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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten!

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Alt 07.08.2017, 16:07   #1
Kite-Buddy
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Standard Gerichtstermin der Kitesurfer in Oldenburg

Moin moin!
Zusammen mit weiteren ca. 20 Kitesurfern konnte wir heute die Gerichtsverhandlung in Oldenburg verfolgen.
Worum es genau ging und wie das Gericht entschieden hat, findest du in diesem Video

https://youtu.be/b62iudlUnLg

Beste Grüße
Dorian
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Alt 07.08.2017, 16:43   #2
kiteforum.com
GONE KITING
 
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Standard

Oh man ey

Wie geht es weiter?
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Alt 07.08.2017, 17:23   #3
xiata
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Nach drei JAhren warten und hoffen kommen nun 5 Jahre warten und hoffen
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Alt 07.08.2017, 18:10   #4
Kite-Buddy
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So wie ich es verstanden habe, wird die schriftliche Begründung abgewartet und danach wird das ganze vor einem höheren Gericht weitergeführt.

Wir geben jetzt also nicht auf!

Sobald die Begründung vorliegt, werde ich versuchen ein weiteres Video dazu machen zu dürfen.

Gruss
Dorian
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Alt 07.08.2017, 21:50   #5
xiata
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genau x jahre bis zum nächsten termin prosit
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Alt 07.08.2017, 22:09   #6
ME-Kite
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Beiträge: 64
Standard Danke

Danke für das Video, den Infos und ganz besonderen Dank an die beiden Rechtsstreiter. Ich hoffe ihr gebt nicht auf und bleibt am Ball, denn das Thema auch wenn es vielleicht dauern wird, wird mich und andere ganz sicher auch noch in 5 Jahren beschäftigen.
ME-Kite ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2017, 08:41   #7
kiteforum.com
GONE KITING
 
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Standard

solange man weiterhin dort kiten darf, ist es ja ok....aber wenn nicht, ist Zeit ein großer Faktor.
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Alt 08.08.2017, 13:29   #8
RoccoBS2
BenSmith
 
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Ort: Neuharlingersiel
Beiträge: 47
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Quelle: https://www.verwaltungsgericht-olden...ng-156372.html


Kitesurfer scheitern mit Klage gegen die Niedersächsische Wattenmeerverwaltung
Verwaltungsgericht Oldenburg weist Klage von Kitesurfern ab

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 7. August 2017 (5 A 726/15) die Klage von drei Kitesurfern, die sich gegen das generelle Drachensportverbot im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" wendeten, abgewiesen.

Die Kläger sind Kitesurfer. Sie begehrten die Feststellung, dass es ihnen erlaubt sei, ihren Sport zeitlich und örtlich uneingeschränkt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer", dessen Flächen ein Europäisches Vogelschutzgebiet sind, auszuüben, obwohl § 6 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG) dies verbietet.

Sie vertraten die Auffassung, es handele sich bei dem Verbot um eine „Befahrensregelung", wofür die Gesetzgebungskompetenz beim Bund, nicht aber beim Land Niedersachsen liege. Zudem schränke die Regelung sie in nicht hinnehmbarer Weise in ihrem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) ein, da nicht erwiesen sei, dass vom Kitesurfen eine Störung für die Vogelwelt ausgehe.

Diese Klage wies das Verwaltungsgericht Oldenburg ab. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass es sich bei dem Verbot durch § 6 Abs. 2 Nr. 5 NWattNPG nicht um eine „Befahrensregelung", sondern um eine Vorschrift handele, die dem Naturschutz und der Ordnung im Nationalpark diene und für die daher die Gesetzgebungskompetenz beim Land Niedersachsen liege. Auch konnte das Gericht eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte der Kläger nicht erkennen. Beim Kitesurfen handele es sich um eine Freizeitbeschäftigung, der im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" die Belange des Naturschutzes (insbesondere des Vogelschutzes) entgegenstünden, denen dort grundsätzlich der Vorrang einzuräumen sei. Daher dürfe der Gesetzgeber ein grundsätzliches Drachensportverbot regeln, von dem die Nationalparkverwaltung in besonderen Fällen Befreiungen erteilen könne. Dem Wunsch der Kläger, ihrer Freizeitbeschäftigung nachzugehen, komme die Nationalparkverwaltung ohnehin nach, indem großflächige Gebiete für das Kitesurfen freigegeben worden seien. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass das Kitesurfen grundsätzlich geeignet ist, Störungen der geschützten Vogelarten und ihrer Lebensräume herbeizuführen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil können die Kläger die vom Gericht zugelassene Berufung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
RoccoBS2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2017, 15:08   #9
Christof
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Registriert seit: 09/2004
Ort: Bremen
Beiträge: 213
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was ist denn mit der Gleichbehandlung?
Segler und Windsurfer dürften sich dann ja auch nur in geregelten Zonen bewegen.
Christof ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2017, 16:05   #10
Maddin0815
Benutzer
 
Registriert seit: 07/2016
Beiträge: 91
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Schade. Die Luft wird dünner.
Mal abgesehen davon das ich es für absoluten Unfug halte Kiten zu verbieten, Spaziergänge mit dem Köter und Kindern erlaubt sind. Ich hab mich als Kurzer auch mehr für die Natur interesseiert als gut für sie war. Da lasse ich die echten Umweltsünder mal außen vor. Es ist einfach diese Scheinheiligkeit die einen so ankotzt. Ist die Lobby groß genug, ist der Naturschutz egal aber mit Michel kann man es ja machen.

Wir müssen aber auch versuchen weniger Angriffsfläche zu bieten, da schließe ich mich nicht aus. Allerdings ist das auch nicht einfach. Kleines Beispiel:

Als Ortsunkundiger in Wiek/Rügen angereist ist es schon aufwändig herauszufinden wo man kiten darf. Das Parkplatzgebührenschild der Kiteschule erschlägt einen fast aber das NSG ist auch mit Smartphone nicht klar zu identifizieren.- oder ich bin einfach zu blöd
Wenn man da 3 Leute fragt bekommt man 6 polnische Antworten. Da kommt dann einfach Scheißegalstimmung auf.
Also bin ich raus aus der Masse und weiter westlich quasi allein gekitet. Da war es so leer das es sich einfach falsch angefühlt hat aber NIEMAND kommt und sagt freundlich Schebeit. Muss zu hause mal genau checken wo da kiten nicht erlaubt ist, vielleicht hat auch jemand nen Link.
Und ich denke so passiert es öffter. Wenn man einfach nur kiten will und erst ne Doktorarbeit schreiben muss um die Gesetzeslage zu kennen bleibt der gute Wille irgendwann auf der Strecke. Übertrieben gesprochen aber ich denke jeder versteht was ich meine wenn er in sich geht.
Maddin0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2017, 20:08   #11
Magneto
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Registriert seit: 06/2015
Beiträge: 121
Standard

Ich melde mich hier auch mal aus der Versenkung. Halte mich ja in Oase SEHR zurück (seit 2005 dabei)

Aber bei dem Thema muss ich auch mal ganz klar los werden daß Hilfe bei LILAL, die wohl für "uns" Kiter "kämpfen" nicht so wirklich gewollt ist oder man sich mit dem kleinen Erfolg über die Rückstellung des Antrages von Habeck zufrieden stellte.

Ich hätte Sportartübergreifend auf einen Schlag 32.000Leute direkt und 60.000 indirekt erreichen/mobilisieren können um auf diese Ungerechtigkeit hin zu weisen. 60.000Menschen denen es mit Ihrer Sportart in Deutschland sowie Österreich nicht anders ergeht durch Klüngelei der Politik. 60.000Menschen die teilweise den Druck auf Politik/Lobby erhöhen können. Ich brauchte dazu nur eine grobe chronologische Zusammenfassung der Geschehnisse, auch im "Fall" Habeck um einem Nichtkiter kurz und verständlich zu erklären, was Phase ist. Das war wohl zu viel und eine Antwort habe ich schleppend erhalten in der man mich abspeiste und in keinster Weise auf mein Hilfsangebot einging, nicht mal ein "danke" oder so. Nur eine Zusammenfassung des Statusquo. Auf nochmalige Nachfrage und Hilfsangebot kam keine Antwort mehr.

Ich musste dafür einiges an Überzeugungsarbeit bei meinem Kontakten leisten der sich jetzt auch denkt, daß es wohl nicht wichtig genug war....liebe Leute.....Da fällts einem recht schwer........!!! Da hab ich noch richtig Bock mich da noch mal rein zu hängen...!

EDIT: Ach ja, ich hatte Christine Bönninger, Mario Rodwald und Gerhardt Dietrich im Email-Vertreiler für meine Mail. Antwort kam wie oben beschrieben nur von Gerhardt nach einiger Zeit. Sonst null Reaktion. Nicht nur Enttäuschend in Anbetracht der Dringlichkeit auch ärgerlich.


Geändert von Magneto (08.08.2017 um 21:38 Uhr)
Magneto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2017, 21:27   #12
soeboe
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Beiträge: 527
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Hallo liebe Unterstützer,

bitte entschuldigt, dass ich mich erst jetzt hier bei Oase melde, aber seit gestern brennt die Luft bei mir. Ich versuche in Gesprächen mit Zeitungen und Sendern, so gut wie möglich vieles richtig zu stellen, aber die Presse fokussiert sich natürlich stark auf das, was von öffentlicher Stelle kommt.

Wir waren natürlich sehr enttäuscht, zumal der Ablauf der Verhandlung anderes vermuten ließ. Herr Prof. Dr. Schwemer hält die Entscheidung, auch wenn sie noch nicht mit Begründung vorliegt, im Ergebnis für nicht richtig.

Die Pressemitteilung des VG Oldenburg vermittelt leider ein falsches Bild vom Begehren der Kläger und dem Kern des Rechtsstreits. Natürlich ist auch ein Gericht um gute Öffentlichkeitsarbeit bemüht, weshalb die Darstellung so gewählt ist - meiner Meinung nach - dass der Bürger den Eindruck bekommen soll, ja, das Gericht hat absolut richtig entschieden, weil man das nur so sehen kann.

Es wird viel zu sehr darauf abgestellt, dass der Naturschutz Vorrang vor den Freizeitaktivitäten einiger weniger Surfer habe und wir quasi überall Kiten wollen. Individuelle Freizeitaktivität auf Kosten des Naturschutzes.

1. Nein, wie wollen nicht überall Kiten. Der Antrag ist nur aus prozessualen Gründen so weit formuliert und ein Urteil entfaltet nur Wirkung zwischen den Parteien. Der Antrag meint, dass festgestellt werden soll, dass die Kläger zeitlich und örtlich unbeschränkt von einer Regelung durch die Beklagte kitesurfen dürfen. Will heißen, Kitezonen und Winterkiteverbote der NLPV sind nicht bindend. Alle geltenden Schutzgebiete, die auch für Segler, Windsurfer, Motorboote etc. gelten, sind es sehr wohl, wie natürlich auch die Befahrensverordnung des Bundes.

2. Naturschutz hat grds. Vorrang vor Sport und Freizeit, aber eben nur grundsätzlich. Es muss eine gerechte Abwägung im Einzelfall erfolgen. Ich kann an der Kugelbake in Cuxhaven nicht das Kiten komplett im Winter untersagen, wenn nur wenige Meter weiter die dicksten Containerschiffe vorbei fahren, ohne dass ich untersucht habe, ob das tatsächlich einen messbaren positiven Einfluss auf den Naturschutz hat.

3. Es auf reine Freizeitaktivitäten herunter zu brechen diffamiert das was wir tun. Kitesurfen ist künftig eine olympische Sportart und jeder Sport erfüllt eine wichtige Funktion.

4. Es geht ganz massiv um das Thema Sicherheit. Die Zonen werden immer weiter verkleinert, nicht zuletzt über die Winterkiteverbote. Der Vertreter der NLPV sagte sinngemäß in der Verhandlung, wo ist das Problem man kann von den 4 Spots Wremen, Dorum, Kugelbake und Sahlenburg im Winter doch noch in Sahlenburg Kiten. Ja sind die denn irre? Natürlich ist weniger los zur kalten Jahreszeit, aber der Spot funktioniert eben nur bei westlichen Winden und von vier Spots Surfer an einem Fleck zu konzentrieren führt zwangsläufig zu gefährlichen Situationen. Stehen Leib und Leben der Menschen jetzt tatsächlich so weit unter dem Vogelschutz, wenn dieser in Wremen, Dorum und an der Kugelbake keinesfalls gefährdet sein kann??

5. Es geht um Rechtssicherheit: wer darf was regeln und welches Verfahren ist einzuhalten. Bislang wurden die Leute, die von den Zonen betroffen sind, nicht einmal angehört. Die Gemeinden stellen die Anträge und sind Empfänger der Ausnahmebescheide. Kitesurfer werden nicht beteiligt und haben kein Widerspruchsrecht. Gemeinde sollen teils teure Gutachten bezahlen, die die NLPV beauftragt. Können sie dies nicht, gibt es eben keine Ausnahmegenehmigungen. Das kann nicht richtig sein.

Ich bin sehr gespannt, wie das Gericht begründen wird, was von den anderen Bundesländern und dem Bund anders gesehen wird, dass nämlich Kitesurfer wie Segler und Windsurfer die Bundeswasserstraßen befahren und deshalb eine Befahrensregelung im Nationalpark nur über den Bund erfolgen kann, wie es § 16 Abs. 1 Nr. 7 NWattNPG selbst vorsieht. Das Bundesverkehrsministerium hat mir diese Rechtsauffassung per Email selbst bestätigt.

Und dann sehen wir natürlich, was das OVG dazu sagt.

Sönke Böhrnsen
soeboe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2017, 08:41   #13
xiata
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Ort: Fehmarn
Beiträge: 954
Standard

Zitat:
Zitat von kiteforum.com Beitrag anzeigen
solange man weiterhin dort kiten darf, ist es ja ok....aber wenn nicht, ist Zeit ein großer Faktor.

Naja Niedersachsen ist für das Kiten ja Faktisch geschlossen.
Entweder du Zahlst horrende Summen am Strand eintritt oder es ist massiv überfüllt. Für mich ein absolutes no go.
Ich meide dieses Land völlig macht weder spass noch sinn...

Die inseln können natürlich anders sein aber da kommt man ja auch nicht hin...
xiata ist offline   Mit Zitat antworten




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