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Alt 11.03.2011, 23:08   #1
AXXI
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Registriert seit: 05/2010
Ort: Ostösterreich
Beiträge: 2.241
Pfeil Erfahrungsbericht: Grasski (Feeling + Jäger + Wartung)

Warum ich mir Grasski gekauft habe:
Wegen der deprimierenden Schneesituation in diesem Winter hab ich mir jetzt Grasski gekauft. Als erstes hab ich die ca. 100 Rollen (subjektiver Eindruck) mit einer Spritze eingeölt. Nach bereits 1/2 Stunde war ich mit der Ölung auch schon wieder fertig.


Wo ich kiten war:
Heute war Wind, Sonne und 14°C, also bin ich zur einzigen großen Wiese hier in der Gegend mit Frenzy 9m², Trapez, allen möglichen Protektoren, 2 Sandsäckchen, Tourenskischuhen und Stöcken gefahren. Ungewohnt sich bei diesen Temperaturen in kurzer Hose und Leiberl die Skischuhe anzuziehen. Unter dieser Wiese befinden sich Brunnen, daher darf hier nur Gras angebaut werden. Ich jogge hier öfter, diese Gegend ist immer menschenleer. Mal vom Windschutzgürtel rund herum abgesehen, ein idealer Spot!

Da die Wiese mit Bäumen umringt ist, bin ich skatend mit der ganzen Ausrüstung zur Mitte der Wiese gefahren (deshalb hatte ich die Skistöcke mit). Ein Gefühl als würde ich über die Wiese schweben! Die Grasski hatten fast keinen Widerstand, und die 90cm langen Ski haben die Unebenheiten völlig ausgebügelt.


Das Feeling mit Grasski:
Als ich den Kite gestartet hatte, ist der Wind immer schwächer geworden. Es gab nur mehr Böen um 15kn und Flauten um 3kn, also eher mühsame Bedingungen. Das Fahren mit den Grasski fühlte sich sehr ähnlich wie mit normalen Skiern an. Nur der Sound ist ganz anders. Abschwingen kann man nicht. Kurven bin ich wie mit Langlaufskiern durch Umsteigen gefahren.

Anfangs hab ich noch versucht, den tausenden Maulwurfshügeln auszuweichen. Mit der Zeit ist mir das dann zu mühsam geworden. Nach dem ich ca. über fünfhundert dieser trockenen Erdhügel gefahren bin, hat sich der Rollwiderstand der Ski deutlich erhöht. Das super Fahrgefühl war dahin.


Der Jäger:
Mittlerweile ist der Wind auch so schwach geworden, daß ich den Kite ständig loopen mußte, damit er nicht abstürzt.
Also hab ich die Session beendet. Während ich den Kite zusammengelegt habe, ist ein Mann in Kaki farbiger Kleidung von Hut bis zu den Schuhen mit 2 Hunden rasch auf mich zugegangen. Ich hab einen Bewunderer vermutet, der sich lobend meine Ausrüstung von der Nähe ansehen will. Trotz seiner perfekten Tarnung (die Wiese hatte die selbe Farbe wie er), hatte ich ihn entdeckt und so konnte ich ihn freundlich grüßen, als er bei mir war. Er hat mich seinerseits gleich sehr harsch angeschnauzt, das er mich anzeigen werde, wenn ich mich hier noch ein mal blicken ließe. Ich hab ihn freundlich gefragt, wo das Problem liege. Er schimpfte, daß ich mit meinem Fluggerät die Natur schänden würde, denn die armen Vögel würden sich zu Tode erschrecken. Ich sei sicher ein Grünwähler, der überhaupt keine Ahnung von der Natur hätte. Ich meinte, daß sei eine interessante Theorie, denn es fliegen ständig sehr viel größere Fluggeräte hier herum, die sogar recht laut wären (ein Flughafen ist nicht weit entfernt), und meines Wissens sind die Vögel noch nicht an einem Herzinfarkt verendet, weil sie sich so erschreckt hätten.

Er erwiderte, das er der Jagt Pächter sei, und er mich wegen Besitzstörung anzeigen werde. Aha, von hier weht also der Wind, meinte ich. Ich hab ihn immer noch freundlich gefragt, ob er wisse, warum die Bambi-Mörder in der Bevölkerung so unbeliebt sein. Da er es nicht wußte, hab ich es ihm verraten: Wegen so typen wie sie, sagte ich ihm. Nach diesem netten Gespräch ist er dann mit seinen Hunden wieder abgezogen. Ich hoffe, seine Hunden haben nicht auf die Wiese geschissen, denn sonst wäre das dann Tage später im Trinkwasser (unter der Wiese sind ja Trinkwasserbrunnen).



Die Wartung:
Der große Nachteil der Grasski soll ja der hohe Wartungsaufwand sein. Da sie nach den Maulwurfhügeln nicht mehr gut gerollt sind, hab ich sie mit dem Gartenschlauch abgespritzt. Meine Wasserleitung im Garten, hat einen hohen Druck. Obwohl ich die Rollen gezielt abgestraht habe, wollten die Ski immer noch nicht gut laufen.

Also hab ich wie empfohlen einen Kübel mit warmen Wasser und ein wenig Spülmittel genommen, die Ski hineingehalten und das Band bewegt. Nach dieser Behandlung liefen sie wieder sehr gut. Das verbleibende Wasser im Kübel war undurchsichtig. Die Reinigung mit Gartenschlauch bringt also nicht viel. Ich werde versuchen mir die mühsame ölung zu sparen, und statt dessen nach der Reinigung die Ski mit viel Spülmittel zu schmieren.

Ich hoffe, ich kann morgen wieder auf dieser Wiese kiten gehen.


LG AXXI
AXXI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2011, 08:53   #2
herc
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Registriert seit: 05/2009
Ort: Rostock, Bielefeld, Ratingen
Beiträge: 1.327
Standard

wenn du es drauf ankommen lassen willst, such dir die passenden gesetze für deine region raus, ausdrucken und dann einfach eine kopie an den menschen geben.
aber bitte nimm zum ölen deiner grassski dieses biologisch verträgliche und abbaubare kettensägenöl. gibts in jedem baumarkt und kostet fast nichts. wenn unter der wiese wirklich trinkwasserbrunnen sind wäre das wirklich wichtig.
ach ja - sei froh, daß keine pferdekoppeln in der nähe sind. pferde reagieren hochgradig allergisch auf den "großen bunten raubvogel" am himmel und drehen total durch...
der vogelschutz ist schon wichtig... aber dann soll er dir genau erklären, welche vögel wo genau brüten, damit du abstand von den jeweiligen bäumen halten kannst.
leg dich nicht mit naturschützern an - die haben (zurecht!) die bessere lobby als kiter (die haben gar nix, nicht mal vereine.. -- selber schuld wenn sich kiter nicht organisieren in vereinen. ohne vereinsmeyerei gehts offensichtlich nicht in d-land. siehe windsurf-vereine. die haben jetzt die macht über viele seen. (der rest der seen ist sowieso von anglern okkupiert) also - entweder gut stellen mit den surfvereinen, nen eigenen kiteverein gründen, oder eben am see stehen und wieder einpacken.)

http://www.gleitschirmdrachenforum.d...p/t-15126.html
Zitat:
um nochmal auf den grundlegenden Satz "Welches Recht hat ein Jäger" zurückzukommen: Wenn es nur das Groundhändling auf der Wiese betrifft, so hat er gar keins. Das ist im Naturschutzgesetz der Länder festgelegt und da steht z.B. in Hessen über das Betretungsrecht der Flur folgendes:

§ 10 Betreten der Flur, Reiten und Kutschfahren in der Flur

(1) Jeder darf im Außenbereich (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 des Bundesbaugesetzes) die Flur und die Gewässerufer auf Straßen und Wegen sowie ungenutzte Grundflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten. Entsprechendes gilt für das Reiten und Kutschfahren auf Straßen und Wegen. Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten der Flur in weiterem Umfange gestatten oder die die Betretungsbefugnis einschränken, bleiben unberührt. Zusätzliche Sorgfaltspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke werden durch die Betretungsbefugnis nicht begründet.

(2) Von der Betretungsbefugnis sind baulich oder gewerblich genutzte Grundstücke einschließlich der eingefriedeten, nicht bebauten Teile ausgenommen.


Das wissen auch die Jäger, versuchen aber trotzdem dich mit allen Mitteln zu verscheuchen. Ich persönlich hatte vor zwei Jahren auch mal eine Auseinandersetzung mit nem Grünrock beim Händeln. Erst nachdem ich ihm drohte die Polizei zu rufen hat er sich murrend verpfiffen. Ich hab auch keine Lust mich mit den Leuten zusammenzusetzen, das bringt sowiso nix. Die Jäger haben wesentlich weniger Rechte als man gemeinhin denkt. Die Eigentümer der Wiese frag ich aber immer soweit sie mir bekannt sind. Nach ein paar freundlichen Worten hat sich noch keiner verweigert. Wenn die Leute wissen was du dort treibst wirst du nie Probleme bekommen. Ich flieg auch noch Motorschirm, da wird mal ein schönes Luftbild vom Hof gemacht, gerahmt als Dankeschön übergeben, und ich hab wieder einen Freund fürs Leben gewonnen

Holido, Eckhard
Zitat:
BAYERN:

V. Abschnitt

Erholung in der freien Natur

Art. 21

Recht auf Naturgenuss und Erholung

(1) 1 Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. 2 Dieses Recht wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Abschnitts gewährleistet; weitergehende Rechte auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
(2) 1 Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 2 Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. 3 Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit).
(3) 1 Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 2 Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten nicht begründet. 3 Dies gilt insbesondere für Viehweiden und ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungseinrichtungen.
Art. 22

Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern

(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
(2) 1 Das Betretungsrecht umfasst auch die Befugnisse nach den Art. 23 und 24 . 2 Es ist beschränkt durch die allgemeinen Gesetze sowie durch die Art. 25 bis 27 dieses Gesetzes.
(3) 1 Das Betretungsrecht kann vom Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 29 verweigert werden. 2 Das Betretungsrecht kann nicht ausgeübt werden, soweit der Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte das Betreten seines Grundstücks durch für die Allgemeinheit geltende, deutlich sichtbare Sperren, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen untersagt hat. 3 Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.
(4) 1 Der Gemeingebrauch an Gewässern bestimmt sich nach § 23 des Wasserhaushaltsgesetzes und den Art. 21 bis 23 des Bayerischen Wassergesetzes . 2 Der Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen bestimmt sich nach Art. 14 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und § 7 des Bundesfernstraßengesetzes .
Art. 23

Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2 Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.
(2) 1 Markierungen und Wegetafeln müssen ohne Beeinträchtigung des Landschaftsbilds deutlich, aussagekräftig und unter Beachtung örtlicher und überörtlicher Wanderwegenetze einheitlich gestaltet sein. 2 Genügen Markierungen und Wegetafeln diesen Anforderungen nicht, kann ihre Beseitigung angeordnet werden.
(3) 1 Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte hat Markierungen und Wegetafeln zu dulden, die Gemeinden oder Organisationen, die sich satzungsgemäß vorwiegend der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege widmen, mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde anbringen. 2 Auf die Grundstücksnutzung ist Rücksicht zu nehmen. 3 Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte ist vor der Anbringung zu benachrichtigen.
(4) Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
Art. 24

Sportliche Betätigung

Zum Betreten im Sinn dieses Abschnitts gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.
Art. 25

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen

(1) 1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2 Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.
(2) 1 Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2 Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
Art. 26

Beschränkungen der Erholung
in der freien Natur

(1) Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung die Erholung in Teilen der freien Natur im erforderlichen Umfang aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben, zur Regelung des Erholungsverkehrs oder aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls untersagen oder beschränken.
(2) Inhalt von Beschränkungen für das Reiten kann insbesondere sein,

das Reiten nur auf den durch die Behörde besonders dafür ausgewiesenen Wegen oder Flächen zu erlauben,
das Reiten nur zu bestimmten Zeiten zu gestatten,
für die Benutzung von Wegen und Flächen durch Reiter eine behördliche Genehmigung vorzusehen.(3) Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann zum Schutz des Erholungsverkehrs und des Eigentums durch Rechtsverordnung eine Kennzeichnung der Reitpferde vorschreiben.
Art. 27
herc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2011, 11:43   #3
aurum
Windsurfer
 
Registriert seit: 07/2009
Beiträge: 2.402
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und Schafe sollen wohl auch ziemlich schreckhaft bzgl. Kites sein, also eigentlich sollten wohl alle Tierherden in der Nähe ein KO Kriterium sein, sonst starten die eine Fluchtaktion, die im Zweifelsfall auch vor den üblichen Sicherungen nicht haltmacht
aurum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2011, 13:18   #4
Oldzimmerhand
harzlichkite
 
Registriert seit: 04/2008
Ort: Drübeck/HARZ
Beiträge: 233
Standard

Zitat:
Zitat von aurum Beitrag anzeigen
und Schafe sollen wohl auch ziemlich schreckhaft bzgl. Kites sein, also eigentlich sollten wohl alle Tierherden in der Nähe ein KO Kriterium sein, sonst starten die eine Fluchtaktion, die im Zweifelsfall auch vor den üblichen Sicherungen nicht haltmacht
zum Thema Schafe habe ich Foto und Videomaterial, wie ich mit meinem leuchtgrünen Contra3 mit Landboard durch die völlig unbeeindruckte Herde cruise und mein Kumpel zeitgleich dem Schäfer das kitehandling erklärt, kein Witz!
ebenso haben wir videomitschnitte in denen zwei Falken, ebenso völlig unbeeindruckt, ca 10 vom Kite entfernt in 25m Höhe stehen und rütteln (die Naturleute unter Euch werden wissen was gemeint ist).
Wir haben bei uns mit den hauptsächlich beteiligten Eigentümern und Nutzern gesprochen und es gibt gar keine Probleme.
Habe für unseren Sekundärspot sogar ne schriftliche Nutzungszulassung der Bäuerin für Kitesport mit freirollenden, antriebslosen, fahrbaren Untersetzen jeglicher Art, bis auf die Zeiten kurz vor der Futtermaat.
Mit den Jägern geraten wir auch nicht zusammen, da die tagsüber fast nicht aktiv sind. Jrüße!
Oldzimmerhand ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2011, 13:50   #5
aurum
Windsurfer
 
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Beiträge: 2.402
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hehe, ist ja interessant
mir hat ein schäfer halt mal die story von der schreckhaftigkeit erzählt
aurum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2011, 14:43   #6
Kurwa
Onlinekiter
 
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Zitat:
Zitat von Oldzimmerhand Beitrag anzeigen
zum Thema Schafe habe ich Foto und Videomaterial, wie ich mit meinem leuchtgrünen Contra3 mit Landboard durch die völlig unbeeindruckte Herde cruise und mein Kumpel zeitgleich dem Schäfer das kitehandling erklärt, kein Witz!
Kann ich bestätigen.

Wir haben auch mal einen Schäfer gefragt, ob seine Schafe, die an unserem ziemlich steilen Flughang grasten, Probleme mit unseren Gleitschirmen hätten und er antwortete: "Egal, fliegt ruhig". Und sie haben uns wirklich ignoriert.

Edit: Pferde werden aber wirklich schnell scheu.


Geändert von Kurwa (12.03.2011 um 15:07 Uhr)
Kurwa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2011, 14:51   #7
AXXI
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Pfeil Jäger, Schmieren

Danke für die Tipps!

Zu dem Jäger:
Die Wiese ist in Österreich und gehört der Stadt Wien. Der Eigentümer hat ein Schild aufgestellt, auf dem so circa steht: "Brunnenschutzgebiet, jede Verunreinigung verboten, Befahren mit Kraftfahrzeugen verboten". Der Eigentümer hat also nichts gegen das Betreten, das steigen lassen von Drachen, oder die Befahrung mit Grasski.

Ich vermute, der Jagdpächter kann mich beliebig oft anzeigen, und mich trotzdem nicht an der Ausübung meines Hobbys dort hindern. Ich werde jedoch das Handy griffbereit einstecken, damit ich sofort die Polizei um Hilfe rufen kann, sollte er handgreiflich werden.

Da die Paragleiter ähnliche Problem mit Jägern hatten, wurde eine Studie gemacht: Ikarus und die Wildtiere.


Zum Schmieren:
Das gezielte Ölen der vielen gleitgelagerten Rollen ist ja zeitintensiv. Die Ski einfach in Öl einzutauchen ergibt eine riesen Sauerei.

Seife hat ja auch eine Schmierwirkung. Warum nicht nach der Reinigung in konzentriertem Seifenwasser im Kübel drehen? Die Schmierung mit Öl ist sicher besser, ich möchte jedoch mit den Skiern kein Weltmeisterschaft gewinnen. Zum Rumfahren sollte doch so eine Seifenschmierung reichen.

Was meint Ihr?

LG AXXI
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Alt 15.03.2011, 19:20   #8
Kitelehrling
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Ich bin bei ja bei nem kleinen Buggy gelandet. Wartungsarm, leiser und auch mit Turnschuhen zu fahren.
Was bei Grasski hilft ist: Trockene kurze Wiese und eben keine Maulwurfshaufen überfahren.
Beim Halsen (womit fliegst du?) den Schirm hochfliegen und wenn er leicht liftet, geht das drehen (beim langsamfahren) fast auf der Stelle.
Kitelehrling ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2011, 20:54   #9
herc
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oder du nimmst trailskates: http://www.youtube.com/watch?v=ek6KzRCZC7g (hier mal als experiment mit nem nasawing an "kurzen" leinen geflogen - optimal wenn man nur einen sehr kleinen spot haben sollte; mit ner matte gehts natürlich besser.)

die trailskates scheinen mir auch sehr wartungsarm! die wiese muss aber recht glatt sein ... sonst rumpelts kräftig in den knien.
herc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2011, 22:16   #10
AXXI
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Pfeil

@ Kitelehrling: Ich hab den Frenzy 2011 in 9m² und 13m².

@ herc: Interessanter Kite. So ein Ding hatte ich noch nie gesehen. Ich hab übrigens Skikes. Die sind für die holprigen Wiesen völlig unbrauchbar. Und wegen der hohen Dichte an Maulwurfshügeln kann man unmöglich allen ausweichen.

LG AXXI
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Alt 16.03.2011, 09:30   #11
herc
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naja, die trailskates haben 20 cm reifen - die skikes haben ja nur 15 cm reifendurchmesser, und die reifenbreite ist auch geringer. trotzdem sind die trailskates auch nicht so optimal, weil sie kaum / keine federung haben im vergleich zu guten mountainboards mit ihren flexdecks..
herc ist offline   Mit Zitat antworten




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