung für die korrekte Verzollung trägt allein der Empfänger und der macht sich mit sowas definitiv strafbar. Trotzdem würde ich mich auch als Absender hier nicht mit illegalen Dingen brüsten in einem öffentlichen Forum.

- Oliver
Warum illegal?
Wenn du einen Kite mit für 300€ verkaufst und versendest ist alles gut.
Das Restgeld war für den Aufwand und die Mühenentschädigung.

Bei Gebrauchtware ist es sowieso schwer den Marktpreis fest zu setzen ...
Im Frühjahr/Sommer gehen Kites gebraucht locker 30 - 50% teurer weg als im Herbst/Winter.
Dann sag mir ob der gebrauchte Kite 300, 400 oder 500€ wert ist ...

Aber richtig, die 300€ sind nur persönliche Einführung.
Ich hab es nicht in die Schweiz gesand sonder an eine deutsche Adresse, von der dann die Schweizer ihre Pakete abholen.
So wieso habe ich mich nicht strafbar gemacht - alles gut.
lolzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 11:32   #14
surfred007
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Registriert seit: 11/2005
Ort: near "the bridge"
Beiträge: 979
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Zolltarif nach Gewicht wär natürlich schön und einfach für die Zollbeamten, tatsächlich haben die aber schon ihre Vorgaben und richten sich nach div. Listen und Berechnungsregeln wenn keine Wertdokumentation beiliegt (und können machmal ganz schön danebenliegen, + oder -). Und ja, da es im Prinzip zwar eine Drittlandlieferung darstellt aber anderseits einer innergemeinschaflichen praktisch gleichgestellt ist, ist der Wert in erster Linie für die Einfuhrumsatzsteuer maßgeblich. Ich würde der Sendung eine Proformarechnung beilegen in der die Ware mit Listenpreis im Verkaufsjahr -10% (üblicher Händlerrabatt) - 30 bis 50% für den Gebrauch (je nach Zustand) -10% pro Jahr deklariert ist und das auch so angeben. Also "Kite xxx Baujahr, stark gebraucht"....Sollten sich Nachfragen ergeben (bei einem so kleinen Wert eher unüblich) wird die Kalkulation idR auch so akzeptiert. Eine Postsendung IST mittlerweile sowieso eine DHL Sendung, also kein wesentlicher Unterschied zu den anderen Anbietern.
surfred007 ist offline   Mit Zitat antworten




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