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Reisen und Spots Rund um die Themen Reisen und Spots.

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Alt 10.12.2018, 23:12   #1
HansFuchs
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Registriert seit: 08/2014
Ort: Oben!
Beiträge: 237
Standard Unbezahlter Urlaub - Krankenversicherung - Tipps?

Hallo zusammen,

kann mir gut vorstellen, dass es hier den ein oder anderen gibt, der Erfahrung mit dem Thema hat - bitte verschieben falls es nicht das richtige Unterforum sein sollte.

Nun zur Frage: Habe das Glück dass mein Arbeitgeber mir einen Monat unbezahlten Urlaub gewährt. Kombiniere diesen mit Überstundenabbau und bin somit 2,5 Monate vollständig im Nicht-EU-Ausland. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe gelernt, dass im Gegensatz zum Pflichtversicherten der unbezahlte Monat nicht beitragsfrei versichert bin. Da ich wie gesagt während der Zeit nur im Ausland bin und auch eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen habe, macht es für mich keinen Sinn, die deutsche KV selbst zu zahlen (mein AG hat mit mitgeteilt, dass auch ohne Entgelt der AG-Beitrag fällig wird). Bin bereits im Austausch mit meiner Krankenkasse, wollte mich aber trotzdem nach Euren Erfahrungen erkundigen, wie man das Ganze am schlausten abdeckt. Habe hier gelesen, man könnte den Leistungsanspruch ruhen lassen und gleichzeitig eine Anwartschaft stellen - hat das schon mal jemand umgesetzt?

Danke im Voraus!
HansFuchs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 01:50   #2
DBW123
Benutzer
 
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 915
Standard

Moin,

Ich war über 1 Jahre weg und habe die Krankenkasse komplett gekündigt. Das musst du aber vorher mit der Krankenkasse abklären - du bist ja freiwillig versichert. Ansonsten Anwartschaft für knapp 60 Euro im Monat.

Wenn du die Auslandskrankenversicherung noch nicht abgeschlossen hast, check in deine Versicherung Spass anbietet. Habe über die TK im ersten Jahr 1 Euro pro Tag gezahlt. Gilt aber nur ein Jahr. Danach musste ich eine andere Versicherung für 400 für die letzten 4 Monate anschließen.
DBW123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 08:27   #3
Malcolm2008
Benutzer
 
Registriert seit: 05/2008
Beiträge: 223
Standard

Moin, so einfach ist das bei freiwillig gesetztlich versicherten nicht. ich habe das auch so gemacht wie du. für den Zeitraum von 4 Wochen musste ich den vollen satz (um und bei 6-700€) selbst zahlen. das fand ich gar nicht so lustig und obwohl ich bei der Kasse nachgehakt hatte haben die mir das so nicht erklärt. Ich glaub es ist am besten, wenn man nicht den kompletten Monat raus ist. Also 2 Wochen überstunden, 2 Wochen unbezahlt und so den einen Monat unbezahlt über den Zeitraum von 2 Monaten strecken. Bin mir da aber nicht sicher.
Malcolm2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 09:04   #4
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Die Auslandskrankenversicherung springt ein für die nicht von der Kasse übernommenen Leistungen.
Das bedeutet: Die ursprüngliche Krankenkasse übernimmt auch im Ausland die Behandlungskosten. Indirekt und nur die Standardbehandlungssätze.
Die Auslandskrankenkasse übernimmt nur die Leistungen die fällig werden, die entstehen, weil man im Ausland eine Krankheit bekommt.
Z.B. Rückstransport, höhere Arzthonorare usw. Außerdem streckt sie Geld vor, holt sich das aber wieder von der Krankenversicherung zurück.
Deswegen ist die so billig, wie erwähnt mit 1 Euro pro Tag.

Gerade beim Kiten auf Krankenkasse verzichten halte ich für keine gute Idee. Da wird aus einem Beinbruch schnell ein 5 stelliger Betrag ,
wenn man top Standards wünscht. Ebenso die Auslandsrankenversicherung, schon wegen dem Rücktransport

Hat man keine Auslandskrankenversicherung, kann man Kosten bei der Heimkrankenkasse zuhause geltend machen. Die übernehmen die
Kosten zu ihren Sätzen. Behandlung ist eigentlich überall teurer als in Deutschland. Unser System. Behandlung im Minutentakt, ist für das Ausland nicht nachvollziebar.
Da biste schon 100 Dollar los, wenn man die Praxis betritt. In Deutschland 17€
Man bekommt also ganz sicher nur einen Teil zurück. Und die Behandlung muß gut dokumentiert sein. In Brasilien z.B. stelle ich mir das schwierig vor


Geändert von Bazzat (11.12.2018 um 09:15 Uhr)
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 11:22   #5
Bastelwikinger
Genuss-Rutscher
 
Registriert seit: 10/2012
Beiträge: 2.731
Standard

bitte bedenkt auch folgendes Scenario:

du bist über Auslandskrankenversicherung im Ausland versichert, hast aber deine Versicherung im Heimatland gekündigt, ausgesetzt oder was auch immer:

Thailand, Rollerunfall, offener Scheinbeinbruch. Du willst schnellstens nach Hause, Auslandskrankenversicherung zahlt auch den Ambulanz Flug, alles wunderbar.
Und dann Zuhause? unversichert?
OP? Fixteur? das kostet schnell mal viele tausende Euros.

Oder Brasilien: in Seeigel/Muschel/Petermännchen getreten, entzündet sich, Fuss schwillt an auf Fussballgrösse, vieleicht noch Blutvergiftung dabei, du willst nur noch nach Hause... und Zuhause dann was?



Meiner Meinung nach musst du im Ausland abgesichert sein und Zuhause auch. Auch wenn du verreist bist!
Kiten, Wassersport und aktiver Lebensstil (Sport, Spass, Reisen, Party, Sex, ...) bedingen auch extra gesundheitliche Gefahren ...

Ich bin echt nicht der Typ der alles versichert. Nie mache ich Reise-, Gepäck-, oder sonstige Zusatzversicherungen.


Geändert von Bastelwikinger (11.12.2018 um 15:49 Uhr)
Bastelwikinger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 11:29   #6
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Dazu, in z.B südamerkinaischen Lä#ndern wird nur behandelt, wenn
der Patient offensichtlich zahlen kann. Ist man bewusstlos, wäre eine Creditkarte nicht schlecht.
Es gibt Fälle, da wurden lebensgefährlich verletzte Patienten abgewiesen, wenn nicht klar ist woher das Geld später kommt.
Dann gehts in die Staatlichen Krankenhäuser für die Einheimischen. Da möchte man nicht hin.

Besser ist es passiert nix.
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 20:49   #7
HansFuchs
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2014
Ort: Oben!
Beiträge: 237
Frage

Hallo zusammen,
danke für die Antworten. Zur Aufklärung, die Auslands-KV (konkret: HanseMerkur RK 365) deckt unabhängig von der „normalen“ KV die notwendigen Leistungen im Nicht-EU-Ausland ab (es geht nach Südafrika). Die „normale“ KV könnte wenn dann innerhalb der EU heranziehen. Ich möchte also absolut nicht auf eine KV verzichten. Da ich aber über den relevanten Zeitraum vollständig in SA bin, wäre wirklich nur der Fall eines Rücktransportes und Behandlung in Deutschland interessant. Nach meinem Verständnis würde man sich in so einem Fall dann ungehend bei der vorherigen KK wieder anmelden.

Grüße!
HansFuchs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2018, 05:34   #8
Fahrtwind
Meggi
 
Registriert seit: 11/2016
Beiträge: 393
Standard

Zitat:
Zitat von HansFuchs Beitrag anzeigen
...... nur der Fall eines Rücktransportes und Behandlung in Deutschland interessant. Nach meinem Verständnis würde man sich in so einem Fall dann ungehend bei der vorherigen KK wieder anmelden.
.....
Anwartschaft vorausgesetzt. Am besten für so einen Fall gleich die Papiere und Vollmachten vorbereiten und und dann auch finden.... Sprich so einen Fall doch mal mit der KK durch, nicht, dass du dann an Verwaltungsprozessen irgendwo hängt....
Ansonsten viel Spaß !
Fahrtwind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2018, 07:54   #9
Bazzat
Lord logger
 
Registriert seit: 03/2007
Beiträge: 10.979
Standard

Zitat:
Zitat von HansFuchs Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
danke für die Antworten. Zur Aufklärung, die Auslands-KV (konkret: HanseMerkur RK 365) deckt unabhängig von der „normalen“ KV die notwendigen Leistungen im Nicht-EU-Ausland ab (es geht nach Südafrika). Die „normale“ KV könnte wenn dann innerhalb der EU heranziehen. Ich möchte also absolut nicht auf eine KV verzichten. Da ich aber über den relevanten Zeitraum vollständig in SA bin, wäre wirklich nur der Fall eines Rücktransportes und Behandlung in Deutschland interessant. Nach meinem Verständnis würde man sich in so einem Fall dann ungehend bei der vorherigen KK wieder anmelden.

Grüße!
Träumer. Lückenloser Versicherungsverlauf ist gefragt.
Wenn das gehen würde, würde ich micht jetzt abmelden, und wen ich krank werde, mich anmelden.
Bazzat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2018, 21:40   #10
koma
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2010
Beiträge: 19
Standard

Hallo HansFuchs,
mir geht es wie dir. Ich bin freiwillig gesetzlich verschert. Wenn ich für mehr als ca. 2 Monate ins außereuropäische Ausland reise, schließe ich eine Reise-KV ab, aktuell wie du bei der HanseMerkur.
Für die Zeit der Reise kündige ich die KV in Deutschland. Sie wollen als Nachweis das Flugticket und die Reise-KV sehen. Dann wird der Beitrag tagesgenau rausgerechnet. Gerade weil in Deutschland Versicherungspflicht besteht, muss die KV einen wieder nehmen wenn man zurückkommt, und zwar ab dem Tag der Rückkehr. Ob die Rückkehr nach Plan verläuft oder nach Unfall, dürfte dabei meines Wissens keine Rolle spielen. Falls jemand da andere Erfahrungen gemacht hat, korrigiert mich bitte!
Ich habe einmal vergessen, mich wieder anzumelden. Bin das ganze Jahr mit der Karte zum Arzt gegangen wie immer. Erst am Jahresende als ich die Steuer gemacht habe, ist mir aufgefallen, dass ich das ganze Jahr keine Beiträge gezahlt hatte. Die musste ich dann rückwirkend nachzahlen - tagesgenau versteht sich.
Dass es Nachteile hat, nur reiseversichert zu sein, ist mir nicht bekannt. Außer dass die Reise-KV nur Akutfälle abdeckt und nicht, was man schon chronisch mitbringt - wie auch immer sich das im Einzelfall abgrenzen lässt.
Falls jemand schonmal Probleme hatte, in Deutschland in die gesetzliche KV reinzukommen wenn er zuvor ebenfalls gesetzlich versichert war, würde mich das interessieren!
Schöne Grüße
koma ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2018, 14:18   #11
koma
Benutzer
 
Registriert seit: 12/2010
Beiträge: 19
Standard

...Noch ein Nachtrag:
Da ich selbständig bin, kann ich nichts zum Arbeitgeberanteil sagen, vielleicht läuft es in dem Fall anders.
Habe aber nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt: Tatsächlich muss mich die Kasse wieder nehmen, bei der ich zuletzt versichert war, und zwar ab dem Tag meiner Rückkehr. Ob die Rückkehr geplant oder notfallmäßig ist, ist egal, es zählt der Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland, auch rückwirkend.
Die Anwartschaft gilt bei Aufenthalt in Ländern, mit denen die Krankenkassen bestimmte Verträge haben. Beim außereuropäischen Ausland ist das nicht der Fall. Da kann man sich komplett abmelden von der KV.
koma ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2018, 12:21   #12
Rainer32
Benutzer
 
Registriert seit: 04/2003
Beiträge: 242
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Splitte doch Deine Üstd. und den unbezahlten Urlaub. Unter 1 Monat hast Du einen nachgehenden Leistungsabspruch ! Paragraf 19 SGBV. Habe ich dieses Jahr im Februar/März für unseren Neuseeland Urlaub auch so gemacht. Dann bist Du weiter hier .krankenversichert und musst nichts zahlen!
Rainer32 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2018, 15:17   #13
HansFuchs
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Hallo zusammen,
noch mal danke für die weiteren Beiträge, insbesondere die „echten“ Erfahrungsberichte. Nach Klärung mit meiner KK läuft es nun so, dass ich für die Zeit des unbezahlten Urlaubs abgemeldet werde und gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließe, welche weitaus günstiger ist als die „normalen“ Beiträge. Wie von Koma beschrieben wurden auch bei mir Flugticket und Versicherungsschein der Auslands-KV als Nachweise angefordert. Somit bin ich für den Zeitraum voll abgesichert und kehre nach Rückkehr wieder zu den alten Konditionen in meine KV zurück.
Der Auslandsaufenthalt geht insgesamt noch länger, aber dann habe ich „normalen“, bezahlten Urlaub, so dass ich dann entsprechend die vollen SV-Beiträge zahle.

@Koma: Ich gehe davon aus, dass du auch nur während eines unbezahlten Urlaubs von der deutschen KV abgemeldet bist, korrekt?
HansFuchs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2018, 15:20   #14
HansFuchs
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Registriert seit: 08/2014
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Zitat:
Zitat von Rainer32 Beitrag anzeigen
Splitte doch Deine Üstd. und den unbezahlten Urlaub. Unter 1 Monat hast Du einen nachgehenden Leistungsabspruch ! Paragraf 19 SGBV. Habe ich dieses Jahr im Februar/März für unseren Neuseeland Urlaub auch so gemacht. Dann bist Du weiter hier .krankenversichert und musst nichts zahlen!
Nach meinen Informationen gilt die Beitragsfreiheit aber nur, wenn man pflichtversichert ist (z.B. ist es bei meiner Freundin auch so)!? Oder wurde dies bei Dir auch im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung so gehandhabt?
HansFuchs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2018, 18:17   #15
koma
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Zitat:
Zitat von HansFuchs Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
noch mal danke für die weiteren Beiträge, insbesondere die „echten“ Erfahrungsberichte. Nach Klärung mit meiner KK läuft es nun so, dass ich für die Zeit des unbezahlten Urlaubs abgemeldet werde und gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließe, welche weitaus günstiger ist als die „normalen“ Beiträge. Wie von Koma beschrieben wurden auch bei mir Flugticket und Versicherungsschein der Auslands-KV als Nachweise angefordert. Somit bin ich für den Zeitraum voll abgesichert und kehre nach Rückkehr wieder zu den alten Konditionen in meine KV zurück.
Der Auslandsaufenthalt geht insgesamt noch länger, aber dann habe ich „normalen“, bezahlten Urlaub, so dass ich dann entsprechend die vollen SV-Beiträge zahle.

@Koma: Ich gehe davon aus, dass du auch nur während eines unbezahlten Urlaubs von der deutschen KV abgemeldet bist, korrekt?
Ich bin selbständig - jeder meiner Urlaube ist leider unbezahlt
Zum Thema Anwartschaft s.o., sie entfällt laut meiner KV bei Aufenthalt im außereuropäischen Ausland. Somit nochmal Kosten gespart.
koma ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2018, 16:45   #16
Rainer32
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Registriert seit: 04/2003
Beiträge: 242
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Bin gesetzlich versichert. Kann sein das es bei freiwilliger privaten gesetzlichen Krankenversicherung anders ist.
Rainer32 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2018, 09:02   #17
Mc7ly
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Beiträge: 72
Daumen hoch

Zitat:
Zitat von Rainer32 Beitrag anzeigen
Splitte doch Deine Üstd. und den unbezahlten Urlaub. Unter 1 Monat hast Du einen nachgehenden Leistungsabspruch ! Paragraf 19 SGBV. Habe ich dieses Jahr im Februar/März für unseren Neuseeland Urlaub auch so gemacht. Dann bist Du weiter hier .krankenversichert und musst nichts zahlen!
TK freiwillig versichert und habe es ebenfalls genau so gemacht.
Die ersten 30 Tage unbezahlter Urlaub, dann 3 Tage Resturlaub, nicht mehr als 30 Tage erneut unbezahlt.
Mc7ly ist offline   Mit Zitat antworten




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