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Alt 08.08.2015, 11:35   #1
beginner99
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 16
Standard Surfboard-Transport mit seitlichem Überstand - darf ich so fahren?

Hallo,
nun steht der Urlaub vor der Tür, es geht nach Griechenland (Italien, dann Fähre), und ich merke: Ich möchte mein größeres Board unbedingt mitnehmen.
Nun gibt es ein Problem: Neben der Dachbox (die bei 5 Personen unbedingt mit muss) ist nur noch begrenzt Platz: ca. 55cm geben die Dachträger noch her, mein Board hat die max. Breite von 80. D.h. mit Boardbag habe ich einen Überstand auf der Fahrerseite von ca. 30 cm.
Meine Frage: Darf ich so fahren?
Bekomme ich evtl Probleme, z.B. in Italien (wo es ja immer spezielle Vorschriften gibt) oder auf der Fähre?
Vielleicht sind manche von Euch ja auch schon einmal so auf reisen gegangen und können mir helfen. Danke!
beginner99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2015, 13:13   #2
kitesven
gitano
 
Registriert seit: 12/2001
Ort: meist im womo :)
Beiträge: 14.369
Standard

hättest du auch selbst googlen können!

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungsoder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
kitesven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2015, 13:56   #3
beginner99
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 16
Cool

Zitat:
Zitat von kitesven Beitrag anzeigen
hättest du auch selbst googlen können!
Danke für die ausführliche Antwort!
Ich hatte gegoogelt, auch die Straßenverkehrsordnung. Die beantwortet aber meine Frage ja nur zum Teil: Sehen die Italiener das auch so? Und wie sind die Erfahrungen auf der Fähre (bei der Buchung musste ich ja die genauen Fahrzeugmaße angeben - und da war mein Surfboard noch nicht berücksichtigt).
Ich gehe einfach davon aus, dass die "Übermaße" so gering sind, dass es keine Probleme geben dürfte...
beginner99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2015, 11:37   #4
Bastelwikinger
Genuss-Rutscher
 
Registriert seit: 10/2012
Beiträge: 2.731
Standard

Beim Fahrzeug gibts mal zwei Abmessungen. Breite und Breite mit Spiegel. Im Fahrzeugschein steht die Breite OHNE Spiegel.
Ich würde nicht über die Spiegelbreite gehen, egal was die Regel sagen.
Im Allgemeinen liegt die Gesamtbreite incl. Spiegel bei ca. 2,10 m bei durchschnittlichen Mittelklassewagen (Golf IV aufwärts).

Oben das Dach ist in der Regel deutlich schmaler. Dachträger Holmlänge 1,3 m ist ein gängiges Mass. Steht das Brett über den Holm bist du aber noch lange nicht über der Fahrzeugbreite! Lot fällen, dann siehst du ob es über die Breite raussteht.

Das Brett muss sich in jedem Fall verkehrssicher befestigen lassen! Das ist die absolute Grundregel. Bei starkem seitlichen Überstand kann das ein Problem sein.

In der Regel kann man die Box auch auf den Holmen seitlich verschieben, das kann hier sinnvoll sein um die Dachbreite optimal zu nutzen.

Bei super breiten Dachboxen kann man das Brett ggf. auch auf die Box schnallen (Befestigung immer am Holm, nicht an der in der Regel wabbligen Box). Sicherheitstampen durch eine Fusschlaufe kann nicht schaden.

Breite Boxen haben ca. 60cm, dein Brett 80cm, das sollte in jedem Fall vernünftig gehen.

Luftwiderstand und Kraft auf die Bretter steigt quadratisch mit der Geschwindigkeit. Bei so umfassender Beladung (5 Personen und Super Dachlast) in jedem Fall bei 100-120km/h Schluss machen. Dach nicht überladen, in die Dachbox nur sehr leichte und sperrige Gegenstände. Breite Gurtbänder für die teueren Bretter verwenden, keine Ratschengurte.


Bastelwikinger
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