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Österreich Kitesurfen in Österreich

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Alt 15.04.2013, 19:14   #1
Chrisbitti
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2011
Beiträge: 557
Standard 200m Regel am Neusiedlersee ? Ab Wann ?

Hallo Leute, wollte nur nachfragen ab wann es wieder die 200m Regel gibt, bzw. ab wann mann endlich wieder in Podersdorf Eintritt löhnen darf. Die HP vom Seebad ist da nicht sehr Aufschlußreich da dort noch immer 2012 ist


Weiß wer da was genaues ?

Mfg Christian
Chrisbitti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2013, 06:39   #2
mezzn
www.lockerbaumeln.at
 
Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 624
Standard Alles Neu macht der Mai

Kommendes Wochenende (26.04.2013) beginnt der SWC und somit tritt auch die 200 Meter Regel wieder in Kraft. Außerdem wird ab diesem Zeitpunkt wieder Eintritt verlangt!

Das Projekt von vergangenen Herbst (Kiten auch am Nordstrand) blieb leider nur ein Versuchsprojekt!
Angeblich werden heuer am NordNord Strand wenigstens Toiletten installiert.. Bis dato gibts jedoch keinerlei Neuerungen, bis auf den Wasserstand, der heuer wirklich enorm ist!
mezzn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2013, 07:02   #3
Ratenke
Benutzer
 
Registriert seit: 09/2012
Ort: Wien
Beiträge: 297
Standard

Zitat:
Zitat von mezzn Beitrag anzeigen
Kommendes Wochenende (26.04.2013) beginnt der SWC und somit tritt auch die 200 Meter Regel wieder in Kraft. Außerdem wird ab diesem Zeitpunkt wieder Eintritt verlangt!
Gibt es sont Einschränkungen durch den SWC?
Ratenke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2013, 17:00   #4
Chrisbitti
Benutzer
 
Registriert seit: 10/2011
Beiträge: 557
Standard

Servus Mezzn.

Danke für die INFO.
Letzten Samstag war ein bischen Wind , ist mit den größeren Größen gut gegangen.
WC's und Dusche sind wieder offen.
Zumindestens fürr den Anfang des Worlscups kann mann die Kiterei sowieso vergessen, dürfte kein Wind sein, evtl. ein bischen was am Samstag.
Mfg Christian

Hallo Ratenke . Einschränkung? Ja wenn du zu einer Zeit hinkommst wo alle dortsind ( du zum Kiten ) dann kannst du dich auf einen Fußmarsch von der Bundesstrasse zum Spot gefasst machen. ( 1 km. gehen als Aufwärmtraning )
Nein dieses Wochenende zum fahren kannst du vergessen, da datreten dich die Parytpeople.
Chrisbitti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2013, 14:54   #5
mezzn
www.lockerbaumeln.at
 
Registriert seit: 10/2009
Beiträge: 624
Standard

Hier die Wetterprognose für die kommenden zwei Tage: (http://wetter.orf.at/burgenland/prognose)
Morgen, Freitag
Wieder scheint meist die Sonne, oft ist es sogar wolkenlos. Es wird noch wärmer, die Temperaturen steigen auf sommerliche 23 bis 28 Grad. Der Wind aus Südost bis Südwest frischt ab Mittag da und dort lebhaft auf.

Übermorgen, Samstag
Oft ist es sonnig, mit hochliegenden Wolken. Vereinzelt sind gewittrige Regenschauer nichtganz ausgeschlossen. Bei kräftigem Südwind erreichen die Temperaturen 22 bis 27 Grad.

-> Bei Wind aus südlichen Richtungen, empfiehlt es sich auf der Westküste des Sees zu kiten (Breitenbrunn, Fertörakos)
in anbetracht der sommerlichen Temperaturen könnte man aber auch von Podersdorf aus aufs Wasser gehen -> jedoch sollte man schon Kiten können und eventuell nicht alleine sein... (Ablandige Bedingungen, hoher Wasserpegel)

Einschränkungen gibts diverse:
Alleine schon die Zufahrt zum Nord/Nord Strand (offizieller Kitebeach) wird eine spannende... Die Veranstalter rechnen in den nächsten 14 Tagen wird mit über 90.000 Besuchern!
mezzn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2013, 15:39   #6
endorphin
Benutzer
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: NeusiedlerSee
Beiträge: 1.905
Standard

Zitat:
Zitat von mezzn Beitrag anzeigen
Kommendes Wochenende (26.04.2013) beginnt der SWC und somit tritt auch die 200 Meter Regel wieder in Kraft.
Was mezzn geschrieben hat ist richtig!!
Sobald irgendjemand im Wasser ist, sollte man als Kitesurfer mehr als ausreichend Abstand halten um die Person nicht in Gefahr zu bringen - das seh ich auch so!

Laut Verordnung im RIS gilt das Gesetz aber erst ab 10.05.:
Zitat:
Langtitel
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 7. Juli 2009, mit welcher die Ausübung der Wassersportart des Kite-Surfens auf Teilen des Neusiedlersees eingeschränkt wird

StF: LGBl. Nr. 54/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der § 16 Abs. 1 Z 1, § 17 Abs. 2 Z 1 und § 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 17/2009, wird verordnet:
Beachte für folgende Bestimmung
§ 1 Abs. 3 tritt mit der Anbringung der gelben Bojen in Kraft.
Text
§ 1
(1) Das „Kite-Surfen“, darunter versteht man jene Sportart, bei der eine auf einem Segelbrett stehende Person von einem Lenkdrachen („Kite“) gezogen wird, ist am Neusiedlersee nur bei Tag und klarer Sicht gestattet.
(2) Vom 10. Mai bis 20. September jeden Jahres ist das Kite-Surfen am Neusiedlersee in einem Abstand von weniger als 200 m zum Ufer verboten.
(3) Abweichend von dem in Abs. 2 geregelten Verbot ist
1.
im Bereich der Bucht von Purbach am Neusiedler See (KG Purbach am Neusiedler See, Wasserfläche: Grundstück Nr. 7156/1), umrandet von den Bojen und der Schilflinie, (Anlage 1),
2.
in Podersdorf am See (KG Podersdorf am See, Wasserfläche: Grundstück Nr. 6237/1, 8308, 8309 und 6237/40), umrandet von den Bojen und der Uferlinie, (Anlage 2) und
3.
im Seebad Neusiedl am See (KG Neusiedl am See, Wasserfläche: Grundstück Nr. 5770/37 und 5770/44), umrandet von den Bojen und dem Steg, (Anlage 3)
in den schraffiert dargestellten Zonen der Lagepläne das Kite-Surfen auch vom 10. Mai bis 20. September jeden Jahres erlaubt. Gleichzeitig ist in diesen Zonen das Baden und Benützen von Luftmatratzen verboten.
(4) Die in Abs. 3 angeführten Zonen sind in der Natur
1.
von der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See durch neun gelbe Bojen gemäß Anlage 2, Abschnitt 1 - Hauptzeichen, lit. F Seen- und Fluß-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 42/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 237/1999, an den Koordinaten

Boje-Nr
Rechtswert
Hochwert
...



2.
von der Marktgemeinde Podersdorf am See durch siebzehn gelbe Bojen an den Koordinaten

Boje-Nr
Rechtswert
Hochwert
...




3.
und der Stadtgemeinde Neusiedl am See durch zehn gelbe Bojen an den Koordinaten

Boje-Nr
Rechtswert
Hochwert
...


zu kennzeichnen.
(5) Kite-Surfer unterliegen den für Schwimmkörper geltenden Vorrang- und Ausweichregeln der Seen- und Fluß-Verkehrsordnung.
§ 2
Zuwiderhandlungen gegen die Verbote des § 1 werden gemäß § 42 des Schifffahrtsgesetzes als Verwaltungsübertretungen bestraft.
§ 3
(1) § 1 Abs. 3 tritt mit der Anbringung der gelben Bojen in Kraft. Alle übrigen Bestimmungen dieser Verordnung treten mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgenden Tag in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 3 genannten Anlagen werden gemäß § 6 Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990 kundgemacht und sind für die Dauer ihrer Wirksamkeit bei der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See (Anlage 1), bei der Marktgemeinde Podersdorf am See (Anlage 2), bei der Stadtgemeinde Neusiedl am See (Anlage 3), bei der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (Anlagen 1 bis 3) und bei der für die Vollziehung des Schifffahrtsgesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (Anlagen 1 bis 3) während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung sind sie auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.
(3) Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung LGBl. Nr. 59/2002 außer Kraft.
endorphin ist offline   Mit Zitat antworten
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