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27.07.2006, 18:38 | #41 |
Querdenker
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Grundsätzlich
Zum Diebstahl mal eine grundsätzliche Frage.
Ich lese immer, daß die Hausratversicherung nicht hilft. Ich habe mal in Hausratbedingungen der verschiedensten Gesellschaften gestöbert und folgende Mitversicherung von Sportmaterial gefunden: § 16 Erweiterung der Außenversicherung für Sportausrüstungen Für Hausrat nach § 1 VHB, der der Ausübung einer Sportart dient, besteht im Rahmen der Außenversicherung wie folgt Versicherungsschutz: 1. Abweichend von § 11 Nr. 1 VHB gilt: Versicherte Sachen (siehe § 1 VHB), die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. 2. Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR begrenzt. und zusätzlich 500.-Euro aufgrund § 13 Diebstahl aus KFZ 1. In Erweiterung von § 5 VHB und § 11 VHB wird für versicherte Sachen (siehe § 1 VHB) auch Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge, nicht aber Kraftfahrzeuganhänger, entwendet, zerstört oder beschädigt werden. 2. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungsgemäßen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen des Fahrzeuges gleich. 3. Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen gemäß § 28 VHB sowie für Foto-, Film-, Video-, Computergeräte und deren Zubehör sowie Mobiltelefone. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. Würden diese insgesamt 3.000.-Euro als Entschädigung weiterhelfen? Schöne Grüße Justii |
28.07.2006, 07:39 | #42 |
Administrator
Registriert seit: 03/1999
Beiträge: 4.884
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> 2. Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR begrenzt.
> und zusätzlich 500.-Euro aufgrund > 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. > Würden diese insgesamt 3.000.-Euro als Entschädigung weiterhelfen? Was gilt denn nun? Ich lese das so, dass bei Diebstahl aus KFZ auf 500,00 EUR beschränkt ist. |
28.07.2006, 11:11 | #43 | |
Querdenker
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Nachtrag:
Zitat:
Gute Frage! Die habe ich gleich an die Gesellchafte weitergeleitet und warte auf die Antwort. Nachtrag kommt, sobald die Antwort da ist Antwort von der Versicherung: Bei Einbruch in Kfz ist tatsächlich auf 500.-Euro begrenzt. Der Sportgeräte-Passus greift, wenn z.B. ein Einbruchdiebstahl* begangen wurde, sich also das entwedete Sport-Material in einem geschlossenen Raum (nicht Auto) befunden hat. Dann eben bis 2.500.-Euro. Kann man also im Prinzip auch vergessen, denn wer schleppt schon immer einen geschlossenen Raum mit herum *lach* Dann suchen wir halt weiter nach einer geeigneten Lösung lg. justii *Einbruchdiebstahl = Einbruch in geschlossenen Raum Wenn man also sein Material im Freien lässt und es wird geklaut, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl (und keinen Einbruchdiebstahl) => Versicherung haftet nicht. Geändert von justii (28.07.2006 um 12:59 Uhr) |
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28.07.2006, 11:44 | #44 |
der gern selber baut
Registriert seit: 08/2004
Ort: Raum M,A,IN
Beiträge: 485
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Reisegepäckversicherung
ich habe mal vor längerer Zeit irgendwo gelesen (glaube war ADAC-Zeitung) das Reisegepäckversicherungen oft nur zahlen, wenn das Fahrzeug in einem verschlossen Raum abgestellt ist. Die Versicherungen sind doch nicht blöd
Also völlig sinnlos. Aber vielleicht gibts auch bessere o. das hat sich inzwischen geändert. |
28.07.2006, 11:53 | #45 |
der gern selber baut
Registriert seit: 08/2004
Ort: Raum M,A,IN
Beiträge: 485
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Frage an die Juristen
wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich an mein Fahrzeug etwa so ein Warnschild anbringe:
ACHTUNG dieses Fahrzeug ist mit einer Alarmanlage ausgestattet und mit Sicherheitsystemen ausgestattet, die bei Einbruch zu erheblichen Verletzungen führen können. Wenn ein Dieb sich jetzt z.B. auf das Nagelbrett setzt ist er ja wohl selber Schuld. Gruß Custom |
28.07.2006, 12:27 | #46 |
switchbladed
Registriert seit: 07/2004
Ort: Peine bei Hannover
Beiträge: 1.445
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Bei mir sind es 1000 Euro :-)
§ 12 Diebstahl aus KFZ ohne Selbstbeteiligung
Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen aus dem verschlossenen KFZ bis 1.000,00 Euro. Bei einem nachgewiesenen Fahrzeugtotaldiebstahl erhöht sich die Entschädigungsgrenze auf 5.000,00 Euro. Die Totalentwendung des Kraftfahrzeuges gilt nur dann als nachgewiesen, wenn der entsprechende Fahrzeugversicherer die Entschädigungspflicht im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung anerkannt hat. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen, Bargeld und elektrische Geräte, wie z. B. Mobilfunktelefone, Autotelefone, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer. Ist aber auf alle Fälle nicht zu der Außenversicherungssumme zuzuzählen. Das ist ja schon einmal nicht schlecht und auch noch: Dauerhafte Außenversicherung von Sportgeräten bis 3500 Euro wenn also das Kitematerial in der Garage vom Ferienhaus oder so verschwindet ist es ja eh ( bei mir bis 35000Euro) in der Außenversicheurng mit drinn. ABer so auch, wenn ich es z.B. dauerhaft in der Garage eines Kumpel lagere. So ist das finanzielle Risiko ja eigentlich ganz gut begrenzt. Peter, der sich trotzdem ungern was klauen läßt und sich fragt, ob ein Wohnwagen ein KFZ oder Außenversicherung ist... |
28.07.2006, 12:40 | #47 |
switchbladed
Registriert seit: 07/2004
Ort: Peine bei Hannover
Beiträge: 1.445
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Wohnwagen
Ok, habe gefragt
Der Wohnwagen ist gar nix. Also die Kitesachen im Auto lassen. Für Wohnwagen ( anders WoMo=KFZ) gibt es ne Campingversicherung die aber sicher nicht lohnt. Peter |
28.07.2006, 13:42 | #48 | |
switchbladed
Registriert seit: 07/2004
Ort: Peine bei Hannover
Beiträge: 1.445
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Zitat:
Und der Anwalt kann gut lesen: So etwas gab es glaube ich schon mal bei den einfahrbaren MercedesSternen oder der Emily von Rolls. Da hatte es einem Dieb dann wohl den Finger etwas deformiert und der Dieb bekam m.E. recht... ( Ach so ich vergaß: War gar kein Dieb sondern wollte das Teil nur streicheln und knudeln Da ist der Hund im Wagen doch besser |
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28.07.2006, 14:19 | #49 | |
Benutzter
Registriert seit: 07/2005
Beiträge: 3.700
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Zitat:
Die Emily von Rolls Royce ist frei zugänglich am Auto. Jeder kann die anfassen (versehentlich natürlich). Wenn man in ein Auto einbricht und sich dann auf ein Nagelbrett setzt, ist er mehr oder weniger selbst schuld. Ich denke, da kann einen ein halbwegs guter Anwalt ohne Probleme rausholen. "Bin halt Freizeitfakir und hab versehentlich mein Nagelbrett mal im Auto vergessen. Dummer Zufall, aber das Auto ist ja abgeschlossen und ich konnte davon ausgehen, dass nur ich Zugang zu dem Ding habe." Dürfte ja auch nicht meine Schuld sein, wenn ich nen Strick auf der Straße liegen lasse und jemand kommt und erhängt sich damit am nächsten Baum. Konnt ich das ahnen? Nein! Darf halt keiner sagen, dass ich das Ding dauerhaft im Auto liegen hab. War 1x halt nen Zufall... nochmal darf man's nicht machen. Werd' mich aber mal bei meiner Schwester erkundigen, die studiert grad Jura. Das Ding mit dem "Messer durch Hand" ist ne andere Sache, da man die Vorsätzlichkeit ganz klar erkennen kann. mfG, Konza www.intoblind.de PS: Achja, nen Hund bei den Temperaturen im Auto zu lassen ist aber echt grob fahrlässig! Wusstet ihr eigentlich, dass eine willentliche Verletzung von Hunden als Sachbeschädigung geahndet wird? |
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28.07.2006, 15:24 | #50 |
Mattenbatzi
Registriert seit: 09/2002
Ort: Itzehoe
Beiträge: 1.616
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hab nicht alles gelesen udn weiss daher auch nicht ob der tipp schon kam, aber trag es auf jeden fall unter:
www.boardoff.de ein... |
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