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21.07.2012, 10:02 | #1 |
Oldschool muss sein
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Beiträge: 374
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Rechtsangelegenheit (Rücktritt Hotelbuchung) - Fragen
Moin Leute,
ich habe vor 4 Wochen mit dem Gedanken gespielt einen Schein im Bereich Paragliding zu machen. Hab dann den Kurs und das Hotel gebucht. 3 Tage später bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten und soll jetzt an das Hotel 40% des Kaufpreises zahlen. Ist das erlaubt? Denn ein Schaden ist denen nicht entstanden und eine Leistung habe ich auch nicht erhalten. Bitte antworten nur von Juristen! Danke |
21.07.2012, 11:22 | #2 |
auf Forenurlaub
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Wie hast Du den Vertrag geschlossen???
Telefonisch? Internet? Reisebüro? Das wäre noch eine gute Zusatzinformation. |
21.07.2012, 11:43 | #3 |
No worries!!
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Wichtiger ist, was in den AGBs steht.
Bei Waren (Hotels & Reisen gehoeren da nicht zu) hast du ja das Fernabsatzgesetz. Bei Vertraegen meist ein 7 taegiges Ruecktrittsrecht. Aber das alles sollte in den AGBs des Anbieters auch wiederzufinden sein. Zum eigentichen Thema; Wenn der Veranstalter sagt, das die Hotelkosten nach Zeit "x" anteilig entrichtet werden muessen (da er ja nun das Zimmer eben nicht verkauft hat, es aber im System geblockt war und somit nicht evtl. haette anderweitig vermietet werden koennen), ist das legitim - und auch in der Hotelerie gaengige Praxis. Veranstalter wie HRS und co. bieten kostenloses storno beispielsweise an, da Sie von vornherein ein gewisses Kontigent gekauft haben, oder nur die Ueberkapazitaeten von anderen weitervermitteln. Das machen auch die ganzen Last-Minute Veranstalter so. In den meisten Faellen hilft dann nur noch eine (im Vorfeld) abgeschlossene gute Reiseruecktrittsversicherung.. Gruss vom nicht Juristen, der aber lange in der Touristik-Branche sein unwesen Trieb :P /Rick |
21.07.2012, 12:10 | #4 |
auf Forenurlaub
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21.07.2012, 12:45 | #5 |
Oldschool muss sein
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Beiträge: 374
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Moin Leute,
danke erst einmal für eure Antworten . Der Vertrag wurde über die Flugschule gebucht. In der Reservierungsbestätigung findet man lediglich einen Absatz der darauf hinweist: "Stornobedingungen: Die schriftliche Stornierung der einzelnen Zimmer ist durch den Auftraggeber bis 20 Tage vor Anreise kostenlos. 20 bis 14 Tage vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 30% des Reisepreises, 14 bis 4 Tage vor Anreise 40% des Reisepreises, 4 bis 1 Tag vor Anreise 70% des Reisepreises, bei Nichtanreise oder Stornierung am Anreisetag sind 100% des Reisepreises fällig." Auf der Homepage des Hotels ist eine AGB nicht auffindbar. Der Herr von der Reservierung sagte mir, dass die Kosten nur dann weiter geleitet werden, wenn das Zimmer im restlichen Zeitraum nicht mehr vermietet werden konnte. Aber der kann mir ja was vom Storch erzählen. Richtigstellung: Durch die Klausurphase bin ich etwas durch den Wind und Zeit kann da auch mal vom Gefühl her etwas anders aufgefasst werden - Reservierungsbestätigung am 4.7. erhalten - Kündigung des Vertrages zum 5.7. per email verschickt - Paragliding-Kursanfang zum 14.7. Nachtrag: Hab gerade mit dem Hotel telefoniert und die AGB ist nicht auf der Homepage enthalten. Sie liegt lediglich in Papierform vor Ort vor. |
21.07.2012, 13:35 | #6 |
Benutzer
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Beiträge: 297
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Verstehe nicht was du willst. Du hast einen Vertrag geschlossen wo eindeutig drin steht was bei Stornierung passiert. Und von stornierung bis Kursbeginn sind es 9 Tage. In den Agb steht: 20-4 Tage vor Anreise 40%.
Also wieso sollte das nicht erlaubt sein vom Veranstalte? Du hast dieser Agb zugestimmt, denke dass das rechtlich auch verhebt. Diese Agb Klausel ist üblich im tourismusgewerbe... Ps: dein vertragspartner ist die Flugschule und nicht das Hotel! |
21.07.2012, 13:38 | #7 | |
Oldschool muss sein
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Beiträge: 374
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Zitat:
Ich habe KEINER AGB zugestimmt, weil diese gar nicht ersichtlich war. Die gepusteten Stornobedingungen stammen aus der Buchungsbestätigung. Hatte ich aber auch schon mal oben gepostet -.-. |
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21.07.2012, 13:49 | #8 | |
auf Forenurlaub
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Zitat:
Bitte Datum!!! Du bist wahrscheinlich nicht zur Zahlung verpflichtet. |
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21.07.2012, 14:03 | #9 |
Oldschool muss sein
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Am 2. Juli
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21.07.2012, 14:08 | #10 |
auf Forenurlaub
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OK...bist raus...
AGB's lagen nicht vor.. (Ein Verweis auf die AGB's ist in der Regel nicht ausreichend..sofern Du nur eine unzureichende Möglichkeit eingeräumt bekommst, die Vertragsinhalte/Grundlagen einzusehen. Der Aufwand wäre unvehältnismässig gewesen.) Eine etwaige Frist hätte gar nicht eingehalten werden können. Widerruf ist erfolgt...und ist WIRKSAM. Lass Dich nicht auf Inkassomüll ein. Gehe zum Anwalt Deines Vertrauens und hol Dir die dadurch entstehenden Kosten von denen zurück. Soll ich das für Dich übernehmen??? Dann schick P.M. Kostet nix! |
21.07.2012, 14:14 | #11 |
Oldschool muss sein
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Könntest du mir erklären wie das mit dem Buchungsdatum zusammen hängt? Hab selbst mit dem ganzen nicht viel zu tun und daher fehlt natürlich auch das Hintergrundwissen..
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21.07.2012, 14:27 | #12 |
auf Forenurlaub
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Das Buchungsdatum...ist in der Regel der Tag an dem Du einen VERTRAG geschlossen hast.
I.d.R beginnen ab diesem Tag gewisse Fristen... Du hast Deine Frist eingehalten. PUNKT! |
21.07.2012, 14:37 | #13 | |
Benutzer
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 847
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Zitat:
Du weißt doch wie die Leute so sind, die stimmen schneller einem Vertrag zu als man A sagen kann und dann heulen sie, weil sie Geschäftsbedingungen nicht gelesen haben. Abgesehen davon, hat eine Kündigung per E Mail (so weit mir bekannt) immer noch keine Rechtsgültigkeit. Wenn die angenommen wird, ist es Kulanz des Geschäftspartners, er hätte mindestens ein FAX schicken müssen. |
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21.07.2012, 14:40 | #14 |
auf Forenurlaub
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Beiträge: 1.496
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Sie haben aber darauf (E-Mail) reagiert...
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21.07.2012, 14:51 | #15 | |
Oldschool muss sein
Registriert seit: 04/2008
Beiträge: 374
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Zitat:
Die Skepsis von dir, vomFelde, kann ich gut nachvollziehen. Leider ist es wirklich so,dass die Leute schneller den Haken setzen als sie sollten. Hier ist mein Anmeldeformular: https://www.papillon-flugschulen.de/...hp?krz=RK34.12 Das Ding hab ich "unterschrieben"..mehr nicht. |
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21.07.2012, 14:54 | #16 |
Benutzer
Registriert seit: 01/2011
Beiträge: 847
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ist halt wie es ist
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21.07.2012, 15:08 | #17 |
auf Forenurlaub
Registriert seit: 03/2003
Beiträge: 1.496
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VomFelde
Du hast aber gewiss auch bis ganz nach unten gescrollt |
21.07.2012, 15:18 | #18 |
auf Forenurlaub
Registriert seit: 03/2003
Beiträge: 1.496
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Ich mein ja nur...mal sooo...
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Die bekommen 'ne Abmahnung!!! So einfach ist das! |
21.07.2012, 15:22 | #19 |
Oldschool muss sein
Registriert seit: 04/2008
Beiträge: 374
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Spreng bitte nicht das halbe Hotel in die Luft
Könntest du mir ne Kopie der Abmahnung schicken? Dann mach ich mir ne Flasche Schampus auf und Feier das^^ |
21.07.2012, 15:23 | #20 |
auf Forenurlaub
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Bekommst Du
aber ich garantiere für NIX! |
21.07.2012, 15:32 | #21 |
Oldschool muss sein
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Beiträge: 374
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kein Thema...
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21.07.2012, 18:26 | #22 |
Windsurfer
Registriert seit: 07/2009
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wieso bekommen die jetzt ne Abmahnung?
Abmahnen können doch nur Wettbewerber oder hilfsweise Vereine für Verbraucherschutz oder wie jetzt? und was soll abgemahnt werden, daß die Geld fordern trotz fristgerechtem WIderruf? |
21.07.2012, 22:14 | #23 |
auf Forenurlaub
Registriert seit: 03/2003
Beiträge: 1.496
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Nein....
die kriegen Stress, weil die so fair und ehrlich mit Ihren Kunden umgehen. ABZOCKE ist das! Und sowas gehört bestraft. Und das wird bestraft! Details ersparen wir uns. |
22.07.2012, 08:13 | #24 |
Benutzer
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Beiträge: 488
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22.07.2012, 12:34 | #25 |
Windsurfer
Registriert seit: 01/2007
Ort: bald wieder in der wärme!
Beiträge: 1.898
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ich finde es schön, dass von nobby auch mal was konstruktives kommt. weiter so
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22.07.2012, 19:30 | #26 |
El Almeni
Registriert seit: 01/2005
Ort: möglichst weit vom Wasser
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Darf ich mal was fragen:
a) seit wann gilt ein Widerrufsrecht für Reiseleistungen, oder hab ich da was überlesen? b) was hat eine Abmahnung wegen einem Wettbewerbsverstoß mit der Wirksamkeit oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses zu tun? Danke und Gruss wdc |
22.07.2012, 21:39 | #27 | |
auf Forenurlaub
Registriert seit: 03/2003
Beiträge: 1.496
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Zitat:
Lies dazu bitte noch einmal den Link mit dem Angebot genau durch. Und differenziere zwischen AGB und BGB. Und bedenke, dass der Kunde die AGB's bezügl. des gekoppelten Angebotes (Hotelbuchung) gar nicht einsehen konnte. Und dann überlege noch einmal, wann er zurückgetreten ist. Zu b) Überhaupt Nix.. aber mit ein wenig Fantasie geht da was. |
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22.07.2012, 22:15 | #28 |
No worries!!
Registriert seit: 05/2004
Ort: Homeoffice
Beiträge: 2.695
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Da hat sich der Veranstalter selber mit ins Knie geschossen, da er explizit die AGBs unten mit anfuehrt - und hier von 14 Tagen Ruecktrittsrecht (verweis aufs Fernabsatzgesetz) spricht.
Andere AGBs sind ja nicht vorhanden - und die vom Hotel waren gar nicht erst bekannt, zumal dieses ja auch durch Papillon - und NICHT durch Adrian gebucht wurde. Haette er das Hotel separat gebucht und haetten Ihm die entsprechenden AGBs (wie oben angefuehrt) vorgelegen, dann waere die 40% Forderung legitim gewesen. So haben die leider Pech, wie Nobby ja bereits schrieb. @Czapi: Siehst Du doch aber genauso, oder? Aloha, Rick |
23.07.2012, 12:38 | #29 |
El Almeni
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Ort: möglichst weit vom Wasser
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@Rick
ich hab mir den Sachverhalt nicht so genau durchgelesen. Deshalb kann ich zu der gestellten Frage nichts sagen. Da sich da ja schon zwei Juristen ausgetobt haben und sich einig sind, wirds schon passen. Gruss wdc P.S.: Eine kleine Anmerkung noch am Rande. Auch eine unentgeltlich erbrachte Leistung, hier eine Beratung im Einzelfall, löst umsatzsteuerrechtlich Umsatzsteuer aus. Die USt ist vom Leistungserbringer an das Finanzamt abzuführen. Bemessungsgrundlage der USt. ist der wirtschafltiche Wert der Beratung oder die übliche Vergütung. Mancherorts wird 1,00 € vereinbart. Woher ich das hab, bei RTL oder SAT1 gesehen, auch da kann man manchmal was lernen. Es ging um Bäcker, die Ihre Backwaren nach Ladenschluss an die Tafel verschenken. Da hält das Finanzamt mit der obigen Begründung dann mal schön die Hand auf. |
23.07.2012, 12:47 | #30 |
Windsurfer
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bösemodus on
und wenn du die süddeutsche oder internet ( http://www.sueddeutsche.de/geld/kein...aben-1.1418302 )lesen würdest, würdest du wissen, daß die regelung bzgl.Lebensmittel am freitag fix gekippt wurde, geht doch, hätte ich nicht gedacht böse off |
23.07.2012, 12:58 | #31 |
auf Forenurlaub
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Gibt Neuigkeiten in Deiner Sache...
ich schreib's später.. ..Keine Zeit gerade.. |
23.07.2012, 13:01 | #32 |
Oldschool muss sein
Registriert seit: 04/2008
Beiträge: 374
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Moin Leute,
ich freue mich erst mal, dass das Thema doch recht rege besprochen wird! Auch wenn ich mich frage was Brötchen und Paragliding gemeinsam haben - egal! Es kann nicht legal sein, 70€ von mir zu fordern wenn nichts über die Stornobedingungen des Hotels geschrieben steht. Weder im Reisevertrag mit Papillon noch auf der Website des Hotels! Die AGB habe ich heute auf Anfrage erhalten. Da steht alles ordnungsgemäß drin was mir mittlerweile ja auch egal sein kann. Ich finde es klasse, dass Nobby sich so dafür einsetzt! *daumen hoch* dafür! Mal sehen was die nächsten Tage bringen..ich werde euch berichten! |
26.07.2012, 13:15 | #33 |
auf Forenurlaub
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Beiträge: 1.496
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Die Angelegenheit ist für Dich ERLEDIGT...
Du bekommst heute eine Mailbestätigung vom Hotel. Ich musste bis heute warten, weil kein kompetenter Ansprechpartner zur Hand war. Aber bisschen etwas haben wir ja erreicht. P.S. Ich werde da demnächst auch mal einen Kurs buchen. Ist ja relativ preiswert. Wenn Du Danke sagen möchtest, dann würde ich Dich bitten 10 Euro an die Silke Gorldt Stiftung zu spenden. Geändert von NOBBY (26.07.2012 um 14:31 Uhr) Grund: SGS |
27.07.2012, 12:15 | #34 |
Oldschool muss sein
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Beiträge: 374
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Alles klaro...Dankeschön!Mail habe ich gestern erhalten..77€ gespart! Geile Sache
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28.07.2012, 15:38 | #35 |
auf Forenurlaub
Registriert seit: 03/2003
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Dies war ein klassisches Beispiel dafür, dass es möglich ist,die Rechtsvertretung für eine Privatperson zu übernehmen ohne eine fundierte juristische Ausbildung genossen zu haben.
Wo kämen wir denn hin, wenn wir ...nur um Unser gutes Recht durchsetzen zu wollen....ständig einen Rechtsanwalt einschalten müssten? Im Prinzip braucht man die Juristen gar nicht.... Die verursachen bloss KOSTEN!!! @Czapi....siehst Du doch auch so ...oder??? |
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