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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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06.03.2013, 09:50 | #1 |
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Informationsbroschüre Kitesurfen (online verfügbar)
Ab sofort ist die erste Auflage unserer Informationsbroschüre über das Kitesurfen in der Schweiz verfügbar. In der Broschüre findet ihr alle wichtigen Infos rund um Kitesurfen.
Sie ist hier online verfügbar oder kann direkt bei uns mit einem frankierten Couvert (C5) bezogen werden. www.kitegenossen.ch Hier geht’s zur Broschüre (PDF)... |
06.03.2013, 10:10 | #2 | |
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Zitat:
Sehr gut finde ich auf Seite 17 die Levels mit Angabe, wie lange es geht bis man diese in etwa erreicht. Das setzt realistische Erwartungen. Ich hab die Broschüre gleich mal meinen Anfängerkollegen empfohlen |
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06.03.2013, 13:10 | #3 |
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Kritik
Ich hab die Broschüre nur mal kurz überflogen, dabei sind mir 2 Dinge aufgefallen:
S.25 Grundregeln "[..] Versicherung muss bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden." Das halte ich für äusserst bedenklich. Ich habe eine Haftpflicht fürs Kiten, warum sollte ich dann bei einer Schweizer Gesellschaft nochmals eine abschliessen? S.27 Vorfahrtsregeln "Kitesurfer sind verpflichtet, allen anderen Wasserfahrzeugen (und auch Windsurfern) auszuweichen." Ist das eine Sonderregel für die Schweiz? Damit ist man als Kiter ja sogar verpflichtet Motorbooten auszuweichen, auch wenn das im nächsten Satz teilweise revidiert wird. Ich würde Kiter zu den Segelfahrzeugen zählen. Warum macht man da einen Unterschied zu den Internationalen Regeln? |
06.03.2013, 13:36 | #4 |
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Hallo Bort
Zu deinen Fragen: S. 25 Grundregeln: Versicherung Für Schweizer Kiter ist dies gesetzlich (Binnenschifffahrtsverordnung) vorgeschrieben. S.27 Vorfahrtsregeln: Ausweichpflicht Auch dies ist in der Schweiz leider gesetzlich (Binnenschifffahrtsverordnung) vorgeschrieben. ->Dies versuchen wir mit der Gesetzesänderung (Motion) die bei uns noch am Laufen ist auf den internationalen Standard anzupassen. |
06.03.2013, 13:40 | #5 |
es geht aufwärts!
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Der Sinn der Sache, dass Motorfahrzeuge (mit Ausnahme der Linienschiffahrt) den Segelfahrzeugen ausweichen müssen ist ja, dass letztere bei wenig Wind ziemlich manövrierunfähig sein können. Das steigert sich vom Segler über den Windsurfer zum Kitesurfer nochmal.
Ich saß im Sommer bei nem Windloch mal länger mitten im See rum und konnte den 19er gerade noch so in 8en irgendwie im Himmel halten. An Fahren war nicht mehr zu denken. Da sind mir so ein paar schlaue Segler direkt unterm Kite durch gefahren. Da hab ich auch einfach nur gehofft, dass mir das Ding nicht genau in dem Moment runter kommt. Tun hätte ich nichts können, war schon eh schon arg am Limit des möglichen, das Ding oben zu halten, trotz eifrigen hin und her fliegens. Aber ich könnte mir vorstellen dass da andere Regeln Anwendung finden, bei einem manövrierunfähigen treibenden Wasserfahrzeug. |
06.03.2013, 18:15 | #6 |
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Das mit der Versicherung halte ich für ein Gerücht. Mir sind Fälle (Plural) bekannt, bei denen eine Abwicklung mit deutscher oder österreichischer Haftpflicht kein Problem darstellte.
Bevor ich mich jetzt ans Gesetzbuchwälzen mache, verzichte ich lieber auf die Handvoll Schweizer Spots....ist ja schlimmer als in D..... |
06.03.2013, 18:44 | #7 | |
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Zitat:
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06.03.2013, 18:49 | #8 |
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Hallo twoWaves
Wenn du es nicht glaubst, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, habe ich den Art. 154 BSV für dich im Anhang. Versicherungen bezahlen die Schäden in der Regel schon, aber Strafrechtlich musst du mit Konsequenzen rechnen. (Siehe Art. 154 BSV) |
06.03.2013, 18:52 | #9 |
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Hallo Lotus009
Vielen Dank für dein Feedback. Wir bieten normalerweise keine Kurse an, dafür gibt es in der Schweiz einige Kiteschulen die das machen. Der Kitekurs für Jugendliche ist eine Aktion, um Jugendlichen den Kitesport näher zu bringen. |
06.03.2013, 18:54 | #10 |
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S. 31 - Überholen:
Ich dachte immer, dass man in Luv überholt. Holger |
07.03.2013, 07:34 | #11 | |
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Zitat:
Ist ja ein Witz! Da lehrnt man in Ägypten, Venezuela und Italien kiten und dann kommen die Schweizer mit einer Spezialregel. Denke mal das führt früher oder später zu unfällen... |
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07.03.2013, 08:28 | #12 |
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Hey Pegasus2003
Dann hat sich die Broschüre ja schon gelohnt! |
07.03.2013, 08:41 | #13 |
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@smario
Leider hast Du meine Fragen nicht wirklich beantwortet. Geholfen hat die Kopie des Artikels, da steht ja das ausländische Versicherungen auch akzeptiert werden. Insofern ist der zitierte Satz irritierend, da man ja nicht zwingend bei einem Schweizer Verein versichert sein muss, wenn man kein Schweizer ist. Aber das sind Kleinigkeiten, und ich finde diese nationale Bröschüre ist ein Meilenstein für den Sport und die Regelungen. Sehr gut find ich auch den Ansatz mit dem Naturschutz und dem Hinweis das keine negativen Einflüsse auf Tiere, insbesondere Vögel, nachgewiesen sind. So eine Broschüre könnte als Vorbild für andere Länder dienen und sollte von Organisationen wie der IKO oder dem VDWS als Inspiration genutzt werden. Aus meiner Sicht haben die genannten Verbände da eindeutig was verpasst. @Berliner Wo Du überholst ist egal, in Österreich gibt es wohl eine Regel die was anderes sagt. @mangiari Auch die Linienschifffahrt ist ausweispflichtig (Muskel vor Segel vor Motor). Nur ist ein Dampfer wesentlich größer und schwerer zu manövrieren als ein kleines Sportboot und die Wege der Linien müssen freigehalten werden, deshalb wird es gern so interpretiert als müssten Linienschiffe nicht ausweichen. |
07.03.2013, 08:57 | #14 |
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Hey Bort
Vielen Dank für dein Feedback bzw. dein positives Echo für die Broschüre. Versicherung: Für Schweizer Kiter gilt die Regel, dass sie sich bei einer Schweizer Versicherung versichern müssen ausnahmslos. Ein "Nicht-Schweizer" kann sich bei einer Schweizer Versicherungen sowieso nicht versichern, da ein Wohnsitz in der Schweiz vorausgesetzt wird. |
07.03.2013, 09:35 | #15 |
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Du bist der Mario der Kitegenossen? Denke das mit den Vorfahrtsregeln sollte mal aktiv kommuniziert werden, da man dies im Ausland nicht so vermittelt bekommt. Ich denke auch, dass es sehr viele Kiter gibt die es nicht wissen.
P.S. Bin immmer noch begeistert von der Broschüre, habe Sie bereits weiter empfohlen... |
07.03.2013, 10:04 | #16 |
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Ich wundere mich über diesen Satz:
___ • Die maximale Leinenlänge der Front- und Backlines darf 25 Meter nicht überschreiten ______ z.B. der 14er RPM mit der 23" x 27m Bar ist in der Schweiz verboten? |
07.03.2013, 10:37 | #17 |
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Hey Pegasus2003
Ja der bin ich. Ich hoffe dass wir mit dem Büchlein für die Kommunikation der Regeln schon einiges getan haben. Ja da bin ich ganz deiner Meinung - erlebt man auf dem Wasser zu genüge. |
07.03.2013, 10:38 | #18 |
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Hey KleinerHeld
Ja in der Schweiz sind nur Leinenlängen bis 25m offiziell erlaubt. (Beisst sich mit Race etc.) |
07.03.2013, 10:58 | #19 |
einer von vielen
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wieder ein grund mehr
Servus!
Die spinnen doch die Schweizer......oder wer war das..... Nee im Ernst,wieder ein Grund mehr für mich diese abzocker zu meiden. Reichen ja schon allein die abzockpreise und dann auch noch " Eigene " regeln, ohne Worte. Na denn viel spass euch auf euren Pfützen. Viele Grüsse . |
08.03.2013, 07:21 | #20 | |
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Zitat:
Wie ist denn das auf dem Bodensee? Gelten dort die normalen Vortrittsregeln oder haben die Kiter auszuweichen? -.- |
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08.03.2013, 07:22 | #21 | |
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Zitat:
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08.03.2013, 08:29 | #22 |
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Regeln...
Es gelten die internationalen Regeln zu Kollisionsverhütung.
Jedes Land kann Spezialregeln einführen, diese gelten dann für das entsprechende Land. Der Bodensee ist ne spezielle Sache, ich bin da in der Nähe, daher weiss ichs recht genau. In D brauchst du eine Ausnahmegenehmigung um Kiten zu dürfen, das ist ein Blatt Papier, was jeder für ca. 25€ kaufen kann. Kiten ist nur an bestimmten Spots erlaubt. Der Bodensee hat noch einen Österreichischen und einen Schweizer Teil. Dort gelten die entsprechenden Regeln. In Österreich muss man meines Wissens Mitglied in einem Club sein. Kiten am Bodensee ist allein von den Regeln her nicht ganz trivial und anfangen oder lernen kann man da schon gar nicht. Die Bedingungen sind... schwierig. Für mehr infos auf der dt. Seite: www.kiteloop.de Infos für die Ösi Seite: www.kite-connection.at |
08.03.2013, 11:00 | #23 | |
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Zitat:
Es handelte sich bei den Gegnern einmal um eine Privatperson und einmal um eine Reederei. Dass es zu Konsequenzen führen kann will ich jedoch nicht bestreiten. Kann aber auch in D passieren, da stehste ohne Rechtschutzversicherung auch blöd da. |
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11.03.2013, 14:57 | #24 |
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go up
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11.03.2013, 16:28 | #25 | |
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Zitat:
...und dann wollen die nicht mal den Euro obwohl der viel unstabiler ist als CHF. Also sowas aber auch *rolleyes* |
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11.03.2013, 23:30 | #26 |
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Hei smario.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ist der Berg auf dem Titelbild nicht der La Margna am Silsersee? Da wäre das Kiten ja eigentlich verboten |
12.03.2013, 07:05 | #27 |
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Das Bild sollte schon auf dem Silvaplana aufgenommen worden sein. Es ist gut möglich, dass das der La Margna ist, ist ja auch nicht soo weit weg
Aus dem Blickwinkel würdest du ihn wahrscheinlich auf dem Silsersee garnicht so draufbekommen. Siehe auch dieses Foto vom Silvaplana mit den gleichen Bergen drauf: |
12.03.2013, 08:11 | #28 |
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Das sieht ja nach entspanntem Fahren aus .
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12.03.2013, 08:41 | #29 |
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12.03.2013, 08:41 | #30 | |
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Zitat:
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12.03.2013, 14:26 | #31 |
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Ah ja klar. Das Waldhaus steht auch nicht am Silsersee. Hätte mir auch auffallen können
Das Fahren geht da schon ganz entspannt. Das Bild ist halt quer zur Fahrtrichtung... |
12.03.2013, 23:12 | #32 |
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Also ich finde die Broschüre eine super Sache.
Klar kann man da über die Zeit noch etwas verbessern, aber trotzdem finde ich es ne gute und umfängliche Sache Interessierten die Sache näher zu bringen. Ich hätte noch eine Frage/Anmerkung zu dem "dreistufigen Sicherheitssystem" auf Seite 21. Ich dachte das wäre so 1. Depowern (bar weg) 2. QR auslösen (Schirm hängt in der Safety leash) 3. Safety leash lösen (Schirm komplett weg) Das lese ich in der Broschüre nicht so. Bin ich da jetzt grad auf dem Holzweg oder was ist da los. Trotzdem gut Gruß MoM |
14.03.2013, 02:37 | #33 | |
Pro - Kitesurfer
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2 Stufen, bums fertig aus!!!
Zitat:
Ist ne ganz einfache Geschichte mein Jung. Dieses Pseudo Stufen - System ist Grundlegend FALSCH... im Sinne von: Wovon sprechen wir hier, bei drei Stufen=?! Oder hast du gelernt zwischen NOT & Strömungsabriss (Eigendynamik) intuitiv zu unterscheiden? Wohl kaum, was Dir auch kein Mensch verübel kann. Das Depowersystem hat in keinster Weiße etwas mit Sicherheit... Im Sinne von NOT zu tun. Es gibt nur zwei Wege, sich von seinem Kite zu trennen. Ganz klar deine Quick----Release oder dein gewähltes System für deine persönliche Sicherheit, die im Idealfall vom Körper hin weg ausgelöst wird. Mit Ausnahme von in sich drehenden gelben Teilen... Dann lieber ein Wichard! Der fluppt auch unter Sandeinfluss!!! |
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14.03.2013, 02:44 | #34 | |
Pro - Kitesurfer
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Zitat:
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14.03.2013, 07:28 | #35 |
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Aha und ich hab gerade erfahren, dass ich für Allensbach eine Genehmigung brauche. 30 Euro Gebühren....ist ja kein deut besser bei euch
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21.03.2013, 16:47 | #36 |
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Hey smario, alles klar - vielen Dank für dein Feedback! Jugendlich sind wir nicht mehr... Und wir haben für heuer auch schon einen Trip nach El Gouna zum Kiten gebucht. Nichts desto trotz - die Seite finde ich sehr ansprechend...
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23.03.2013, 02:16 | #37 |
Wolkenkratzer
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mal was anderes: wieso vergesst ihr bei so viel Liebe zur Historie ausgerechnet euren eidgenössischen Pionier Andrea Kuhn?
Der hat noch vor Cory Roeseler in den 80ern auf Land, Wasser und Schnee mit Paraglider Boards und Wasserski die geilsten Stunts gemacht... hier nur ein Beispiel... da gab es nur einen Kiter auf dem Silser See http://www.youtube.com/watch?v=Gj7942KL3pY Wasserski, Grassski, Fahrrad http://www.youtube.com/watch?v=kKCXPEC0Rbg snowboard http://www.youtube.com/watch?v=C-E0yd546pM Geändert von husky (29.03.2013 um 10:49 Uhr) |
10.05.2013, 09:52 | #38 |
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Auch in der Schweiz hat die Saison wieder gestartet: Go up!
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