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30.04.2011, 17:07 | #1 |
Benutzer
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Beiträge: 194
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VW T5 Kasten versichern?!
Moin,
weiß nicht, ob ich das Thema hier richtig eingeordnet hab, ggfs. einfach verschieben, aber ich leg mal los: Hab mir gestern nen T5 Kastenwagen gekauft. Van/Kleinbus, Gebrauchtfahrzeug Hubraum: 1896 cm³ EZ 08/2005 92.000 km Diesel 63 kW (86 PS) 3 Sitzplätze vorne, grüne Plakette usw. (noch mehr Infos?) Momentan als LKW zugelassen. Frage ist jetzt, wie ich den anmelde und versichere... Will mir halt hinten n Bett reinbauen, die Trennwand ist (momentan) noch drin. Ist es schlauer, den als LKW oder PKW zuzulassen? (auch Steuertechnisch?!) Wäre gut, wenn jemand mit Erfahrungen mal was posten könnte oder Lust hat, mir das eben via Telefon/Skype zu erklären! Sonst einfach hier reinschreiben oder nach Telefon/Skype erkundigen via PM. Danke euch!! |
30.04.2011, 22:17 | #2 |
gitano
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Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
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wenns nen hochdach ist als wohnmobil, sonst als lkw, wenn du hinten nie mehr jemand mitnehmen willst.
siehe auch t4forum |
01.05.2011, 08:13 | #3 |
Benutzer
Registriert seit: 04/2011
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Beiträge: 194
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Kein Hochdach, nee!
Wie hoch wird die Versicherung für nen LKW in etwa sein oder welche versicherung könnt ihr mir empfehlen? Meine Eltern fahren beide auf 30% Kit jeweils einem Auto! Ich selbst hab noch ein Motorrad auf meinen Namen versichert, aber erst seit einem Jahr! Welche Möglichkeiten habe ich und womit muss ich jährlich an Versicherung rechnen!? Steuern betragen ca. 170€ , richtig? Danke schon mal! |
01.05.2011, 12:05 | #4 |
gitano
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
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01.05.2011, 12:08 | #5 | |
Benutzer
Registriert seit: 04/2011
Ort: Hannover & Husum
Beiträge: 194
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Zitat:
finde da aber nichts über Vollkasko-Versicherungen ehrlich gesagt! Vielleicht hat damit ja jmd Erfahrungen?! |
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01.05.2011, 12:35 | #6 |
Kiel,SPO,Ozone C4
Registriert seit: 07/2009
Ort: Kiel
Beiträge: 449
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einfach mal deine Versicherung anrufen und fragen. Die können das genau durchrechnen und dir alles haarklein erzählen.
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01.05.2011, 14:33 | #7 | |
Benutzer
Registriert seit: 04/2011
Ort: Hannover & Husum
Beiträge: 194
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Zitat:
Von daher hatte ich gehofft, dass ein paar T5-Fahrer hier mal schreiben könnten, was sie bezahlen für Haftpflicht, TK und VK - das wäre n Hit |
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01.05.2011, 17:01 | #8 |
gitano
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Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
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du hör mal, ich gab dir den link auch weil:
hier sind ein haufen kiter (da kiteforum) und einige haben einen T1-5 in dem T4 forum sind gaaaaaaaanz viele davon frag doch da mal |
01.05.2011, 17:36 | #9 |
Kiel,SPO,Ozone C4
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Ort: Kiel
Beiträge: 449
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Da du ja einen T5 fährst http://www.t5-board.de/board/forum.php
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02.05.2011, 10:24 | #10 |
Administrator
Registriert seit: 03/1999
Beiträge: 4.884
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Hi,
ich kann dir kurz aus Sicht eines T4 Kasten etwas erzählen. Hab mich die letzten Wochen auch etwas dazu informiert. Alles auf die Schnelle grob niedergeschrieben ... Versicherung ist in der Regel als SonderKFZ Womo günstiger. (Die Versicherung geht ausschließlich nach der Einstufung in den Zulassungspapieren.) Steuer ist in der Regel als LKW günstiger. Optimalfall wäre also ein Wagen der in der Zulassung Womo ist, damit als Womo versichert wird, in der Steuer aber nicht als Womo besteuert wird. Beim Thema Wohnmobil gibt es zwei Sachen: - Einmal die Zulassung als Wohnmobil, also Tüv und Zulassungsstelle - Einmal die steuerliche Betrachtung des Wagens, also die Einschätzung des Finanzamts des Wagens Den Wagen als Womo zuzulassen ist relativ unproblematisch. Siehe z.B. http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg...Umbau_3058.htm Den Wagen steuerlich als Womobil durchzubekommen ist nahezu unmöglich. Aus dem Grund, weil das Finanzamt unter anderem die Anforderung "mindestens 170cm Stehhöhe im Wohnbereich" stellt. D.h. das Finanzamt erkennt deinen Wagen nicht als Womo an und stuft ihn steuerlich als PKW ein. (Selbst in diesem Fall kann es bereits sein, dass du im Vergleich zur Kombi LKW/LKW sparst.) Jetzt gibt es einige Fälle, die durchbekommen haben, dass ihr Wagen nach Gesetz aber kein PKW ist und deswegen nach SonderKFZ, also Gewicht besteuert werden. Das geht nur, wenn dein Wagen wirklich ein LKW ist, also dem Finanzamt bei Vorführung als LKW plausibel gemacht werden kann. Dazu muss unter anderem auf jeden Fall die Nutzfläche die Personenbeförderungsfläche übersteigen. Wenn dein Wagen nur zwei eingetragene Sitze hat, dann kannst du eine Chance haben. Das Thema wird deutschlandweit von den Finanzämtern unterschiedlich behandelt. Es gibt Finanzämter, die es durchwinken. Es gibt Finanzämter die stur bleiben und dich klagen lassen. Wenn du es durchbekommst, dann hast du die gute Kombi. Also Womo für die Versicherung und SonderKFZ für die Steuer. Ein Beispiel für einen Diesel 98er T4 Kasten mit 2500ccm (2,65 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast unter 1 Tonne, also wird er als Lieferwagen versichert) und Versicherung HUK-Coburg: Als LKW kostet Versicherung Haftpflicht 500,00 EUR, als Womo kostet er 200,00 EUR. (in jeweils bester SF-Klasse) Steuer als LKW ist 160,00 EUR, Steuer als PKW kostet 400,00 EUR. (Alle Zahlen sind grob gerundet.) Unten noch diverse Links zu Infos im Netz. Kann sein, dass da auch unnützer Kram drunter ist. Ich hab es nicht nochmal ausgesiebt. Gruss Johannes http://www.huk.de/ Gibt auch Online-Tarifrechner HUK ist LKW-mässig eine teure Versicherung, soll deutlich günstigere geben. http://www.kfz-steuer.de/ http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...r/default.aspx http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...r/default.aspx http://www.wohnmobilforum.de/w-t16118.html Widerspruch gegen Wohnmobilsteuer / 170cm http://www.proallrad.com/womo.php Thema Wohnmobilsteuer Stress mit Finanzamt, Argumentationen dass ein Womo kein PKW ist. ... ob ein „unechtes Wohnmobil” aber als „PKW” nach Hubraum oder als „anderes Fahrzeug” nach Gewicht zu besteuern ist, ergibt sich zwangsläufig aus der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeuges - insbesondere aus der Größe der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche. Ist diese Fläche kleiner als die Hälfte der gesamten Nutzfläche, dann gilt ein Fahrzeug insbesondere nicht als „PKW”. ... http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...hreadID=144657 Warum ist ein "unechtes WoMo" steuerrechtlich ein PKW? http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=38113 Womo Steuern was fürn Scheiss ... Viele Berichte von Leuten, die von der Steuerumstellung getroffen wurden und hohe Nachforderungen hatten. http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...hreadID=144657 Warum ist ein "unechtes WoMo" steuerrechtlich ein PKW? http://www.gaskutsche.de/auflasten_womo_neuregelung.php Thematik Steuern gut beschrieben http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...threadID=79628 Womo und Finanzamt - 96er Bus Transporter auf Womo umgebaut http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...en&c=n&d=x&t=x http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...threadid=65816 und noch einer, der genau das ding durchzieht den T4 also Womo zu lassen, das Finanzamt soll ihn wegen fehlender 170cm Höhe nicht also Womo anerkennen und da es kein PKW ist (nicht überwiegend auf Transport von Personen ausgelegt, da Grundfläche blabla) soll er als Sonder KFZ nach Gewicht besteuert werden. und er ist damit durchgekommen, siehe Beitrag 31 http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...41#post1197541 Ich fragte den Finanzbeamten, wie das nun mit der Trennwand, Fenstern usw. bei der LKW Zulassung sei. Nach Auskunft der OFD spielt mittlerweile nur noch die Länge des Laderaums die entscheidende Rolle. Ob eine Trennwand oder Fenster hinten drin sind, sei hingegen egal. Ich meine, ich hätte hier oder an anderer Stelle gelesen, man solle die Einrichtung möglichst mit Flügelmuttern verschrauebn, dann gilt sie als herausnehmbar und stehe der LKW Zulassung nicht entgegen. Dies dürfte vor allem dann hilfreich sein, wenn man von den freundlichen Herren in Grün bzw. Blau angehalten wird und erklären darf, warum der "LKW" aussieht wie ein Wohnmobil http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg...Umbau_3058.htm http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...27#post1943227 Informationen zu Anforderungen für Wohnmobil |
02.05.2011, 10:28 | #11 |
Administrator
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Und um dich noch etwas zu verwirren, hier noch eine vielleicht in Zukunft entstehende Problematik:
Es kann sein, dass das Finanzamt irgendwann mal mit der Vorgabe kommt, nur SonderKFZ mit zGG von mehr als 2,8t werden als LKW eingestuft (das betrifft im Vorposting beschriebenen Fall, wenn also Womo steuerlich als SKFZ-LKW nach Gewicht besteuert wird). Es kann sein, dass sie das auch rückwirkend gelten machen. (Bei der letzten Umstellung der Womo-Steuer haben sie auch rückwirkend gemacht, ist also nicht abwegig) Hintergrund ist ein richterliches Urteil in einem speziellen Fall, was in die Richtung geht bei der Einschätzung eines PKWs als LKW. Theoretisch kann dies irgendwie auch auf einen VW-Bus bezogen werden. - Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass es passiert, da damit tausende von Kleintransportern und damit Gewerbetreibende in Deutschland betroffen wären und damit ein Aufschrei durch Deutschland gehen würde. Vorbeugend vor der Geschichte könnte man sich schützen, indem man seine Karre auf über 2,8t auflasten lässt. Infos hierzu im Thread http://www.t4forum.de/wbb3/index.php...hreadID=146564 |
22.05.2013, 15:20 | #12 | |||
Administrator
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Beiträge: 4.884
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Seit 05.12.2012 gibt es eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
http://www.bundesfinanzministerium.d...%C3%84ndG.html Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz – VerkehrStÄndG) "Das Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz – VerkehrStÄndG) vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2431) beruht auf den Erfahrungen, die der Bund seit der Übernahme der Zuständigkeit für die Verwaltung der Versicherungsteuer von den Ländern gesammelt hat. Die Änderungen dienen dem Bürokratieabbau und der Steuervereinfachung, der Sicherung des Steueraufkommens und der Gleichmäßigkeit der Verwaltung, der Schaffung von mehr Rechtssicherheit - indem eine Vielzahl offener Fragen geklärt werden, die in der Verwaltungspraxis festgestellt wurden - sowie der Verminderung des Erfüllungsaufwands vor allem für die Wirtschaft; zudem soll Gestaltungen zur Vermeidung der Versicherungsteuer entgegengewirkt werden. Mit den Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes soll in erster Linie eine Maßnahme des „Regierungsprogramms Elektromobilität“ umgesetzt werden, dabei insbesondere die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektro-Pkw; außerdem soll das Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Vereinfachung erfahren, in dem künftig grundsätzlich die verkehrsrechtlichen Feststellungen zur Einstufung in Fahrzeugklassen auch für die Kraftfahrzeugsteuer übernommen werden." Änderungen siehe PDF unter http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=2 oder siehe die aufgeführten Änderungen im Posting http://www.blacklandy.eu/blboard/for...l=1#post965307 Entscheidende Änderungen: Zitat:
Zitat:
Die Finanzämter sollten sich jetzt also danach richten, was im Brief steht. Die Ergänzung in § 18 könnte in manchen Fällen fies sein und nerven. ######################### Der vollständigkeit halber hier noch eine alte Version vom Kraftfahrzeugsteuergesetz mit § 2 Absatz 2a: http://www.sadaba.de/GSBT_KraftStG.html Zitat:
Geändert von joe (14.07.2014 um 21:25 Uhr) Grund: Ergänzung |
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01.09.2016, 15:50 | #13 |
Benutzer
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Ort: München
Beiträge: 857
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Die Ausführungen von Joe sind ja sehr fundiert.
Ist das alles so noch gültig? |
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