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21.12.2015, 14:52 | #1 |
ich benutze..;-)
Registriert seit: 07/2013
Beiträge: 503
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Kann es sein, dass der NABU sich nicht an die eigene Satzung hält?
Der NABU handelt anscheinend gegen seine eigene Satzung.
Aus der Satzung des NABU: §3 Finanzmittel 1. Die für den Zweck erforderlichen Mittel werden durch Beiträge der Mitglieder sowie durch Zuwendungen aufgebracht. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden...... So...nun komme ich zu den satzungsmäßigen Zwecken: § 2 Zweck und Aufgaben 1. Zweck des Naturschutzbund Deutschland e.V. sind die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes unter besonderer Berücksichtigung der freilebenden Vogelwelt und das Eintreten für die Belange des Umweltschutzes einschließlich der Bildungs- und Forschungsarbeit in den genannten Bereichen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. betreibt seine Aufgaben auf wissenschaftlicher Grundlage..... Meines Wissens liegen keine Studien vor, die belegen das Kitesurfen negativ auf die Umwelt wirkt. Wenn keine wissenschaftlichen Informationen zu diesem Thema vorliegen, wie kann der NABU also auf wissenschaftlicher Grundlage ein Ziel verfolgen, was im Sinne seiner Zwecke und Aufgaben ist? 2. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Er ist überparteilich und überkonfessionell und bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland..... Ich weiß jetzt nicht, ob das verbreiten von falschen Tatsachen im Sinne des Grundgesetzes ist. jedoch im Fall von Niedersachsen, wo anscheinend u.U. das Verbot des Kitens im Wattenmeer gerade geprüft wird, da es anscheinend u.U. nicht gesetzeskonform ist, so kann man davon ausgehen, dass zumindest in einem gewissen Personenkreis Zweifel an der Gesetzeskonformität besteht. Und die sollten jawohl geachtet werden So...wer vom Nabu schreibt eine Beschwerde, so dass die Vorstände in Schleswig-Holstein und Niedersachsen abgesetzt werden aufgrund Verfolgung von nicht satzungsgemäßen Zielen? |
21.12.2015, 15:18 | #2 |
Benutzer
Registriert seit: 08/2009
Beiträge: 3.203
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... ist ja nun echt der tausendste Thread zu dem Thema. Man kann es nicht mehr hören.
Sollen sie das Kiten doch überall verbieten es ist ja sowieso nicht kontrollierbar. Jetzt ist es ja total nervig, man erkundigt sich, beim Kiten denkt man jedesmal ob man nun gerade in ein Naturschutzgebiet gefahren ist oder nicht und hat ein schlechtes Gewissen, das alles entfällt wenn es generell verboten ist. Ich finde das super. Das hat ja dann auch wieder den Hauch von Abenteuer als wenn man unbekannte Reviere in der Südsee entdeckt oder in der shark alley kitet, erstklassig |
21.12.2015, 15:24 | #3 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 06/2010
Ort: ¯\_(ツ)_/¯
Beiträge: 3.241
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Glaube das solltest du eher in einem Nabu als in einem Kitesurf-forum diskutieren.
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21.12.2015, 15:24 | #4 |
Brett unterm Fuss
Registriert seit: 07/2006
Beiträge: 1.220
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Widersprüchliches gibt es genug:
aus http://www.ln-online.de/Nachrichten/...ord-und-Ostsee: " „Die Drachen, die Kite-Surfer benutzen, werden von den Tieren für Greifvögel gehalten“, erklärt Bund-Landesgeschäftsführer Ole Eggers. „Die Schreckwirkung ist enorm.“ Bereits „ein, zwei Störungen während der Brutzeit können ausreichen, damit sich eine ganze Kolonie auflöst“, ergänzt Nabu- Chef Ingo Ludwichowski. " Also wenn nur ein Greifvogel 2 mal über so eine Kolonie fliegt, löst die sich auf ??? |
21.12.2015, 16:25 | #5 | |
Waschgang DLX
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.486
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Zitat:
Daher überfliegen die meisten Greifvögel ihre Opfer nicht mehr, sondern schleichen sich - meisten kriechenderweise - aus dem toten Winkel an. |
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21.12.2015, 16:58 | #6 | |
Benutzter
Registriert seit: 07/2005
Beiträge: 3.700
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Zitat:
PS: Die Argumentation des NABU/BUND erinnert zuweilen stark an die der Kreationisten. |
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