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Alt 08.12.2017, 19:35   #1
henr1k
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2017
Beiträge: 405
Frage Reklamationen bei Onlineshop - Tipps?

Hi Forum,

ich hab mich kürzlich ein paar Neosachen, die ich dringend benötige, um nicht zum Eisklotz zu werden, online gekauft. Nun sind die aber so schlecht verarbeitet, dass sie sich fast auflösen nach wenigen Tagen Eiswasser.

Ich hab den Shop schon kontaktiert, aber noch keine Antwort bekommen.

Habt ihr ein schlaues Vorgehen wie ich die Reklamation sinnvoll und am schnellsten mache?

Wenn ich den Standardnormalweg gehe, dann sind die Sachen halt erstmal weg und ich kann die nächsten Wochen nicht kiten.

Hat jemand eine gute für beide Seiten faire Idee wie das laufen könnte?

Danke!
henr1k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2017, 20:06   #2
set
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.524
Standard

Zitat:
Wenn ich den Standardnormalweg gehe, dann sind die Sachen halt erstmal weg und ich kann die nächsten Wochen nicht kiten.
Na ja, du musst dem Händler schon die Möglichkeit geben den Schaden in Augenschein zu nehmen. Das ist halt der Nachteil in einem Onlinshop das man die Sachen hinschicken muss wen man zu weit weg wohnt.

Bei Kitefly hab ich auch schon mal ein Paar Handschuhe reklamiert an Hand von Fotos. Sie haben mir anstandslos ein paar neue geschickt. Wird bei einem Neo sicher nicht funktionieren.
set ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2017, 20:29   #3
henr1k
Benutzer
 
Registriert seit: 06/2017
Beiträge: 405
Standard

Ja, das ist mir auch klar. Ich will, wie gesagt, für beide Seiten eine akzeptable Lösung haben.

Fotos habe ich auch angeboten. Wenn das so liefe wie bei Dir wäre das natürlich super. Ich hoffe, das klappt. Macht mir schonmal Hoffnung, dass das bei Dir so lief. Danke!

PS: Sind Handschuhe und Schuhe, also kein ganzer Neo.
henr1k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2017, 08:58   #4
cny
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2012
Beiträge: 366
Standard

Zitat:
Zitat von henr1k Beitrag anzeigen
Hi Forum,

ich hab mich kürzlich ein paar Neosachen, die ich dringend benötige, um nicht zum Eisklotz zu werden, online gekauft. Nun sind die aber so schlecht verarbeitet, dass sie sich fast auflösen nach wenigen Tagen Eiswasser.
Vom Grundsatz her, musstest Du erst einmal den Sachmangel aufzeigen, vermutlich musst Du dafür die Artikel einschicken. Ich würde mir aber auch gute Detailbilder machen. In Deinem Fall greift dann vermutlich der § 434 Abs. 1, Satz 1 und 2 BGB. Wichtig auch die Tatsache, dass der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auftrat, da sonst die Beweislastumkehr eintritt.

Weiter geht es dann mit § 437, Deinen Rechten als Käufer. Hier kann nun der Händler nachbessern indem er die Artikel repariert oder Dir neue gibt.

Wie schnell das geht, liegt zum einen natürlich an Dir (wie schnell Du es meldest, OK, hast Du schon) und natürlich am Händler. Du kannst ihn doch auch anrufen und fragen, wie es aussieht und wie es nun weitergeht. Evtl. kannst Du auch Dein Geld zurückbekommen. Der Anruf wäre für mich nun der nächste Schritt.

Mich wundert es, dass zwei Artikel gleichzeitig beschädigt sind. Da hast Du echt Pech gehabt!

Ich wünsche Dir viel und schnell Erfolg!
cny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2017, 09:20   #5
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Du kannst den Artikel innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zurückschicken.
Ab dann wird es eine Garantiegeschichte. Du musst ihn einschicken und die Mängel angeben und eine Frist setzen.

Bei Sachmängeln, in den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen das kein Mangel vorliegt. Kann er das nicht, hast Du Anspruch auf Umtausch Rückgabe.

Ja, die Sachen sind dann erstmal weg. Das ist dann so.

Ab dem 7:Monat dreht sich die Beweislast um und der Kunde muß beweisen das ein Mangel vorliegt.
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2017, 13:11   #6
rickpat79
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2016
Ort: Wilder Süden
Beiträge: 230
Standard

Zitat:
Zitat von Bazzat Beitrag anzeigen
Du kannst den Artikel innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zurückschicken.
Auf welcher Grundlage kann man einen benutzen Artikel innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zurückschicken?

Gruß,

Patrick
rickpat79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2017, 13:21   #7
set
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Beiträge: 4.524
Standard

Das würde mich auch mal interessieren, seit wann man benutzte Sachen wieder zurückschicken kann. Das mit dem kostenlosen Rückversand ist auch schon lange nicht mehr so. Seit 2014 (oder so) kann der Händler festlegen wer die Kosten für einen Evt. Rückversand trägt.
set ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2017, 13:37   #8
lars914
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hannover
Beiträge: 3.242
Standard

das kommt erstmal auf die AGBs zum Wiederruf an was da genau drin steht.
man darf zwar auch benutzte Sachen zurückschicken aber der Händler kann ggf. auch eine Wertminderung geltend machen. In gewissen Fällen bis zu 100%.

Ich denk wenn wirklich ein Produktmangel vorliegt würd ich es darüber versuchen und dann beim Händler anfragen ob er den neuen Austauschanzug gegen ein anderes Fabrikat umtauscht .... falls er Lagerware überhaupt hat.
lars914 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2017, 13:53   #9
Jan:)!
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2002
Beiträge: 5.312
Standard

Zitat:
Zitat von rickpat79 Beitrag anzeigen
Auf welcher Grundlage kann man einen benutzen Artikel innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zurückschicken?
http://www.it-recht-kanzlei.de/werte...l#abschnitt_80


Normalerweise müsstest du bei einem gebrauchtem Artikel für die Wertminderung durch deine Nutzung aufkommen.
Bei einem Neopren-Artikel mit Sachmangel ist eine Wertminderung praktisch unmöglich zu belegen.
Beweislast liegt dazu noch beim Händler.


Geändert von Jan:)! (11.12.2017 um 15:05 Uhr)
Jan:)! ist offline   Mit Zitat antworten
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