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11.01.2008, 06:04 | #41 |
Querdenker
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Ja, und die Konzern-GmbH's und AG's arbeiten dann gegen den eigenen Konzern
AdvoCard arbeitet gegen Generali, Volksfürsorge, AM, Barmenia, Central-KV usw. DAS-RS arbeitet gegen die DAS und gegen die Victoria HUK-RS arbeitet gegen die HUK ARAG-RS arbeitet gegen die ARAG und ich bin Anwalts Liebling Es gibt einige RS-Versicherer, die keinem Konzern zugehörig sind und die regelmäßig mit kundenfreundlichsten Versicherungsbedingungen als Leistungssieger in den bekannten Vergleichen auftauchen. Beispiel: Auxilia/KS Wer sich in vielen Fällen die Versicherungsbedingungen ansieht, wird feststellen, daß gerade die unabhängigen Anbieter sehr kundenorientierte Bedingungen zur Verfügung stellen und die "konzerngebundenen" oft dadurch glänzen, Schlupflöcher in Ihre Tarife einzuflechten. Die Lösung für den Interessenskonflikt ist also von Anfang an mit in die Tarife eingearbeitet Man muß diese Lücken ja nicht nutzen, aber wenn es um den eigenen Konzern geht (oder natürlich um größere Schäden), dann sind diese Schlupflöcher sehr, sehr praktisch. Natürlich bekommt der Kunde einen neutralen Brief "wir leisten nicht, weil der Schaden durch die Versicherungsbedingungen nicht gedeckt ist..." und niemand schreibt "wir nutzen jetzt unsere Schlupflöcher, weil es um den eigenen Konzern geht..." Deshalb zu sagen, es gibt keinen Interessenskoflikt *lächel* naja, ..... einer würde vielleicht sagen, das wäre beinahe naiv, ein anderer würde sagen, es handelt sich dabei um eine äußerst oberflächliche Betrachtung. Meine fast 20-jährige Erfahrung in diesem Bereich sagt: "lass Dich nicht darauf ein es auszutesten, sondern sorge von vorne herein für klare Verhältnisse....." Gruß justii Geändert von justii (11.01.2008 um 06:58 Uhr) |
11.01.2008, 07:51 | #42 |
Bums in der Tüte!!!!
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Hi,
auch in diesem Fall läuft es bei vielen Rechtschutzversicherern dahin, dass diese selbst nur auf Wunsch des Kunden einen eigenen Anwalt stellen, was zum Interessenkonflikt führen würde. Ich kenne es von meiner RS bisher nur die Betrachtung ist es ein Versicherter Schaden, wenn ja haben Sie einen Anwalt, wenn ja wo dürfen wir die Kostenübernahme zusenden, oder möchten Sie von uns einen Anwalt benannt bekommen. Somit wären die Anwälte "unabhängig" vom VR und das Problem in den meisten Fällen gelöst. Sicher beschäftigen Versicherer auch eine Armee von Anwälten, welche häufig direkt in den Schadenabteilungen sitzen und sich um Fälle von Versicherungsbetrug kümmern, sowie die Versicherer gegen unberechtigte Ansprüche vertreten. Greetz Mo |
11.01.2008, 08:29 | #43 | |
Querdenker
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Auch mit der freien Anwaltswahl ist das Problem nicht gelöst.
Wenn alle RS-Versicherungen die gleichen Bedingungen hätten, dann wäre hier allerdings die Lösung gefunden. Doch auch die eigene Anwaltswahl schließt nicht die Tatsache aus, daß viele Versicherer sich aufgrund konzernorientierter Versicherungsbedingungen frühzeitig aus der Leistungspflicht verabschieden können. Wir kennen sie doch alle, die Schadensfälle aus den Medien, wo Versicherungen mit Gutachten und Gegengutachten, mit Stück-um-Stückanforderung von Unterlagen, mit geringen Teilzahlungen, mit Vergleichen usw. nicht nur auf Zeit spielen, sondern auch auf die Tatsache, daß dem Geschädigten entweder die Nerven oder das Geld ausgeht. Was hilft dann ein RS-Versicherer, der auch noch Öl ins Feuer gießt, indem er die eingebauten Schlupflöcher nutzt und den Kunden im Regen stehen lässt?
sind nur einige versteckte Mängel.... (deren es aber sehr viel mehr gibt). Zitat:
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01.12.2012, 15:41 | #44 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2004
Beiträge: 46
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Hallo molde,
wie ist dein Fall ausgegangen? Tschö Hauke |
01.12.2012, 21:54 | #45 |
Benutzer
Registriert seit: 06/2000
Beiträge: 693
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Der Beitrag ist 5 Jahre alt!
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01.12.2012, 22:03 | #46 |
Waschgang DLX
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.486
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01.12.2012, 23:42 | #47 | |
Benutzer
Registriert seit: 06/2006
Ort: Eckernförde
Beiträge: 494
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Zitat:
Geändert von HerrBrett (01.12.2012 um 23:43 Uhr) Grund: nonsens |
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02.12.2012, 12:19 | #48 |
gesperrt
Registriert seit: 09/2003
Beiträge: 840
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Hier nach meiner Nachfrage bei der Gothaer die Antwort
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02.12.2012, 13:00 | #49 |
Spanienfahrer
Registriert seit: 07/2003
Beiträge: 738
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eine tolle Formulierung
habe ich in meinen Unterlagen gefunden. Hier heißt es in den Bedingungen (DBV):
Versichert sind Schadensereignisse, die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten, (Schadensereignisse ....) Den Ersatz dieses Schadens fordert der Geschädigte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von der versicherten Person:
Das sollte m.E. reichen |
22.01.2013, 14:20 | #50 | |
Benutzer
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 10
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Zitat:
Dass man sich auf eine mündliche Aussage eines Versicherungsvertreters nicht verlassen kann ist schaden. Vielleicht hatte er/sie selber keine Ahnung, was die Angelegenheit umso bescheidener darstellt. Ich habe mir damals genau den betreffenden Absatz in den Bedingungen zeigen lassen. Dort ist bei meiner Versicherung explizit nicht vom "Gebrauch von Kitesurfbrettern" die Rede, sondern es wird das "Kitesurfing bis zu einer Leinenlänge von 35m" versichert. Somit ist auch genau definiert, was gemeint ist. Will jetzt hier keine Werbung machen, wenn ich mal einen Kontakt herstellen soll, schickt einfach eine PN. |
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22.01.2013, 17:46 | #51 | |
Benutzer
Registriert seit: 03/2003
Beiträge: 27
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Versichert?
Zitat:
wie sieht es damit aus, in meinen Versicherungs-Vertrag steht: Kitesport: Besitz- und Verwendung von Geräten wie z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys unbegrenzt. Danke Rocksurfer |
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