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Kitesurfen Achtung: Bitte Vorgaben beachten! |
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29.03.2015, 15:31 | #1 |
Benutzer
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Durchschnittliche Produktlebensdauer (rechtlicher Aspekt) ?
Hallo Leute,
weiß jemand gerde wie üblicherweise die durchschnittliche Produktlebensdauer bei Kites / Kiteboards angegeben wird? Hintergrund ist, dass diese Angabe letztlich Auswirkungen auf die Produkthaftung (durch Produktversagen erzeugte Schäden, nicht Gewährleistung) hat. Alex |
29.03.2015, 15:51 | #2 |
holidaykiter
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Die Produktlebensdauer m.E. ist insbesondere von den den Nutzungsbedingungen abhängig, zum Beispiel:
- Sonnenstunden - "Sandstrahlfaktor" am Strand - Salz-/Süßwasser - Fahrweise / Nutzungsgruppe Wird vermutlich schwer dies auf eine Zahl von xxx Nutzungsstunden zu beziffern. Geändert von firehawks55 (29.03.2015 um 15:52 Uhr) Grund: Falschschreibung |
29.03.2015, 16:09 | #3 |
Benutzer
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hallo,
es geht mir nicht um die nutzbaren h, sondern um die produktlebensdauer aus rechtlicher sicht. während der lebensdauer haftet der hersteller z.b. für durch defekt verursachte schäden. bsp. eine schraube der beinschlaufe reisst aus, verunglückter ist anschließend berufsunfähig -> hohe haftungssumme, wenn das versagen des produktes auf entwicklungs bzw. herstellungsfehler zurück geht. Nach geltendem Recht haftet der hersteller 10 Jahre nach in Verkehrbringen des Produktes. Meine Frage ist nun: kann der Hersteller die Produktlebensdauer 'begrenzen' und falls ja, was wäre dafür notwendig? Z.B. Kennzeichnung der Jahreszahl der Herstellung+im Handbuch Nutzungsdauer angeben - oder ist das rechtlich nicht möglich? |
29.03.2015, 17:32 | #4 | |
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Zitat:
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29.03.2015, 17:58 | #5 |
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Nachtigall ich hör dir trapsen....
Willst Du jetzt etwa den Ski
oder Bindungshersteller haftbar machen weil Du Dir, mit den in Verkauf gebrachten Produkten damit im nassen Schnee das Kreuzband abgerissen hast... Da fällt mir ein, bin auch schon mal vom Bike gefallen, das war noch keine 10 Jahre alt..... Vielleicht habe ich bleibende Schäden und weiß das noch gar nicht.... Lieber Gruß MOndscheinkiter |
29.03.2015, 18:35 | #6 | |
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Nö, bin ich selber schuld. Wir haben ja zum Glück keine amerik. Verhältnisse, wo jeder Depp andere für seine eigene Dummheit haftbar machen kann.
Zitat:
a) durchschnittliche Produktlebensdauer b) üblicher Gebrauch Denn gibts einen Ermüdungsdefekt innerhalb der erwarteten Produktlebensdauer handelt es sich um einen Auslegungs- und damit Produktfehler. -> die Auslegung ist abhängig von der produktlebensdauer -> ist die Frage zulässig, ob der hersteller die vorgesehene Produktlebensdauer beeinflussen kann / darf , wie oben geschrieben, z.B. durch Kennzeichnung. Alex |
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29.03.2015, 18:56 | #7 |
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Die Produktlebensdauer ist die Produktlebensdauer
Was gibts da zu diskutieren? So lange bis das Produkt kaputt ist. Die Frage ist aber ohnehin, wie du darauf kommst. Der Begriff kommst so im Gesetz nicht vor. Sich einfach durch einen Hinweis im Handbuch von der Produkthaftung zu befreien, wird jedenfalls ganz sicher nicht gehen. |
29.03.2015, 20:21 | #8 | |
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Da steht es doch eindeutig:
Zitat:
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29.03.2015, 20:31 | #9 | |
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Zitat:
und wenn ein kite platzt, oder ne leine reisst und wirklich was passiert wird dir der hersteller selbst bei nem neuen kite nen falschen umgang mit dem material unterstellen. glaub das wird rechtlich ne schwere kiste... |
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29.03.2015, 21:45 | #10 | |
Genuss-Rutscher
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Zitat:
Z.B. benutzen manche Hersteller Aluminium an sicherheitsrelevanten Stellen, das auf Dauer Seewasser bei hohen Temperaturen nicht gewachsen ist. IMHO ziemlich kritisch für den Hersteller wenn es da mal zum Schaden an Personen kommt. Bastelwikinger |
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29.03.2015, 22:24 | #11 | |
Genuss-Rutscher
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Zitat:
Bei einem Downhillbike Downhill ausschliessen geht dagegen nicht. Mein Sohn fährt Downhill (keine Race). Alles was nicht 100% dafür vorgesehen ist wird zerstört. Am Anfang hatten wir ein All-Mountain Bike aufgebaut für ihn, da hatter er den Luft-Dämpfer und die CC-Bremse am 2. Tag geliefert. Lustige Effekte wie brennende Bremsbeläge ... Bastelwikinger |
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30.03.2015, 08:06 | #12 | |
Lord logger
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Zitat:
Gutachten - Gegengutachten - Einwand - Gutachten - Gegengutachten - Einwand - Gutachten - Gegengutachten - Einwand - Gutachten - Gegengutachten - Einwand - Gutachten - Gegengutachten - Einwand - Gutachten - Gegengutachten - Einwand - Gutachten - Gegengutachten - Einwand - Gutachten - Gegengutachten - Einwand - Am Ende biste pleite |
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30.03.2015, 08:12 | #13 |
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30.03.2015, 08:15 | #14 |
Lord logger
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30.03.2015, 08:17 | #15 |
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Als erstes greift immer deine Krankenversicherung und die hat ja wirklich praktisch jeder.
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30.03.2015, 10:40 | #16 |
Benutzer
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Ich finds geil wie viele versuchen den Hersteller für ihre eigene Dummheit zu belangen
Bald wie in Amerika. Am Kaffe die Schnauze verbrannt und Mc Doof war schuld |
30.03.2015, 11:34 | #17 | |
Theta Welle
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Zitat:
Schlimmster Fall wäre sicherlich, jemand ertrinkt und er könnte nachgewiesen werden das QR war falsch konstruiert. Selbst die berühmte Sandgeschicht wird durch Prüfen und Sandfrei machen vor dem Strand entkräftet. Wie heißt das "Benutzung dieses Sportgerätes auf eigene Gefahr" PS: Risikovermutung und Anspruchsverzicht |
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30.03.2015, 11:51 | #18 |
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Ich glaube das siehst du falsch.
Die Fälle sind einfach nur sehr selten. Wenn z.B. durch diese Leinen Geschichte gerade bei North, wo die an der Safety aufrebbeln, jemand ernsthaft zu Schaden kommt, dann greift da voll die Produkthaftung. Da ist auch die Beweisbarkeit total simpel. Beim Kiten passiert aber fast nie was, daher haben die Hersteller auch keine Sorgen. Bei Produkten mir anderem Risikoprofil, z.B. Flugsport, KFZ usw. würde da ganz anders reagiert. Mit so komischen Aufdrucken auf dem Kite kannst du jedenfalls die Produkthaftung nicht ausschliessen. |
30.03.2015, 12:00 | #19 |
Lord logger
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Wenn das für den Kunden nicht erkennbar war vielleicht, wenn erkennbar, dann keine Chance, weil jeder vor dem Start sein Material gewissenhaft kontrollieren muß. Stellt sich heraus das man den Fehler mit blossen Auge erkennen konnte, wirds auch wieder schwierig
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30.03.2015, 12:07 | #20 | |
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Zitat:
Kein Mensch kontrolliert vor jedem Start seine komplette Bar. Nimm z.B. deine Reifen am Auto. Angenommen durch falsche Gummimischung gibt es da verstärkte Rissbildung. Wenn du vor jeder Fahrt alle vier Reifen aus der Nähe ansehen würdest, dann könntest du das Problem erkennen. Glaubst du ernsthaft das entlässt den Hersteller aus der Haftung? |
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30.03.2015, 12:37 | #21 | |
Lord logger
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Zitat:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgg915.pdf |
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30.03.2015, 13:07 | #22 |
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Jan hat da einen nicht wirklich passenden Vergleich gezogen
Nehmen wir einen Bruch eines Querlenkers, den überprüft sicherlich keiner bei jedem Fahrantritt; sollte dieser zu instabil ausgelegt sein vom Hersteller und dieser bricht greift da voll die Produkthaftung. Aber North hatte da ja einen anderen Fall(Plastikschnallen beim Trapez); da würde eine Produkthaftung sicherlich zum tragen kommen. |
31.03.2015, 10:14 | #23 | |
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Zitat:
Die Überprüfung dauert ja minimal eine halbe Stunde. Ich kenne keine einzige Privatperson, die so eine überprüfung durchführt. Machst du das? Ganz sicher gilt das nicht für mich - nach welcher Rechtgrundlage auch? |
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31.03.2015, 13:32 | #24 | |
Lord logger
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Zitat:
Aber es ist schon so das man den Wagen vor jeder Fahrt checken muß. Licht, blinker, Luftdruck usw. ... Bei Rissen kann man sich vielelicht rausreden. keine ahnung P.S. Das hier könnte da mal beispiel sein. Neuer kite und direkt Abflug möglich: http://surfforum.oase.com/showthread.php?t=150769 An einen Sturmkite würde ich die neue Bar und mich nicht hängen wollen Wer haftet bei Produktionsschrott? Geändert von Bazzat (31.03.2015 um 13:53 Uhr) |
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31.03.2015, 15:18 | #25 |
Bladefan
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Beim Bezug zum KFZ:
In fast jeder Anleitung (zumindest welche die ich in der Hand gehalten habe) steht wird empfohlen vor Fahrtantritt eine Sichtprüfung von Reifen und eine Funktionsprüfung der Bremse durchzuführen ist. Zurück zum Kite: In deinen Kiteunterlagen (eine Anleitung wird meist mitgeliefert oder als Download verfügbar) wird so ziemlich jegliche Haftung ausgeschlossen. Ähnlich wie bei Geländeautos (Nach erster Fahrt auf unbefestigten Wegen erlischt die Garantie). An einem gebrauchten Kite Regressansprüche gegen den Hersteller durchzusetzen sehe ich als eher schwierig an. Sofern ein offensichtlich Falsch konstruiertes Teil vorliegt. Man kann in den meisten Fällen lediglich auf Kulanz hoffen und Gegebenenfalls mit medialen Druck drohen (#Shitstorm). Beim Weg durch die Instanzen brauchst Zeit und viel Geld für die Anwälte. Das ist der berühmte Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. @alex::kite : Hast Du einen konkreten Fall oder ist es eine generelle Frage, Bzw. Was für eine Antwort erhoffst Du dir? |
02.04.2015, 07:03 | #26 |
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Es geht eher um den Herstelleraspekt. Wenn was passiert ist auf der Gegenseite (Geschädigter) BU, Renten oder Krankenversicherung. Und die gehen bis ganz nach oben (s. .z.B. Airbag-Urteil BGH)...
Alex |
02.04.2015, 09:47 | #27 | |
gesperrt
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Zitat:
da kann man sich bei Rissen nicht herausreden. weltfremd oder nicht.. genauso kann man davon ausgehen, dass man vor der Session seine Leinen und Bar genau auf sichtbare Schäden untersucht. und ich bin mir sehr sicher, dass das ein Gericht (in DE) so bewerten würde. Sichtbare / erkennbare Schäden = selbst Schuld. |
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02.04.2015, 20:52 | #28 |
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ja, aber mir geht die diskussion in die falsche richtung...
was ich meine: man hat eine tragende struktur. die kann man dauerfest auslegen, dann wirds klobig und schweer. man kann auf x lastwechsel auslegen, dann bricht das ding (ggf. ohne dass sich das im vorfeld ankündigt).... gruß aus dem kkh, hat neben vkb auch den meniskus erwischt.... |
02.04.2015, 22:05 | #29 |
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Hallo Alex.
Erst mal alles Gute...hoffe deine Verletzungen heilen wieder und du wirst keine Beeinträchtigungen erdulden müssen. Nach einigen Sport und Verkehrsunfällen mit mehr oder minder schlimmen Verletzungen, selbst und fremd sowie Material verschuldet kann ich von meiner Seite aus nur sagen...Leute versichert euch privat so gut es geht wenn ihr solche "Risiko sportarten" ausführt. Eine Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherung + private Haftpflicht sollte schon jeder haben. Rechtsschutz wird dann richtig interessant! Den Herstellern und OEM's ist doch in den seltensten Fällen wirklich was vorzuwerfen und ohne Rechtsschutz ist man vor Gericht selbst in aussichtsreichen Fällen ohne Chance... |
08.04.2015, 20:06 | #30 |
Lea
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hier wird ja schon wieder alles aber auch wirklich alles durcheinander geworfen xD
bin ja selbst keine Juristin, aber ich Probiere mal so ein paar sachen gerade zurücken die offensichtlich sind: Garantie ist FREIWILLIGE Leistung des Herstellers, er kann diese freiwillige Leistung quasi beliebig einschränken und ausschließen. (auf kite-equipment gibt es soetwas quasi NIE/von keinem Hersteller... einzig North mit 6Monaten Garantie nach 2Jahren nur Gewährleistung fällt mir ein) Gewährleistung ist eine GESETZLICHE Leistung des Verkäufers (also eures Shops) der zwei Jahre lang alle Produktionsfehler und Konstruktionsfehler beheben muss in welcher Form auch immer Garantie und Gewährleistung beziehen sich einzig darauf dass euer Produkt funktionsfähig bleibt. Produkthaftung KANN im Prinzip in allen fällen greifen wo die Gewährleistung auch greift (sie betrifft aber den Hersteller, WENN durch das versagen des Produktes schäden an anderen Gegenständen oder Menschen entstehen. Beispielsweise: euer Barholm bricht, ihr schmeißt den Kite in die Safety und ihr könnt euch und euren Kite retten, aber euer Board geht dadurch verloren. Der Barholm unterliegt keinem offensichtlichem strukturellem Verschleiß, ihr habt also keine Möglichkeit vor dem Kiten zu prüfen ob er intakt ist (der Zustand des Belags z.b. sagt rein garnichts darüber aus)(und wir gehen davon aus das hier niemand irgendwen betrügen will!!!). In diesem Fall könntet ihr den Barhersteller auf den Ersatz eures Kiteboards verklagen und er müsste im Rahmen der Produkthaftung euer Kiteboard ersetzen. an Alex::Kites Fall angelehnt: @Set: wenn ein Bretthersteller auf die Idee käme, das er in zukunft die Footpads nur noch mit M2-Schrauben festschraubt, dann kann mit der Schraube alles I.O. sein, wenn sie abreißt wird man sehr warscheinlich feststellen das sie für die zu Erwartenden Kräfte völlig unterdimensioniert war und es sich um einen Unfall in Folge eines Konstruktionsfehlers handelt und der Hersteller haftet (F-one hatte z.b. aber mal bei einem Jahrgang ihrer Trax-Bretter ein Problem dass die Inserts recht verbreitet ausgerissen sind... denen sind schließlich sogar die Bretter ausgegangen um die Reklamationen zu ersetzen und die Kunden mussten warten bis die Ersten Bretter des Neuen Jahrgangs lieferbar wurden ... wenn Alex's Fall aus einem dieser Bretter resultieren würde hätte er gute Chancen auch heute noch dafür entschädigt zu werden (das Ganze liegt Jahre zurück und Produkthaftung hat rein garnichts mit der 2Jahres-Frist der Gewährleistung zu tun) |
08.04.2015, 21:00 | #31 |
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2 Jahre Gewährleistung
Egal ob der Kite jeden Tag 10 000 mal einschlägt das muss der Aushalten ansonsten Geld zurück Kauf Dir bitte einen http://www.slingshotsports.com/2015-RPM#.VSWHA dann brauchst Du das hier auch nicht fragen |
08.04.2015, 21:44 | #32 |
Genuss-Rutscher
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08.04.2015, 22:33 | #33 |
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ist halt ose, was willst du da erwarten...
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09.04.2015, 10:52 | #34 |
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um das noch mal klar zu stellen:
ich will niemanden in anspruch nehmen, meine verletzung hat mit diesem thema nichts zu tun. es geht mir um die herstellersicht bzgl. produkthaftung! @fireblade: vielen dank für die klarstellung, gut erklärt! |
09.04.2015, 11:29 | #35 | |
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Zitat:
Du musst ja ein Motiv haben. - willst du Hersteller werden ? - willst du als Kunde wissen in welchem Fall du den Herstellerauf Produkthaftung in Anspruch nehmen kannst? |
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09.04.2015, 19:36 | #36 |
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