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28.06.2018, 12:38 | #1 |
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Mal wieder Betrug bei Ebay Kleinanzeigen
Als erstes die Bitte hier nichts zu zitieren, dann kann ich es nicht mehr löschen fals es erforderlich wird. Danke
Jetzt bin ich auch Opfer geworden. Ist mein eigene Schuld, war zu blauäugig. Habe eine Core Bar bei eBay Kleinanzeigen gefunden wo der Preis normal viel zu günstig war.... Da der Kontakt dann über WhatsApp weiter ging hatte ich vertrauen und das Geld überwiesen. Bekommen habe ich natürlich nichts, außer noch ein paar blöde Sprüche von wegen Opfer usw. Bin jetzt noch im Urlaub, werde aber nächste Woche wenn ich zuhause bin eine Anzeige machen. Hat evtl. jemand Info über eine „Monika S...“ aus dem Münchener Raum? Oder ist evtl. noch jemand auf die Anzeigennummer: 885863149 Core GTS4 Neuwertig mit Bar reingefallen? Bitte keine Diskussion über meine Dummheit. Info Bitte nur über PN. Danke Geändert von keiten (03.07.2018 um 12:44 Uhr) |
28.06.2018, 14:54 | #2 |
Benutzer
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Was wäre folglich der Sinn...
Hallo keiten,
Wir sollen weder zitieren noch hier diskutieren... Und diesen Thread stellst Du dann ins Hauptforum? Was sollte da der Sinn sein? Jemanden zu diffamieren? Eine Warnung für andere? Gut sei es wie es ist... Aber eigentlich kann dieser Thread ja auch gleich wieder geschlossen werden. |
28.06.2018, 15:11 | #3 |
gitano
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28.06.2018, 15:22 | #4 |
Neuer Benutzer
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Sofern es eine deutsche Handynummer ist könntest du Glück haben, dass sich diese auf einen Halter zurückverfolgen lässt.
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28.06.2018, 22:43 | #5 | |
gitano
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Zitat:
Die Karten können nach Erhalt sofort verwendet werden. aktiviert und registriert Ideal auch zum Anonymen Surfen Rufnummer nirgendwo eingetragen Optimal für Chats, Kontaktanzeigen,Verkaufsanzeigen usw. Ideal geeignet für alle die nicht gleich ihre Handynummer angeben möchten. https://www.ebay.de/itm/1-Stuck-o2-L...cAAOSwATxalBp~ |
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28.06.2018, 22:56 | #6 |
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Selbst bisschen naiv zu glauben, dass alle Betrüger technisch state of the art sind. Ich hatte schon einen der hat mir ein Gerät als neu verkauft und mir als Beleg für den Betrug die 2 Jahre alte Rechnung dazu geschickt
Am Ende hing er winselnd an meinem Telefon und hat mich angebettelt die Anzeige zurück zu ziehen. Nicht mal die organisierten Betrüger bekommen es hin ihre Hausaufgaben zu machen: https://www.morgenpost.de/flughafen-...uwagen-an.html |
28.06.2018, 23:09 | #7 |
gitano
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29.06.2018, 05:12 | #8 |
Theta Welle
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Erstmal ist von der Polizei kaum Interesse oder Personal vorhanden sowas zu verfolgen.
Und selbst wenn, muss man sein Geld selber einklagen. Wahrscheinlich hat er/sie nichts. Also peng. |
29.06.2018, 05:14 | #9 |
Theta Welle
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Hast du die Bank kontaktiert, evtl. ist es rückbuchbar.
Ja das gibt's in bestimmten Fällen. |
29.06.2018, 08:15 | #10 |
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Wenn du das Geld überwiesen hast, dann kannst du den Weg über eine Anzeige gehen (am besten mit Anwalt, der Druck macht).
Um ein deutsches Konto zu eröffnen, musst du mit Perso zur Bank, also gibt es was zum Starten. Kann sein, dass das Geschäft mit der Bank über einen Dritten erfolgt, also jemand, der sein Konto für Geldeingänge zur Verfügung stellt und dafür einen Teil behalten darf. Im eigenen Spam-Postfach findet man Angebote, falls man das auch mal versuchen möchte... Ist dein Betrug anerkannt, dann holt sich der Staat das Geld zurück vom Kontoinhaber und du bekommst es danach. Hat bei einem Bekannten (anderer Internetbetrug, aber gleiches Schema: Geld überwiesen, keine Ware) geklappt und "nur" 2 Jahre gedauert Geldeingang war bei einem "ahnungslosen" Kneipenbetreiber. |
29.06.2018, 08:32 | #11 |
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so einfach ist das leider nicht !?
Habe genau das gleiche Problem und auch genau so gedacht:
"Um ein deutsches Konto zu eröffnen, musst du mit Perso zur Bank, also gibt es was zum Starten." Kann schon sein, daß das stimmt, aaaaaber, die Bank ist der Polizei gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet, das Deckwort dahinter nennt sich "Bankgeheimnis". Und damit.... Punkt, Ende. Um einen Anwalt einzuschalten brauchst Du die exakte Identität des Kontoverfügungsberechtigten, die hast Du nicht: Die Bank ist lediglich der Staatsanwaltschaft zur Auskunft verpflichtet, die Staatsawaltschaft in Germania ist aber mit "anderen, wichtigeren Sachen" beschäftigt, daher ist es sehr wahrscheinlich, daß sowas wegen 'Geringfügigkeit' (klar, für den Cayenne fahrenden Staatsanwalt sind 500 Kröten natürlich Peanuts) eingestellt wird. Tja, traurig traurig und eine (staatlich sanktionierte) Einladung für jedes Betrügerarsch..... In meinem Fall hat der Betrüger gewonnen, war wohl ein echter 'Checker', der wusste , wie es läuft in Alemanya... Banana Republic Gemania..... |
29.06.2018, 08:55 | #12 |
Lord logger
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Kann man denn noch Prepaid Karten kaufen ohne seinen Ausweis vorlegen zu müssen? Ich dachte das wäre nicht mehr möglich?
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29.06.2018, 09:25 | #13 |
gitano
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29.06.2018, 10:26 | #14 |
n` Scheiß muss ich..
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flyheli, da liegst du falsch....
Zitat: "Kann schon sein, daß das stimmt, aaaaaber, die Bank ist der Polizei gegenüber nicht zur
Auskunft verpflichtet, das Deckwort dahinter nennt sich "Bankgeheimnis"." Das Bankgeheimnis bezieht sich lediglich auf die Bankeinlagen. Wenn offiziell gegen den Inhaber des Kontos ermittelt wird, ist die Bank verpflichtet, die Personaldaten des Kontoinhabers raus zu rücken. Ggf. mit Anordnung der StA oder Beschluss des Gerichts. Ansonsten würde sich die Bank der Strafvereitelung schuldig machen.... Also, Anzeige erstatten und die Polizei ermitteln lassen. Und dran denken: Betrug ist ein Antragsdelikt. Also Strafantragsfristen beachten!!! Noch ein Tipp: Man kann den Strafantrag ohne Begründung jederzeit wieder zurück ziehen, jedenfalls bis zum Abschluss des Verfahrens. Falls der der Beschuldigte das Geld zurück zahlt, kann man ja mal darüber nachdenken... |
29.06.2018, 11:10 | #15 |
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@schipi: wenn ich falsch läge, würde es mich freuen.
Das was ich da geschrieben habe, habe ich mir nicht ausgedacht, sondern genauso erlebt, kann aber sein das der Ausdruck 'Bankgeheimnis' falsch ist, wurde mir aber von der Polizei genau so genannt. Also Anzeige erstattet, nach 2 Tagen von der Polizei Nachricht bekommen: "Sie haben leider Pech, die Bank teilt uns den Kontoinhaber nicht mit (Bankgeheimnis), Vorfall an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter geleitet und wenn diese ein Verfahren eröffnet, dann kommen Sie an die Daten, wenn nicht, dann haben Sie leider Pech gehabt" So die Mitteilung der Polizei, wo liege ich da jetzt falsch ????? Ok, ist erst ein halbes Jahr her, vielleicht passiert ja noch was.... Vielleicht hast Du ja einen Tipp, wie ich an die Identität des Geldempfängers komme, nur die zählt. Und übrigens ein weiterer Hinweis des Beamten: wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet und der Beschuldigte dann noch schnell die Ware sendet, sowie irgendeine Begründung für die Verzögerung vorweisen kann (Hamsterrad kaputt oder sowas), dann gilt das nicht als Betrug, sondern als Betrugs- versuch, sowas wird in unserer Bananenrepublik mittlerweile immer zu den Akten gelegt.... Tja, sowas glaubt einfach nicht, erlebt man aber wenn man erst mal selbst betroffen ist. Da kann man echt sauer werden..... Betrügen in Deutschland wird quasi staatlich sanktioniert.... Und, mein Betrüger steht bei denen in der Datenbank, die kennen den schon, das macht der offenbar mit System und immer bei ebay Kleinanzeigen, aber ich schrieb ja schon in Alemanya interressiert es offenbar nicht mehr..... nur mal meine Erfahrung.... Vielleicht hat ja jemand eine Lösung. |
29.06.2018, 16:16 | #16 |
n` Scheiß muss ich..
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.... eigentlich wollte ich mich nicht auf diese Diskussion einlassen...
.... aber mich interessiert dann doch:
Wo warst du bei der Polizei? Ich war selbst bei der Kripo und habe solche Fälle bearbeitet. Bei einem begründeten Anfangsverdacht ist nichts leichter, als an die Personaldaten eines Kontoinhabers zu kommen. Außerdem unterliegt die Polizei / Staatsanwaltschaft dem Strafverfolgungszwang. Heißt, wenn ein Offizialdelikt bekannt oder in einem Antragsdelikt Strafantrag gestellt wird, kann die Polizei und StA gar nicht anders, als die Straftat (Betrug) zu verfolgen. Wenn man, wie in deinem Fall, so abgebügelt wird, kann man ja immer noch Beschwerde einlegen. Ich will hier keine weitere Diskussion über das Verhalten von Polizei oder Justiz lostreten. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man mit den von dir genannten Begründungen so abgebügelt wird. Und noch was: Auch der Versuch ist strafbar...... Wenn der Betroffene / Beschuldigte dann aus welchen Gründen auch immer die Ware noch schickt, liegt es an ihm, dies den Behörden mitzuteilen. Falls du noch Fragen hast, bitte per PN. |
29.06.2018, 17:21 | #17 | |
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Beiträge: 4.503
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Zitat:
Was redest du für ein Quark? Keine Ahnung was bei dir vorgefallen ist, aber mit ein bischen gesunden Menschenverstand und etwas nachdenken kann man evt. Betrugsversuchen doch recht schnell auf die Schliche kommen. Sicher nicht immer, aber die meisten Betrüger sind auch nicht gerade die hellsten Leuchten... Es gibt einige Möglichkeiten sichere Zahlungswege zu wählen, ein klärendes Telefongespräch und eine nachvollziehbare Adresse sind auch Möglichkeiten um mehr von seinem Gegenüber zu erfahren. Geiz ist nicht immer geil... |
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29.06.2018, 18:49 | #18 |
gesperrt
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Aber irgendwie kommt mir die Story von flyheli doch etwas merkwürdig vor.
Man lässt sich doch als Erwachsener nicht mit so einer Begründung abspeisen... Oder waren die Beamten so überzeugend? |
29.06.2018, 20:36 | #19 |
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@ set: hast natürlich Recht, wenn man zweifelsfrei die Identität des Empfängers
kennt, sowie Einblick in seine finanziellen Background hat, kann gar nichts passieren. Das heisst aber noch nicht, das der Verkäufer auch der Geldempfänger ist, also da gibt es auch noch 'Spielraum' aber das kriegst Du schon raus. Das sicherste ist Ware gegen Cash, sagte der Beamte auch und ebenfalls sagte er, das er mittlerweile 15-20% Betrüger speziell bei ebay Kleinanzeigen vermutet.. @tobi86: ehm ja, nach Aufgabe der Anzeige bekommst Du eine eMail, daß die Bank die Identität des Zahlungsempfängers nicht rausrückt und daher das Ganze nun von dem betreffenden Beamten an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde (Husum, vermutlich Flensburg). So, auf meine Nachfrage und, was passiert nun folgt seine Antwort, das hinge nun ganz von der zuständigen Staatsanwaltschaft ab, ob sie ein Verfahren eröffnet oder eben nicht. Für den Beamten vor Ort sei der Vorgang damit abgeschlossen. So, Peng, Ende, was ist da jetzt überzeugend oder nicht ? Anwalt angesprochen, er fragt, kennen Sie den Zahlungsempfänger ? Nein, kenne ich nicht -> Das müssen Sie zuerst klären, vorher kann er nichts machen. Punkt Ende. Möglicherweise stimmt auch das nicht. Problem ist halt, ich habe bei meiner Rechtschutz 150€ Selbstbeteiligung, wenn die Sache von vornherein aussichtslos ist, lohnt es sich nicht weiter über einen Anwalt nachzudenken. @schipi: na ich war bei der Polizei meiner Heimatgemeinde, wo denn sonst ? Du kennst Dich aus, sehr gut, habe mir Deinen Text mal ausgedruckt. Bin momentan unterwegs, aber sobald ich zu Hause bin werde ich mit dem Text zu dem Beamten gehen: Zitat: "Bei einem begründeten Anfangsverdacht ist nichts leichter, als an die Personaldaten eines Kontoinhabers zu kommen. Außerdem unterliegt die Polizei / Staatsanwaltschaft dem Strafverfolgungszwang. Heißt, wenn ein Offizialdelikt bekannt oder in einem Antragsdelikt Strafantrag gestellt wird, kann die Polizei und StA gar nicht anders, als die Straftat (Betrug) zu verfolgen." Ich weis nicht, was ein Offizialdelikt oder ein Antragsdelikt ist, das lasse ich mir erklären und wenn dem tatsächlich so ist, dann kriege ich auch die Daten und gehts selbstverständlich auch über einen Anwalt direkt weiter. Wenn nicht, werde ich Dir (gerne auch per PN) mitteilen, warum der Beamte mir nicht helfen kann. Vielleicht liegt es bei mir an fehlender Erfahrung im Umgang mit der Polizei und kenne daher meine Möglichkeiten und Rechte nicht. Ich hoffe, da geht noch was, wenn nicht werde ich Euch mitteilen, warum nicht. |
29.06.2018, 21:31 | #20 | |
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Zitat:
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29.06.2018, 21:58 | #21 |
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@set: ja natürlich nicht, finde es nur erstmal raus, lassen wir das.
So, ich will euch hier noch kurz schreiben, was mir der Beamte als Vorgehensweise für mehr Sicherheit bei ebay Kleinanzeigen empfohlen hat: - Ware abholen, Cash gegen Ware, klar, geht aber nicht immer - Paypal, ebenfalls klar, allerdings bietet Paypal ein Rückgaberecht von biszu 90 (180) Tagen, sorry, das ist ein Freibrief für Missbrauch, kaum ein privater Verkäufer mit den entsprechenden Preisen kann das bieten ich auch nicht und ich habe Verständnis, wenn mein Verkäufer Paypal ablehnt. - dann Ausweis als PDF oder Bild zeigen lassen (Nummer und Unterschrift bitte schwärzen) und die Angaben mit verfügbaren Daten aus dem Netz verifizieren. - aktuelles Bild von der Ware mit dem Verkäufer machen und senden lassen und mit dem Bild auf dem Ausweis vergleichen. - telefonieren - Frage nach Sicherheiten stellen, also so nach Wohnung Auto usw fragen (na ja, ich weis ja nicht) - möglich ist auch Nachnahme, dann muss wenigstens etwas kommen, anhand Grösse und Gewicht könne man dann schon ein wenig abschätzen (mein Postbote verweigert übrigens das gemeinsame Öffnen (keine Zeit) sowie die eventuelle Rücknahme des geöffneten Pakets, schon gefragt) So, das waren die Tipps des Beamten, die ich so ziemlich alle vernachlässigt habe, und trotzdem sein Hinweis, wenn Cash gegen Ware nicht möglich ist, besteht immer Restrisiko. Und nun viel Erfolg auf ebay Kleinanzeigen |
17.07.2018, 20:43 | #22 |
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sooooo, bin zurück und war doch gleich noch mal wieder bei dem Beamten...
Er wundert sich selbst, daß ich noch nichts gehört habe und erklärt, nachdem die Bank die Identität des Kontoinhabers ihm gegenüber verschweigt (was angeblich ihr gutes Recht ist und gängige Praxis) hat er den Fall von der unterfränkischen Provinz an StA Würzburg weitergeleitet. Da der Tatort aber ausserhalb Bayerns liegt (Horstedt/SH) kann er aus seiner Sicht heraus den Fall nicht weiter verfolgen, verspricht aber herauszufinden. bei welcher StA der Fall gelandet ist. Einige Stunden später bekomme ich eine eMail von Ihm, die Sache sei an die StA Flensburg (wie vermutet) gegangen. Vermutlich ist die Identität des Kontoinhabers auch schon ermittelt, aber diese Information bekäme ich sowieso nicht. Diese Info nennt sich nämlich 'Akteneinsicht' und eine solche erhält nur ein Anwalt wird mir erklärt. Ich könnte versuchen über die StA Flensburg herauszufinden welche Polizeidienststelle in den Fall involviert ist und dort eventuell die Adresse des Betrügers bekommen, das ist aber alles sehr vage und zur Durchsetzung meiner Ansprüche bräuchte ich eh einen Anwalt. So, jetzt muss ich also die Selbstbeteiligung von 150 € investieren um an die Info zu kommen, falls sie überhaupt nachgegangen wurde und dann ist noch fraglich, ob da was zu holen ist. Ich denke, ich werde es machen, der Typ verkauft fleissig weiter, also muss da was sein. Auf die Einwände von schipi: "Bei einem begründeten Anfangsverdacht ist nichts leichter, als an die Personaldaten eines Kontoinhabers zu kommen. Außerdem unterliegt die Polizei / Staatsanwaltschaft dem Strafverfolgungszwang. Heißt, wenn ein Offizialdelikt bekannt oder in einem Antragsdelikt Strafantrag gestellt wird, kann die Polizei und StA gar nicht anders, als die Straftat (Betrug) zu verfolgen. Wenn man, wie in deinem Fall, so abgebügelt wird, kann man ja immer noch Beschwerde einlegen." ist er überhaupt nicht eingegangen, aber zum Beschwerde einlegen, würde ich ebenfalls einen Anwalt brauchen.... Schaun mer mal, wie es weiter geht, ob ich mit einem Anwalt weiterkomme. |
17.11.2019, 12:37 | #23 |
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Ich mach mal weiter..
Wieder ein Ebay Kleinanzeigen Betrugsfall.. Verkäufer: Maria T. Ort: Langenhagen Artikel: Absolut Neu North Rebel 7m 2018 inkl. Trust Bar ->Preis: 600€ Bankdaten: Name: Isabel Stich-Rudolf Iban: DE87590100660890250668 BIC: PBNKDEFF590 Mit Paypal zu bezahlen wurde abgewiesen, nur Überweisung. Geld war natürlich weg.. Paket wurde zuerst in Paketstation aufgegeben mit richtigem Absender. Dann nachträglich den Absender geändert und das Paket geistert irgendwo in Deutschland umher. Das Konto Isabell-Stich taucht im Netz schon öfters als Betrugskonto auf.. Immer schön vorsichtig sein und Paypal (nicht an Freunde) benutzen... |
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